Salzgitter: Ein Stück aus dem Lehrbuch

23. Juli 2011

Weihbischof Bongartz: "Es gab keinen Verdacht auf sexuellen Missbrauch." – Warnzeichen für die Pädophilie von Pfarrer Andreas L. aber schon.

In Salzgitter im Bistum Hildesheim kommt derzeit mal wieder ein Fall ans Licht, der das Vorgehen der katholischen Kirche beim Verdacht auf Pädophilie lehrbuchmäßig aufzeigt.

Priester, denen „offiziell“ Pädophilie bestätigt wurde, sind für die katholische Kirche teuer: Sie müssen nämlich weiter bezahlt werden, können aber nicht mehr auf normalen Pfarrstellen eingesetzt werden: (Noch dazu in Zeiten des Priestermangels.) Außerdem muss ggf. noch die Therapie bezahlt werden.

Es besteht also ein Anreiz für die kirchlichen Verantwortlichen, auffällige Priester, soweit irgend möglich, nicht als „pädophil“ einzustufen. In diesem Zusammenhang wurde in der katholischen Kirche bisher so verfahren:

Statt dem Kriterium „Pädophilie“ wird das – enger gefasste! – Kriterium des „sexuellen Missbrauchs“ angelegt. Dieser ist strafbar und macht sich an (eindeutig) sexuellen Handlungen fest. Manfred Lütz, Berater der deutschen Bischöfe in Sachen Missbrauch, hat dies ja letztes Jahr quasi in eigener Sache selbst deutlich gemacht. Folgende Beispielfälle kommen mir sofort in den Sinn:

Pater G. aus Ettal (2005)

2005 hatten sich Schüler im Internat Ettal beschwert, dass Pater G. einen von ihnen unter dem T-Shirt gestreichelt hatte – angeblich, um den weinenden Schüler zu trösten. Auf Lütz‘ Anraten hin erstellte Prof. Friedemann Pfäfflin ein Gutachten, das dem Pater – Lütz zufolge – „Heterosexualität“ bescheinigte. Lütz:

Das Gutachten war eindeutig: Es lag noch nicht einmal der Verdacht auf sexuellen Missbrauch vor, keine Pädophilie, auch sonst keine Diagnose und daher keine Notwendigkeit für eine Therapie. Pater G. habe seine Probleme mit Nähe und Distanz bereits gut reflektiert und könne in der Seelsorge, sogar langfristig in der Jugendarbeit, selbst ohne Teameinbindung eingesetzt werden.

Lütz zitiert Prof. Pfäfflin mit den Worten:

„Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs war damals von keiner Seite erhoben worden. Auch bei der Begutachtung durch mich fanden sich diesbezüglich keine Anhaltspunkte. Das in Ihrem Fax von gestern geschilderte Vorgehen halte ich, um Ihre Frage zu beantworten, für angemessen und in Übereinstimmung mit den Vorschlägen in meinem Gutachten.“

Diesen Januar wurde gegen Pater G. Anklage erhoben:

Die Vorwürfe gegen Pater G. sind inzwischen so verdichtet, dass die Münchner Justiz Anklage gegen den Mönch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erhob. Wie es heißt, habe er unter anderem einen 13 Jahren alten Schüler in Ettal gestreichelt.

Zu derartigen Vorwürfen hatte Lütz letztes Jahr geschrieben:

[Es] ist neuerdings von zwei Schülern behauptet worden, zwei andere Schüler seien von Pater G. unter der Unterhose an den Genitalien berührt worden. Da der Ermittler zugleich mitteilte, dass Pater G. ausweislich des Gutachtens heterosexuell sei, erscheint allein deshalb die Beschuldigung nicht wahrscheinlich. [Hervorhebung von mir.]

Pfarrer Georg K. aus Willingen bzw. Lobberich (~2004)

Über Pfarrer Georg K. wurde berichtet:

In seinen Gemeinden am Niederrhein war K. diverse Male aufgefallen, weil er allein mit Minderjährigen auf Reisen ging, minderjährige Ministranten in seine private Sauna und zu Festen ins Pfarrhaus geladen oder zum gemeinsamen Duschen aufgefordert hatte. 2004 wäre es beinahe zum öffentlichen Eklat gekommen, als K. sein jugendliches Patenkind während einer Feier derart intensiv gestreichelt hatte, dass einige Teilnehmer der Feier sich über den Pfarrer beschwerten.

Der Pfarrgemeinderat von K.s damaliger Pfarre will sich daran erinnern, die Bistumszentrale in Aachen über die Besuche der Ministranten in der Pfarrhaussauna informiert zu haben. Josef Heinrichs jedoch, Sprecher des Bistums, erklärte am Freitag auf Anfrage dieser Zeitung, in Bezug auf Pfarrer K. habe man lediglich einen anonymen Hinweis erhalten, und zwar 2003. «Aber anonymen Hinweisen kann man nicht nachgehen», erklärte Heinrichs. [Hervorhebungen von mir.]

Georg K. wird mittlerweile in Südafrika wegen Kindesmissbrauch der Prozess gemacht – 2007 hatte er dort die deutsche Gemeinde in Johannesburg übernommen. Auch die Krefelder Staatsanwaltschaft hat kürzlich einen internationalen Haftbefehl gegen K. erwirkt. Sie wirft ihm sexuellen Missbrauch in 37 Fällen vor.

Interessant wäre in diesem Fall, zu erfahren, ob Prof. Norbert Leygraf – der jetzt auch die von den deutschen Bischöfen in Auftrag gegebene Untersuchung „Sexuelle Übergriffe durch Geistliche in der katholischen Kirche Deutschlands – Analyse psychiatrisch-psychologischer Gutachten“ leitet, Georg K. begutachtet hat. Jedenfalls erwähnte Prof. Leygraf letztes Jahr auf einer Pressekonferenz, dass er einen Geistlichen begutachtet hat, bei dem Saunabesuche mit Jugendlichen Misstrauen erregt hatten – und in diesem Fall offenbar keine strafrechtliche Relevanz festgestellt hat. Prof. Leygraf begutachtet seit 2003 auffällig gewordene Priester für die katholische Kirche, und die Pfarrei von Georg K. ist keine Autostunde von Leygrafs Institut entfernt.

Pfarrer Andreas L. aus Salzgitter-Lebenstedt (2006)

Andreas L. hatte zweimal mit einem Jungen zusammen in einem Bett übernachtet. Nachdem sich die Eltern beschwert hatten, verboten seine Vorgesetzten ihm den Kontakt mit dem Jungen. Auch nachdem L. kürzlich gegen das Kontaktverbot verstoßen hatte, sah man beim Bistum Hildesheim offenbar keinen Grund, L. nicht mit einer Jugendgruppe nach Taizé (Frankreich) fahren zu lassen. Weihbischof Bongartz wies in diesem Zusammenhang immer wieder darauf hin, dass es keine Beschuldigung sexuellen Missbrauchs gegeben habe:

„Zunächst ist es so, dass wir in den vergangenen Jahren im Kontext dieses Vorgangs mit sexuellem Missbrauch in keiner Weise zunächst erst mal konfrontiert worden sind. Die Frage, ob es sich hier um sexuellen Missbrauch handeln könnte, haben wir im Jahre 2010 noch einmal auch mit der Staatsanwaltschaft abgeklärt, und dort ist uns nochmal auch eindeutig und unmissverständlich versichert worden, dass nach den jetzigen Angaben, die wir damals machen konnten, und den Tatsachen, die uns da bekannt waren, es keinen Grund für einen Anfangsverdacht gibt.

[…] In all diesen Kontexten ist dann allerdings, und das muss ich nochmal ausdrücklich betonen, nie von irgendwelchen sexuellen Übergriffen die Rede gewesen. […]

Es ist so, dass in diesem Fall des mutmaßlichen Opfers es bislang auch seitens der Familie immer auch uns gegenüber geheißen hat, von sexuellem Missbrauch redet man nicht.“

Weihbischof Heinz-Günter Bongartz im NDR, 19.07.2011

„Aber es hat auch bis vor drei Wochen auch in diesem Gespräch mit eben halt dem Pfarrer hier vor Ort keine Gründe gegeben für uns, sexuellen Missbrauch zu phantasieren und ihm vorzuwerfen. […] Um sicher zu sein, ist das was hier eben halt vorliegt, so zu beurteilen, dass es nicht unter sexuellem Missbrauch eben halt auch firmieren kann. Das ist uns von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt worden, dass das was dort an Vorkommnissen gewesen ist, was ich so in meiner Funktion als Priester nicht billigen würde, aber nicht ausreicht, um einen Verdacht sexuellen Missbrauchs aufzustellen.“

Weihbischof Heinz-Günter Bongartz im NDR, 19.07.2011

Es ist natürlich das gute Recht von Weihbischof Bongartz, darauf hinzuweisen, dass dem Pfarrer bisher (Bongartz zufolge) kein strafbares Verhalten vorgeworfen wurde. Das Problem des „sexuellen“ Kriteriums, dass in den oben genannten Fällen angelegt wurde, ist vielmehr, dass Pädophile sich gar nicht „sexuell“ betätigen müssen, um sich zu befriedigen:

Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht bei der Pädophilie die primäre sexuelle Ausrichtung auf Kinder. Diese ist nicht zwingend koital ausgeprägt; Pädophile können bereits durch Situationen erregt und befriedigt werden, in denen kein Körperkontakt zu einem Kind besteht. Bei Situationen mit Körperkontakt kann bereits das Berühren des Kindes allein als erregend empfunden werden, ohne dass diese Berührungen im Genitalbereich stattfinden müssen. Der Wunsch nach dem Vollzug des Koitus mit dem Kind scheint bei Pädophilen seltener anzutreffen zu sein.[27]

Neben dem sexuellen Interesse ist bei Pädophilen ein Bedürfnis nach emotionaler Nähe zu Kindern festzustellen. Viele Pädophile verlieben sich in Kinder und wünschen sich echte wechselseitige Liebesbeziehungen zu Kindern.[30][31] […] Überproportional viele Pädophile arbeiten in entsprechenden Berufen, z. B. als Erzieher oder in der Jugendbetreuung, um Umgang mit Kindern zu haben. [Wikipedia, Hervorhebung von mir.]

Es ist daher völlig verfehlt, wenn die katholische Kirche als Kriterium für ihre Personalentscheidungen die Strafbarkeit heranzieht statt der Hinweise auf Pädophilie.

Im Mai wurde in den USA die von der dortigen Bischofskonferenz beauftragte Studie „The Causes and Context of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests in the United States, 1950-2010“ veröffentlicht. Darin heißt es:

It was common for abusive priests to create opportunities to be alone with minors, for example, during retreats. These men often integrated themselves into the families of the victims. [Executive Summary, S. 5]

Auf Deutsch: “Für Priester, die Minderjährige missbraucht haben, war es gängige Praxis, Gelegenheiten zu schaffen, um mit Minderjährigen allein zu sein – beispielsweise auf ‚Einkehrtagen‘. Diese Männer integrierten sich oft in die Familien der Opfer. Auch später in der Studie werden soziale Kontakte zu den Familien der Opfer als Merkmal straffälliger Priester erwähnt (S. 54). Auf S. 74 heißt es:

Einige Priester entwickelten Beziehungen mit bestimmten Familien in der Gemeinde und entwickelten eine persönliche Verbundenheit mit diesen Familien (z.B. verreisten sie mit ihnen, kamen dort zum Essen, übernachteten dort).

Dieses Wissen und dem Umstand vor Augen, dass das Bistum Hildesheim bereits vor einigen Jahren einen „Beraterstab“ zum sexuellen Missbrauch bildete (dessen Mitglied Weihbischof Bongartz ist), erscheinen die folgenden Ausführungen reichlich naiv, die Bongartz noch vor ein paar Tagen machte:

„Also, diese Hinweise, die dort auch noch mal 2010 an die Staatsanwaltschaft gegeben worden sind, haben sich auf ein freundschaftliches Verhältnis des Pfarrers zu dieser Familie bezogen, das vor 2006 lag. Im Jahre 2006, als es in dieser Familie den Wunsch gab, doch ein distanzierteres Verhältnis zu dem Pfarrer einzunehmen, hat es von unserer Seite aus eine Ansage gegeben an den Pfarrer, dieses Verhältnis nicht mehr weiterhin zu leben. Das ist dann auch erfolgt, und wir haben dem Pfarrer klare Auflagen gemacht, an die er sich auch gehalten hat – bis vor drei Wochen, wo er nochmal versucht hat, mit dem Jungen Kontakt aufzunehmen und wir ihn erneut darauf hingewiesen haben, dass er das zu unterlassen habe.“ [Hervorhebung von mir.]

Weihbischof Heinz-Günter Bongartz im NDR, 19.07.2011

Mit anderen Worten: Pfarrer Andreas L. hat

  • ein „freundschaftliches Verhältnis“ zu der Familie des Jungen unterhalten
  • regelmäßig Jugendreisen geleitet
  • zweimal mit dem Jungen in einem Bett geschlafen
  • Das Bistum sah sich genötigt, ein Kontaktverbot auszusprechen.
  • Gegen dieses Kontaktverbot hat Pfarrer L. verstoßen.

Trotz dieser deutlichen Warnzeichen weist Bongartz immer nur darauf hin, dass er nichts von „sexuellen“ Übergriffen gewusst habe – und ignoriert das Thema „Pädophilie“ völlig.

Das Problem hierbei ist, dass offenbar der gefährliche Umkehrschluss gezogen wird: Wenn der Beschuldigte nicht straffällig geworden ist (also kein sexueller Übergriff), dann sei er auch ungefährlich. Oder wie anders ist es zu erklären, dass Pater G. bescheinigt wurde, er könne „langfristig in der Jugendarbeit, selbst ohne Teameinbindung eingesetzt werden“ (s.o.)? Dass Georg K. trotz Ministranten in seiner Privatsauna und aufsehenerregenden Streichelns weiter mit Kindern eingesetzt wurde? Dass Prof. Leygraf „Misstrauen erregende Saunabesuche mit Minderjährigen“ offenbar als Beispiel für einen unbegründeten Verdacht brachte? Dass Andreas L. trotz mehrfachen Schlafens im Bett eines Jungen und Verstoß gegen das Kontaktverbot weiter mit Jugendlichen verreisen durfte? Alles übrigens Fälle nach der Verabschiedung der bischöflichen Leitlinien zum sexuellen Missbrauch 2002, der Salzgitter-Fall sogar nach Verabschiedung der überarbeiteten Leitlinien 2010.

Im aktuellen Fall von Andreas L. sagte dazu der Sprecher des Bistums Hildesheim, Dr. Michael Lukas:

So wirkt es zumindest unglücklich, dass der Pfarrer weiter mit Jugendlichen verreisen durfte. „Was hätten wir tun sollen?“, fragt Lukas, „auf welcher Faktenbasis hätten wir ihm das verbieten sollen?“ [SPIEGEL ONLINE]

Das klang freilich letztes Jahr noch ganz anders, als Prof. Leygraf und Dr. Lütz auf einer Pressekonferenz bei der Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe den anwesenden Journalisten erklärten, die Leitlinien müssten „offenbar funktionieren“ (Leygraf). Und weiter:

„Der Umgang der Kirche mit diesen Fällen ist doch sehr sorgfältig und fast schon etwas übervorsichtig“, sagt Leygraf.

Und Dr. Lütz erklärte:

Wenn ein Gutachter zum Ergebnis komme, dass von einem Geistlichen keine Gefahr ausgehe, sei der Bischof damit noch nicht aus der Verantwortung entlassen, betont Lütz. „Der Bischof muss strenger sein als das Gutachten.“ Aber er sagt auch: „Das kommt nicht selten vor.“ [Hervorhebung von mir.]

Also: Als letztes Jahr der Kirche vorgeworfen wurde, sie täte nicht genug, um Missbräuche zu verhindern oder aufzuklären, da hieß es, der Umgang der Kirche mit diesen Fällen sei „doch sehr sorgfältig und geradezu übervorsichtig“, und der Bischof müsse „strenger sein als das Gutachten“ – auch, wenn letzteres die Ungefährlichkeit eines Geistlichen bescheinige. Doch dieses Jahr – nach der Verschärfung der bischöflichen Leitlinien – als mal wieder ein mehrfacher Missbrauchsfall ans Licht kommt, da kriegt man gesagt: „Was hätten wir tun sollen?“ und „Auf welcher Faktenbasis hätten wir ihm das verbieten sollen?“ – Seitdem ist eine Woche vergangen, ohne dass die deutschen Bischöfe dem Hildesheimer Bistumssprecher widersprochen hätten.

Die Bischöfe gefährden mit diesem systematischen Wegschauen nicht nur die ihnen anvertrauten Kinder – sie verletzen m.E. auch die Fürsorgepflicht gegenüber den Priestern. Wenn pädophile Priester wissen, dass sie praktisch gefahrlos

  • Kinder unter der Kleidung streicheln,
  • mit Messdienern in die Pfarrhaussauna gehen und
  • mit Kindern im selben Bett schlafen können,

dann ist das so, als würde man einen Alkoholiker als Barkeeper anstellen und ihm sagen, er solle beim Trinken „seine Grenzen kennen“.


Interessenkonflikte bei Missbrauchs-Untersuchung

11. Juli 2011

Die deutschen Bischöfe haben angekündigt, sexuelle Missbräuche von „unabhängigen“ (SPIEGEL Online) Experten untersuchen zu lassen. Allerdings dürften die maßgeblich Beteiligten kein Interesse daran haben, dass irgendetwas Kritisches dabei herauskommt. Wundert das irgendwen?

Nachdem Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger letztes Jahr zu Beginn der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, am Abend des 22. Februars 2010, in den „Tagesthemen“ die Verantwortlichen in der katholischen Kirche für ihre mangelnde Zusammenarbeit mit den staatlichen Ermittlungsbehörden kritisiert hatte, präsentierten die deutschen Bischöfe Journalisten nur Stunden später (am 23. Februar) drei Experten, die bestätigen sollten, dass die 2002 von der Bischofskonferenz beschlossenen Leitlinien zum sexuellen Missbrauch „funktionierten“. Es waren dies der Kölner Psychiater und Theologe Dr. Manfred Lütz – der die Bischöfe zum Thema „sexueller Missbrauch“ berät und somit über seine eigene Arbeit urteilte –, „Deutschlands bester Psychiater“ (BILD) Prof. Norbert Leygraf von der Universität Essen-Duisburg, sowie Direktor Dietfried Scherer von der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg.

Ob diese Veranstaltung kurzfristig als Reaktion auf die Kritik der Bundesjustizministerin anberaumt worden oder bereits längerfristig geplant war, entzieht sich meiner Kenntnis. In der Ankündigung der Frühjahrs-Vollversammlung, keine drei Wochen vorher – eine Woche nach dem Bekanntwerden der sexuellen Übergriffe am Berliner Canisius-Kolleg – rangierte das Thema „Sexueller Missbrauch“ jedenfalls noch unter „ferner liefen“.

Jedenfalls erklärte Prof. Leygraf am 23. Februar 2010 gemäß der Badischen Zeitung:

„Diese Leitlinien“, sagt Leygraf […], „müssen offenbar funktionieren, denn unter den bekannt gewordenen Fällen ist keiner als Rückfall aufgetreten.“

Mal abgesehen von dem eigenartigen Kriterium für das Funktionieren der Leitlinien – das Verhindern von Rückfällen ist ja wohl nicht deren Hauptaufgabe – stimmte Leygrafs Behauptung so jedenfalls schon damals nicht:

In dem sog. Riekofen-Fall (Bistum Regensburg) war der Pfarrer Peter K. 2008 wegen des Missbrauchs eines Ministranten zu drei Jahren Haft und psychiatrischer Unterbringung verurteilt worden, nachdem er bereits 2000 wegen ähnlicher Vorfälle zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Entgegen der Leitlinien war Peter K. weiter in der Arbeit mit Kindern eingesetzt, seine neue Gemeinde war nicht informiert worden.

Ebenfalls 2008 war ein Ermittlungsverfahren gegen den Pfarrer Peter Hullermann (Erzbistum München und Freising) eingeleitet worden, Erzbischof Marx ließ ein psychiatrisches Gutachten erstellen, Hullermann wurde in die Tourismusseelsorge nach Bad Tölz versetzt und ihm wurde untersagt, Kinder- Jugend- und Ministrantenarbeit auszuüben. (Später stellte sich allerdings heraus, dass Hullermann auch dort in Vertretung Jugendgottesdienste durchgeführt hat, Mitte März – nur drei Wochen nach Prof. Leygrafs obigem Statement – wurde er suspendiert.) Hullermann hatte nach gegen ihn erhobenen Vorwürfen bereits 1979 gestanden, Kinder missbraucht zu haben, unterzog sich daraufhin einer Therapie und wurde in die Erzdiözese München und Freising versetzt – unter Erzbischof Joseph Ratzinger, dem jetzigen Papst Benedikt XVI. Dort arbeitete er wenig später wieder mit Kindern.

Beide Rückfälle wurden 2008 bekannt, Prof. Leygraf müsste also von ihnen Kenntnis gehabt haben, zumal er seit 2003 für die katholische Kirche auffällige Pfarrer begutachtet. Zwar könnte Leygraf seine obige Aussage möglicherweise damit rechtfertigen, dass die jeweils ersten Fälle noch vor der Verabschiedung der bischöflichen Leitlinien im Herbst 2002 bekannt wurden – dann erwiese sich sein Kriterium „kein Täter wurde rückfällig“ allerdings als völlig unsinnig, denn wie realistisch ist es, dass ein Täter innerhalb von sieben Jahren (Verabschiedung der Leitlinien am 26.9.2002 bis zu Leygrafs Statement am 23.2.2010) auffliegt, ggf. seine Strafe verbüßt, rückfällig wird und dies bekannt wird?

Prof. Leygraf ist einer der Experten, die von den deutschen Bischöfen mit der „wissenschaftlichen Aufarbeitung“ des Missbrauchsskandals beauftragt wurden. Er wird wohl kaum zu dem Schluss kommen, dass die Leitlinien – entgegen seinem Statement vor einem Jahr – nicht funktioniert haben.

Der andere Experte ist Prof. Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN). Pfeiffer, von dem im Internet auch mal eine – mittlerweile entfernte – Predigt zum Thema „Verbot von Killerspielen“ existierte, schrieb am 14. März 2010 in der Süddeutschen Zeitung –, die katholische Kirche habe „kein primär quantitatives, sondern vor allem ein qualitatives Problem“ und verwies darauf, dass nur 1 Promille der des sexuellen Missbrauchs Verdächtigten katholische Priester seien. Allerdings „vergaß“ Prof. Pfeiffer, diese Zahl in Bezug zum Priesteranteil an den potenziellen Tätern zu setzen: Wie ich hier gezeigt habe, dürfte der Anteil der Priester an den (vermutlich hauptsächlich als Täter infrage kommenden) Männern über 30 Jahre nur 0,66 Promille betragen – somit wären Priester ca. 40% öfter verdächtig als der Durchschnitt. Und Pfeiffers Verdächtigenzahlen (aus dem SPIEGEL Nr. 6 vom 8. Februar 2010) stammen noch aus der Zeit, bevor die Masse der Missbräuche 2010 bekannt wurde.

Erst vor kurzem machte Pfeiffer mal wieder von sich reden, als er mit der These an die Öffentlichkeit trat, katholische Jugendliche seien gewaltfreier. (Domradio meldete: Mehr Ministranten = weniger Gewalt.) Nun mag es zwar durchaus einen Zusammenhang zwischen Gewalttätigkeit und Kirchlichkeit oder Katholizismus geben. Der Grund dafür dürfte allerdings im Stadt-Land-Gefälle liegen: In Städten ist die Kriminalität höher als auf dem Land  und die Kirchlichkeit niedriger. Das heißt allerdings nicht, dass die Kirchlichkeit die Straftaten verhindert, sondern dürfte ganz einfach daran liegen, dass die Anonymität der Stadt sowohl Straftaten begünstigt als auch den Kirchenaustritt. Ein Zusammenhang ist nicht gleichbedeutend mit einem Wirkungszusammenhang: Korrelation ist nicht gleich Kausalität – diese statistische Binsenweisheit müsste Prof. Pfeiffer eigentlich bekannt sein.

Sowohl Pfeiffers „1 Promille“-Artikel als auch seine Behauptung, katholische Jugendliche seien weniger gewalttätig, erwecken den Eindruck von Gefälligkeiten für die katholische Kirche, und beide weisen methodische Mängel auf. Habe ich erwähnt, dass Prof. Pfeiffer der andere Experte ist, der die Missbräuche in den deutschen Bistümern „wissenschaftlich aufarbeiten“ soll?

Ein Team von Pfeiffers Institut, bestehend aus pensionierten Staatsanwälten und Richtern, soll alle Personalakten der katholischen Diözesen aus den letzten zehn Jahren – in neun Bistümern sogar zurück bis ins Jahr 1945 – auswerten, um mit den möglichen Opfern und Tätern Kontakt aufzunehmen. Dazu sollen in einem ersten Schritt Kirchenmitarbeiter die Akten „unter Aufsicht [des] KFN-Teams“ auf Hinweise zu sexuellen Übergriffen durchsuchen.

Man fragt sich natürlich, was da – ein Jahr nach dem Höhepunkt des Missbrauchsskandals – noch zu finden sein soll. Insbesondere, nachdem z.B. bekannt wurde, dass in der Erzdiözese München und Freising systematisch Akten vernichtet und ausgelagert hat, Taten geschönt und offenbar homosexuelle Mitarbeiter erpresst wurden, um Aufklärung zu verhindern. Oder dass sich im Bistum Rottenburg-Stuttgart der Diözesanpriesterrat und der Bischof 1984 darauf verständigten,

dass künftig in den Personalakten keine Verfahrensunterlagen mehr abgeheftet werden dürfen, was auch für Meldungen der unangenehmen Art galt. „Die Akten in der Registratur sind seitdem klinisch sauber“, bestätigt ein Insider. So bleibt auch von der Anzeige der Kirchenleute aus jener Zeit nichts weiter als die Erinnerung.“ [Hervorhebung von mir.]

Davon abgesehen: Was für „Kirchenmitarbeiter“ sollen das sein, die die Akten auf Hinweise untersuchen sollen? Die gleichen, die in den vergangenen Jahren die Akten geführt haben? Sollen die jetzt etwa die Hinweise finden, denen sie damals nicht nachgegangen sind?

Es dürften also weder die federführenden Experten noch die beteiligten Kirchenmitarbeiter ein Interesse an einer wirklich kritischen Aufarbeitung der Akten haben. Beide beauftragten Experten sind bereits durch wissenschaftlich äußerst zweifelhafte Statements zugunsten der katholischen Kirche aufgefallen. Am Ende der (offenbar) dreijährigen Untersuchung dürfte wohl ein ähnlich wertloses Ergebnis stehen wie bei einer ganz ähnlichen Untersuchung im Auftrag der US-amerikanischen Bischofskonferenz, die im Mai veröffentlicht wurde.

Dafür spricht auch die erste Erklärung der Bischofskonferenz:

„Mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden verlässliche Informationen zu den Fällen des Missbrauchs, zu Vorgehensweise und Motiven der Täter und den Opfererfahrungen angestrebt“, teilte die Bischofskonferenz am Donnerstag in Bonn mit. Die Untersuchungen sollten vor allem zu einer wirksameren Vorbeugung vor sexuellem Missbrauch beitragen, hieß es.

Mit der Frage, ob Missbräuche vertuscht oder die Leitlinien ignoriert wurden, sollen sich die pensionierten Staatsanwälte und Richter offenbar gar nicht befassen.


%d Bloggern gefällt das: