Der Umstand, dass für Ordensmitglieder der jeweilige Abt zuständig ist, entband die Erzdiözese Freiburg und Erzbischof Zollitsch im Fall des pädokriminellen Zisterzienserpaters Gregor Müller nicht von ihrer Verantwortung gemäß den „Leitlinien“ der Deutschen Bischofskonferenz, den 2006 gemeldeten Fall zu prüfen und dem Opfer Hilfen anzubieten, sowie den jetzigen Dienstgeber und die Öffentlichkeit zu informieren. Davon ist so gut wie nichts geschehen.