Oberhirte: Wir sind keine Rattenfänger (Skydaddy: Doch, seid ihr!)

25. Dezember 2009

Ruhrbischof Overbeck hat der NRZ ein Interview gegeben. Darin sagt er u.a.:

Als Christen haben wir den Auftrag alle einzuladen. Aber wir zahlen den Preis der Freiheit, dass sich die Menschen womöglich gegen uns entscheiden. Wir sind ja keine Rattenfänger von Hameln, sondern wir bieten das Evangelium an.

Witzig, dass ausgerechnet ein Mitglied jener Berufsgruppe, die sich traditionell als „Hirten“ sieht – zu den Insignien der Bischöfe und des Papstes zählen noch heute Hirtenstäbe – und demgemäß die Gläubigen als „Schafe“ bzw. „Herde“, sich gegen „Rattenfänger“ ausspricht.

Wo diese Bezeichnung doch ebenso treffend, wenn nicht sogar treffender wäre!

Religionsunterricht: Das Recht der Kirchen, Kinder anzulügen

Der Rattenfänger hat ja der Sage nach mit seinen Flötentönen nicht nur die Ratten, sondern auch die Kinder ins Verderben gelockt. Die Kirchen haben in Deutschland das verfassungsmäßig verbriefte Recht, Kinder anzulügen, um sie zur „Nachfolge Jesu“ – sprich: der jeweiligen Konfession zu indoktrinieren.

1987 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der im Grundgesetz garantierte Religionsunterricht die Aufgabe hat, „die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft“ – also unbewiesene, nicht überprüfbare Behauptungen, die darüber hinaus noch – je nach Konfession – zueinander im Widerspruch stehen – den Kindern „als bestehende Wahrheiten zu vermitteln“. Nicht als unbewiesene Behauptungen, sondern als bestehende Wahrheiten! Das bedeutet nichts anderes, als die Schüler anzulügen, sie zu indoktrinieren, wie ich an anderer Stelle ausgeführt habe.

Weitere Kritik von mir an Overbecks Äußerungen hier.


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