Kulturabgabe: Das Beste, was Konfessionslosenverbänden passieren könnte

19. Mai 2012

Könnte sich bei einer Kultursteuer einen ordentlichen Haarschnitt leisten: Dr. Michael Schmidt-Salomon

Liebe Grüne,
liebe Katholikinnen und Katholiken,

da es Euer Finanzexperte Dr. Schick ja nicht macht, will ich Euch mal vor Augen führen, wozu sein Vorschlag einer „Kulturabgabe nach italienischem Vorbild“ führen würde.

Ich will damit ernsthaft zur geforderten Diskussion beitragen und ich hoffe, dass die „Kultursteuer“ damit ein für alle Mal begraben wird. Am Ende des Artikels werdet Ihr feststellen, dass ich tatsächlich aus verfassungsrechtlichen Gründen gegen eine Kultursteuer bin. Für die Konfessionslosenverbände wäre eine Kultursteuer nämlich finanziell das Beste, was ihnen passieren könnte.

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„Strafsteuer“ oder „Kirchenaustritts-Verhinderungssteuer“?

16. Mai 2012

Hier kann man noch kommentieren. Bitte nur ernst gemeinte Zuschriften.

Unabhängig davon, wie man zu der Wortwahl „Strafsteuer für Konfessionslose“ steht: Die Überschrift hat ihren Zweck erfüllt. Mein Artikel wurde mehrere tausend Mal aufgerufen. Beim hpd wurde darauf hingewiesen, bei Telepolis wurde ich sogar namentlich erwähnt. Soweit ich es überblicke, sind die Reaktionen auf die Forderung nach einer „Kulturabgabe nach italienischem Vorbild“ ganz überwiegend negativ – auch und gerade von Mitgliedern der Grünen: gestern veröffentlichte die Grüne Jugend eine ablehnende Presseerklärung, heute wurde an einer weiteren ablehnenden Entgegnung gearbeitet. Selbst die EKD bestätigte nochmals ihre Ablehnung des „italienischen Modells“. Auch auf den facebook-Seiten zweier Unterzeichner des Papiers, Dr. Gerhard Schick und Josef Winkler, überwiegen die negativen Kommentare. (Herr Winkler hat ein Posting mit den zugehörigen Kommentaren offenbar entfernt, nachdem ganz überwiegend Kritik geäußert wurde. Ich selbst hatte ganz sachlich mehrere konkrete Fragen zu dem Modell gestellt. Eine merkwürdiger Umgang im Hinblick auf ein Papier, das als „Diskussionsbeitrag“ dienen sollte.)

Vereinzelt wurde Kritik an meiner Wortwahl „Strafsteuer für Konfessionslose“ geäußert. So lautete der gelöschte Facebook-Post von Herrn Winkler etwa sinngemäß: Niemand will eine Strafsteuer für Konfessionslose. „Strafsteuer“ sei aber eine effektive Polemik.

Nun, „Strafsteuer“ ist gewiss eine Zuspitzung – der Vorschlag von Winkler und Co. kommt aber bei Konfessionslosen tatsächlich so an.

Aber ist es umgekehrt zutreffend, wenn die Autoren des Papiers von einer „Kulturabgabe“ sprechen?

Schauen wir uns einmal unabhängig von der Bezeichnung an, was die Autoren ändern wollen: In Zukunft sollen Konfessionslose zusätzlich zur Kasse gebeten werden (für Kirchenmitglieder ändert sich in finanzieller Hinsicht ja nichts), und zwar in derselben Höhe wie die Kirchenmitglieder. Eine sachliche Rechtfertigung dafür wird nicht erst gegeben, dafür machen die Autoren deutlich, dass es ihnen darum geht, den finanziellen Anreiz für den Kirchenaustritt (Ersparnis der Kirchensteuer) zu eliminieren.

Von „Kultur“ ist nirgends die Rede.

Der eigenen Argumentation der Autoren zufolge müsste man daher die Forderung ehrlicherweise als „Kirchenaustritts-Verhinderungssteuer“ bezeichnen.

Oder haben Sie daran auch etwas auszusetzen, Herr Winkler?

Es gibt auf der facebook-Seite von Herrn Winkler übrigens noch einen anderen Thread, w. man das Papier kommentieren kann.


Grüne Jugend lehnt „Kultursteuer“ ab

16. Mai 2012

Pressemitteilung der GRÜNEN JUGEND:

15.05.2012: Anlässlich der Debatte über das Positionspapier mehrerer FunktionsträgerInnen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zu einer potentiellen öffentlichen Kirchenfinanzierung erklärt der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND:

„Wir stehen für einen säkularen Staat für alle Menschen. Unserer Meinung nach ist es deshalb nicht die Aufgabe des Staates, die Kirchen zu finanzieren oder ihnen dabei zu helfen. Deswegen stellen wir uns gegen die Forderung des Papiers, welches eine öffentliche Finanzierung der Kirche vorsieht.

Auch die Möglichkeit, eine verpflichtende Kirchensteuer optional auch an eine andere Institution zu zahlen, stellt unserer Meinung nach immer noch eine staatliche Dienstleistung zur Finanzierung der Kirchen dar und ist somit mit einem säkularen Staat nicht vereinbar. Wir wollen nicht, dass der Staat den Kirchen beim Eintreiben ihrer Mitgliedsbeiträge hilft, wir wollen keine Verpflichtung der BürgerInnen, Geld zu spenden, und wir wollen karitative Organisationen nicht mit Religionsgemeinschaften auf eine Stufe stellen.

Das Engagement dieser Organisationen ist selbstverständlich von enormer Bedeutung und öffentlich zu fördern. Doch dies wird bereits unter anderem durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend getan. Als GRÜNE JUGEND stehen wir deshalb dafür ein, diese Förderung zu erhöhen und sie nicht für die Argumentation für die Kirchensteuer zu missbrauchen.“

Einige katholische Grünen-PolitikerInnen hatten in einem Papier anlässlich des Katholikentags in Mannheim erklärt:

Ist es sinnvoll zuzuschauen, dass viele Menschen wegen der Kirchensteuer aus unserer Kirche austreten? Wir meinen, es ist auch aus der Perspektive unserer Kirche richtig, einen Reformweg zu beschreiten, der sich am italienischen Vorbild einer „Kulturabgabe“ orientiert, welche alle Menschen an eine gemeinnützige Institution ihrer Wahl entrichten. Dies stärkt die Position der Kirche mehr als Debatten über die kircheninternen Konsequenzen der Verweigerung von Kirchensteuerzahlung.

Wir halten es aber für richtig, dass die Kirchensteuer – egal in welcher Ausgestaltung – über staatliche Institutionen eingezogen werden kann. Dies vermindert bei allen Beteiligten Verwaltungskosten. Richtig bleibt auch, dass die Kirchensteuer wie Spenden an gemeinnützige Organisationen steuermindernd wirkt.

Richtig ist auch, dass der Staat die Kirchen finanziell unterstützt. Die Staatsleistungen sollen dem Grundgesetz zufolge abgelöst werden. Dafür sollte im Dialog zwischen Staat und Kirche ein Verfahren diskutiert werden, dass zum einen dem Verfassungsauftrag gerecht wird, zugleich jedoch eine dauerhafte Präsenz der Kirchen in unserer Gesellschaft sicherstellt.

Die Evangelische Kirche hatte das Modell einer „Kultursteuer“ nach italienischem Vorbild bereits 2007 klar als verfassungswidrig bezeichnet und auch jetzt noch mal ihre Ablehnung dieses Vorschlags bekräftigt. Dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit hatte einer der Unterzeichner, der Grünen-Bundestagsabgeordnete Dr. Gerhard Schick, in einer Sendung beim WDR auch nichts entgegenzusetzen. Bei dem Vorschlag handelt es sich letztlich um eine „Strafsteuer“ für Konfessionslose, mit der der finanzielle Anlass für den Kirchenaustritt eliminiert werden soll.


EKD findet „Kultursteuer“ nicht sinnvoll

16. Mai 2012

Karikatur: Jaques Tilly/Kirchenaustrittsjahr

Die evangelikale Nachrichtenagentur idea meldete gestern, dass der Vorschlag einiger katholischer Grünen-PolitikerInnen, die Kirchensteuer in eine „Kulturabgabe“ nach italienischem Vorbild umzuwandeln (die dann alle Steuerzahler zahlen müssten, ob Kirchenmitglied oder nicht), bei der EKD keine Unterstützung findet. Auf Anfrage von idea erklärte EKD-Pressesprecher Reinhard Mawick, die Kultursteuer sei in Italien historisch gewachsen, aber für Deutschland nicht sinnvoll. Mawick bezeichnete die bestehende deutsche Regelung als ein „sehr gerechtes System“ und die „beste Art, die Kirche zu finanzieren“. idea zitiert Mawick mit den Worten „Wir haben keinen Grund, von diesem bewährten Verfahren abzuweichen.“

Auf ihrer Website kirchenfinanzen.de bezeichnet die EKD das italienische Modell für Deutschland sogar klar als verfassungswidrig:

Aus deutscher Perspektive stellt die enge Verzahnung von Kirche und Staat, wie sie in Italien und Spanien praktiziert wird, eine verkappte Staatsfinanzierung dar. Dieses Modell widerspricht der deutschen Verfassung und ist mit Art. 140 GG nicht vereinbar.

EKD-Pressesprecher Mawick glaubt der idea-Meldung zufolge auch nicht, dass Kirchenaustritte vor allem eine Folge der Kirchensteuer seien.

Einige katholische Grünen-PolitikerInnen hatten in einem „Diskussionsbeitrag“ für den Katholikentag in Mannheim erklärt:

Ist es sinnvoll zuzuschauen, dass viele Menschen wegen der Kirchensteuer aus unserer Kirche austreten? Wir meinen, es ist auch aus der Perspektive unserer Kirche richtig, einen Reformweg zu beschreiten, der sich am italienischen Vorbild einer „Kulturabgabe“ orientiert, welche alle Menschen an eine gemeinnützige Institution ihrer Wahl entrichten. Dies stärkt die Position der Kirche mehr als Debatten über die kircheninternen Konsequenzen der Verweigerung von Kirchensteuerzahlung.

Die Unterzeichner wollen also die Position der Kirche stärken, indem sie eine Kultursteuer einführen, die dann auch Konfessionslose zu zahlen hätten (für Kirchenmitglieder ändert sich im Prinzip nichts), um damit den finanziellen Anreiz für den Kirchenaustritt (der oftmals nur der letzte Auslöser ist) zu eliminieren. Ich hatte das bereits hier kommentiert und als „Strafsteuer für Konfessionslose“ bezeichnet.

Dabei liefern die Autoren in ihrem Papier eigentlich selbst genug gute Gründe, die katholische Kirche zu verlassen, z.B. „Blockade des Kirchentags durch manche Bischöfe“, „menschenunwürdige Entlohnung der kirchlich Beschäftigten“, „Der Zustand unserer Kirche in Sachen Gleichberechtigung von Mann und Frau ist inakzeptabel“, Missbrauchsskandale, deren Ursachen „in unserer Kirche selbst“ liegen, „Doppelmoral beim Umgang mit Homosexualität”.

Trotzdem fordern sie eine staatliche Bestandsgarantie für die Kirchen:

Richtig ist auch, dass der Staat die Kirchen finanziell unterstützt. Die Staatsleistungen sollen dem Grundgesetz zufolge abgelöst werden. Dafür sollte im Dialog zwischen Staat und Kirche ein Verfahren diskutiert werden, dass zum einen dem Verfassungsauftrag gerecht wird, zugleich jedoch eine dauerhafte Präsenz der Kirchen in unserer Gesellschaft sicherstellt.

Falsch ist es übrigens, wenn die Autoren behaupten, der staatliche Einzug der Kirchensteuer vermindere „bei allen Beteiligten Verwaltungskosten“. Ein großer Teil des Aufwandes für den Kirchensteuereinzug wird den Betrieben und Unternehmern – auch atheistischen! – aufgebürdet, die für die korrekte Abführung der Kirchensteuer ihrer Beschäftigten haften und für diesen Aufwand nicht entschädigt werden.

Die Ablehnung der EKD für das „italienische Modell“ dürfte übrigens auch daher kommen, dass dabei den Kirchen der Großteil des bisherigen Kirchensteueraufkommens wegbrechen würde. In Italien beträgt die „Kultursteuer“ nämlich nur 0,8 Prozent der Einkommensteuer — knapp ein Zehntel des deutschen Kirchensteuerhebesatzes (je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent). Die Kirchen würden damit 90 Prozent ihrer bisherigen Kirchensteuereinnahmen verlieren. Und dieser Prozentsatz lässt sich auch nicht beliebig erhöhen, weil man Konfessionslosen zwar vielleicht 1 Prozent ihrer Einkommensteuer als „Kulturabgabe“ abverlangen könnte, aber sicher nicht 9 Prozent — fast ein Zehntel zusätzlich!


„Kulturabgabe“: Grüne können Vorwurf der Verfassungswidrigkeit nicht entkräften

15. Mai 2012

Es tat mir ja schon fast leid, dass ich Dr. Gerhard Schick und seine katholischen KollegInnen von den Grünen gestern als „merkbefreit“ bezeichnet habe (Michael Schmidt-Salomon würde in solchen Fällen wohl „Inselverarmung“ sprechen), nachdem mir ein Bekannter, der Schicks Politik in den letzten Jahren verfolgt hat, nur Gutes über ihn mitteilte.

In der Tat gab sich Dr. Schick heute beim WDR5 Tagesgespräch sehr eloquent und gut informiert. Inhaltlich war das, was er sagte, aber dünn bis erschreckend. Und wenn ein Politiker inhaltlich Unsinn redet, macht ihn ein überzeugendes Auftreten nicht „besser“, sondern allenfalls gefährlicher.

Hier die Audio-Datei der Sendung.

http://medien.wdr.de/m/1337069871/radio/tagesgespraech/wdr5_tagesgespraech_20120515_1000.mp3″

Hier ein paar Beispiele, die mir aus der Sendung in Erinnerung geblieben sind:

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Skydaddy zum Vorschlag einer „Kultursteuer“ für Konfessionslose

15. Mai 2012

Nach dem Lesen des Thesenpapiers einiger katholischer Grünen-PolitikerInnen habe ich meine Anmerkungen für den WDR noch einmal überarbeitet. Da ich von hier aus nicht beim WDR-Hörertelefon anrufen kann, habe ich dem WDR für seine Sendung „Tagesgespräch“ (ungebeten) jeweils eine Lang- und eine Kurzversion als Text und als Audiodatei zur Verfügung gestellt.

Hier die Langversion (3:06) zum Anhören:

https://skydaddy.files.wordpress.com/2012/05/kultursteuer-lang.mp3″

Und hier die Kurzversion (1:16):

https://skydaddy.files.wordpress.com/2012/05/kultursteuer-kurz.mp3″

Hier der Text der Langversion:

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Grüne fordern Strafsteuer für Konfessionslose

14. Mai 2012

Update: TELEPOLIS hat heute über diesen Artikel berichtet. Wer sich ein Simmungsbild verschaffen will, kann sich die (derzeit 120+) Kommentare dort durchlesen…

Update: Mittlerweile bin ich der Auffassung: Eine Kultursteuer wäre das Beste, was Konfessionslosen-Organisationen passieren könnte.

Lieber nicht!

Anlässlich des verständlichen Entsetzens vieler Grünen-Mitglieder möchte ich noch einmal ausdrücklich klarstellen, dass es sich bei dem hier beschriebenen Vorschlag nicht um eine offizielle Position der Grünen handelt, sondern um das Papier einiger (weniger) katholischer Grünen-Politiker, und zwar Gerhard Schick MdB (Mannheim), Josef Winkler MdB (Koblenz, Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken), Agnieszka Brugger MdB (Ravensburg), Raymond Fojkar (Stadtrat Mannheim), Ulrike Gote MdL (Bayreuth), Bettina Jarasch (Landesvorsitzende Berlin), Benedikt Lux MdA (Berlin), Christa Nickels (Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken), und Gabriele Thirion-Brenneisen (Fraktionsvorsitzende Mannheim).

Einige merkbefreite (katholische) Grünen-Politiker (s.o.) haben mal wieder die Forderung nach einer „Kultursteuer nach italienischem Vorbild“ aufgebracht.

Das Beste ist allerdings die Begründung:

„Ist es sinnvoll zuzuschauen, dass viele Menschen wegen der Kirchensteuer aus unserer Kirche austreten? Wir meinen, es ist auch aus der Perspektive unserer Kirche richtig, einen Reformweg zu beschreiten, der sich am italienischen Vorbild einer ‚Kulturabgabe‘ orientiert, welche alle Menschen an eine gemeinnützige Institution ihrer Wahl entrichten. Dies stärkt die Position der Kirche mehr als Debatten über die kircheninternen Konsequenzen der Verweigerung von Kirchensteuerzahlung.“

Der WDR bittet um Hörermeinungen: Von 8:45 bis 11 Uhr kann man morgen, am 15. Mai 2012, kostenlos unter der Telefonnummer 0800 / 56 78 555 seine Meinung hinterlassen, in der Sendung „Das Tagesgespräch“ mit einem der Initiatoren, Gerhard Schick.

Allerdings ist die Telefonnummer regional begrenzt, ich musste meinen Kommentar also mailen:

Der Vorschlag der Grünen ist weder von Verfassungs- noch von Sachkenntnis getrübt:

Da ist zunächst die Begründung: Es sei nicht sinnvoll, „zuzuschauen, wie viele Menschen wegen der Kirchensteuer aus unserer Kirche austreten“. Es kann nicht angehen, rein kircheninterne Probleme durch die Einführung einer Zusatzsteuer für Konfessionslose – um nichts anderes handelt es sich hier! – zu lösen.

Hätten sich die Initiatoren auch nur ein wenig informiert, wäre ihnen sicher aufgefallen, dass die Evangelische Kirche in Deutschland schon 2007 festgestellt hat, dass das vorgeschlagene Modell verfassungswidrig ist. Auf ihrer Internetseite www.kirchenfinanzen.de schreibt die EKD:

Aus deutscher Perspektive stellt die enge Verzahnung von Kirche und Staat, wie sie in Italien und Spanien praktiziert wird, eine verkappte Staatsfinanzierung dar. Dieses Modell widerspricht der deutschen Verfassung und ist mit Art. 140 GG nicht vereinbar.

Die Initiatoren dieses Vorschlags haben sich damit ein geistiges und politisches Armutszeugnis ausgestellt.

Ergänzend stellt sich noch die Frage – die können Sie Herrn Schick ja mal stellen – woher die grünen Katholiken wissen wollen, dass die Kirchenaustritte gerade wegen der Kirchensteuer erfolgen und nicht aus anderen Gründen. So sind ja z.B. die Kirchenaustritte im Zuge des Missbrauchsskandals 2010 regelrecht in die Höhe geschnellt.

Update: Das ganze Papier liest sich wie eine Liste von Gründen, die Katholische Kirche zu verlassen. Die Autoren schreiben selbst von „der Entfremdung vieler, die zwar offiziell Kirchenmitglieder bleiben, sich aber immer weniger mit der Kirche verbunden fühlen“. Umso merkwürdiger ist die Behauptung der Unterzeichner, „dass viele Menschen wegen der Kirchensteuer aus unserer Kirche austreten“.

Immerhin: Die Forderungen nach einer Strafsteuer für Konfessionslose werden seltener. Kam sie früher etwa alle 6 Monate auf, liegt die letzte mir bekannte Forderung bereits zweieinhalb Jahre zurück. Damals forderte Ulrich „Comical Uli“ vom Institut für Wirtschaftsforschung Halle unter der Überschrift „Kirchenaustritt ist Steuerhinterziehung“ eine ebensolche Steuer: “Comical Uli” fordert erneut eine “Ethik-Steuer”.

Eine solche Forderung ist auch deshalb absurd, weil die gesparte Kirchensteuer ja zu versteuern ist, und dadurch dem Staat deutlich mehr Geld zufließt, als die Kirchen anteilig von der Kirchensteuer für gemeinnützige Zwecke ausgeben: Kirchenaustritte entlasten die Allgemeinheit.

Update: Meine verfeinerten Kommentare findet Ihr hier, als Text und auch als Audio. Dr. Schicks peinliche Ausweichmanöver während der Sendung habe ich hier dokumentiert und kommentiert:

„Kulturabgabe“: Grüne können Vorwurf der Verfassungswidrigkeit nicht entkräften


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