Schamlos und dreist: Der Kirchenkreis Bonn

15. Oktober 2013

Die evangelischen Kirchen in und um Bonn, die in einer Broschüre behaupten, der Staat würde nicht für Bischofsgehälter zahlen, kassieren vom Staat Zuschüsse für die Pfarrerbesoldung und -versorgung.

Neulich hatte ich darauf hingewiesen, dass der Kirchenkreis Bonn in seiner Broschüre „Die Kirche und das liebe Geld“ behauptet, der Staat würde nicht für Bischofsgehälter zahlen. Wie die Herausgeber diese Behauptung rechtfertigen wollen, ist mir schleierhaft.

Heute kam mir der Gedanke, mal kurz nachzuschauen, was sich dazu in den Staat-Kirche-Verträgen und den Haushalten der betreffenden Bundesländer (NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland) findet. Ich brauchte auch nicht lange zu suchen.

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Jährlich über 100 Mio Euro für Bischöfe, Priester, Pfarrer – allein in Baden-Württemberg!

23. Februar 2010

Aufklärung über finanzielle Kirchen-Privilegien anlässlich der Bischofskonferenz in Freiburg

Pressemitteilung des IBKA Regionalverbands Freiburg vom 22. Februar 2010

Nicht nur die jüngsten Missbrauchsfälle verdienen größtmöglichste Aufklärung, meint der Regionalverband Freiburg des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V., sondern darüber dürfe man die Aufklärung der Menschen über die „dauerhafte und skandalöse Privilegierung der christlichen Kirchen“ mit Geld aus den öffentlichen Kassen nicht vergessen.

Der Freiburger Regionalverband des IBKA wird deshalb der katholischen Bischofskonferenz am Dienstag, 23. Februar, gegen 12 Uhr vor dem Freiburger Münsterplatz ein „kritisches Willkommen entbieten“, so der Regionalsprecher Arno Ehret (Freiburg). Die Organisation nichtreligiöser Menschen wird dabei ein Informationsblatt verteilen, auf dem diese „Verschwendung von Steuergeldern“ in sechs Punkten exemplarisch dargestellt und auch mit Quellenangaben belegt wird.

Gegen Staatsverträge mit den Kirchen

Pressemitteilung des IBKA Regionalverbands Freiburg vom 6. Februar 2010

Atheistenverband erinnert an das Jesuswort: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“. Gegen Staatsverträge mit den Kirchen.

Der Regionalverband Freiburg des IBKA hat das Land Baden-Württemberg aufgefordert, seine „wahrhaft überdimensionalen“ Zahlungen die Kirchen einzustellen und die entsprechenden Staatsverträge zu kündigen. Baden-Württemberg zahlt den evangelischen Landeskirchen Baden und Württemberg sowie den katholischen (Erz-)Diözesen Freiburg und Rottenburg- Stuttgart, derzeit (Stand: 2009) jährlich über 100 Millionen Euro allein für die Gehälter sowie der Versorgungsbezüge der Bischöfe, Priester, Pfarrer usw. Hinzu kommen zahlreiche weitere Geldleistungen des Landes an die Kirchen (vom Ersatz für den Religionsunterricht durch kirchliche Lehrkräfte bis zur Unterhaltung der theologischen Fakultäten an den Landesuniversitäten). Das Geld erhalten die Kirchen zusätzlich zu den Kirchensteuern, also von allen Steuerzahlern, auch jenen, die keiner Kirche angehören. Das ist in den großzügig dotierten Staatsverträgen mit den beiden Großkirchen aus dem Jahr 2007 so festgelegt.

Der IBKA setzt sich für die Weltanschauungsfreiheit und die konsequente Trennung von Staat und Religion ein. „Religion ist Privatsache und Staatsgeld für religiöse Organisationen darf es nicht geben“, erklärte der Regionalsprecher des IBKA, Arno Ehret (Freiburg). Ehret erinnerte die Kirchen und die Landesregierung an das Jesuswort: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!“ (Matthäus 22, 15-22). „Da steht nicht, dass Gott (= die Kirche) Geld vom Kaiser (= dem Staat) kriegen soll,“ sagte Ehret, „sondern jede Seite muss mit dem auskommen, was ihr zusteht, der Staat mit den Steuern und die Kirche mit dem, was die Gläubigen ihr spenden.“ Auch den staatlichen Kirchensteuereinzug sieht der IBKA als unzulässige Vermischung von Kirche und Staat an.

Konkreter Anlass für diesen Vorstoß ist die Absicht des Landes, jetzt auch mit den beiden Israelitischen Religionsgemeinschaften Baden und Württemberg einen Staatsvertrag schließen, der ähnlich üppig dotierte Staatsleistungen vorsieht. Die Landesregierung hat hierzu soeben einen Gesetzentwurf im Landtag eingebracht.


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