Bibelwettbewerb: Pressesprecher performt Gleichnis

7. Mai 2019

In einem absoluten Novum hat der Pressesprecher des Justizministeriums von Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr erstmals ein Gleichnis selbst in die Praxis übersetzt: Nämlich das vom Fuchs und den Trauben.

Im Telefongespräch mit dem Nordkurier sieht der Pressesprecher die Möglichkeit, dass das Grußwort geändert werden könnte, da man sich nicht an einer Zahl aufhängen sollte.

„Man sollte sich nicht an einer Zahl aufhängen?“ — Es war doch die Justizministerin, die ihr Grußwort daran aufgehängt hat, dass in der Bibel (angeblich) „die ermutigenden Worte ‚Steh auf‘ mehr als 6.000 Mal vorkommen.“

Und es war doch der Arbeitskreis Bibelwettbewerb, der sich auf Nachfrage (ebenfalls fälschlich) auf den Standpunkt gestellt hatte:

In der Tat kommt die Kombination „steh auf“ seltener als 6.000 Mal in der Bibel vor. […] Nicht aber die beiden Worte allein „steh“ und „auf“.

Wobei die Formulierung „seltener als 6.000 Mal“ in der Sprache des Justizministeriums den Umstand beschreibt, dass die Formulierung nur rd. 70 Mal in der Bibel vorkommt.

Nein, der Grund dafür, dass das Grußwort möglicherweise geändert werden könne, liegt schlicht und einfach darin, dass die Behauptung nachweislich falsch ist und ein peinliches Armutszeugnis für den Arbeitskreis Bibelwettbewerb abgibt.

Vielleicht zeigt hier ja schon meine Petition Wirkung, in der ich darauf hingewiesen hatte, dass die absurden Ausreden das Vertrauen in das Justizministerium untergraben.

Mit dem jüngsten Versuch des Ministeriums, sich irgendwie herauszuwieseln, wird das Vertrauen allerdings nicht gerade gestärkt.

Aber es gibt auch etwas Gutes zu berichten:

Gestern hatte ich auf der Facebook-Website zum Bibelwettbewerb gefragt, warum die Seite als „Kirche“ kategorisiert ist, obwohl im Impressum das Justizministerium angegeben ist:

Bibelwettbewerb 4 Follower

Darauf habe ich zwar keine Antwort erhalten, aber heute ist die Facebook-Seite plötzlich als „Regierungsservice“ kategorisiert:

Bibelwettbewerb 7 Follower

Skydaddy gratuliert ganz herzlich zum Like-Tsunami.

 

 


Peinlich: Bibelministerium Meck-Pomm legt nach

6. Mai 2019
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Justizministerin Katy Hoffmeister (Symbolbild, Foto: Gage Skidmore)

Das Justizministerium tut so, als habe man keinen Fehler gemacht –  und behauptet dabei noch die Unwahrheit.

Dieser Artikel ist ein Update zu Bibelwettbewerb: Peinliches Armutszeugnis für Katy Hoffmeister und Konsorten.

Auch dem Nordkurier ist aufgefallen, dass die Bibel NICHT „über 6.000 Mal“ „die ermutigenden Worte ‚Steh auf'“ enthält – wie Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister in ihrem Grußwort zum Bibelwettbewerb 2019/2020 behauptet hatte:

Göttliche Übertreibung: MV-Justizministerin liest die Bibel ganz neu (Nordkurier)

Ein Update des Artikels enthält auch eine mehr als peinliche Stellungnahme von Tilo Stolpe, Pressesprecher des Justizministeriums, „im Namen des Arbeitskreises Bibelwettbewerb“:

„Die beiden Worte „steh“ und „auf“ kommen über 6.000 Mal in der Bibel vor. Die Bedeutung der Worte im gedachten Zusammenhang mit „etwas bewegen“ bleibt unbenommen. […] In der Tat kommt die Kombination „steh auf“ seltener vor.“

(Anmerkung: Mit „seltener“ meint Herr Stolpe, dass „Steh auf“ etwa 70 Mal in der Bibel vorkommt.)

Meint der Arbeitskreis Bibelwettbewerb tatsächlich, es sei „ermutigend“, dass in der Bibel über 5.000 mal das Wort „auf“ vorkommt? Und wie soll das Wort „Steh“ auf Bewegung hindeuten? „Aufstehen“ hat eine andere Bedeutung als „stehen“ und „auf“. Der Arbeitskreis bestätigt hier nur, was ich gestern bereits geschrieben hatte: Dass Theologen nichts, aber auch gar nichts zu banal ist, um nicht noch irgendwie zu irgendetwas „Erbaulichem“ zurechtvergewaltigt zu werden.

Noch dazu ist auch diese Behauptung des Arbeitskreises unwahr. Denn in seinem Artikel hatte der Nordkurier bereits vorgerechnet:

Selbst wenn die Wörter einzeln gesucht werden, kommen „Steh“ (70 Mal in der Luther-Bibel) und „auf“ (5138 Mal) nicht auf die Summe im Grußwort der Justizministerin.

Anmerkung: Für die Einheitsübersetzung betragen die Treffer 77 und 5501 – immer noch zu wenig für Hoffmeisters und Stolpes Behauptung.

Sollten sich hier tatsächlich die Justizministerin und der Arbeitskreis Bibelwettbewerb (inkl. seiner 4 ministeriellen Mitglieder) geschlossen auf den Standpunkt stellen „Wir haben nichts vermasselt!“, dann weiß man, was man vom Justizministerium und den Kirchenvertretern zu halten hat.


Bibelwettbewerb: Peinliches Armutszeugnis für Katy Hoffmeister und Konsorten

5. Mai 2019

Mit ihrem aktuellen Bibelwettbewerb 2020 stellen die Veranstalter – Justizministerium, Kirchen und Bibelgesellschaft – in bemerkenswerter Weise Unkenntnis und Desinteresse an der Bibel unter Beweis.

Grußwort

Seit 1997 organisiert das Bildungs- bzw. Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit den Kirchen alle drei Jahre einen Bibelwettbewerb für Schulklassen (Skydaddy berichtete bereits 2010). Auf die verfassungsrechtliche Problematik, dass Staat und Kirche hier gemeinsam die Bibel nicht nur als „prägenden Kultur- und Bildungsfaktor“ (Bundesverfassungsgericht) propagieren, sondern die christliche Religion bewerben („Wer Jesus folgt, geht los und bewegt etwas.“ – Ministerin Katy Hoffmeister, s.u.) soll in diesem Artikel nicht weiter eingegangen werden. Hier geht es vielmehr darum, anhand des Bibelwettbewerbs 2020 aufzuzeigen, dass selbst die Organisatoren des Bibelwettbewerbs verblüffendes Unwissen und Desinteresse an der Bibel unter Beweis stellen. Den Rest des Beitrags lesen »


Ultimative Unverschämtheit

24. Februar 2010

In einem beispiellosen Vorgang hat der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ein Ultimatum von 24 Stunden gestellt, Behauptungen über eine mangelnde Kooperation der Katholischen Kirche mit den Strafverfolgungsbehörden beim Verdacht auf Missbrauchsfälle zurückzunehmen.

Die Bundesjustizministerin hatte am Montag Abend (22.02.2010) in den Tagesthemen gesagt, es sei bisher nicht der Eindruck da, dass die Verantwortlichen der Katholischen Kirche auch bei Verdachtsfällen konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten. Ein aktives Interesse an rückhaltloser und lückenloser Aufklärung sei bisher leider nicht ersichtlich. Sie erwarte, dass die Verantwortlichen der Katholischen Kirche endlich konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, Hinweise geben, mit aufklären.

„Maßlose Polemik“? „Undifferenziert und emotional“?

Zollitsch nannte die Äußerungen „undifferenziert und emotional“. Er erwarte, dass Leutheusser-Schnarrenberger sie innerhalb von 24 Stunden zurücknehme. [sueddeutsche.de]

Aus Kreisen der in Freiburg tagenden Vollversammlung der katholischen Bischöfe hieß es dazu, die Fristsetzung sei ein notwendiger Schritt, um eventuell mit einer Unterlassungsklage dafür zu sorgen, dass die Ministerin ihre Behauptungen aus dem Tagesthemen-Interview vom Montagabend nicht mehr wiederhole. [domradio.de]

Er könne sich keiner schlimmeren Attacke eines Mitglieds einer Bundesregierung gegen die katholische Kirche entsinnen, sagte Zollitsch bei der Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz in Freiburg. „Sie hat maßlos gegen unsere katholische Kirche polemisiert.“ [FAZ.NET]

Er wolle seinen Protest am Dienstag auch in einem Telefonat mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ausdrücken. [kath.net]

„Wahrheitswidrig“?

Zollitsch kritisierte die Ministerin scharf, weil diese der Kirche wahrheitswidrig vorhalte, bei der Aufklärung von Missbrauchsfällen nicht mit der staatlichen Justiz zusammenzuarbeiten. „Die Ministerin behauptet, bisher habe sie nicht den Eindruck, dass die Verantwortlichen der katholischen Kirche auch nur beim Verdacht auf sexuellen Missbrauchs konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten wollten“, so Zollitsch. Dies sei rundweg falsch. Auch gebe es seit mehreren Jahren kirchliche Leitlinien, die eine Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft vorsähen. [kath.net]

Es ist allerdings Zollitsch, der hier die Unwahrheit sagt. In dem entscheidenden Satz der bischöflichen Leitlinien heißt es nämlich:

In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und ggf. das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht.

Mit anderen Worten: Solange es sich nur um einen unbewiesenen Verdacht handelt, wird die Staatsanwaltschaft nicht informiert – anders macht der Hinweis auf die Selbstanzeige keinen Sinn.

Dies war auch genau das, was die Ministerin kritisiert hat, als sie davon sprach, dass nicht erkennbar sei, dass die Verantwortlichen der Katholischen Kirche auch bei Verdacht auf Missbrauch konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten. Konkret zu den Richtlinien sagte sie:

Kindesmissbrauch ist ein Offizialdelikt. Und da können nicht andere drüber entscheiden, ob dieses Delikt verfolgt wird oder nicht. Und dann muss es eben andere Richtlinien geben. Ich glaube, es ist vorbei, zu versuchen, solche Richtlinien zu rechtfertigen. Über 120 Missbrauchsfälle allein in den letzten wenigen Wochen – und es ist ja wohl zu befürchten, dass es immer mehr werden –, und deshalb muss natürlich sofort die Staatsanwaltschaft informiert werden, und es muss aufgeklärt werden – im Interesse der Katholischen Kirche.

Die Moderatorin hatte gefragt:

Nach den bisherigen Leitlinien der Katholischen Kirche wird immer erst eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet, und dann gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Müsste das nicht sofort in jedem Verdachtsfall geschehen?

Was, bitteschön, hatte die Justizministerin anders darauf antworten sollen?

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