Klarstellung zur finanziellen Leistungsfähigkeit der ostdeutschen Bistümer und ihren Finanzierungsquellen

5. März 2020

Auf der Pressekonferenz zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) fragte ein anwesender Journalist nach der Finanzierung der “Entschädigungszahlungen” an Missbrauchsopfer (die die Bischöfe nicht “Entschädigungen” nennen wollen), speziell nach der Kirchensteuer. (Video der Pressekonferenz, ab Minute 46:41) In seiner Antwort erklärte der neue DBK-Vorsitzende Georg Bätzing:

»Das ist für einzelne Diözesen ganz schwierig. Es gibt Diözesen, die haben keinerlei andere Quellen, gerade im Osten unseres Landes, als die Kirchensteuern.«

(Video der Pressekonferenz ab Minute 49:49)

Das sind zwei Unwahrheiten in zwei Sätzen. Alle Bistümer erhalten außer der Kirchensteuer auch Staatsleistungen, darüber hinaus verfügen sie über Finanzerträge, z.B. aus Wertpapieren, Beteiligungen oder Zinsen. Diese Zahlen sind auch aus den Jahresabschlüssen der Bistümer bekannt. (Außer in Erfurt, wo die Staatsleistungen im Jahresabschluss nicht ausgewiesen werden.)

Schaut man sich diese Zahlen an, muss man sich fragen, für welches ostdeutsche Bistum die Zahlung der in Aussicht gestellten Beträge von 5.000 bis 50.000 Euro „schwierig“ werden soll: Den Rest des Beitrags lesen »


Kirchliche „Transparenz“: Bistum Trier

7. Mai 2014

Bistum Trier vs Realität

Das Bistum Trier spielt in seinem neuen Geschäftsbericht mit gezinkten Karten. Wem der Text zu lang ist, kann gleich ans Ende springen.

Im März hat das Bistum Trier seinen ersten Geschäftsbericht vorgestellt. Darin werden nicht nur – wie bisher im Haushalt – die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Jahres dargestellt, sondern auch das Vermögen des Bistums und die Schulden. Möglich wird dies durch die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik, die sich an der kaufmännischen Buchführung orientiert. Diesen Wechsel hatte das Bistum Trier bereits 2009 vollzogen, es handelt sich also nicht um eine Reaktion auf den Limburger Finanzskandal um Tebartz-van Elst letztes Jahr.

Entscheidend für die Umstellung war laut Generalvikar Dr. Bätzing die Überzeugung, „dass eine transparente und aussagekräftige Rechnungslegung als Grundlage des Wirtschaftens im Bistum unentbehrlich ist“. Auch im Geschäftsbericht schreibt Dr. Bätzing gleich zu Beginn: „Transparenz und Rechenschaft sind uns in dieser Hinsicht wichtige Anliegen.“

Die Veröffentlichung des Geschäftsberichts soll nicht kleingeredet werden, und er ist auf jeden Fall besser als der „Geschäftsbericht“ des Erzbistums Hamburg, in dem die Bilanz leider fehlt (und der deshalb die Bezeichnung „Geschäftsbericht“ nicht wirklich verdient), und besser als der Geschäftsbericht des Bistums Hildesheim, das entgegen seiner Beteuerungen, nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu bilanzieren, seine Immobilien systematisch nicht bilanziert.

Ein echter Wille zur Transparenz ist allerdings im Geschäftsbericht des Bistums Trier nicht zu erkennen. Den Rest des Beitrags lesen »


%d Bloggern gefällt das: