Frechheit!

10. Oktober 2010

Heute bin ich auf der Buchmesse in Frankfurt. Als ich um 6:45 Uhr zur Bushaltestelle ging, fingen plötzlich die Kirchenglocken an zu läuten. (Paderborn halt…) Ich dachte erst, das sind die drei Glockenschläge für „Viertel vor“, aber dann musste ich feststellen, dass ein minutenlanges Gebimmel einsetzte. Wohlgemerkt: Der Kirchturm, von dem das Geläut kam, dürfte etwa einen Kilometer entfernt gewesen sein, es war also nicht etwa so, dass ich mich in unmittelbarer Nähe befunden hätte.

Was für eine Frechheit, am Sonntag Morgen in aller Frühe einen solchen Lärm zu veranstalten! Ich musste mich unweigerlich fragen, wie dies mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll, das ja Sonn- und Feiertage als Tage der Ruhe und der seelischen Erhebung schützt. (Leider schützt das Grundgesetz nur die ARBEITSruhe…)

Hinzu kommt noch – bald ist es ja wieder so weit – dass, wenn z.B. einmal im Jahr zu Halloween eine öffentliche Party veranstaltet werden soll, die aber in einen „stillen“ Feiertag hineinreicht, vielerorts Kirchenvertreter und Behörden diese Feiern unterbinden. Die Kirche nimmt sich also heraus, das ganze Jahr über sonntags am frühen Morgen völlig überflüssigen Lärm zu machen, und gleichzeitig anderen Leuten, die einmal im Jahr feiern wollen – ohne vergleichbare Lärmbelästigung wohlgemerkt – dieses Privatvergnügen  verbieten zu lassen – unter Berufung auf den „stillen“ Feiertag.

Es heißt ja, wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. Wer dagegen im Gotteshaus sitzt, braucht in Deutschland keine Rücksicht walten zu lassen.


Verfassungsgericht entscheidet zu Sonntagsschutz

30. November 2009

Am morgigen Dienstag wird das Bundesverfassungericht über eine Klage der beiden Großkirchen befinden, die gegen das Ladenöffnungsgesetz in Berlin geklagt hatten. Dieses erlaubt seit dem 17. November 2006 die Ladenöffnung an zehn Sonn- oder Feiertagen, inklusive aller Adventssonntage zwischen 13 und 20 Uhr.

Worum es dem Gericht geht, hatte der vorsitzende Richter, Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, bereits in der mündlichen Verhandlung im Juni festgestellt: Zum einen nämlich darum, welches Recht den Kirchen zusteht, den Sonn- und Feiertagsschutz einzufordern, und zum anderen um die Verfassungsrechtlichkeit der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen.

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