domradio.de meldet: Vatikan will mehr Schutz für religiöse Minderheiten:
Rund 70 Prozent der Weltbevölkerung lebten in Ländern mit eingeschränkter Religionsfreiheit, sagte Erzbischof Silvano Tomasi vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf.
Der Vatikan hat hier gut reden – ist er doch (neben Weißrussland) der einzige europäische Staat, der die Europäische Menschenrechtskonvention nicht ratifiziert hat.
Um Verfolgung und Diskriminierung künftig zu verhindern, [sei] unter anderem eine unabhängige Rechtsprechung […] notwendig, […] , forderte Tomasi.
Eine unabhängige Rechtsprechung (wie oben gefordert) oder gar Gewaltenteilung kennt man im Vatikan natürlich auch nicht. Vielmehr heißt es im Grundgesetz des Vatikans ausdrücklich:
Art. 1
1. Der Papst besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt. [Hervorhebung von mir.]
Übrigens stammt das Grundgesetz des Vatikans – aus dem Jahr 2000!