Klarstellung zur finanziellen Leistungsfähigkeit der ostdeutschen Bistümer und ihren Finanzierungsquellen

5. März 2020

Auf der Pressekonferenz zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) fragte ein anwesender Journalist nach der Finanzierung der “Entschädigungszahlungen” an Missbrauchsopfer (die die Bischöfe nicht “Entschädigungen” nennen wollen), speziell nach der Kirchensteuer. (Video der Pressekonferenz, ab Minute 46:41) In seiner Antwort erklärte der neue DBK-Vorsitzende Georg Bätzing:

»Das ist für einzelne Diözesen ganz schwierig. Es gibt Diözesen, die haben keinerlei andere Quellen, gerade im Osten unseres Landes, als die Kirchensteuern.«

(Video der Pressekonferenz ab Minute 49:49)

Das sind zwei Unwahrheiten in zwei Sätzen. Alle Bistümer erhalten außer der Kirchensteuer auch Staatsleistungen, darüber hinaus verfügen sie über Finanzerträge, z.B. aus Wertpapieren, Beteiligungen oder Zinsen. Diese Zahlen sind auch aus den Jahresabschlüssen der Bistümer bekannt. (Außer in Erfurt, wo die Staatsleistungen im Jahresabschluss nicht ausgewiesen werden.)

Schaut man sich diese Zahlen an, muss man sich fragen, für welches ostdeutsche Bistum die Zahlung der in Aussicht gestellten Beträge von 5.000 bis 50.000 Euro „schwierig“ werden soll: Den Rest des Beitrags lesen »


Entschädigungen? – Was für Entschädigungen?

20. November 2010

Im Atheist Media Blog hat sich eine Diskussion über die sog. Staatsleistungen im engeren Sinne entwickelt, d.h. die Zahlungen des Staates an die Kirchen, die als Entschädigung für die Säkularisation von 1803 (Stichwort: Reichsdeputationshauptschluss) deklariert werden.

Nun ist dem Experten für Kirchenfinanzierung Carsten Frerk vor einiger Zeit aufgefallen, dass im Reichsdeputationshauptschluss, der regelmäßig als Grundlage für die immer noch andauernden Zahlungen an die Kirchen angeführt wird, gar nicht von dauerhaften Entschädigungen die Rede ist. Frerk schreibt in seinem Violettbuch Kirchenfinanzen [S. 69]:

Die historische Herleitung und damit auch die Begründung für diese Staatsdotationen ist eine Geschichte für sich. Auch ich selbst habe bis vor relativ kurzer Zeit das akzeptiert, was in vielen wissenschaftlichen und kirchlichen Darstellungen verbreitet wird. So heißt es staatskirchenrechtlich in einem Satz formuliert:

„Staatsleistungen bilden einen ‘Säkularisations-Ausgleich’ (Isensee), insbesondere im Hinblick auf die Geschehnisse im Zusammenhang mit der Reformation und auf ‘die’ Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts.“ [Zitat aus: Alexander Hollerbach: „§ 139 Der verfassungsrechtliche Schutz kirchlicher Organisation“, in: Josef Isensee (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Heidelberg: Müller 1989, Bd.6, S. 557-593, hier S. 587.]

Diese Darstellung hat leider den Schönheitsfehler, dass sie nicht den historischen Tatsachen entspricht. Sie ist aber ein bemerkenswertes Beispiel für den Erfolg des kirchlichen Lobbyismus und die Phantasie der Staatskirchenrechtler.

Dass die Bischöfe enteignet worden sein sollen, ist bereits eine Legende. Die betreffenden Gebiete gehörten der katholischen Kirche gar nicht, sondern es handelte sich weitestgehend um Reichslehen. Insofern kann auch von keiner Entschädigung – wofür auch? – die Rede sein.

Von einer Säkularisation der katholischen Kirche zu sprechen, ist zudem mehrfach übertrieben und auch sachlich falsch. Alle katholischen Einrichtungen, die der Seelsorge und der Wohlfahrt dienten, verblieben im Kirchenbesitz und wurden zum Teil (wie das Vereinigte Stift in Trier) sogar finanziell noch besser ausgestattet.

Was genau in der Reformation angeblich entschädigungspflichtig säkularisiert worden sei, darüber wird geschwiegen. Zudem war der weltliche Landesherr als evangelischer Landesbischof auch Teil der Staatskirche. Kann man sich selbst enteignen, wenn einem etwas weiterhin gehört?

Auf das Thema geht Frerk im Folgenden noch wesentlich umfassender ein und auch in seinem Kapitel über die Ablösung der Staatsleistungen (ab S. 90, hier: „67. Ablösesummen und Reichsdeputationshauptschluss, S. 92-95). Hier sei noch der Abschnitt zu „Evangelischen“ Staatsdotationen erwähnt (Nr. 51, S. 74):

Da es keinerlei „geistliche“ Territorien gab, die von evangelischen Pastoren regiert worden waren, war die evangelische Kirche von „1803“ nicht betroffen. Sofern es jedoch dazu gekommen sein sollte, beträfe es zudem auch eine juristisch kniffelige Frage, ob ein evangelischer Landesherr (wie in Brandenburg), der auch gleichzeitig als Landesbischof das Kirchenoberhaupt war, seine eigene Landeskirche überhaupt hätte nachteilig behandeln können.

In Deutschland gilt eine eigentümliche Parität. Bekommt die eine Kirche etwas, hat die andere auch Anspruch darauf. Es ist Ausdruck der religiösen Durchmischung der im 19. Jahrhundert entstandenen Territorialstaaten – das evangelische Preußen bekam nach 1803 und 1815 katholische Territorien als Staatsgebiet. Die auf Ausgleich bedachten Könige und Fürsten sahen sich veranlasst, beide Konfessionen ‘paritätisch’ zu behandeln.

Die heutigen Staatsdotationen an die evangelischen Landeskirchen leiten sich jedoch aus dem Anspruch der Beamten der ehemaligen evangelischen Staatskirche ab (auch nach der Revolution 1918/19 und der Abschaffung der Staatskirche durch die Weimarer Verfassung). Infolge dieser nicht zurückgewiesenen oder zumindest auf eine Übergangsphase begrenzten Ansprüche müssen die „zweckgebundenen Zuschüsse zu den kirchlichen Personalkosten und für den allgemeinen Bedarf der kirchlichen Verwaltung (Pfarrbesoldung und Kirchenregimentliche Zwecke)“ weiterhin – wie vorher für Staatskirchenbeamte – vom Staat bezahlt werden, auch wenn es keine evangelische Staatskirche mehr gibt.

Nun waren es zufälligerweise gerade Vertreter der evangelischen Kirche, bei denen ich in den letzten Tagen Hinweise auf den Reichsdeputationshauptschluss gefunden habe. Über das FAQ Kirchenfinanzierung der „Task Force“ der Deutschen Bischofskonferenz gelangte ich auf steuer-forum-kirche.de, eine mehrerer Webseiten von Dr. Jens Petersen, dem Referenten für Steuerfragen in der Finanzabteilung des Kirchenamtes der EKD und Autor der Bücher „Kirchensteuer in der Diskussion“ und  „Kirchensteuer kompakt“. Auf seinen Seiten verweist Dr. Petersen „aus aktuellem Anlass“ auf den Text des Reichsdeputationshauptschlusses, den er dankenswerterweise online gestellt hat. (Ich nehme an, mit dem „aktuellen Anlass“ bezieht er sich auf die durch Carsten Frerks Violettbuch Kirchenfinanzen ausgelöste Diskussion.)

Auch der Präses der Evangelischen Kirche in Westfalen, Alfred Buß, behauptete kürzlich gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd), die direkten Staatsleistungen seien Entschädigungen für die Enteignung kirchlicher Güter, die im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 festgelegt seien.

Noch vor einem Jahr hätte ich gesagt, Präses Buß weiß es nicht besser, denn diese Darstellung war ja bis dahin praktisch die allgemein anerkannte (siehe obiges Hollerbach-Zitat bei Frerk). Carsten Frerk hat allerdings bereits im Januar dieses Jahres bei den vierten Berliner Gesprächen über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung darauf hingewiesen, dass der Reichsdeputationshauptschluss kaum als Rechtsgrundlage für die heutigen Zahlungen herangezogen werden kann:

In wenigen Worten, knapp und präzise und ohne fachchinesisches Versteckspiel zeigte Dr. Frerk auf, dass all die Argumente, die die Befürworter der Staatsleistungen hervorbringen, schon allein deshalb irrelevant sind, da die Grundlagen, sowohl die historischen als auch die juristischen, fehlerhaft sind. Es kann keine Ausgleichszahlungen für die Enteignung von z.B. Grund und Boden geben, wenn der, der diese Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen will, nicht der Eigentümer eben dieses Grund und Bodens war. Damit erübrigen sich jegliche ausufernde Diskussion über das Für und Wider der Ausgleichszahlungen, da es keine Grundlage für einen Ausgleich gibt. [hpd-Veranstaltungsbericht, vgl. auch das Interview mit Carsten Frerk (Podcast)]

Auch in den folgenden Monaten hatte Frerk bei Vorträgen immer wieder öffentlich auf diesen Umstand hingewiesen, z.B. im April. Als die Öffentlichkeit im Zuge des Rücktritts von Bischof Mixa erfuhr, dass auch dessen Pension nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern aus allgemeinen Steuergeldern bezahlt wird, beriefen sich Kirchenvertreter weiterhin auf den Reichsdeputationshauptschluss von 1803:

Georg Ratzinger, katholischer Priester und Bruder des Papstes, sagte SPIEGEL TV, dass es „natürlich“ angemessen sei, dass kirchliche Würdenträger vom Staat bezahlt werden.

Schließlich habe der Staat ja auch die Kirche „geplündert“ und ihr „viel gestohlen“. Außerdem würden die Bischöfe dem allgemeinen Wohl dienen. Dass die Zahlungen überhaupt in Frage gestellt werden, findet Ratzinger unverständlich.

Auch Gerhard Ludwig Müller, Bischof des Bistums Regensburg, kann an den hohen Zahlungen nichts Ungerechtes finden. Er und seine Kollegen bekämen ihr Gehalt aus dem Vermögen, das der Staat der Kirche vor 200 Jahren abgenommen habe. Das seien vertragliche Verpflichtungen, und die sollten auch weiterhin gelten. [Spiegel Online, 08.06.2010]

Derartigen, in dem erwähnten Spiegel TV-Beitrag getätigten Behauptungen hielt Carsten Frerk in einem Artikel des Humanistischen Pressedienstes (hpd) vom 9. Juni entgegen:

Der Spiegel hatte in seinem spiegel-tv Magazin am vergangenen Sonntagabend einen Bericht gezeigt, „Spardebatte: Staat zahlt 442 Millionen Euro für Kirchengehälter“ in dem danach gefragt wurde, wieso eigentlich in Deutschland aktuell 442 Mio. im Jahr aus Steuergeldern als Gehälter und Personalzuschüsse an die Kirchen bezahlt werden.

In dem Beitrag selber versicherte dann der Regensburger Bischof Müller mit großer Gelassenheit, dass es damit alles seine Ordnung habe, denn die katholische Kirche sei ja 1803 enteignet worden und diese Zahlungen seien deshalb Gelder aus dem kirchlichen Vermögen, dass damals an die weltlichen Herrscher gefallen war.

In das gleiche Horn stößt prompt nun auch der Kirchensteuerreferent im Kirchenamt der EKD, Oberkirchenrat Jens Petersen, auf der ‚Jugendseite’ der EKD, in seinem Beitrag „ Die historische Entwicklung der Kirchensteuer“ der unter dem Stichwort „Religion“ fragt: „Rund 442 Millionen Euro an Kirchengehältern zahlt der Staat pro Jahr, rechnet der ‚Spiegel‘ vor. Warum eigentlich? Eine kurze Geschichte der Kirchenfinanzierung.“

Die Einführung der Kirchensteuer wird, historisch völlig unzutreffend, mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 in Verbindung gebracht. Petersen fährt verbal schwere Geschütze auf, schreibt von „völker- und staatsrechtlicher Annexion“ sowie der „Enteignung von Territorien und Vermögen der (kath) Kirche, des gesamten bischöflichen und klösterlichen Grundbesitzes“. Gut katholisch gebrüllt. Aber leider auch so falsch.

Der Reichsdeputationshauptschluss war Teil einer Modernisierung des damaligen „Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation“, das von dem bis dahin bestehenden „Flickenteppich“ von mehreren hundert Herrschaften nur noch rund drei Dutzend große Territorien übrig ließ. Die Herrschaftsgebiete der Reichsritterschaft wurden auch aufgehoben – ebenso ohne eine Entschädigung, für die auch im Reichsdeputationshauptschluss nichts zu lesen steht. Das einzige, wozu die weltlichen Herrscher verpflichtet wurden, war der Erhalt der Domkirchen. […]

Von einer Säkularisierung der katholischen Kirche zu schreiben ist zudem Unsinn, da alle Kirchengemeinden und Einrichtungen, die der Seelsorge oder der Wohlfahrt dienten, damals erhalten blieben und teilweise sogar ausgebaut wurden.

Die aufgehobenen geistlichen Territorien waren zudem überwiegend frühere königliche und kaiserliche Lehen, die jeweils nach Belieben gegeben und zurückgenommen wurden – ohne Entschädigung. Die katholische Kirche und ihre Fürstbischöfe waren nur die Besitzer und nicht die Eigentümer. Was sollte also enteignet worden sein? Nichts.

Dass die aus ihrer weltlichen Herrschaft ‚depossedierten’ Bischöfe bis zu ihrem Lebensende staatliche Apanagen erhielten, einschließlich Sommerresidenz und Tafelgeschirr, war nur Ausdruck des kollegialen Standesbewusstseins, denn schließlich waren diese abgesetzten Bischöfe auch Adelige. Die konnte man schließlich nicht einfach mittellos auf die Straßen betteln schicken, wie die Nonnen und Mönche, die nicht in der Seelsorge oder Wohlfahrt tätig waren. Mit dem Tod der Bischöfe war auch mit diesen Apanagen Schluss.

Als der Spiegel eine Woche später über die „Geheime Parallelwelt“ der Kirchenfinanzen berichtete und schrieb:

Leistungen wie die jährlichen Holzlieferungen einiger süddeutscher Kommunen an ihren Bischof beruhen teils auf 200 Jahre alten Ansprüchen, die von der Politik nie wieder überprüft wurden.

wurde auf wissenrockt.de klargestellt:

Aber schon 1803 […] entschieden die Staatschefs des damaligen Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, dass den Wohlstand der Kirchen die weltliche Macht nicht mehr in der alten Form mehren könne. Auf dem „Reichsdeputationshauptschluss“ in Regensburg hoben sie zahllose Lehensverhältnisse an Grund und Boden auf, auf denen der Klerus bis dahin die einfachen Bauern zum Erwerb ihres Einkommens und der Mehrung des Wohlstands ihrer Verpächter, der Kirchen, arbeiten ließ. Noch heute sprechen Kirchenvertreter von „Enteignung“ obwohl diese Gebiete niemals kirchliches Eigentum waren, sondern auch bis 1803 nur zur Verfügung gestellt gewesen sind.

Die von Carsten Frerk in dem hpd-Artikel (s.o.) beanstandete Darstellung von EKD-Finanzreferent Dr. Petersen war offenbar mittlerweile wieder zurückgezogen worden, denn bei wissenrockt heißt es weiter:

Noch am 8. Juni 2010 versuchte der Kirchensteuerreferent der EKD, Jens Petersen, auf dem „Jugendportal“ evangelisch.de die kirchliche „Version“ zur Historie der Kirchenfinanzierung den jungen Geistern zu propagieren, in der er unter anderem die Erhebung der Kirchensteuern und die daneben existierenden Staatszuweisungen in einen Topf warf und ohne Sorgfalt kräftig umrührte. Die Zweifel an der Tragfähigkeit dieser verdrehten Darstellung wurden anschließend sogar den Herausgebern zu groß, denn kurz nach Carsten Frerks kritischer Veröffentlichung verschwand der Beitrag wieder aus der Öffentlichkeit. [Anmerkung: Der ursprüngliche Artikel ist offenbar wieder online.]

Mitte des Jahres wurde dann von von einigen Politikern die vom Grundgesetz verlangte Ablösung der Staatsleistungen gefordert – auch mit dem Hinweis auf den allgemeinen Sparzwang, von dem die Zahlungen an die Kirchen nicht ausgemommen werden dürften. Aus diesem Anlass berichtete der Spiegel unter der Überschrift „Jagd auf die Kirchenmäuse“ ausführlich über die Zahlungen des Staates an die Kirchen zusätzlich zur Kirchensteuer. Zur Begründung heißt es dort:

Verbindliche Zusagen hatten die finanziell geschickten Kirchenoberen bis dahin schon zahlreichen Landesherren abgenommen – als Ausgleich für ihre Landverluste durch Napoleon Bonaparte.

Er hatte 1803 Frankreichs Ostgrenze bis an den Rhein ausgedehnt. Den betroffenen deutschen Reichsständen bot er an, sich östlich des Rheins einen Ausgleich zu holen. Und zwar zu Lasten der Katholiken: Geistliche Fürstentümer fielen an weltliche Herren, die katholische Kirche verlor mehrere Erzbistümer und Bistümer, zahllose Klöster, Abteien und Stifte. […]

Allerdings verpflichteten sich die Landesherren, die Kirchengebäude „fest und bleibend“ auszustatten, die „Pensionen für die aufgehobene Geistlichkeit“ zu zahlen und zum „Aufwand für Gottesdienste, Unterrichts- und andere gemeinnützige Anstalten“ beizutragen.

Leider wird weder darauf hingewiesen, dass nicht nur geistliche, sondern auch andere – weltliche – Besitztümer (s.o., „Reichsritterschaft“) von dieser Umverteilung betroffen waren, noch darauf, dass sich die erwähnten „Pensionen für die aufgehobene Geistlichkeit“ nur auf die damaligen Geistlichen bezogen – aber nicht auf deren Nachfolger.

Schließlich berichtete das ZDF am 03.08.2010 in Frontal 21 über Frerks Erkenntnisse:

Ende August berichtete das Neue Deutschland darüber.

Im September kam Frerk mehrmals in der ZDF-Sendung „sonntags“ zu Wort:

Wenn also Präses Buß immer noch behauptet, die direkten Staatsleistungen an die Kirchen – auch an die evangelische! – seien Entschädigungen für die Enteignung kirchlicher Güter, die sonst auch heute noch erhebliche Rendite bringen würden, und seien im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 festgelegt, dann kann er sich jedenfalls nicht mehr darauf berufen, Frerks Einwände nicht zu kennen. Er kann sich m.E. – abgesehen von den in § 35 vorbehaltenen „festen und bleibenden Ausstattung der Domkirchen“, die nur einen Bruchteil der staatlichen Zahlungen ausmacht – eben auch nicht auf den Reichsdeputationshauptschluss berufen.

Deshalb habe ich Präses Buß eine E-Mail geschickt (und auch Dr. Petersen eine fast gleich lautende) mit der Frage, wo sich denn im Reichsdeputationshauptschluss bitteschön die Grundlage für die heutigen Zahlungen finden soll.

Anlässlich der eingangs erwähnten Diskussion im Atheist Media Blog hier der Text meiner E-Mail vom 18.11.2010 an Präses Buß, da ich dort auch im Einzelnen auf die Formulierungen im Reichsdeputationshauptschluss eingehe:

Sehr geehrter Präses Buß,

mein Name ist Matthias Krause, ich blogge als „Skydaddy“ zu Kirchenthemen.

Im Zuge der aktuellen Diskussion um die Kirchenfinanzierung sollen Sie dem epd gesagt haben:

Die direkten Staatsleistungen seien Entschädigungen für die Enteignung kirchlicher Güter, die sonst auch heute noch erhebliche Rendite bringen würden, sagte er dem epd in Bielefeld. Eine Ablösung der im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 festgelegten Entschädigungen sei natürlich möglich. Dies werde bislang aber weder vom Bund noch vom Land Nordrhein-Westfalen erwogen.

Ich nehme an, Sie beziehen sich auf Carsten Frerks „Violettbuch Kirchenfinanzen“. Dr. Frerk weist darauf hin, dass der Reichsdeputationshauptschluss – von Baulasten in § 35 abgesehen – keine immerwährende Entschädigung für die Säkularisierung geistlicher Reichsstände vorsieht, sondern lediglich den von der Säkularisation betroffenen Fürstbischöfen und Bischöfen sowie deren Hofstaat einen standesgemäßen Lebenswandel gewährleisten sollte. Bis zu deren Tod, länger nicht. So heißt es im Violettbuch auf S. 93:

Gleich im § 1, Absatz 1 [des Reichsdeputationshauptschlusses] wird festgelegt, was „Sr. Majestät dem Kaiser, Könige von Ungarn und Böhmen, Erzherzoge von Oesterreich“ zusteht: die Bistümer Trient und Brixen, „mit ihren sämmtlichen Gütern, Einkünften, eigenthümlichen Besitzungen, Rechten und Vorrechten, ohne irgend eine Ausnahme“. Als Ausgleich wird festgelegt: „[…] unter der Verbindlichkeit jedoch, sowohl für den lebenslänglichen Unterhalt der beiden jetzt lebenden Fürstbischöfe und der Mitglieder der beiden Domkapitel, nach einer mit solchen zu treffenden Uebereinkunft, als auch für die hierauf erfolgende Dotation der bei diesen beiden Diöcesen anzustellenden Geistlichkeit, nach dem in den übrigen Provinzen der Oesterreichischen Monarchie bestehenden Fuße zu sorgen.“

Kurz ausgedrückt: Die beiden ehemaligen Fürstbischöfe, die Mitglieder des Domkapitels und die bei den Diözesen beschäftigten Geistlichen erhalten bis an ihr Lebensende eine zu vereinbarende Dotation. Mehr nicht. Mit dem Tod des letzten Bediensteten sind diese Dotationsverpflichtungen erloschen. Nachfolger oder Erben werden nicht genannt und nicht finanziert.

Zu ihren Lebenszeiten sollte für die säkularisierten adeligen Bischöfe alles angenehm bleiben, einschließlich einer standesgemäßen Sommerresidenz und des Tischgeschirrs […]. Nach ihrem Tod war damit Schluss und auch die ihnen vom Staat überlassenen Möbel und die Tafelservice aus Staatsbesitz gingen an den Staat zurück. Da wurden keine Nachfolger erwähnt, die beispielsweise die Möbel als Dauerleihgabe hätten behalten dürfen. […]

Insofern gibt es aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses keinerlei Begründung für Entschädigungen oder gar Personalzuschüsse, wie etwa die fortdauernde Zahlung von Bischofsgehältern und Pensionen.

Ein Blick in den Text des Reichdeputationshauptschlusses scheint mir Dr. Frerks Auffassung zu bestätigen. An etlichen Stellen wird deutlich, dass es offenbar um „lebenslängliche“, aber nicht „immerwährende“ Entschädigungen geht:

Konkret werden die Entschädigungen „der aus dem Besitze tretenden Regenten und Besitzer, auch der davon abhangenden Geistlichkeit“ in den §§ 47-76 geregelt. Und dort heißt es z.B. in § 50:

Den sämmtlichen abtretenen geistlichen Regenten ist nach ihren verschiedenen Graden auf lebenslang eine ihrem Range und Stande angemessene freie Wohnung mit Meublement und Tafelservice, auch den Fürstbischöfen und Fürstäbten des ersten Ranges ein Sommeraufenthalt anzuweisen; wobei sich von selbst versteht, daß dasjenige, was ihnen an Meublen engenthümlich zugehört, ihnen gänzlich überlassen bleibe, das aber, was dem Staate zugehört, nach ihrem Tode diesem zurückfalle.

§ 52 bestimmt:

Die Weihbischöfe, in so ferne sie Präbenden haben, die Domkapitularen, Dignitarien, auch Canonici der Ritterstifter, auch adelige Stiftsdamen behalten den lebenslänglichen Genuß ihrer Kapitelwohnungen; ihnen oder ihren Erben sind die auf den Ankauf oder Optirung ihrer Häuser gemachten Auslagen, falls der Landesherr solche nach ihrem Tode an sich ziehen will, zu vergüten; auch außer dem an Orten, wo sie ein Privateigenthum ihrer Wohnung hergebracht haben, wird ihnen dieses vorbehalten.

Weiterhin wird im Reichsdeputationshauptschluss der Begriff „Sustentation“ verwendet. Damit ist offenbar eine Art Unterhaltszahlung gemeint, bis der Empfänger verstirbt oder eine neue bezahlte Position findet. Dies ergibt sich z.B. aus § 53:

Zu ihrer Sustentation aber sind den Domkapitularen, Dignitarien und Canonicis der Ritterstifter neun Zehntel ihrer ganzen bisherigen Einkünfte, und zwar jeden einzelnen, was er bisher genossen hat, zu belassen. Auf gleiche Weise sind die Vicarien bei ihren Wohnungen, und da sie meist gering stehen, bei ihrem ganzen bisherigen Einkommen, bis sie etwa auf andere geistliche Stellen versorgt werden, zu belassen, wogegen sie ihren Kirchendienst einstweilen fortzuversehen haben.

Oder auch aus § 59:

In Ansehung der sämmtlichen bisherigen geistlichen Regenten, auch Reichsstädte und unmittelbaren Körperschaften, Hof-, geistlichen und weltlichen Dienerschaft, Militair und Pensionisten, in so ferne der abgehende Regent solche nicht in seinem persönlichen Dienste behält, so wie der Kreisdiener, da, wo mit den Kreisen eine Veränderung vorgehen sollte, wird diesen allen der unabgekürzte, lebenslängliche Fortgenuß ihres bisherigen Rangs, ganzen Gehalts und rechtmäßiger Emolumente, oder, wo diese wegfallen, eine dafür zu regulirende Vergütung unter der Bedingniß gelassen, daß sie sich dafür nach Gutfinden des neuen Landesherrn, und nach Maaßgabe ihrer Talente und Kenntnisse auch an einem andern Orte und in andern Dienstverhältnissen gebrauchen und anstellen lassen müssen; jedoch ist solchen Dienern, welche in einer Provinz ansässig sind, und in eine andere gegen ihren Willen übersetzt werden sollen, freizustellen, ob sie nicht lieber in Pension gesetzt werden wollen. […] Sollte der neue Landesherr einen oder den andern Diener gar nicht in Diensten zu behalten gedenken, so verbleibt demselben seine genossene Besoldung lebenslänglich. […]

Auch in § 69 ist wiederum von „lebenslänglicher“ Überlassung die Rede:

Bei denjenigen Landen, wo die geistlichen Regenten ihre Residenzstädte auf der linken Rheinseite mit den dortigen Landen verloren, doch auch noch beträchtliche Besitzungen diesseits Rheins behalten haben, kommen vorzüglich Se. Kurfürstl. Durchlaucht zu Trier, als Kurfürst des Reichs, aus Dero Domkapitel und Dienerschaften in Betrachtung. […] – dann wird festgesetzt, daß die Stadt Augsburg dem Herrn Kurfürsten von Trier ihr bischöfliches Schloß, und die für die Dienerschaft nöthigen Gebäude in ihrem gegenwärtigen meublirten Zustande nebst den bisher gehabten Immunitäten, in ihrem ganzen Umfange lebenslänglich ungestört zu belassen habe.

In § 75 wird sogar ausdrücklich erwähnt, dass die Pensionen nach dem Ableben des Empfängers an die Landesherren zurückfallen:

[…] Im Falle nur einer der Fürstbischöfe, die ein Zehntheil und Zwanzigtheil eines ihrer Deputats an die Fürstbischöfe von Lüttich und Basel abgeben, früher als oben gedachte Fürstbischöfe versterben würde, so behält der Landesherr, dem eine solche Pension zurückfällt, die Verbindlichkeit, das Zehntheil und Zwanzigtheil an gedachte Herrn Fürstbischöfe von Basel und Lüttich fortzuentrichten. […]

§ 76:

In Ansehung derjenigen Geistlichen und Diener endlich, deren Körperschaften jenseits auf der linken Rheinseite aufgehoben worden, welche jedoch noch mehr oder weniger Güter dieser rechten Rheinseite haben, die künftig der Disposition der respectiven Landesherren überlassen sind, versteht sich von selbst, daß diese Landesherren […] diesen unglücklichen Individuen ihre Einkünfte, worauf ihnen ein gegründetes Recht zustehet, lebenslänglich zu belassen, und über solche nur nach deren Tode anderweit zu disponiren haben.

Es erscheint mir offensichtlich, dass hier die von der Säkularisation betroffene Geistlichkeit bis zu ihrem Ableben standesgemäß versorgt werden sollte, ganz so, wie es Dr. Frerk in seinem „Violettbuch“ darstellt.

Wenn Sie nun behaupten, die direkten Staatsleistungen seien Entschädigungen für die Enteignung kirchlicher Güter, die sonst auch heute noch erhebliche Rendite bringen würden, so müssten Sie m.E. doch wohl erst einmal zeigen, für welche „der im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 festgelegten Entschädigungen“ heute überhaupt noch eine Zahlungsverpflichtung besteht.

Vom Wortlaut des Reichsdeputationshauptschlusses abgesehen: Die Position der Kirchen scheint in den Reichsdeputationshauptschluss eine Regelung hineinzulesen, bei der die weltlichen deutschen Fürsten für ihre linksrheinischen Verluste zwar durch die Säkularisation der geistlichen Fürstentümer entschädigt wurden, dafür aber wiederum den von der Säkularisation betroffenen Geistlichen eine „angemessene“ – Sie weisen ja darauf hin, dass die betreffenden Besitztümer „auch heute noch erhebliche Rendite bringen würden“ – Entschädigung zu zahlen. Eine Entschädigung, für die der Entschädigte selbst wiederum eine (angemessene) Entschädigung zahlen muss, wäre doch völlig absurd!

Können Sie mir erklären, welche der im Reichsdeputationshauptschluss festgelegten Entschädigungen – abgesehen von der in § 35 erwähnten „Ausstattung der Domkirchen“ – heute noch zu zahlen sind?

Mit Dank und freundlichen Grüßen,

Matthias Krause


Missbrauchsopfer: „Die tun nichts, die wollen nur reden“

5. Mai 2010

J. P. Morgan (1837-1913), der einflussreichste Banker seiner Zeit, soll einmal gesagt haben:

„Ein Mensch hat immer zwei Gründe dafür, warum er irgendetwas tut: Einen edlen Grund und den wahren Grund.“

Dieses Zitat kommt einem unweigerlich in den Sinn, wenn man sich anschaut, zu welchen „Erkenntnissen“ die deutschen Bischöfe bisher im Hinblick auf ihre Leitlinien und den Umgang mit sexuellem Missbrauch in katholischen Einrichtungen gekommen sind:

Keine Meldepflicht

Eine Meldepflicht für Fälle von sexuellem Missbrauch wird unter Hinweis auf die Opferbelange abgelehnt: Dadurch könnten Opfer von einer Meldung abgehalten werden, weil diese eine polizeiliche Ermittlung nach sich ziehen würde:

„Denn es muss vor allem darum gehen, bei allem Respekt vor den berechtigten Interessen des Staates, den Schutz und die Bedürfnisse der Opfer vorrangig zu sehen und zu respektieren.“ (DBK, Hervorhebung von mir.)

Zu der logischen Konsequenz, nämlich einer grundsätzlichen Meldepflicht mit Vetorecht des Opfers, scheinen sich die deutschen Bischöfe allerdings noch nicht haben durchringen können. (Die bayerischen Bischöfe sind hier ausgenommen: Sie haben sich für eine Meldepflicht ausgesprochen.)

Keine finanzielle Entschädigung

Zahlungen an die Opfer werden vehement abgelehnt: Die bisherigen Leitlinien sehen „menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen“ vor – also keine finanziellen. Finanzielle Unterstützung therapeutischer Maßnahmen ist im Einzelfall möglich, Entschädigungen oder Wiedergutmachungszahlungen sind nicht vorgesehen. Der Sonderbeauftragte der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Ackermann, glaubt zu wissen, dass die Opfer gar keine Entschädigung wollen:

Der Beauftragte für Fälle sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche, Stephan Ackermann, geht nicht davon aus, dass die Missbrauchsopfer finanzielle Entschädigung verlangen. „Sie wollen über ihr Schicksal sprechen“, sagte der Trierer Bischof in einem epd-Gespräch in Trier. Den Opfern sei vor allem wichtig sicherzustellen, dass „die Kirche“ ihre Geschichte erfahre. Die katholische Kirche werde aber für die Kosten möglicher therapeutischer Hilfe aufkommen, versprach Ackermann. Alle Einzelfälle würden geprüft. [epd]

Während bei der Meldepflicht die Opfer davor geschützt werden sollen, ihre traumatischen Erfahrungen im Zuge einer polizeilichen Ermittlung noch einmal durchleben zu müssen, ist die Kirche bei der „Einzelfallprüfung“ (ob Therapiekosten übernommen werden) offenbar bereit, dies hinzunehmen.

Allerdings scheint Ackermanns Auffassung „Die tun nichts, die wollen nur reden“ nicht von allen Bischöfen geteilt zu werden. Der Mainzer Bischof Lehmann hält die Forderung nach finanzieller Entschädigung für „verräterisch“: „Hier ist auch die Begehrlichkeit nach Geld nicht zu übersehen, wie übrigens der Runde Tisch um die Heimkinder, aber auch ein Blick in die Situation der USA und Irlands zeigt.“ (Rhein-Zeitung) Da sexueller Missbrauch schwerste Schäden anrichten könne, sei die Forderung „Ich will endlich Geld sehen, viel Geld“ eine Verkennung „des ethischen Schwergewichts einer solchen Verfehlung und auch der Formen möglicher Wiedergutmachung“. (SWR, Hervorhebung von mir.). Es könne keine pauschalen Zahlungen geben, „die die Vergehen wie auf einer Preisliste aufzählt“. (Rhein-Zeitung)

Die Bischöfe wollen nicht zahlen – aber angeblich nicht, weil sie nicht zahlen wollen, sondern weil die Opfer lieber „über ihr Schicksal sprechen“ wollen (Ackermann) oder weil Forderungen nach Geld eine Verkennung „des ethischen Schwergewichts einer solchen Verfehlung“ seien. Liebe Missbrauchsopfer, über eure Bedürfnisse befindet die Kirche. J. P. Morgan lässt grüßen!

Keine öffentliche Entschuldigung

Über die ablehnende Haltung der Bischöfe gegenüber der Meldepflicht und Zahlungen an die Opfer hatte ich ja neulich schon gebloggt; nun hat gestern Bischof Ackermann einen eine weitere „Erkenntnis“ bekannt gegeben, dieses Mal in Bezug auf die Möglichkeit einer öffentlichen Entschuldigung: Ackermann hält es für „problematisch“, sich „für die Taten vergangener Generationen zu entschuldigen“. (Haben die deutschen Bischöfe deshalb einen ihrer jüngsten zum Missbrauchsbeauftragten gemacht?)

Und wieder müssen die Opferbelange dafür herhalten:

„Fachleute aus der Opferarbeit haben mir gesagt: Verantwortlich sind die Täter. Die individuelle Schuld könnte durch eine Entschuldigung der Institution Kirche vernebelt werden.“ [FOCUS ONLINE]

Eine interessante Auffassung für eine Institution, die lehrt, dass noch heute alle Menschen schuldig sind, weil vor 6.000 Jahren mal jemand in einen Apfel gebissen haben soll. Eine Institution, die Wikipedia zufolge erst 1965 von der Auffassung abgerückt ist, die Juden seien ein Volk von Gottesmördern; kein anderer als Dietrich Bonhoeffer stellte noch 1933 fest:

„Niemals ist in der Kirche Christi der Gedanke verloren gegangen, daß das ‚auserwählte Volk‘, das den Erlöser der Welt ans Kreuz schlug, in langer Leidensgeschichte den Fluch seines Leidens tragen muss.“ [Wikipedia]

Freilich waren es hier wieder andere, die den Fluch ihrer (angeblichen) Tat über Jahrhunderte tragen mussten – nicht die Katholische Kirche, die z.B. noch heute die Privilegien aus dem Reichskonkordat mit der Hitler-Regierung (ebenfalls aus dem Jahre 1933) ohne Scham genießt. Und was die von Ackermann beschworene „Vernebelungsgefahr“ angeht: Wenn es ihren eigenen Interessen dient, sind Bischöfe Meister im Vernebeln: hier und hier.

In dem gleichen Interview meint Ackermann: „Glaubwürdigkeit und Transparenz sind in der jetzigen Situation das oberste Gebot.“

Was die Transparenz angeht: Das Verweisen der Bischöfe auf die vermeintlichen Opferbelange ist schon durchsichtig genug. – Danke, davon brauchen wir nicht noch mehr. Was ihre Glaubwürdigkeit angeht, so könnten die Bischöfe diese erhöhen, wenn sie die Opferbelange an anderer Stelle auch einmal tatsächlich berücksichtigen würden – und nicht immer nur davon sprechen würden, wenn es darum geht, Forderungen abzublocken.


Leitlinien: Pervertierung der Opferbelange

28. April 2010

Ich war wirklich willig zu glauben, nein: Ich hatte gehofft, die deutschen Bischöfe würden aufgrund des öffentlichen Drucks einerseits (z.B. Kirchenaustritte), andererseits aber auch aufgrund ihrer eigenen Beschäftigung mit dem Thema (Ausmaß der Fälle, Berichte von Betroffenen) ihre Leitlinien von 2002 wirksam verbessern.

Was ich aber bisher vom Sonderbeauftragten Ackermann und jetzt vom Mainzer Kardinal Lehmann gehört habe, erweckt bei mir den Eindruck, dass es weiterzugehen scheint wie bisher: Dass die Bischöfe sich nämlich nach wie vor gegen verbindliche Festlegungen wehren.

Der Sonderbeauftragte Ackermann hat ja schon Anfang April eine Meldepflicht abgelehnt – natürlich mit dem Hinweis auf die Betroffenen, die u.U. dadurch von einer Meldung abgehalten werden könnten (DBK). Dieser Einwand ist zwar ernst zu nehmen: Aber die Konsequenz müsste dann doch eine grundsätzliche Meldepflicht mit Vetorecht des Betroffenen sein, also grundsätzlich sofort Meldung an die Strafverfolgungsbehörden, es sei denn, das Opfer widerspricht dem ausdrücklich. Was soll also das Herumgeeiere?

Gestern wurde gemeldet, dass der ehemalige Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann aus Mainz, eine „generelle finanzielle Entschädigung“ von Missbrauchsopfern ablehnt (AD HOC NEWS, SWR). Das gleiche Spiel wie bei der Meldepflicht: Gründe, die möglicherweise gegen eine „pauschale“ Entschädigung von Opfern (Lehmann: „wie auf einer Preisliste“) sprechen, werden offenbar aufgebauscht, um von einer praktikablen Lösung abzulenken und finanzielle Zusagen abzublocken. (Auch ein kirchlicher Entschädigungsfonds wird von Lehmann abgelehnt.)

Glaubt irgendjemand, dass es der Kirche hierbei tatsächlich um die Opfer geht? Wie Ackermann bei der Meldepflicht verweist auch Lehmann auf die Gefühle der Opfer. Finanzielle Unterstützung therapeutischer Maßnahmen sei aber zumindest im Einzelfall möglich, sagt Lehmann. Einzelfall bedeutet: Das Opfer muss – vermutlich in einem langwierigen, belastenden Prozess – deutlich machen, dass es die finanzielle Unterstützung „verdient hat“. Viele Opfer würden hier sicher eine „Preisliste“ vorziehen, wie sie Lehmann offenbar zu taktlos findet. Und wir wissen aus einem bisherigen Fall, dass die Kirche nur bei erwiesenem Missbrauch zahlt, und auch dann nur für zukünftige, nicht aber bereits zurückliegende Therapien („Was die Übernahme von Therapiekosten betrifft, so gibt es bei uns folgende Regelung: Die Kosten zurückliegender Therapien können nicht erstattet werden.“) – ein Hohn allein schon angesichts der Tatsache, dass die Betroffenen von sexualisierter Gewalt sich oft erst nach Jahrzehnten trauen, darüber zu sprechen.

Lehmann geht aber noch weiter: Der Ruf nach finanzieller Entschädigung sei „verräterisch“, sagt er: „Hier ist auch die Begehrlichkeit nach Geld nicht zu übersehen, wie übrigens der Runde Tisch um die Heimkinder, aber auch ein Blick in die Situation der USA und Irlands zeigt.“ (Rhein-Zeitung) Da sexueller Missbrauch schwerste Schäden anrichten könne, sei die Forderung „Ich will endlich Geld sehen, viel Geld“ eine Verkennung „des ethischen Schwergewichts einer solchen Verfehlung und auch der Formen möglicher Wiedergutmachung“. (SWR).

Den Rest des Beitrags lesen »


Ketzerpodcast: Neue Ausschnitte bei YouTube

20. März 2010

Es sind jetzt wieder Ausschnitte der neuesten Folge auf dem YouTube-Kanal des Ketzerpodcasts, und zwar zu folgenden Themen:

  • Der Papst und der Missbrauchsskandal (5:36)
    Der Fall eines pädophilen Priesters in Ratzingers Bistum und die Direktive von Ratzingers Glaubenskongregation von 2001.
  • Georg Ratzingers Ausraster (2:06)
    Der langjährige Domkapellmeister der Regensburger Domspatzen war froh, als er ab 1980 keine Kinder mehr ohrfeigen durfte.
  • Inzest in der Bibel (2:42)
    Lot und seine Töchter, Abraham und Sara: alles nicht ganz uninzestös!
  • Kirchlicher Doppel-Sprech (1:32)
    Matthias erläutert, was die Kirche seiner Meinung nach mit „Aufklärung“ meint.
  • Runder Tisch und Verjährung (4:15)
    Aufgabe des „rundes Tisches“ und das Pochen der Kirche auf strafrechtliche Verjährung.
  • Bischöfe bestehen auf Entschädigungen – für sich selbst! (4:25)
    Während die deutschen Bischöfe Entschädigungen für die Missbrauchsopfer fast durchgängig abgelehnt haben, bestehen sie weiterhin auf Entschädigung für die Säkularisation vor 200 Jahren. Und das, obwohl das Grundgesetz deren Ablösung vorschreibt.
  • Innerkirchliche Opposition (6:40)
    Reaktionen von „Wir sind Kirche“, „Kirche von unten“ „Priester ohne Amt. Wer heiratet, kann kein Priester mehr sein. Wer Kinder missbraucht, schon!
  • Advokat des Teufels (3:07)
    Matthias springt einen Moment lang für die Kirche in die Bresche.
  • Politiker und Journalisten (4:17)
    Es zeigt sich immer wieder, dass die katholische Kirche nur auf öffentlichen Druck reagiert. Leider übt sich die Bundeskanzlerin in Wischiwaschi-Statements und glaubt, Bischof Ackermann sei ein Sonderbeauftragter für die Aufklärung.
  • „Nur“ 300 Fälle von Pädophilie in 9 Jahren (5:44)
    Es war zu lesen, von 3000 Missbrauchsfällen, die der Vatikan in den letzten 9 Jahren bearbeitet hat, hätten nur 300 Pädophile Priester betroffen. Das kommt aber daher, dass  hier eine enge Definition von „Pädophilie“ benutzt wird, die sich nur auf den Missbrauch von vorpubertären Kindern bezieht. Die andern Fälle dürften sich ganz überwiegend auf Kinder in der Pubertät (Ephebophilie) bezogen haben.
  • Kirchenstrafen (2:45)
    Matthias erläutert, zu welchen Strafen die 3000 Missbrauchsfälle geführt haben, die der Vatikan von 2001 bis 2009 bearbeitet hat.
  • Kirchenrecht vs. Strafrecht (2:26)
    Matthias, Christian und Sigrid diskutieren das kirchliche Strafrecht und werfen die Frage auf, wie man eine Information kirchenrechtlich geheim hält, strafrechtlich aber offenbart.
  • Bischof Müller vs. Humanistische Union (4:21)
    Bischof Müller hatte der Bundesjustizministerin vorgeworfen, sie engagiere sich in “einer Vereinigung nach Art der Freimaurer, die Pädophilie als eine normale Sache darstellt, die straffrei zu stellen ist”.
  • Kirchenaustritte und Vertrauensverlust durch Missbrauchsskandal (1:53)
    Der Missbrauchsskandal hat bereits zu vermehrten Kirchenaustritten und einem Vertrauensverlust bei der Bevölkerung geführt. Leider scheint die Bundeskanzlerin zu den 10% zu gehören die glauben, die Kirche tue genug für die Aufklärung.
  • Gesundbeten und Homöopathie (0:23)
    Peter konnte diese Woche leider nicht beim Podcast mitmachen. Wir sagen, warum.
  • Agora – Die Säulen des Himmels (1:00)
    Empfehlung, den Film anzusehen. Die ersten Kritiken waren ausgezeichnet.
  • Zitat der Woche von Albert Einstein (0:45)
    Es geht um Schafe…

Die Bischöfe reagieren nur auf öffentlichen Druck

6. März 2010

Der Verein ehemaliger Heimkinder hat bereits vor einigen Tagen eine sehr nachdenkenswerte Erklärung zu der Reaktion der katholischen Deutschen Bischofskonferenz auf die Missbrauchsfälle herausgegeben, die offenbar von der Medien fast völlig ignoriert oder nur häppchenweise erwähnt wurde:

[Alle Hervorhebungen im Fließtext stammen von mir.]

Erklärung der Bischofskonferenz zu Missbrauchsfällen unzulänglich

Einer Kritik an der Erklärung der Bischofskonferenz muss vorangestellt werden, dass sehr wohl anerkannt wird, dass die Kirche einen neuen Umgang auch mit der Vergangenheit einzuleiten wünscht. Es werden massgebliche Schritte zu Aufarbeitung und Prävention gesetzt. Schuldeingeständnisse und eine nicht zu unterschätzende Entschuldigung werden abgegeben. Leider erfolgte dies nicht als Antwort auf Forderungen, die seit Jahren aus dem Kreis der Opfer gestellt wurden, sondern erst als eine Antwort auf Grund des massiven öffentlichen Druckes unausweichlich wurde. Seit Jahren fordert der Verein ehemaliger Heimkinder e.V., fordern Opfer dies nun unter öffentlichen Druck abgegebenen Erklärungen. Dies wurde noch in 2009 auf arrogante Art und Weise abgetan.

Die Erkenntnis des Wandels erfolgt also nicht aus Einsicht , sondern mehr aus Unvermeidbarkeit.

Mag die Erklärung der Bischofskonferenz für die zu beschwichtigende Öffentlichkeit ausreichend sein, für den Kreis der Opfer und Betroffenen sind weiterhin massive Defizite erkennbar:

  1. Nicht in einem Punkt wird anerkannt, dass eine materielle Entschädigung bei den durch Missbrauch und Gewalt zerütteten Existenzen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, geschweige werden anständige Schadensersatzzahlungen zugesichert. In den USA wurden immerhin siebenstellige Beträge an die Opfer bezahlt – in der Bundesrepublik Deutschland wird sich weiterhin darauf verlassen, dass die Solidargemeinschaft die entstandenen Schäden „irgendwie“ auffängt: Die Krankenkassen bei Erkrankungen und Therapiebedarf, die Rentenkasse bei früher Verrentung, Arbeitsamt und Sozialamt bei Arbeitsunfähigkeit.
     
  2. Nicht mit einem Wort folgt man dem gerade von der Kirche zu erwartenden Anstand und erklärt Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Der überwiegenden Mehrzahl der Opferansprüche wird deshalb kaum entsprochen werden – geschweige denn, dass die Täter jemals bestraft werden. Eine unverantwortliche Einstellung, nachdem man das Versagen eingesteht. Es wird gefordert, dass auf Einrede der Verjährung verzichtet wird und bei Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte des Missbrauchs eine Beweislastumkehr akzeptiert wird.
     
  3. Als hochproblematisches Vorgehen sehen wir, dass es keine Ausschreibung für Therapieangebote und den Aufbau eines kirchenunabhängigen Therapeutennetzes gibt, sondern eine eigene Auswahl von Therapeuten benannt werden soll.
     
  4. Als mindestens ebenso problematisch wird die Einrichtung einer Hotline unter der Regie der Kirche eingeschätzt. Eine Hotline muss von Opfervertretern betrieben werden, da die Gefahr zu groß ist, dass eine kircheneigenen Hotline wieder in alte Strukturen zurückfällt, die da wären Strafvereitelung, Geld- oder Sachgeschenke gegen Schweigen etc.
     
  5. Beinahe schon als Affront zu betrachten ist der Hinweis, dass das Thema nun mit dem Papst zu besprechen sei. Schließlich bitten Missbrauchsopfer seit Jahren den Papst und die deutschen Bischöfe, sich ihnen zuzuwenden. Wie es scheint, führt auch hier der Druck der Öffentlichkeit und nicht etwa das Leid der Opfer zum Ziel. Wieder ist ein Blick in die USA angebracht: Dort wurden die Opfer weitaus früher von Bischöfen und (deutschem!) Papst beachtet – allerdings muss man dazu sagen, dass in den USA empfindliche finanzielle Entschädigungen für sexuellen Missbrauch an der Tagesordnung sind.
     
  6. Auch nach der „Auseinandersetzung“ zwischen dem Erzbischof Zollitsch und der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zum Punkt der rückhaltlosen Aufklärung und Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, erklärte der Erzbischof noch einmal eindeutig, dass die Kirche sich auch weiterhin nicht bei jedem Verdachtsfalle an die Staatsanwaltschaft wenden würde, da oftmals auch Unschuldige verdächtigt würden.
     
  7. Die Deutsche Bischofskonferenz hat die geforderte Einrichtung eines Runden Tisches abgelehnt.

Zusammenfassend ist zu sagen:

Wenn wir auch, wie eingangs erwähnt, durchaus die Bemühungen der katholischen Kirche um einen neuen Umgang mit der eigenen Vergangenheit sehen und anerkennen, muss doch gesagt werden, dass einige wichtige, der Öffentlichkeit nicht so bekannte Forderungen der Opfer völlig unbeachtet bleiben und somit wieder eine Chance vertan wird, wirklich auf die Opfer zuzugehen und sich nicht nur dem Druck zu beugen!

So muss sich das Eingeständnis des Versagens darauf erstrecken, dass am Runden Tisch Heimerziehung das Thema des Missbrauchs längst bekannt war und dort trotz Aufforderung durch Opfer nichts eingestanden wurde. Im Gegenteil, vor dem Kammergericht Berlin drohte die Kirche noch, die gesamte Aufarbeitung abzubrechen, falls die Opfer am Runden Tisch der Missbrauchsopfer eine gewichtige Stimme bekämen. Das war in 2009, als Wissenschaftler auch der Kirche den Umfang der Verfehlungen bereits kannten. Allerdings war zu der Zeit kein Druck durch die Öffentlichkeit zu befürchten.

Wir fordern, dass diese und andere aufgezeigte Lücken unverzüglich geschlossen werden. Und wir fordern Sie auf, diese Forderung ernster zu nehmen als die letzten Jahre, in denen wir immer wieder angeboten haben, ohne große Öffentlichkeit zu arbeiten. Nach dem Zwischenbericht des Runden Tisches Heimerziehung mussten wir handeln. Das Ergebnis spürten Sie seit Wochen.

Ferner kritisiert der VEH e.V. die Einsetzung eines Sonderermittlers bezüglich der genannten Vorkommnisse. Sowohl die Ablehnung eines Runden Tisches, als auch die Einsetzung eines Sonderermittlers lassen die Tendenz erkennen, Straftaten und Verfehlungen ohne Einbeziehung der Opfer und ihrer Interessen aufzuklären. Dies muss den Verdacht nähren, dass seitens der Kirche eine an den kirchlichen Interessen ausgerichtete Aufklärung erfolgen soll und keine ergebnisoffene.

Der VEH fordert daher die Einsetzung eines Sonderermittlers, der neben einer ergebnisoffenen Aufklärung zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden verpflichtet ist. Bei der Auswahl des Sonderermittlers ist die Opferseite zu beteiligen. Der Sonderermittler hat einem einzurichtenden Runden Tisch umfassend Bericht zu erstatten.

Darüber hinaus fordert der VEH vom Gesetzgeber, dass eine Pflicht zur Anzeige von Taten eingeführt wird – jedenfalls bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wenn die Tat unter Ausnutzung eines Abhängigkeits- oder besonderen Gewaltverhältnisses (also z.B. auch bei Heimkindern, Strafgefangenen, Menschen mit Behinderungen) geschieht.

Wir hoffen trotz allem auf eine konstruktive Zusammenarbeit, so wie wir sie bereits seit 2006 anbieten.

Verein ehemaliger Heimkinder e.V.

Anmerkung: Leider ist der Pressemitteilung kein Datum zu entnehmen. Bei den Evolutionären Humanisten Berlin-Brandenburg war der obige Text bereits am 2. März 2010 zu lesen. [Bzw. als Kommentar bereits am 1. März, siehe Nics Kommentar unten.]


%d Bloggern gefällt das: