Meck-Pomm: Bildungsministerium fördert Bibelverteilung an Schulen

3. Mai 2011
‚Wertvolles Kulturgut‘: Gideon-Informationsblatt für Schulleiterinnen und Schulleiter

Hier eine E-Mail, die ich soeben an das Missions- Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern geschickt habe. Einer Meldung zufolge hatte es dem christlich-missionarischen Gideonbund erlaubt, Bibeln an Schulen zu verteilen. Das Ministerium hatte breits in der Vergangenheit mehrfach missionarische Aktivitäten unterstützt, siehe:

Wikipedia zufolge „bekannten“ sich 2004 in Mecklenburg-Vorpommern knapp 22% der Bevölkerung zur evangelischen oder katholischen Kirche, der überwiegende Teil der Bevölkerung ist konfessionslos. Bildungsminister ist Henry Tesch, CDU.

******************

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Matthias Krause, ich blogge zum Thema Kirche und Religion, mit besonderem Augenmerk auf das Verhältnis von Staat und Kirche.

Mit einem gewissen Erstaunen las ich gestern, dass das Kultusministerium dem christlich-missionarischen Gideonbund die Verteilung von Bibeln und Schulen genehmigt hat.

Auf seiner deutschen Website beschreibt der Gideonbund sein „fest umrissenes Missionsprogramm“ so:

Unser Ziel:

Menschen mit Jesus Christus bekannt zu machen durch

  • gemeinsamen Dienst
  • persönliches Zeugnis
  • Auslegen und Weitergabe von Gottes Wort – der Bibel

[…]

Was wir glauben:

Wir glauben an Jesus Christus als den ewigen Sohn Gottes, haben Ihn als persönlichen Erlöser angenommen, erkennen die Bibel als inspiriertes Wort Gottes an und möchten in unserem täglichen Leben Jesus Christus folgen.

Auf der deutschen Website der Gideons gibt es auch ein Informationsblatt für Schulleiterinnen und Schulleiter. Dort ist freilich von „Missionierung“ keine Rede, sondern die Bibel wird als „wertvolles Kulturgut“ dargestellt, die „Vermittlung von Werten [biete] die beste Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und teambefähigtes Arbeiten“.

Dem Informationsblatt zufolge entscheidet grundsätzlich die Schulleitung darüber, ob Bibeln an die Schülerinnen und Schüler abgegeben werden. „Auch, wenn die Kultusministerien die Weitergabe der Bibeln begrüßen“.

Dem Informationsblatt zufolge geschieht die Weitergabe der Bibeln wie folgt:

1.)       Wenn von der Schulleitung gewünscht, finden sich die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für max. 10 Minuten für eine kurze Ansprache mit anschließender Verteilung in der Aula ein.

2.)       Bewährt hat sich auch die Übergabe im Unterricht (max. 5 Minuten) oder

3.)       auf dem Schulhof/Schulgelände z. B. zu Unterrichtsbeginn oder in der großen Pause. Ideal wäre es, wenn die Schulleitung über die Aktion durch einen Aushang oder Durchruf informiert.

Hierzu habe ich folgende Fragen:

a)      Weshalb unterstützt das Kultusministerium überhaupt derartige missionarische Aktionen? Wie ist das mit dem Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Kirche zu vereinbaren?

b)      In Aufzählungspunkt 1.) ist von einer Veranstaltung in der Aula die Rede. Wären solche Veranstaltungen für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend, oder wäre die Teilnahme freiwillig?

c)       Wie ist die Weitergabe von religiösem Material in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen geregelt? Könnten auch der Koran oder Schriften von Scientology verteilt werden? Nach welchem Kriterium wird hier unterschieden?

d)      Ich vermute, das Kultusministerium rechtfertigt die Verteilung der Bibeln mit ihrer kulturellen Bedeutung. Könnten auch andere kulturell  bedeutende Schriften verteilt werden? Ich denke z.B. an Christopher Hitchens „The Portable Atheist, eine kommentierte Textsammlung von Denkern von der Antike bis zur Gegenwart, z.B. Lucretius, Benedict de Spinoza, Charles Darwin, Karl Marx, Mark Twain, George Eliot, Bertrand Russell, Emma Goldman, H. L. Mencken, Albert Einstein, Daniel Dennett, Sam Harris und Richard Dawkins. Oder auch Michael Schmidt-Salomons „Manifest des evolutionären Humanismus. Plädoyer für eine zeitgemäße Leitkultur. Solange haltlose Behauptungen verbreitet werden wie „Ohne Gott ist alles erlaubt“ oder „Werte brauchen Religion“ ist es m.E. unverzichtbar, den Schülerinnen und Schülern zu erläutern, wie eine säkulare Ethik begründet wird. Dies gilt gerade für die neuen Bundesländer und Mecklenburg-Vorpommern, wo nur ein kleiner Teil der Schülerinnen und Schüler religiös ist.

e)      Können auch andere Bibelversionen an Schulen verteilt werden? Ich denke speziell an die Reimbibel von Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen (www.reimbibel.de). Davon existiert bereits eine CD mit ausgewählten Bibelgeschichten, die sich sicher kostengünstig vervielfältigen und an Schülerinnen und Schüler verteilen ließe. Da die Reimbibel das Alte Testament abdeckt, würde sie nicht nur weltanschaulich, sondern auch  thematisch ideal die Gideonbibel ergänzen, die lediglich die Psalmen, Sprüche und das Neue Testament enthält. Da ich selbst an der Produktion der Reimbibel-CD mitgewirkt habe: Was müssten wir beachten, wenn wir die Reimbibel-CD an Schulen verteilen wollten? Gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Gideons, d.h. die Schulleitung entscheidet? Oder benötigen wir eine Genehmigung des Ministeriums?

Die obigen Fragen wurden z.T. bereits in Internetforen wie dem Atheist Media Blog aufgeworfen, bei dem ich mitarbeite. Ich denke daher, dass ein öffentliches Interesse an der Beantwortung dieser Fragen besteht:

  • Für die Mehrheit der nichtreligiösen Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern ist es sicher nicht unerheblich, ob die Regierung mit der Genehmigung derartiger Aktionen gegen die Verfassung verstößt.
  • Schüler müssen wissen, ob die Teilnahme an Bibelverteilungen freiwillig ist.
  • Eltern wollen wissen, ob sie zukünftig mit der Abgabe von Koranen oder Scientology-Material rechnen müssen.
  • Sicher gibt es auch Spender, die die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gerne durch die Abgabe von weiterem wertvollen Kulturgut unterstützen würden.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Krause

PS: In dem Artikel wurde erwähnt, dass an offenbar mehreren Schulen zu Auseinandersetzungen mit Schulleitern kam, die die Verteilung der Bibeln nicht zulassen wollten. Da es in dem Artikel heißt, dass die Aktion vom Kultusministerium genehmigt worden war, nehme ich an, dass die Verteilung von Bibeln oder ähnlichem Material ohne Genehmigung unzulässig gewesen wäre? – Auf der Homepage Ihres Kultusministeriums fand ich die Meldung „Landesregierung will Lehrerberuf in M-V attraktiver machen“. Der Attraktivität des Lehrer- oder Schulleiterberufs ist es sich nicht zuträglich, wenn die Schulleiter und Lehrkräfte nicht vorab über solche Genehmigungen informiert werden.


Adventskirche: Ministerium bestätigt Zuschuss, verschweigt aber dessen Höhe

24. Dezember 2010

Auf meine Anfrage an das Kultusministerium von Mecklenburg-Vorpommern, weshalb  es die missionarische Adventskirche auf dem Greifswalder Weihnachtsmarkt bezuschusst hat, erhielt ich gestern folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Krause,

das Projekt „Adventskirche“ Greifswald ist vom Kultusministerium finanziell unterstützt worden. [Anmerkung: Auf meine Frage, wie hoch der Zuschuss war, wird nicht eingegangen.]

Der entsprechende Förderverein hat  diese Förderung bekommen, damit mit Behinderten des Diakoniewerkes dieser Weihnachtsmarktstand in Form einer Kirche gebaut werden konnte. [<sarkasmus>Läuft wohl unter „Kirchenbaulast“.</sarkasmus>]

Damit will der Trägerverein einen Ort schaffen, an dem die kulturellen Traditionen des Weihnachtsfestes einen Ort haben, wie das Programm zeigt. Dazu gehört Adventssingen und musizieren, Plätzchen backen mit und für Kinder und Erwachsene, Bastelnachmittage, Leseveranstaltungen und vieles andere mehr. [Anmerkung: Bemerkenswerterweise verschweigt das Ministerium in seiner Antwort gerade den religiösen Programmpunkt „Andachten“ den ich ausrücklich erwähnt hatte.]

Die Adventskirche Greifswald ist ein Ort, der Menschen einlädt zu vorweihnachtlicher Besinnung.

Das Kultusministerium, das für Kirchenangelegenheiten zuständig ist, unterstützt alle Kirchgemeinden im Land.

Mit anderen Worten: Die Kirche macht Werbung für sich, und das CDU-geführte Kultusministerium bezuschusst die Werbemittel.


Verpflichtung auf christliches Menschenbild nicht akzeptabel

18. Oktober 2010

Konfessionslosenverband protestiert gegen Merkels Äußerungen zur Säkularisierung

Pressemitteilung des IBKA vom 18.10.2010

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich nachdrücklich gegen die Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel, wonach in Deutschland fehl am Platze sei, wer das christliche Menschenbild nicht akzeptiere.

„Der Staat ist Heimstatt aller Bürger und hat das Grundrecht der Weltanschauungsfreiheit zu schützen. Die Kanzlerin wurde auf die Wahrung der Verfassung vereidigt und missachtet deren Prinzipien, wenn sie Nichtchristen quasi rhetorisch ausbürgert“, sagt Rudolf Ladwig, Zweiter Vorsitzender des IBKA.

„Grundwerte wie Selbstbestimmung und Gleichberechtigung der Frau wurden gegen das Christentum errungen, sie auf ein ‚christliches Menschenbild‘ zurückzuführen ist dreister Etikettenschwindel. Noch heute ist es um die freiheitlichen Grundwerte in etlichen Religionen oft schlecht bestellt.“

Als Affront gegen die nichtreligiösen Bürger Deutschlands empfindet der IBKA die Aussage von Kanzlerin Merkel, die schleichende Säkularisierung sei „ebenso beunruhigend wie Integrationsprobleme“.

„Die Emanzipation vieler Menschen von religiösen Dogmen trägt zum innergesellschaftlichen Frieden bei. Eine Bundeskanzlerin sollte die Säkularisierung anerkennen, statt zu diffamieren. Es wird Zeit, dass Frau Merkel sich endlich integriert, statt den geistigen Bürgerkrieg zu schüren“, erklärt Ladwig.

Hintergrund:

Auf der CDU-Regionalkonferenz am 15. Oktober erklärte Angela Merkel: „Wir fühlen uns dem christlichen Menschenbild verbunden, das ist das, was uns ausmacht.“ Wer das nicht akzeptiere, der sei „bei uns fehl am Platz“.

Weiterhin äußerte sie, sie empfinde die schleichende Säkularisierung ebenso beunruhigend wie Integrationsprobleme.

Links:

Seehofer und Merkel befeuern Leitkultur-Debatte
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,723466,00.html

Das Multikulti-Eiapopeia
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/das-multikulti-eiapopeia/

Regionalkonferenz: Spannende Diskussionen – auch im Internet
http://www.cdu.de/portal2009/26423_31713.htm

Über den IBKA:

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.


E-Mail an den Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU (Religionsunterricht/Christliche Grundhaltungen)

5. Januar 2010

Betreff: Die LINKE will den Religionsunterricht abschaffen? Der Staat setzt auf christliche Grundhaltungen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf ein Interview in der Rheinischen Post mit dem neuen Vorsitzenden des EAK in Düsseldorf, Frederik Herzberg.

[… Bitte um Weiterleitung an Herzberg …]

In dem Interview behauptet Herr Herzberg, die LINKE wolle den Religionsunterricht abschaffen:

Wir müssen daher auf Parteien wie Die Linke achten, die den Religionsunterricht abschaffen will.

Ein Blick in das Wahlprogramm der Linken NRW für 2010 zeigt, dass der Religionsunterricht keineswegs angetastet werden soll:

Im Landtag NRW und außerhalb der Parlamente setzen wir uns ein:

  • […]
  • Für die Einführung eines gemeinsamen Ethikunterrichts als Pflichtfach. Unterricht in den verschiedenen Religionen wird nach Möglichkeit angeboten, ist jedoch freiwillig.
  • […] [Hervorhebung von mir.]

Bei der Bundesgeschäftsstelle der Linken in Berlin sagte man mir, dass dies auch die Position der Linken in den anderen Bundesländern sei.

Mich würde daher interessieren: Wie wird die Behauptung, die LINKE wolle den Religionsunterricht abschaffen, begründet? Vielleicht gibt es beim EAK dazu ja eine Art „Sprachregelung“.

Weiterhin behauptet Herr Herzberg in dem Interview, der deutsche Staat „setzt auf christliche Grundhaltungen, weil er selbst keine Wertprämissen schaffen kann“.

Den Rest des Beitrags lesen »


Frederik Herzberg (CDU): Die Linke will den Religionsunterricht abschaffen, und Deutschland setzt auf christliche Grundhaltungen

4. Januar 2010

Die Rheinische Post bringt heute ein Interview mit dem neuen Vorsitzenden des Evangelischen Arbeitskreises der CDU in Düsseldorf, Frederik Herzberg.

Darin behauptet Herzberg:

Wir brauchen christlich ausgerichtete Schulen, zumindest Religionsunterricht. Wir müssen daher auf Parteien wie Die Linke achten, die den Religionsunterricht abschaffen will. Das aber rüttelt an dem Staatsverständnis des Grundgesetzes. [Hervorhebung von mir.]

Ich habe mir mal das Wahlprogramm für 2010 der Linken in NRW angeschaut. Darin heißt es:

Im Landtag NRW und außerhalb der Parlamente setzen wir uns ein:

  • […]
  • Für die Einführung eines gemeinsamen Ethikunterrichts als Pflichtfach. Unterricht in den verschiedenen Religionen wird nach Möglichkeit angeboten, ist jedoch freiwillig.
  • […] [Hervorhebung von mir.]

Zumindest in Herzbergs Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt also: Es kann gar keine Rede davon sein, dass Die Linke den Religionsunterricht abschaffen will oder an der Vorgabe des Grundgesetzes zum Religionsunterricht etwas ändern möchte.

Den Rest des Beitrags lesen »


Ex-Bundespräsident Herzog: Die Menschenrechte in den Zehn Geboten

14. Dezember 2009

„Lesen Sie die Zehn Gebote und Sie stoßen unweigerlich auf die Menschenrechte.“ Leben, Familie, Eigentum, Würde – der Schutz all jener liege schon in den biblischen Gesetzen begründet, erklärte der ehemalige Bundespräsident Deutschlands, Roman Herzog, am vergangenen Wochenende auf der Tagung „Christliche Quellen freiheitlicher Systeme“ des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) und der Jungen Union (JU) in Rheinland-Pfalz.  Die Bibel sei „die geistige Grundlage weiter Teile unseres verfassungspolitischen Denkens“, sagte Herzog. [Quelle: Christliches Medienmagazin pro]

Ich lese die Zehn Gebote und stoße unweigerlich auf Menschenrechtsverletzungen: Keine Religionsfreiheit (Gebote 1 und 2), Sippenhaft (2. Mose 20,5: „Denn ich, der HERR, dein Gott, bin ein eifernder Gott, der die Missetat der Väter heimsucht bis ins dritte und vierte Glied an den Kindern derer, die mich hassen„), Bild der Frau als Sache (2. Mose 20,17: „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau, Knecht, Magd, Rind, Esel noch alles, was dein Nächster hat.„).

Unmittelbar nach den Zehn Geboten folgen in 2. Mose 21 die Vorschriften für den Umgang mit Sklaven (z.B. 2. Mose 21,7: „Verkauft jemand seine Tochter als Sklavin, so darf sie nicht freigelassen werden wie die Sklaven.„), Todesstrafe (z.B. 2. Mose 21,15: „Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.„), Gottesurteile per Losentscheid (2. Mose 22,8) sowie die Todesstrafe für Hexen, Sodomie und Götzenanbetung (2. Mose 22,17-19) .

Den Rest des Beitrags lesen »


%d Bloggern gefällt das: