Der Verein ehemaliger Heimkinder hat bereits vor einigen Tagen eine sehr nachdenkenswerte Erklärung zu der Reaktion der katholischen Deutschen Bischofskonferenz auf die Missbrauchsfälle herausgegeben, die offenbar von der Medien fast völlig ignoriert oder nur häppchenweise erwähnt wurde:
[Alle Hervorhebungen im Fließtext stammen von mir.]
Erklärung der Bischofskonferenz zu Missbrauchsfällen unzulänglich
Einer Kritik an der Erklärung der Bischofskonferenz muss vorangestellt werden, dass sehr wohl anerkannt wird, dass die Kirche einen neuen Umgang auch mit der Vergangenheit einzuleiten wünscht. Es werden massgebliche Schritte zu Aufarbeitung und Prävention gesetzt. Schuldeingeständnisse und eine nicht zu unterschätzende Entschuldigung werden abgegeben. Leider erfolgte dies nicht als Antwort auf Forderungen, die seit Jahren aus dem Kreis der Opfer gestellt wurden, sondern erst als eine Antwort auf Grund des massiven öffentlichen Druckes unausweichlich wurde. Seit Jahren fordert der Verein ehemaliger Heimkinder e.V., fordern Opfer dies nun unter öffentlichen Druck abgegebenen Erklärungen. Dies wurde noch in 2009 auf arrogante Art und Weise abgetan.
Die Erkenntnis des Wandels erfolgt also nicht aus Einsicht , sondern mehr aus Unvermeidbarkeit.
Mag die Erklärung der Bischofskonferenz für die zu beschwichtigende Öffentlichkeit ausreichend sein, für den Kreis der Opfer und Betroffenen sind weiterhin massive Defizite erkennbar:
- Nicht in einem Punkt wird anerkannt, dass eine materielle Entschädigung bei den durch Missbrauch und Gewalt zerütteten Existenzen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, geschweige werden anständige Schadensersatzzahlungen zugesichert. In den USA wurden immerhin siebenstellige Beträge an die Opfer bezahlt – in der Bundesrepublik Deutschland wird sich weiterhin darauf verlassen, dass die Solidargemeinschaft die entstandenen Schäden „irgendwie“ auffängt: Die Krankenkassen bei Erkrankungen und Therapiebedarf, die Rentenkasse bei früher Verrentung, Arbeitsamt und Sozialamt bei Arbeitsunfähigkeit.
- Nicht mit einem Wort folgt man dem gerade von der Kirche zu erwartenden Anstand und erklärt Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Der überwiegenden Mehrzahl der Opferansprüche wird deshalb kaum entsprochen werden – geschweige denn, dass die Täter jemals bestraft werden. Eine unverantwortliche Einstellung, nachdem man das Versagen eingesteht. Es wird gefordert, dass auf Einrede der Verjährung verzichtet wird und bei Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte des Missbrauchs eine Beweislastumkehr akzeptiert wird.
- Als hochproblematisches Vorgehen sehen wir, dass es keine Ausschreibung für Therapieangebote und den Aufbau eines kirchenunabhängigen Therapeutennetzes gibt, sondern eine eigene Auswahl von Therapeuten benannt werden soll.
- Als mindestens ebenso problematisch wird die Einrichtung einer Hotline unter der Regie der Kirche eingeschätzt. Eine Hotline muss von Opfervertretern betrieben werden, da die Gefahr zu groß ist, dass eine kircheneigenen Hotline wieder in alte Strukturen zurückfällt, die da wären Strafvereitelung, Geld- oder Sachgeschenke gegen Schweigen etc.
- Beinahe schon als Affront zu betrachten ist der Hinweis, dass das Thema nun mit dem Papst zu besprechen sei. Schließlich bitten Missbrauchsopfer seit Jahren den Papst und die deutschen Bischöfe, sich ihnen zuzuwenden. Wie es scheint, führt auch hier der Druck der Öffentlichkeit und nicht etwa das Leid der Opfer zum Ziel. Wieder ist ein Blick in die USA angebracht: Dort wurden die Opfer weitaus früher von Bischöfen und (deutschem!) Papst beachtet – allerdings muss man dazu sagen, dass in den USA empfindliche finanzielle Entschädigungen für sexuellen Missbrauch an der Tagesordnung sind.
- Auch nach der „Auseinandersetzung“ zwischen dem Erzbischof Zollitsch und der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zum Punkt der rückhaltlosen Aufklärung und Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, erklärte der Erzbischof noch einmal eindeutig, dass die Kirche sich auch weiterhin nicht bei jedem Verdachtsfalle an die Staatsanwaltschaft wenden würde, da oftmals auch Unschuldige verdächtigt würden.
- Die Deutsche Bischofskonferenz hat die geforderte Einrichtung eines Runden Tisches abgelehnt.
Zusammenfassend ist zu sagen:
Wenn wir auch, wie eingangs erwähnt, durchaus die Bemühungen der katholischen Kirche um einen neuen Umgang mit der eigenen Vergangenheit sehen und anerkennen, muss doch gesagt werden, dass einige wichtige, der Öffentlichkeit nicht so bekannte Forderungen der Opfer völlig unbeachtet bleiben und somit wieder eine Chance vertan wird, wirklich auf die Opfer zuzugehen und sich nicht nur dem Druck zu beugen!
So muss sich das Eingeständnis des Versagens darauf erstrecken, dass am Runden Tisch Heimerziehung das Thema des Missbrauchs längst bekannt war und dort trotz Aufforderung durch Opfer nichts eingestanden wurde. Im Gegenteil, vor dem Kammergericht Berlin drohte die Kirche noch, die gesamte Aufarbeitung abzubrechen, falls die Opfer am Runden Tisch der Missbrauchsopfer eine gewichtige Stimme bekämen. Das war in 2009, als Wissenschaftler auch der Kirche den Umfang der Verfehlungen bereits kannten. Allerdings war zu der Zeit kein Druck durch die Öffentlichkeit zu befürchten.
Wir fordern, dass diese und andere aufgezeigte Lücken unverzüglich geschlossen werden. Und wir fordern Sie auf, diese Forderung ernster zu nehmen als die letzten Jahre, in denen wir immer wieder angeboten haben, ohne große Öffentlichkeit zu arbeiten. Nach dem Zwischenbericht des Runden Tisches Heimerziehung mussten wir handeln. Das Ergebnis spürten Sie seit Wochen.
Ferner kritisiert der VEH e.V. die Einsetzung eines Sonderermittlers bezüglich der genannten Vorkommnisse. Sowohl die Ablehnung eines Runden Tisches, als auch die Einsetzung eines Sonderermittlers lassen die Tendenz erkennen, Straftaten und Verfehlungen ohne Einbeziehung der Opfer und ihrer Interessen aufzuklären. Dies muss den Verdacht nähren, dass seitens der Kirche eine an den kirchlichen Interessen ausgerichtete Aufklärung erfolgen soll und keine ergebnisoffene.
Der VEH fordert daher die Einsetzung eines Sonderermittlers, der neben einer ergebnisoffenen Aufklärung zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden verpflichtet ist. Bei der Auswahl des Sonderermittlers ist die Opferseite zu beteiligen. Der Sonderermittler hat einem einzurichtenden Runden Tisch umfassend Bericht zu erstatten.
Darüber hinaus fordert der VEH vom Gesetzgeber, dass eine Pflicht zur Anzeige von Taten eingeführt wird – jedenfalls bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wenn die Tat unter Ausnutzung eines Abhängigkeits- oder besonderen Gewaltverhältnisses (also z.B. auch bei Heimkindern, Strafgefangenen, Menschen mit Behinderungen) geschieht.
Wir hoffen trotz allem auf eine konstruktive Zusammenarbeit, so wie wir sie bereits seit 2006 anbieten.
Verein ehemaliger Heimkinder e.V.
Anmerkung: Leider ist der Pressemitteilung kein Datum zu entnehmen. Bei den Evolutionären Humanisten Berlin-Brandenburg war der obige Text bereits am 2. März 2010 zu lesen. [Bzw. als Kommentar bereits am 1. März, siehe Nics Kommentar unten.]
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