Wie der Missbrauchsskandal hätte verlaufen können, wenn Journalisten ihren Job machen würden

4. Februar 2020

Zehn Jahre nach dem Missbrauchsskandal von 2010 ist klar, dass die deutschen Bischöfe nur auf öffentlichen Druck reagieren. Aber wo soll dieser Druck herkommen, wenn die deutschen Kirchenredaktionen von Theologen dominiert werden, sich immer wieder als inkompetent und unkritisch erweisen, und von der Kirche an der Nase herumgeführt werden?

Fall 1: Die rückdatierten „Cut & Paste“-Missbrauchsbestimmungen

Fall 2: Der Erzbischof, der nicht zuständig sein wollte

Die Kirchenredaktionen werden von Theologen dominiert

Beispiel 1: Missbrauchsstudie

Beispiel 2: Kirchensteuer-Urteil

Die Institutionalisierung des Dunning-Kruger-Effekts in den deutschen Medien

Kirchliche Kommunikation: suggestio falsi

Beispiel 3: Verwendung der Kirchensteuer

Beispiel 4: Jahresüberschuss

Beispiel 5: Jugendstudie

Offensichtlicher Unsinn wird nicht erkannt

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Kirchenfinanzen: Der Trick mit dem Bilanzgewinn

31. Oktober 2019

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Das Erzbistum Paderborn, so ist derzeit überall (siehe „Presseschau“ weiter unten) zu lesen, hat im Jahr 2018 einen „Gewinn“ (WDR) bzw. einen „Jahresüberschuss“ (Domradio) von 15 Millionen Euro erzielt. „Das entspricht dem Vorjahresergebnis“, so Finanzdirektor Dirk Wummel laut Domradio, und der Betrag „fließe zu 100 Prozent an die Kirchengemeinden“.

Tatsächlich hat das Erzbistum Paderborn 2018 einen Jahresüberschuss von knapp 52 Mio. Euro (also mehr als das Dreifache) erwirtschaftet (Ergebnisrechnung für 2018, Zeile „Jahresüberschuss“, Finanzbericht S. 59). Die von den Medien erwähnten 15 Mio. sind lediglich der Teil des Überschusses, über dessen Verwendung der Kirchensteuerrat entscheiden durfte – der sog. „Bilanzgewinn“. Den Rest des Beitrags lesen »


Bistum Hildesheim: Bilanz verstößt gegen eigene Bistumsordnung

22. Oktober 2013

Mit seiner nicht zu rechtfertigenden Abweichung von den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung verstößt das Bistum Hildesheim offenbar gegen seine eigene Bistumsordnung. Der „Bestätigungsvermerk“ der Wirtschaftsprüfer besagt gerade, dass der Jahresabschuss des Bistums kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage zeichnet.

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Bistum Hildesheim: Grundsätze ordnungswidriger Buchführung

21. Oktober 2013

Entgegen der Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert das Bistum Hildesheim systematisch keine Grundstücke und Gebäude – und lässt sich das auch noch von Wirtschaftsprüfern bestätigen.

Von dem kleinen Fauxpas mit dem hundertfachen Missbrauchstäter Andreas L. aus Salzgitter abgesehen, muss man dem Bistum Hildesheim eine exzellente Öffentlichkeitsarbeit bescheinigen. Unredlich, aber erfolgreich: So gelang es Hildesheim, sich als Musterbistum in Sachen Missbrauch zu etablieren, obwohl auch nach der Verabschiedung der Missbrauchsleitlinien 2002 bis zum Missbrauchsskandal 2010 fast ununterbrochen Missbrauchstäter mit Wissen der Bistumsleitung mit Kindern eingesetzt waren. 2010 täuschten Bischof Norbert Trelle und sein Missbrauchsbeauftragter, der jetzige Weihbischof Heinz-Günter Bongartz, ihre Mitarbeiter und die Öffentlichkeit, indem sie so behaupteten, die Ausführungsbestimmungen zum Missbrauch seien schon vor dem Missbrauchsskandal in Kraft gesetzt worden und nicht erst danach.

Auch nun wird das Bistum Hildesheim in den Medien wieder als Musterbeispiel genannt, weil es schon seit Jahren einen Geschäftsbericht „nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften” vorlege, der von einer Wirtschaftsprüfungsfirma bestätigt sei.

Ein Grund für Skydaddy, sich mal kurz den letzten Geschäftsbericht des Bistums Hildesheim anzusehen.

Das Bistum enttäuscht nicht!

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Kirche: Vermögen höher als bekanntgegeben

17. Oktober 2013

Angesichts des Finanzskandals im Bistum Limburg haben diese Woche mehrere katholische Bistümer Zahlen zu ihrem Vermögen veröffentlicht, um dem Eindruck von Intransparenz entgegenzuwirken.

Allerdings dürften die veröffentlichten Zahlen viel niedriger sein als die tatsächlichen Werte. Grund dafür sind die deutschen Bilanzierungsvorschriften, die den Ausweis von Wertsteigerungen verbieten.

Artikel von mir beim hpd.


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