Mit seiner nicht zu rechtfertigenden Abweichung von den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung verstößt das Bistum Hildesheim offenbar gegen seine eigene Bistumsordnung. Der „Bestätigungsvermerk“ der Wirtschaftsprüfer besagt gerade, dass der Jahresabschuss des Bistums kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage zeichnet.