Abt Kassian Lauterer blieb trotz Missbrauchs untätig

20. März 2012

Anlässlich zweier Zivilklagen weist Altabt Kassian Lauterer darauf hin, dass er einen Pater seiner Abtei 1982 sofort aus dem Schuldienst entfernt habe, als er von Eltern über sexuellen Missbrauch informiert wurde. Im Fall eines anderen Paters blieb Abt Kassian allerdings jahrzehntelang untätig. Es handelt sich dabei um einen Fall, über den ich 2010 mehrfach berichtet habe.

Die österreichische Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau am Bodensee, die auch ein Internat betreibt, sieht sich Zivilklagen von Missbrauchsopfern gegenüber, die bis März 1982 von einem Pater des Klosters missbraucht worden sein sollen. Der betreffende Pater war bereits 1967 wegen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt worden.

Altabt Kassian Lauterer, der die Abtei von 1968 bis 2009 leitete, hat jetzt zu den Vorwürfen Stellung genommen. In einer Pressemitteilung der Abtei (erstellt von Krisenkomunikationsberater Harald Schiffl von der Agentur preventK)  heißt es:

Vorgänger, Abt Heinrich Groner, gab sein mögliches Wissen nicht weiter

Pater Kassian betont, dass sein 1968 verstorbener Vorgänger sein mögliches Wissen nicht an ihn weitergegeben hat und ihm keinerlei Informationen über eventuelle Verurteilungen von Pater J. hinterlassen hat. Auch in den Personalakten gab es keinerlei Unterlagen oder Hinweise. „Zur damaligen Zeit war es bedauerlicher Weise üblich, dass über derartige Ereignisse einfach geschwiegen wurde.“, so Pater Kassian.

1982 wurde sofort gehandelt

Pater Kassian weist zudem darauf hin, dass er 1982, als er von den Eltern des nunmehrigen Klägers über den sexuellem Missbrauch durch Pater J. informiert wurde, sofort gehandelt hat. Pater J. wurde aus dem Schuldienst entfernt, als Priester suspendiert und versetzt. Die Eltern des Opfers haben deshalb auf eine Anzeige verzichtet.

Die obigen Aussagen beziehen sich freilich nur auf den betreffenden, einen Pater, Johannes B. (Der zwar aus dem Schuldienst entfernt, aber in Tirol weiter eingesetzt wurde. und zwar auch als Pfarrer.) Kassian Lauterer hat aber fast die ganze „Europareise“ von Pater Gregor Müller zu verantworten, einem Zisterzienser, der Ende der 1960er Jahre in Birnau am Bodensee (Erzbistum Freiburg) mehrere Messdiener missbraucht hat. Müller wurde 1968 ins Kloster Oelenberg (Elsass) strafversetzt. Von Februar 1969 bis Ende 1970 war Müller im Kloster Himmerod in der Eifel, 1971 wurde er ins Bistum Basel versetzt – mit der Auflage, libidodämpfende Medikamente zu nehmen. Das dortige Bistum hat bestätigt, dass es damals von „unerlaubten sexuellen Handlungen“ des Paters in Deutschland und Österreich wusste. Schwer vorstellbar, dass Abt Kassian Lauterer davon keine Kenntnis gehabt haben soll. 1987 kam Pater Gregor dann noch einmal nach Birnau – den Ort, wo er zwei Jahrzehnte zuvor mehrere Kinder missbraucht hatte. 1992 wurde Müller nach Schübelbach im Bistum Chur (Schweiz) versetzt.

Ende 2006 informierte eines der Opfer aus Birnau das Bistum Freiburg (Update: und die Abtei Wettingen-Mehrerau, s.u.) über den Missbrauch durch Pater Gregor Müller. Das Bistum will daraufhin noch 2006 sofort den zuständigen Abt [also Kassian Lauterer] im Kloster Mehrerau verständigt [haben] – mit der Aufforderung, die erforderlichen Schritte einzuleiten. Der Abt hat uns zugesichert, dies zu tun und sofort auch das Bistum Chur verständigen.“

Abt Kassian Lauterer muss demzufolge spätestens seit Ende 2006 gewusst haben, dass Pater Gregor Müller ein Missbrauchstäter ist. (Der Pater hatte den Missbrauch des betreffenden Opfers damals zugegeben.) Trotzdem ließ er Gregor Müller noch jahrelang weiter in Schübelbach – offenbar ohne Auflagen – mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. (Von „Pizza-Parties“ und Video-Abenden war die Rede.) Erst, nachdem das Opfer 2010 im Zuge des Missbrauchsskandals erfuhr, dass sein Peiniger immer noch in Schübelbach tätig war, und schließlich drohte, sonntags in vor der Kirche des Täters mit einem Schild „Hier zelebriert ein Kinderschänder“ zu demonstrieren, wurde Pater Gregor Müller aus Schübelbach abberufen – durch Kassians Nachfolger, Abt Anselm van der Linde.

Kassian Lauterer hat also Gregor Müller, nachdem dieser bereits wegen Missbrauchs strafversetzt worden war und zeitweise libidodämpfende Medikamente nehmen musste, jahrzehntelang weiterhin eingesetzt – z.T. sogar in derselben Pfarrei, wo er schon einmal Kinder missbraucht hatte –, wobei das Bistum Chur nicht einmal über dessen Vorgeschichte informiert wurde. Selbst, nachdem das Erzbistum Freiburg Abt Kassian Ende 2006 über den Missbrauch in Birnau informierte und der Pater diesen Missbrauch zugab, beließ Kassian Lauterer den Täter weiter in der Gemeinde Schübelbach.

Ich wünsche den Missbrauchsopfern viel Erfolg bei ihrer Klage.

Update: Das Opfer aus Birnau hat mir mitgeteilt:

„2006 habe ich neben Freiburg auch die Abtei verständigt! Und erst keine Antwort erhalten. Erst als ich in einem Gästebucheintrag auf der Homepage der Abtei öffentlich nach Pater Gregor suchte, hat der Abt meine Mail an den Täter weiter geleitet.“

Und:

„Bischof Ackermann hatte ich auch im Januar 2010 informiert, dass Pater Gregor Müller noch im Amt ist und habe ihn aufgefordert, etwas zu unternehmen – trotzdem blieb der „Missbrauchsbeauftragte“ untätig.“


Skydaddy für den Erhalt von Kreuzen

30. Juli 2010

SENSATION! Erzbischof Robert Zollitsch und Skydaddy ausnahmsweise einer Meinung: Beide fordern den Erhalt von Kreuzen!

Den Rest des Beitrags lesen »


Der Blinde von der Farbe: Glaubwürdigkeitsveranstaltung in Freiburg

22. Juli 2010

Im Erzbistum Freiburg gab es heute eine Veranstaltung der Katholischen Akademie zum Thema: Glaub-würdig? Forum zur aktuellen Krise der katholischen Kirche. Dafür, dass er daran teilgenommen hat, erhält der Generalvikar von mir hiermit den Ehrentitel: Kamikaze-Keck!

Den Rest des Beitrags lesen »


US-Experte: Zollitsch hätte 2006 ermitteln müssen

15. Juli 2010

Update: Dieser Artikel ist jetzt auch beim hpd gelistet.

Hinweis: Morgen will ich mich mit der Frage beschäftigen: War das 3-Pater-Kloster Birnau eine Abschiebestation für pädophile Patres?

Der Freiburger Erzbischof Dr. Robert Zollitsch hätte eine Untersuchung des Missbrauchsfalles in Birnau vornehmen müssen, als er 2006 davon Kenntnis erhielt. Diese Meinung vertritt der international bekannte US-amerikanische Kirchenrechtler und Missbrauchsexperte Thomas P. Doyle (bekannt u.a. aus der preisgekrönten Dokumentation „Holy Watergate„). Auch der Umstand, dass die Tat damals bereits 40 Jahre zurücklag, ändert Doyle zufolge nichts daran: „Er [der Bischof] muss erst ermitteln, und dann – nach der Untersuchung – wird über die Verjährung entschieden.“

Doyle war von dem kirchenkritischen Blogger „Skydaddy“ kontaktiert worden, nachdem dieser von mehreren deutschen Kirchenrechtlern keine Auskunft erhalten hatte.

Seit Anfang Juni 2010 bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft gegen Erzbischof Zollitsch ermittelt, versucht Zollitschs Erzbistum den Eindruck zu erwecken, Birnau gehöre gar nicht zur Diözese Freiburg, sondern zur Territorialabtei Wettingen-Mehrerau in Österreich. Und Zollitsch sei somit nicht zuständig.

Allerdings wird das Kloster Birnau in Online-Datenbanken der Diözese Freiburg zugeordnet, nicht der „Mini-Diözese“ der Abtei Wettingen-Mehrerau. Und Erzbischof Zollitsch hat selbst 2007 die Seelsorgeeinheit Birnau errichtet und einen Zisterzienserpater aus dem Kloster Birnau zum Leiter bestellt. Dies beweist, dass die Seelsorgeeinheit (Pfarrei) tatsächlich zum Bistum Freiburg gehört. Und Zollitsch führte damit nur eine Praxis fort, die seit 1946 besteht: Dass nämlich der Erzbischof von Freiburg die Seelsorge in den Orten Nußdorf und Deisendorf den Zisterziensern aus Birnau überträgt. Deshalb kommt auch Experte Thomas P. Doyle in einem Gutachten für „Skydaddy“ zu dem Ergebnis:

Die [vorliegenden] Informationen legen den Schluss nahe, dass die Seelsorge an der Gemeinschaft der Gläubigen in Birnau der direkten Amtsgewalt des Erzbischofs von Freiburg unterstand, der die Seelsorge den Zisterziensern der Abtei Wettingen-Mehrerau übertragen hatte. Von daher war der Erzbischof auch zuständig und hatte die Amtsgewalt über alle  Aspekte der Seelsorge für Laien, die in Birnau stattfand (canon 678 des Kirchenrechts von 1983 und canon 612 des Kirchenrechts von 1917).

Kirchenrechtler: Erst vorgeprescht, dann schweigsam

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Zollitsch hatten sich die Kirchenrechtsprofessoren Georg Bier (Freiburg) und Richard Puza (Tübingen, ebenfalls Kirchenprovinz Freiburg) öffentlich zugunsten Zollitschs geäußert. Von „Skydaddy“ um Erklärung gebeten, wie der Umstand, dass Zollitsch selbst die Seelsorgeeinheit errichtet und den Leiter bestellt hat, mit Prof. Biers Erklärung ein Einklang zu bringen sei, Zollitsch sei für die Seelsorge in der Kloster- und Wallfahrtskirche Birnau „niemals zuständig gewesen, weder als Personalreferent noch als Erzbischof“, antwortete Prof. Bier zwar umgehend, dies sei „nicht leicht zu vereinbaren“, und er wolle „der Frage daher jetzt noch einmal genauer nachgehen und die Sachlage eingehender prüfen“, – aber seitdem kam von Prof. Bier auch auf Nachfrage keine Antwort mehr. Prof. Puza reagierte auf zwei ähnliche Anfragen überhaupt nicht.

Zollitschs Bistum gab falsche Auskünfte

Das Ordinariat Freiburg hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach falsche, das Bistum entlastende Auskünfte erteilt. Erst gestern meldete die Badische Zeitung, dass dem Bistum bereits 1992 das Geständnis eines pädokriminellen Priesters aus Oberharmersbach vorlag – und es nicht „erst 1995 einen entsprechenden Hinweis auf Missbrauch in Oberharmersbach gegeben“ habe, wie das Ordinariat im März mitgeteilt hatte, als der Fall in die Medien gelangte. Noch letzten Freitag (09.07.2010) sprach Erzbischof Zollitsch – offenbar im Hinblick auf das Geständnis des Täters davon, er habe „Hinweisen aus Oberharmersbach im Jahr 1992 mit größerem Nachdruck nachgehen und intensiver nach weiteren Opfern und das Gespräch mit Zeugen suchen sollen“ [Hervorhebung von mir].

Ebenfalls im März 2010 hatte der Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Freiburg, Domkapitular Dr. Eugen Maier, dem Opfer aus Birnau mehrfach mitgeteilt, der Täter sei nach 1968 nie mehr in Deutschland tätig gewesen. Erst, als das Opfer mit einer Auskunft des Einwohnermeldeamtes nachwies, dass der Pater von 1987 bis 1992 wieder in Birnau war, fiel dem Ordinariat plötzlich ein, dass der Pater während der fraglichen Zeit auch jahrelang in den Personalverzeichnissen der Erzdiözese aufgeführt war.

Welche Rolle spielt der Abt?

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Zollitsch kam diesem auch der Abt von Wettingen-Mehrerau, Anselm van der Linde, zu Hilfe: In einer Stellungnahme, die inhaltlich im Wesentlichen der Darstellung des Bistums entsprach, erklärte er:

„Das Priorat Birnau gehört zur Gebietsprälatur der Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau bei Bregenz. Der Abt dieses Klosters ist kirchenrechtlich für die Mitglieder der Gemeinschaft zuständig. Zudem ist die Gemeinschaft der Zisterzienser ein Orden päpstlichen Rechts und untersteht damit nicht dem jeweiligen Bischof vor Ort, sondern dem Papst in Rom.“

Als Kirchenrechtler muss Abt Anselm freilich wissen, dass die Zuständigkeit, die er erwähnt, in Birnau rein ordensrechtlicher Natur ist – sobald Ordenspriester in einem Bistum seelsorgerlich tätig werden, unterstehen sie in seelsorgerlicher Hinsicht der Amtsgewalt des Bischofs. Kirchenrechtler Doyle:

„Falls irgendein Mönch der Abtei oder des Priorats in irgendeiner Form mit Laien außerhalb der Grenzen des Abteiterritoriums Kontakt hat, dann liegt die Amtsgewalt beim Erzbischof.“ 

Abt Anselm schließt mit den Worten, dass Erzbischof Zollitsch mit Entscheidungen und Vorgängen im Priorat Birnau „sicher nichts zu hatte!“ Zuvor bedauert er noch, dass „auch in unserer Gemeinschaft in der Vergangenheit leider ein nicht adäquater Umgang mit Tätern und Opfern sexuellen Missbrauchs gepflegt wurde“.

Da Abt Anselm zufolge somit die gesamte Zuständigkeit bei seiner Abtei liegen müsste, erscheint es umso erstaunlicher, dass er vor drei Wochen – jedenfalls einer Kathpress-Meldung zufolge – seinen Vorgänger, Altabt Kassian Lauterer, der von 1968 bis 2009 im Amt war, von jeder Mitschuld freisprach – und das offenbar noch bevor Abt Anselm seine eigene Untersuchung dazu abgeschlossen hatte. Die Meldung wurde zwar später auf Betreiben des Opfers, das sich durch die Anselm zugeschriebenen Äußerungen verleumdet fühlte, zurückgezogen – Abt Anselm hat sich allerdings auch auf Nachfrage nicht von konkreten, ihm zugeschriebenen Äußerungen distanziert, sondern nur seinen Krisenkommunikationsberater mitteilen lassen, dass „Aussagen von Abt Anselm missverständlich oder falsch wiedergegeben wurden bzw. Aussagen, die er nie getätigt hat ihm zugeschrieben wurden“. Was er tatsächlich gesagt hat und was nicht, wollte er nicht mitteilen.

Ausgeklügelte Formulierungen

„Skydaddy“ fiel auf, dass in den Erklärungen des Bistums und von Abt Anselm nicht wirklich festgestellt wird, „Birnau gehört nicht zur Diözese Freiburg“ oder „Erzbischof Zollitsch war nicht zuständig“. Stattdessen heißt es dort, Birnau „gehöre“ zur Abtei Wettingen-Mehrerau. „Das ist zwar in dem Sinne richtig, dass Birnau ein Tochterkloster von Mehrerau ist. Das dürfte aber nichts daran ändern, dass es auf dem Territorium der Diözese Freiburg liegt – wie es auch in allen einschlägigen Online-Datenbanken angegeben ist. Die umfangreichen Ausführungen über Territorialabteien und deren Unabhängigkeit vom Diözesanbischof in den Erklärungen des Ordinariats und des Abtes müssen aber beim Leser den Eindruck erwecken, dass dies eben auch für Birnau zutrifft. Auf diese Weise wird offenbar bewusst ein falscher Eindruck erzielt, ohne dass – jeder Satz für sich genommen – gelogen wird.“ Ganz ähnlich, wenn auf die Zuständigkeit des Abtes verwiesen wird: „Der Abt ist natürlich ordensrechtlich zuständig, deshalb stellt es – sozusagen ‚technisch‘ gesehen – keine Lüge dar, wenn gesagt wird, der Abt sei ‚kirchenrechtlich zuständig‘. Es wird aber offenbar darauf gesetzt, dass der Leser den Umkehrschluss zieht und denkt: Dann kann Zollitsch nicht zuständig gewesen sein. Tatsächlich muss man in Birnau zwischen der ordensrechtlichen und der seelsorgerlichen Zuständigkeit unterscheiden – und letztere liegt immer beim Bischof!“

Mehrere Anfragen beim Bistum und der Abtei – sowohl durch „Skydaddy“ als auch durch das Missbrauchsopfer –, wie denn nun die konkrete Zuständigkeit sei, wurden über Wochen entweder gar nicht beantwortet, oder man wurde vertröstet, oder es kamen ebenso ungenaue Antworten zurück. Deshalb geht „Skydaddy“ davon aus: „Da, abgesehen von den Erklärungen des Bistums und von Abt Anselm, nichts dafür und alles dagegen spricht, dass Birnau zum Territorium von Wettingen Mehrerau gehört, und nicht einmal das Bistum selbst klar Stellung dazu beziehen will, hat es den Anschein, als ob Zollitschs Bistum die Öffentlichkeit – möglicherweise auch die Staatsanwaltschaft – über die tatsächlichen Zuständigkeiten täuschen will.“

Damit dies nicht gelingt, hat „Skydaddy“ seine Rechercheergebnisse und Doyles Gutachten an die Staatsanwaltschaft Konstanz geschickt, die gegen Erzbischof Zollitsch ermittelt.


Neues zur Kathpress-Meldung (war: „Verleumde nur dreist, etwas bleibt immer hängen“)

26. Juni 2010

Meine in den letzten Tagen hier geäußerte Vermutung, dass die diffamierende Kathpress-Meldung in ihrer ursprünglichen Form von der Abtei Mehrerau (bzw. Abt Anselm oder Harald Schiffl) an die Presse geschickt wurde, ist offenbar falsch.

In den letzten Tagen hatte ich über eine diffamierende Pressemeldung von Kathpress berichtet und darüber, dass diese Meldung zunächst geändert, dann zurückgezogen wurde.

Ich weiß, dass das Opfer massiv interveniert hat – zugleich hat wohl auch die Abtei Mehrerau auf eine Korrektur hingewirkt, möglicherweise auch auf die Löschung. 

Die Löschung der Meldung ändert natürlich nichts daran, dass irgend jemand die diffamierenden Aussagen in die Welt gesetzt hat – entweder in Mehrerau oder bei Kathpress!

Den Rest des Beitrags lesen »


Ermittlungen gegen Zollitsch: Erzbistum bestreitet Vorwürfe nicht

11. Juni 2010

Wenn Sie bisher gedacht haben, das Erzbistum Freiburg hätte die Vorwürfe, wegen denen gegen Erzbischof Zollitsch ermittelt wird, entkräftet – dann hat das Bistum mit seinen Erklärungen genau das erreicht, was es offenbar damit bezweckt. In bewährter Weise wurde vom Thema abgelenkt und spitzfindig formuliert. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass die Vorwürfe nicht einmal dementiert wurden.

Die Vorwürfe

Zunächst zu den Vorwürfen: Diese gehen dahin, dass das Erzbistum Freiburg bzw. der damalige Personalreferent Zollitsch von 1987 bis 1992 den Einsatz des bekanntermaßen pädophilen Zisterzienserpaters Gregor Müller (bürgerlich: Konrad Müller) auf dem Territorium und damit auch im Verantwortungsbereich der Erzdiözese geduldet haben. Auch wenn bisher keine konkreten Fälle nach 1987 bekannt sind, so muss doch aufgrund der kriminellen Aktivität von Pater Gregor  – z.T. eingestandene Missbräuche in Birnau (Deutschland), Mehrerau (Österreich) und dem Bistum Basel (Schweiz)  – sowie aus dem Umstand, dass er später bei einem erneuten Einsatz in der Schweiz Videoabende und Pizzaparties mit Kindern veranstaltet haben soll, befürchtet werden, dass ihm noch weitere Kinder oder Jugendliche zum Opfer gefallen sind. Diese Taten wären u.U. noch nicht verjährt, selbst, wenn sie während des zweiten Aufenthaltes des Paters in Birnau von 1987 bis 1992 stattgefunden haben.

Es geht daher nicht, wie zunächst fälschlich gemeldet wurde, um den Vorwurf, Zollitsch habe den Einsatz des pädokriminellen Paters „veranlasst“ – sondern nur um „Duldung“. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat dies mittlerweile richtiggestellt. Die Badische Zeitung schreibt dazu:

Otto Röding, Leitender Oberstaatsanwalt in Konstanz, sagte, [… der Anzeigeerstatter] gehe davon aus, dass Zollitsch damals um Vorgeschichte und Aufenthalt des beschuldigten Zisterzienserpaters wusste oder bei genügender Sorgfalt hätte wissen können. Das Freiburger Ordinariat bestritt beides am Montag erneut: Der damalige Personalreferent Zollitsch sei für die Klosterkirche und deren Personalpolitik gar nicht zuständig gewesen; von den Vorwürfen und einem Einsatz des Paters habe er nichts gewusst.

Ob die Badische Zeitung das Dementi des Erzbistums sauber wiedergegeben hat, werden wir gleich sehen:

Zuständigkeit

Zollitsch selber hat sich bisher nicht zu der Angelegenheit geäußert, abgesehen von einem kurzen Interview in der Print-Ausgabe des SPIEGELS (23/2010, S. 14), wo er lediglich die Formulierungen des Bistums wiederholt. Dazu später mehr.

Das Bistum wird nicht müde, zu betonen, „dass Zollitsch mit Personalentscheidungen und Vorgängen im Kloster Birnau sicher nichts zu tun hatte“ (Pressemitteilung der Erzdiözese Freiburg vom 07.06.2010. Anlass war die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz, dass sie die Ermittlungen gegen Zollitsch übernimmt. Dabei  hatte die Staatsanwaltschaft auch richtiggestellt, dass es nicht um „Veranlassung“, sondern um „Duldung“ der Anstellung ging.) Seit dem 02.06.2010 weist das Bistum darauf hin (Hervorhebungen von mir):

Die Zisterzienserabtei Mehrerau ist eine „Territorialabtei“, die dem zuständigen Abt untersteht. Die Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gehört als Priorat seit 1919 zur Abtei Mehrerau. Bei einer „Territorialabtei“ (vgl. can. 370 CIC/1983) handelt es sich um ein territorial umschriebenes Gebiet, dessen Betreuung einem Abt übertragen ist. Dieser trägt die alleinige Verantwortung – wie ein Diözesanbischof. Eine solche Gebietsabtei gehört zu keinem Bistum und ist vollständig unabhängig vom Diözesanbischof. Geleitet wird sie von einem Abt (als „eigenberechtigter Ortsordinarius“), der die entsprechenden Rechte und Pflichten in seinem Gebiet wahrnimmt. Dieser Abt trifft nach Maßgabe seiner Ordensstatuten auch die Personalentscheidungen innerhalb seines Territoriums. Er benötigt dazu weder die Genehmigung eines anderen Bischofs noch besteht irgendeine Form der Informationspflicht an andere Bischöfe.

Auch der Abt der Abtei Wettingen-Mehrerau (Österreich), zu der das Priorat Birnau (Deutschland) gehört, gab eine Stellungnahme zur Entlastung Zollitschs ab, die das Bistum auch auf seiner Website zitiert und verlinkt. Darin heißt es:

„Das Priorat Birnau gehört zur Gebietsprälatur der Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau bei Bregenz. Der Abt dieses Klosters ist kirchenrechtlich für die Mitglieder der Gemeinschaft zuständig. Zudem ist die Gemeinschaft der Zisterzienser ein Orden päpstlichen Rechts und untersteht damit nicht dem jeweiligen Bischof vor Ort, sondern dem Papst in Rom.“

Was das Erzbistum Freiburg und der Abt nicht sagen, ist, dass die Zisterzienser des Priorats Birnau seit 1946 auch außerhalb ihres Abteiterritoriums seelsorgerlich tätig sind: Nämlich in den umliegenden Orten Nußdorf (hier kam es zu mindestens einem Missbrauch) und Deisendorf. Das Erzbistum erteilt dazu dem Prior von Birnau die Leitung der Seelsorgeeinheit  (früher: Pfarrkuratie) Birnau, die eben auch die genannten Orte auf dem Territorium des Erzbistums umfasst – und damit im Zuständigkeitsbereich des Bistums liegt. Die Zisterzienser schreiben selbst auf ihrer Website:

PFARREI NUßDORF UND DEISENDORF

Neben der Wallfahrt obliegt den Patres der Birnau seit 1946 auch die Seelsorge für die beiden Orte Nußdorf und Deisendorf. Die Seelsorgeinheit Birnau, errichtet zum 1. Januar 2008, wird von Pater Bruno Metzler O.Cist. als zuständigem Pfarradministrator geleitet.

Dass die Beauftragung der Zisterzienser mit der Seelsorge in Nußdorf und Deisendorf durch das Erzbistum erfolgt, geht z.B. aus einem Eintrag im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg hervor:

Der Herr Erzbischof [Dr. Robert Zollitsch] hat mit Urkunde vom 17. Dezember 2007 die Seelsorgeeinheit Birnau, bestehend aus der Pfarrei Mariä Himmelfahrt Birnau, Dekanat Linzgau, mit Erlasse des Ordinariates Wirkung vom 1. Januar 2008 errichtet und P. Bruno Metzler OCist zum Leiter dieser Seelsorgeeinheit bestellt. [Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg, 1. Februar 2008, S. 213-214. Hervorhebung von mir.]

Damit mögen Zollitsch und das Bistum für die (Personal-) Entscheidung, Pater Gregor wieder im Priorat Birnau einzusetzen, nicht verantwortlich sein – aber dessen Einsatz in Nußdorf und ggf. Deisendorf fällt dennoch in den Zuständigkeitsbereich der Erzdiözese.

Bezeichnend ist in dieser Hinsicht auch Zollitschs Antwort auf die Frage des SPIEGEL-Reporters (s.o.):

SPIEGEL: Sind Sie als langjähriger Personalchef des Erzbistums Freiburg für den erneuten Einsatz des Paters auch nach dessen Missbrauchshandlung in den sechziger Jahren verantwortlich?

Zollitsch: Wo ein Zisterzienser lebt und arbeitet, entscheidet sein Abt, nicht ich. Dieser Pater wurde nicht vom Erzbistum Freiburg angestellt oder bezahlt – auch in den achtziger Jahren nicht.

Zollitsch sagt nicht, dass er nicht verantwortlich war, sondern wiederholt lediglich die Feststellungen aus den Bistumserklärungen. (Mehr zum Interview hier: Interessant ist, was Zollitsch nicht sagt, gegen Ende.)

Stellt sich die Frage, ob Zollitsch tatsächlich nichts vom Einsatz des Paters wusste. Oder hätte wissen können.

Das Erzbistum wusste, dass Pater Gregor wieder in Birnau war

Wie das Erzbistum schließlich zugab – allerdings erst, als es sich nicht mehr abstreiten ließ – war Pater Gregor von 1989 bis 1992 (dem Bistum zufolge sogar bis 1995) im Personalverzeichnis (Schematismus) der Erzdiözese aufgeführt (Beispiel aus 1992):

Als Leiter der Pfarrkuratie Birnau des Erzbistums (Dekanat Linzgau) war im Verzeichnis (wie heute auch) der Prior aufgeführt:

Die Zahl 956 in Klammern gibt die Zahl der Katholiken in der Pfarrkuratie an. Dass der Prior die Seelsorgeeinheit „leitet“ (vgl. Birnau-Website und Amtsblatt der Erzdiözese) macht deutlich, dass (auch) die übrigen Patres dort unter seiner Leitung die Seelsorge wahrnehmen. Dem Bistum war also spätestens ab 1989 bekannt, dass Pater Gregor wieder in Birnau war – und somit auch auf dem Territorium und damit im Zuständigkeitsbereich des Erzbistums zum Einsatz kommen könnte, ja würde: Die anderen beiden Mönche waren nämlich 1992 78 Jahre (Franziskus) bzw. 79 Jahre (Prior Ambrosius) alt – Pater Gregor war 51.

Wie hat das Erzbistum diesen Sachverhalt dargestellt? Am 02.06.2010 erklärte das Bistum in einer „Medien-Infomation“:

Eine weitere Anstellung beim Erzbistum Freiburg hat es nicht gegeben – wenngleich es Hinweise darauf gibt, dass der beschuldigte Pater erneut zur Klostergemeinschaft des Zisterzienserordens in Birnau gehörte. Deren Zusammensetzung wird vom Abt des Ordens eigenständig geregelt

(Bei den „Hinweisen“ auf den erneuten Aufenthalt des Paters in Birnau, von denen in der Medien-Information die Rede ist, handelt es sich um besagte Personalverzeichnisse – und die Auskunft des Melderegisters, dass Pater Gregor Müller vom 09.04.1987 bis 15.09.1992 wieder in Uhldingen-Mühlhofen gemeldet war. Beides war dem Bistum spätestens im März bekannt.)

Weiter schrieb das Bistum (Hervorhebung von mir):

Dieser Abt trifft nach Maßgabe seiner Ordensstatuten auch die Personalentscheidungen innerhalb seines Territoriums. Er benötigt dazu weder die Genehmigung eines anderen Bischofs noch besteht irgendeine Form der Informationspflicht an andere Bischöfe.

Das Bistum erwähnt lediglich die Nichtexistenz einer Informationspflicht, verschweigt jedoch, dass dem Bistum der Einsatz Müllers in Birnau bekannt war. Das allein spricht Bände. Gleichzeitig erklärt das Bistum – in einer Meldung vom 07.06.2010, die immer noch die beiden obigen Stellen enthält:

[D]as Erzbistum Freiburg [wird] diese Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft Konstanz deshalb „mit allen zur Verfügung stehenden Unterlagen und Auskünften unterstützen“.

Welche Bedeutung der Kenntnis über den zweiten Birnau-Aufenthalt beizumessen ist, hängt natürlich davon ab, ob dem Bistum, bzw. dessen Personalreferenten Zollitsch, die Vorwürfe gegen den Pater bekannt waren. Nun wird es besonders interessant:

Das Erzbistum bestreitet nicht, von der Pädophilie des Paters gewusst zu haben

Dem Einwohnermelderegister zufolge wurde Pater Gregor im August 1968 aus Birnau abgezogen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er in Birnau bzw. Nußdorf mindestens ein Kind missbraucht, weitere Opfer aus dieser Zeit haben sich kürzlich gemeldet. Er war dann wieder in Mehrerau, wurde aber noch im Dezember des selben Jahres nach Oelenberg im Elsass (Frankreich) strafversetzt, weil er erneut – also unmittelbar nach seiner Versetzung – übergriffig wurde. Die Abtei musste also von den Übergriffen wissen. 1971 wurde Pater Gregor im Bistum Basel (Schweiz) angestellt. Bei seiner Einstellung war bekannt, dass er pädophil ist. Dokumente des Bistums Basel belegen, dass seinem Einsatz nur unter Auflagen zugestimmt wurde: „ärztliche Behandlung und Begleitung durch den zuständigen Pfarrer“. Trotzdem meldeten sich jetzt auch Opfer aus dem Bistum Basel.

Man könnte jetzt spekulieren, ob das Erzbistum 1987 von der Pädophilie des Paters wusste, als er wieder nach Birnau kam und – Aussagen zufolge alleine – die Seelsorge in Nußdorf übernahm. Anstatt zu spekulieren, kann man aber auch untersuchen, was das Erzbistum dazu sagt – und was nicht:

Das Erzbistum erklärte am 02.06.2010 und erneut am 07.06.2010:

Die Vorwürfe gegen Erzbischof Dr. Robert Zollitsch treffen nicht zu, weil

1. der Erzdiözese Freiburg erst seit Ende 2006 bekannt war, dass es in den 60er Jahren zumindest einen Fall von sexuellem Missbrauch bei der Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gab

Aufgepasst: Das Bistum sagt nicht, dass es überhaupt keine Kenntnisse darüber gehabt hat, dass Pater Gregor pädophil ist. Es stellt lediglich fest, dass es von dem konkreten Fall in Birnau erst 2006 Kenntnis erhalten hat. Aber was ist mit anderen Fällen – oder der allgemeinen Information, dass Pater Gregor pädophil ist? Immerhin war er bei seiner vorherigen Stelle in Basel deshalb nur unter Auflagen eingestellt worden.

Damit nicht genug: Wiederum in beiden Erklärungen (vom 02. bzw. 07.06.2010) heißt es, der frühere Personalreferent Zollitsch hätte nicht „von den Vorwürfen aus den 60er Jahren“ gewusst. Aber was ist mit späteren Vorwürfen – oder der bloßen „Feststellung“, dass Pater Gregor pädophil ist?

Für den Versuch, den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz von jedem Verdacht reinzuwaschen, erscheinen die Erklärungen des Bistums eigenartig eingeschränkt.

Dazu passt auch, dass das Bistum die Vorwürfe zwar als „substanzlos“ oder „jeder Grundlage entbehrend“ bezeichnet – aber nicht als „falsch“! Lediglich der konkrete Vorwurf der „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ wird deutlich als unzutreffend bezeichnet. Den Verdacht der Strafvereitelung zum Beispiel, der ebenfalls im Raum steht – und in der Anzeige – lässt das Erzbistum unerwähnt.


%d Bloggern gefällt das: