Staatsleistungen: Mehr Desinformation vom Kirchenkreis Bonn

26. Oktober 2013

PROtestant 2013-48

Die Behauptung, eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen erfordere eine Grundgesetzänderung, entspricht nicht den Tatsachen. Das Grundgesetz fordert gerade diese Ablösung .

Ich hatte neulich bereits darauf hingewiesen, dass die Kirchenkreise in Bonn und Umgebung eine „Argumentations- und Informationsbroschüre“ zum Thema „Kirchenfinanzen“ herausgegeben haben, die Aussagen enthält, die m.E.  als schamlos und dreist bezeichnet werden müssen. Heute sah ich eine „Zeitung für Multiplikatoren aus Gesellschaft und Kultur, Politik und Wirtschaft„, die von den Superintendenten der der selben Kirchenkreise (Bonn, Bad Godesberg-Voreifel und An Sieg und Rhein) herausgegeben wird, und – nach kurzer Durchsicht – zumindest eine unwahre Behauptung enthält.

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Dompropst Norbert Feldhoff sagte die Unwahrheit

21. Oktober 2013

In der gestrigen Günther Jauch-Sendung „Heilige Millionen – wozu braucht die Kirche so viel Geld?“ behauptete der Kölner Dompropst und Aufsichtsratsvorsitzende der Pax-Bank, Norbert Feldhoff, über die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen (ab Minute 47:20):

„Die Kirche stellt sich immer schlecht. Denn eine unbefristete Zahlung kann niemals durch eine einmalige Zahlung abgedeckt werden.“

Diese Aussage ist objektiv falsch. Wenn Herr Feldhoff dies tatsächlich glaubt, ist er als Aufsichtsratsvorsitzender für eine Bank ungeeignet. Wenn er es besser weiß, hat er gelogen.

Denn wie ich neulich schon erläutert habe, bedarf es zur Ablösung einer ewigen Zahlungsreihe lediglich der Summe, deren Zinsen jedes Jahr den entsprechenden Betrag liefern – ggf. mit Inflationsausgleich.

Wenn wir z.B. mit langfristig erzielbaren Zinsen von 6% rechnen und einer langfristigen Inflationsrate von 3% kommen wir für jährliche Staatsleistungen von 500 Mio. Euro auf einen Ablösebetrag von 16,666 Milliarden.

6% Zinsen darauf sind 1 Milliarde Euro. Davon ersetzt die Hälfte die bisherigen Staatsleistungen von einer halben Milliarde, die andere Hälfte (3% der Ablösesumme) erhöht die Ablösesumme gerade um die Inflationsrate, so dass im nächsten Jahr die Zahlung mit Inflationsausgleich geleistet werden kann und so fort…

Die 16 Milliarden Ablösesumme sind auch keine Zusatzbelastung des Staates, sondern entsprechen exakt dem heutigen Gegenwert des zukünftigen (ewigen) Zahlungen – es ist für den Staat finanziell einerlei, ob er ewig weiter zahlt oder einmal die Ablösesumme.

Hier geht es aber nur um folgendes: Domprobst Feldhoff hat gestern Abend bei Günther Jauch die Unwahrheit gesagt. Unendliche Zahlungsreihen lassen sich (aufgrund des Zinseszinseffektes) durchaus durch Einmalzahlungen ablösen. Seine Behauptung „eine unbefristete Zahlung kann niemals durch eine einmalige Zahlung abgedeckt werden“ ist objektiv falsch, und jeder, der sich professionell mit Finanzen beschäftigt, weiß das.


Staatsleistungen: Wie die Kirchen bei der Ablösung absahnen

11. Oktober 2013

Das Land Brandenburg arbeitet offenbar an einer Ablösung von Staatsleistungen an die Kirche, die einer Vervielfachung der jetzigen Zahlungen gleichkommt.

Was ich schon seit einiger Zeit befürchtet hatte, scheint sich jetzt zu bewahrheiten:

Nachdem der Ablösebefehl der Weimarer Verfassung und des Grundgesetzes seit über 90 Jahren von der Politik ignoriert wurde, arbeiten die Kirchen jetzt selbst an der Ablösung der Staatsleistungen – zu möglichst guten Bedingungen. Wobei „möglichst gut“ die Untertreibung des Jahrhunderts sein dürfte!

Es ist nämlich für die Kirchen besser, beizeiten eine profitable Ablösung der Staatsleistungen auszuhandeln, solange ihnen die Politik noch gewogen ist, als zu riskieren, dass die Staatsleistungen irgendwann ersatzlos eingestellt werden.

Wie es aussieht, soll sich die Kirche selbst bei der Ablösung der Staatsleistungen noch einmal eine goldene Nase „verdienen“. Im wahrsten Sinne des Wortes „laughing all the way to the bank“!

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