Falschdarstellungen im BR zu Kirchensteuer

18. Januar 2018
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Der BR tut so, als flössen von 100 Euro Kirchensteuer 28,12 Euro in die Bildung.

Kirchliche Darstellungen sind oft irreführend. Beim Bayerischen Rundfunk ist man darauf hereingefallen.

Die Kirchen sind zwar daran interessiert, dass man ihnen möglichst nicht direkt Lügen oder falsche Darstellungen nachweisen kann. (Siehe z.B. hier oder hier.) Sie sind aber Meister darin, Journalisten zu täuschen, so dass diese dann falsch berichten.

So war es auch gestern in der Sendung „Stationen: Kirchensteuer und Kollekte – Wie reich sind die Kirchen wirklich?“ im Fernsehen des Bayerischen Rundfunks.

Der Beitrag basierte auf einer Darstellung des Erzbistums München und Freising, die zwar leicht einen falschen Eindruck vermitteln kann, die aber mittlerweile zumindest nicht offensichtlich falsch ist.

Die eigentliche Falschdarstellung übernahmen dann der Bayerische Rundfunk und Irene Esmann, die nämlich genau auf die irreführende Darstellung des Erzbistums reingefallen sind.

Hierzu habe ich heute dem BR gemailt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gestrige Sendung “Stationen: Kirchensteuer und Kollekte – Wie reich sind die Kirchen wirklich?” enthielt mehrere Falschdarstellungen:

Erstens, und dies betrifft das Grundkonzept des Beitrags: Es wurde immer wieder so getan, als ob es um die (prozentuale) Verteilung der KIRCHENSTEUERN ging. Tatsächlich wurde allerdings die Verteilung der kirchlichen EINNAHMEN dargestellt. Die Zahlen stammten nämlich aus der Finanzbroschüre des Erzbistums. Darin ist von Einnahmen die Rede, nicht von der Kirchensteuer:

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Die Verteilung der Kirchensteuern und der Einnahmen ist nicht dasselbe. Das zeigt sich auch daran, dass das Erzbistum München in seiner ersten derartigen Broschüre (s.u.) tatsächlich noch behauptete, bei den Zahlen handele es sich um die Verteilung der Kirchensteuer, in den Folgejahren dann allerdings korrekterweise nur noch von den Einnahmen sprach (s.o.):

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Die unterschiedliche Verteilung der Kirchensteuern gegenüber den Einnahmen kommt daher, dass die Kirchensteuer beim Erzbistum München nur rd. 70% der Erträge ausmacht:

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Die erhaltenen Zuschüsse betreffen dem Haushaltsbericht 2017 (S. 84) zufolge im Wesentlichen staatliche Zuschüsse für Schulen. In den sonstigen Erträgen sind gut 13 Millionen Schulgeld, Tagesheimerträge sowie Einnahmen aus Kindertagesstätten enthalten. Damit belaufen sich allein die im Haushaltsbericht auf S. 84 ausdrücklich bezifferten größeren Positionen auf gut 90 Mio. Euro, die der Staat, im Wesentlichen für Bildung, zahlt. Das sind knapp 11% des Diözesanhaushalts.

Das heißt: Das Erzbistum mag zwar – wie auch im BR-Beitrag dargestellt, allerdings falsch – 28,12 Euro von 100 (28,12%) seiner EINNAHMEN für Bildung ausgeben. Speziell im Bildungsbereich stammt aber ein ganz erheblicher Teil dieser Gelder nicht aus der Kirchensteuer, sondern vom Staat.

Grob überschlagen: Wenn der Staat beim Erzbistum 11% des Haushaltsvolumens für Bildung zuschießt und das Bistum gibt 28% des Haushalts für Bildung aus, dann werden – Pi mal Daumen – nur 17% der Kirchensteuer für Bildung ausgegeben, nicht 28%, wie es im BR-Beitrag suggeriert wird.

Zwar wird der durchschnittlichen Bürgerin der Unterschied zwischen der Aufschlüsselung der Einnahmen und der Kirchensteuer nicht bekannt sein, und zweifellos präsentieren die Kirchen ihre Finanzen bevorzugt in der dargestellten Form, weil dadurch höhere Anteile bei den staatlich geförderten Bereichen ausgewiesen werden und entsprechend niedrigere Anteile bei den rein kirchlichen Bereichen. Aber die Darstellung in der BR-Sendung, wo immer wieder gesagt wird, es handele sich um die Kirchensteuer, und wo eingangs noch der Eindruck vermittelt wird, die Schlüsselung nach Kirchensteuern und Einnahmen sei das gleiche, ist schlichtweg falsch.

Profi-Tipp: Wenn man über Kirchenfinanzen berichten will, sollte man nicht ausschließlich Kirchenvertreter befragen!

Zweitens: Zum Schluss wird gesagt, der verbleibende Betrag ginge an das Finanzamt, für den Kirchensteuereinzug. Zwar wird der konkrete Betrag nicht genannt, wer nachrechnet, kommt aber auf den in der Broschüre genannten Betrag von 6,69.

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Hier sollten eigentlich gleich die Alarmglocken schellen, denn wer sich auch nur ein bisschen mit Kirchenfinanzen auskennt – oder wer die Aufstellung (s.o.) gelesen hat, auf der Ihr Beitrag beruht! –, der weiß, dass die Gebühr für den Einzug der Kirchensteuer in Bayern 2% des Kirchensteueraufkommens beträgt. Das wären 2 Euro von 100. “An das Finanzamt” gehen sogar noch weniger als 2 Euro, weil die Vergleichsgröße hier ja nicht bloß das Kirchensteueraufkommen, sondern der Gesamthaushalt ist. Die Darstellung im BR-Beitrag ist also falsch und unentschuldbar.

Vielmehr dürfte der Großteil des Betrages, jedenfalls ausweislich der Erläuterung, zurück an die Kirchensteuerzahler gehen.

Fazit: Der BR-Beitrag ist geprägt von groben Fehlern, grob mangelhaftem Verständnis für die Sachverhalte, über die berichtet wird, und dem Fehlen jeglicher kritischen Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Krause

NACHTRAG: Die Kirchensteuer selbst wird durch die steuerliche Absetzbarkeit zu einem Drittel (33%) aus allgemeinen Steuergeldern subventioniert. Selbst wenn, wie in der Sendung suggeriert, knapp 30% der Kirchensteuer für gesellschaftliche Zwecke ausgegeben würden, würde der Staat durch die Kirchensteuer immer noch nicht finanziell entlastet. Da der tatsächliche Anteil der Kirchensteuer, der für gesellschaftliche Zwecke ausgegeben wird, selbst beim reichen Erzbistum München deutlich geringer sein wird, entlasten Kirchenaustritte den Staat.

NACHTRAG 2: Frau Esmann, die den Beitrag präsentiert hat, war an der katholischen Journalistenschule.

FUN FACT: Ich erhielt den Tipp, mich auch an der Rundfunkrat des BR zu wenden. Dort wurde ich von Kirchenlobbyist Lorenz Wolf begrüßt, der auch Vorsitzender des Rundfunkrates ist:

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Das Alte Testament – Ein Produkt von Jahwe-Fanatikern

13. Februar 2017

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Rezension von Heinz-Werner Kubitzas neuem Buch „Der Glaubenswahn: Von den Anfängen des religiösen Extremismus im Alten Testament„.

»Die Bibel ist das am meisten überschätzte Buch der Weltliteratur.« – Zu diesem Ergebnis kommt Heinz-Werner Kubitza in „Der Glaubenswahn“. (Er schreibt selbst: „Der Gotteswahn“ wäre noch treffender gewesen – aber dieser Titel war ja schon vergeben; Anmerkung 2.) Und er belegt dies auf gut 300 Seiten nachdrücklich: Das Alte Testament ist historisch falsch, ethisch inakzeptabel, widersprüchlich, und noch dazu über weite Strecken sterbenslangweilig. Den Rest des Beitrags lesen »


Blinder Glaube als Tugend: Indoktrination mit Pixibüchern

12. Februar 2017

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AN: Carlsen Verlag, Deutsche Bibelgesellschaft, Simone Nettingsmeier

BETREFF: Stellungnahme zu biblischen Pixibüchern

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Kind mochte ich die Pixibücher, heute (mit 48) interessiere ich mich dafür, wie Kindern biblische Geschichten vermittelt werden. Als ich daher neulich von den neuen Pixibüchern mit “Geschichten aus der Bibel” erfuhr (Serie 243), habe ich sie mir gleich bei amazon bestellt und habe vor, sie am kommenden Sonntag im Ketzerpodcast zu besprechen.

Zum Hintergrund: Vor etwa 10 Jahren erschien Richard Dawkins’ Buch “Der Gotteswahn”. Einer von Dawkins’ Hauptkritikpunkten an der Religion ist, dass sie blinden Glauben als Tugend vermittelt. Dawkins’ Kritiker bestreiten, dass dies heute noch der Fall sei. Was sie nicht bestreiten ist, dass es kritikwürdig ist, blinden Glauben als Tugend zu vermitteln.

In diesem Zusammenhang wurde mir klar, dass zwar – zumindest in Deutschland – heute tatsächlich kaum noch jemand blinden Glauben ausdrücklich als Tugend vermitteln dürfte. Was allerdings immer noch völlig kritiklos vermittelt wird, sind die biblischen Geschichten. Und diese vermitteln äußerst wirksam die Botschaft, dass blinder Glaube eine Tugend ist.

Das geht schon beim Sündenfall los – nicht auf Gott gehört! – und endet (zumindest in den Evangelien) mit dem ungläubigen Thomas, der zwar überzeugt wird, wo es allerdings heißt (Joh 20:29): »Spricht Jesus zu ihm: Weil du mich gesehen hast, darum glaubst du? Selig sind, die nicht sehen und doch glauben!«

Sobald man dies erkannt hat, wird deutlich, dass die Bibel massiv die Botschaft vermittelt, dass blinder Glaube eine Tugend ist. (Besonders deutlich z.B auch bei der Geschichte von Abraham und Isaak.) Und wie gesagt: Selbst Dawkins’ Gegner bestreiten nicht, dass es kritikwürdig ist, blinden Glauben als Tugend zu vermitteln. Sie behaupten nur fälschlich, das würde nicht mehr getan.

Wie Sie wissen, werden derzeit Programme aufgelegt, um zu verhindern, dass sich Jugendliche radikalisieren. Wie Sie vielleicht nicht wissen, wirbt der Islamische Staat (IS) aktiv um Christen – und zwar exakt mit dem Gottesbild, das das Alte Testament (aus dem 6 der 8 Pixi-Geschichten sind) vermittelt. Im IS-Magazin “Dabiq” erzählen mehrere Ex-Christen, wie sie zum Islam und zum islamischen Staat konvertiert sind.

Ich meine daher, dass die Veröffentlichung der 8 Pixi-Bücher ein Schritt in die falsche Richtung ist, und würde gerne wissen, was der Carlsen Verlag und die Texterin der Bücher, Frau Nettingsmeier hierzu meinen. Vielleicht ist es ja möglich, noch bis zum Sendetermin des Podcasts am kommenden Sonntag (19. Februar) eine Stellungnahme zu erhalten.

Ich habe mir auch erlaubt, die Pixi-Serie bei amazon zu ausführlich zu rezensieren und meine Bedenken zum Ausdruck zu bringen. Meiner Rezension, die ich unten anhänge, will ich noch folgende Punkte hinzufügen: Den Rest des Beitrags lesen »


Von Stosch vs. Dawkins (1): Der Mottengott

16. Oktober 2015

Anhand eines evolutionsbiologischen Beispiels aus Richard Dawkins‘ „Gotteswahn“ lässt sich m.M.n. zeigen, dass Kants „moralischer Gottesbeweis“ falsch sein muss – selbst, wenn man seine Argumentation für zwingend hält. 

1        Von Stoschs Entgegnung auf Richard Dawkins

Neulich hatte ich das Vergnügen, für den Ketzerpodcast ein zweieinhalbstündiges Gespräch mit dem katholischen Theologieprofessor Dr. Klaus von Stosch (Paderborn) zu führen, der sich freundlicherweise zu einem Interview bereiterklärt hatte. In dem Gespräch regte er an, dass ich mich mit einem Artikel von ihm über Richard Dawkins’ „Der Gotteswahn“ (DGW) auseinandersetze. Diese Auseinandersetzung hat sich als äußerst fruchtbar erwiesen. Daher plane ich, bei Gelegenheit zumindest einige meiner Anmerkungen hier zu veröffentlichen. Ich würde mich freuen, wenn dazu eine Diskussion (vielleicht auch mit Theologen, Philosophen, Theologie- und Philosophiestudierenden) ergeben würde.

In seinem Artikel versucht von Stosch nicht nur, in Abschnitt 3 Dawkins’ zentrale Argumentation „Warum es mit ziemlicher Sicherheit keinen Gott gibt“ (Kapitel 4 des „Gotteswahns“) zu entkräften, sondern in Abschnitt 4 auch, dem Leser einen Grund für den Glauben an Gott und ein Leben nach dem Tod zu präsentieren. Dabei folgt er dem „moralischen Gottesbeweis“ Kants, den er allerdings nicht als „Gottesbeweis im klassischen Sinne“ bezeichnet, sondern als „Postulat Gottes“.

Von Stoschs Wortlaut entspricht dabei streckenweise dem seiner Darstellung des moralischen Gottesbeweises aus seiner „Einführung in die Systematische Theologie“ (3. Auflage, 2014, S. 27-29), ist aber ausführlicher – und auch „netter“, indem er seine Überlegungen an einer Geschichte der „Brüder Löwenherz“ von Astrid Lindgren illustriert. Dafür verschweigt von Stosch seinen Lesern im Dawkins-Artikel allerdings die Einwände gegen Kants moralischen Gottesbeweis, die er in seiner „Einführung“ aufzählt (S. 29).  Den Rest des Beitrags lesen »


Erzdiözese Wien erwirtschaftet Millionenüberschuss, weist Bilanzverlust aus

13. Juli 2015

Erzdiözese Wien 2014

Der ORF meldete heute:

Erzdiözese Wien: 150.000 Euro Defizit im Vorjahr

Die Erzdiözese Wien hat 2014 laut Kathpress ein Defizit von knapp 150.000 Euro hinnehmen müssen. Das geht aus dem jüngst veröffentlichten Rechenschaftsbericht der Erzdiözese hervor.

Dabei wurden offenbar lediglich Informationen der Katholischen Presseagentur KAP/Kathpress weiter verbreitet.

Tatsächlich zeigt der ganze zwei Seiten „starke“ „Rechenschaftsbericht“ der Erzdiözese:

Die Erzdiözese hat 2014 einen Jahresüberschuss von 1.739.978,82 Euro erwirtschaftet.

Der Bilanzverlust kommt erst dadurch zustande, dass netto zusätzliche Rücklagen in Höhe von 1.887.770,01 Euro gebildet wurden. Dadurch kann die Erzdiözese rechnerisch einen Bilanzverlust ausweisen.

Rücklagen gehören aber zum Eigenkapital. Es handelt sich dabei lediglich um Mittel, die für bestimmte Zwecke (z.B. Neubauten oder Renovierungen, aber auch andere Zwecke) „vorgemerkt“ werden. Dadurch entstehen aber (noch) keine Verpflichtungen gegenüber Dritten, daher gehören Rücklagen eben auch zum Eigenkapital.

Das ist etwa so, wie wenn man gedanklich 1.000 Euro für den Urlaub oder die nächste Kfz-Wartung zurücklegt. Dadurch wird man auch nicht ärmer.

Die Bildung von Rücklagen zeichnet in der Regel gerade Diözesen aus, denen es finanziell gut geht – denn die Rücklagenbildung muss man sich erst einmal leisten können!

Da der „Rechenschaftsbericht“ keine Details dazu nennt, um was für Rücklagen es sich handelt, lässt sich auch nichts darüber sagen, wie „notwendig“ die Bildung dieser Rücklagen war.


NRW: Kirche gibt sich selbst Kredit – und lässt den Staat die Zinsen zahlen

23. März 2015

Bei der Durchsicht des Finanzberichts für das Erzbistum Köln ist mir aufgefallen, dass das Erzbistum für Schulbaumaßnahmen Darlehen aufnimmt, die eigentlich gar nicht benötigt werden und nur den Zweck haben, dass das Erzbistum in gleicher Höhe Gelder gewinnbringend anlegen kann. Die Zinsen – die das Land NRW zu 94 Prozent übernimmt – fließen mit Sicherheit an eine kircheneigene Bank.

Für das Land dürfte dies die ungünstigste Art der Finanzierung sein. Die Kirche – die die Schulbaumaßnahmen auch ohne Kreditaufnahme finanzieren könnte – stellt dabei dem (chronisch defizitären) Land Darlehenszinsen in Rechnung, um selbst Guthabenzinsen zu kassieren.

Diese unsolidarische Praxis ist auch für das Bistum Münster belegt. Ich hoffe, dass das bei der Entscheidung über die Subventionierung des Katholikentags 2018 dort berücksichtigt wird.

Eine ausführliche Darstellung dieser dreisten Praxis findet sich in einem Artikel von mir beim hpd.


Wie die Kirche ihre Finanzerträge versteckt (Zur ARD-Doku „Vergelt’s Gott“)

9. September 2014
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Eine Milliarde: Prof. Schwintowski schätzt das Finanzvermögen des Erzbistums Köln. (Screenshot)

In der ARD-Reportage „Vergelt’s Gott – Der verborgene Reichtum der katholischen Kirche“ am Montag versuchte Prof. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin, das Finanzvermögen des Erzbistums Köln abzuschätzen. Da das Erzbistum diese Zahl nicht veröffentlicht, legte er seiner Abschätzung das Finanzergebnis aus dem Finanzplan 2014 des Erzbistums zugrunde:

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Anmerkung 1: Es handelt sich hier nur um Planzahlen. Da die Kirchen „vorsichtig“ planen, ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Erträge höher sind. (Bezeichnenderweise veröffentlicht das Erzbistum Köln m.W. ausschließlich Plan- und keine Istzahlen. Echte Transparenz erfordert aber den Ausweis der Ist-Ergebnisse.)

Anmerkung 2: Die Finanzerträge sind außerdem deshalb höher, weil hier nur der Überschuss aus dem Finanzergebnis ausgewiesen wird – also die Finanzerträge abzüglich der Finanzaufwendungen.

Prof. Schwintowski kalkulierte folgendermaßen: Wenn die Kirche bei ihren Finanzanlagen eine durchschnittliche Verzinsung von 5% erzielt, und diese 5% machen 46 Mio. Euro aus, dann muss das dahinter liegende Finanzvermögen etwa eine Milliarde Euro wert sein. (Rechnerisch ergäben sich 920 Mio. Euro, aber da es sich ohnehin nur um eine grobe Schätzung handelt, ist es angebracht, von der Größenordnung 1 Milliarde zu sprechen.)

Besser lässt sich das Finanzvermögen anhand der spärlichen Daten auch nicht abschätzen. Tatsächlich wird das Finanzvermögen des Erzbistums Köln allerdings noch höher sein:

Denn: Die Kirchen können ihre Finanzanlagen – insbesondere Beteiligungen und Wertpapiere – so gestalten, dass sie ihre Finanzerträge praktisch nach Belieben verstecken oder sichtbar machen können. Den Rest des Beitrags lesen »


Intransparent und unwillig (ARD-Doku zu Kirchenfinanzen)

9. September 2014
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Händeringender Heße. (Screenshot)

Das Erste brachte gestern eine hervorragende Dokumentation zu Kirchenfinanzen: Vergelt’s Gott – Der verborgene Reichtum der katholischen Kirche von Stefan Tiyavorabun, produziert vom SWR. Die sachliche, aber an Deutlichkeit nichts zu wünschen lassende Sendung dürfte zu einigen zusätzlichen Kirchenaustritten führen. Hier einige Highlights, meiner Meinung nach:

4:36: Sprecher: „[Wie hoch ist das Vermögen der Kirche?] Das höchste deutsche Gremium, die Bischofskonferenz, weiß keine Auskunft, und verweist auf 27 selbstständige Bistümer.

Das mitgliederstärkste und eines der reichsten, das Erzbistum Köln. An der Verwaltungsspitze: Prälat Stefan Heße.“

Frage: „Wie reich ist denn das Erzbistum?“

Heße: „Das haben wir ja in Teilen veröffentlicht. Und wir gehen jetzt einen nächsten Schritt weiter und werden dann Anfang 2015 einen Geschäftsbericht nach HGB-Richtlinien, also nach Handelsgesetzbuch, also nach ganz normalen Standards, veröffentlichen.“

Frage: „Können Sie mir denn sagen, ungefähr, wo Sie stehen, im Moment, was das Vermögen …“

Heße: „Kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Ich kann ihnen gefühlte Werte, aber die sage ich besser nicht.“

„Können Sie mir eine Hausnummer nennen?“

Heße, händeringend (siehe Screenshot oben): „Was soll ich Ihnen … [Pause] … als Hausnummer nennen?“ Den Rest des Beitrags lesen »


Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Neuer Ärger vorprogrammiert

6. September 2014

Seit Wochen ist das Thema „Kirchensteuer auf Kapitalerträge“ in den Medien, und ein Ärgernis wurde bisher noch gar nicht beachtet: Die völlig unzureichende Bezahlung des absehbaren Zusatzaufwands für die Finanzämter. Hier stehen die Interessen der Allgemeinheit gegen die der Kirchen.

Bereits 375.000 Bürgerinnen und Bürger haben Widerspruch gegen die automatische Übermittlung ihrer Kirchenzugehörigkeit an die Banken eingelegt. Wer kirchensteuerpflichtig ist, muss in diesem Fall – soweit dies nicht ohnehin erfolgt – eine Steuererklärung abgeben und dort seine Kapitalerträge angeben. Das Bundesministerium der Finanzen beschreibt diesen Prozess so:

Das BZSt ist gesetzlich gehalten, bei eingelegtem Sperrvermerk des Kirchensteuerpflichtigen Namen und Anschrift der anfragenden Kreditinstitute, Versicherungen etc. an das zuständige Finanzamt des Steuerpflichtigen weiterzureichen. Der Sperrvermerk führt also dazu, dass der Kirchensteuerpflichtige beim Finanzamt eine Erklärung zu der auf seine Kapitalerträge abgeführten Kapitalertragsteuer abgeben muss (vergleiche Abbildung 1).

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[Monatsbericht Februar 2014 des BMF. S. 26]

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Abgeltungssteuer: Kirchen wollen Hunderte Millionen mehr einnehmen und wundern sich, dass diejenigen, die das bezahlen sollen, austreten

7. August 2014
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Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 3. August 2014

Nachdem die Kirchenaustrittszahlen für das erste Halbjahr 2014 (zumindest kirchenintern) bekannt sind, wird den Kirchen offenbar klar, dass sie sich mit der automatischen Abführung der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer (Kirchenabgeltungssteuer) ins Knie geschossen haben. Schon wird die Sorge laut, dass aufgrund der dadurch veranlassten Kirchenaustritte die Einnahmen nicht steigen, sondern sogar sinken werden:

So fürchtet der Finanzchef der Evangelischen Kirche im Rheinland, Bernd Baucks, die „Austritte wegen des neuen Kirchensteuereinzugsverfahrens“ würden den Kirchen „größere Verluste bescheren als die erwarteten Einkünfte“, denn „ihnen gingen die gesamten Kirchensteuereinnahmen der oft relativ wohlhabenden Ausgetretenen über Jahre hinweg verloren“.

Das kann keinesfalls überraschen. Während die Kirchen betonen, dass es sich nicht um eine neue Steuer handelt und dass lediglich das Verfahren automatisiert wird, führt die Automatisierung doch auch dazu, dass sich die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht mehr vermeiden lässt. Und bisher wurde offenbar der Großteil der Kirchensteuer auf Kapitalerträge hinterzogen:  Den Rest des Beitrags lesen »


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