Overbecks Äußerungen: Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?

1. Juni 2012

Sind die Äußerungen von Bischof Overbeck (u.a. „ohne Religion und ohne religiöse Praxis gibt es kein Menschsein“) von der Meinungsfreiheit gedeckt oder schon Volksverhetzung? Und sollte es überhaupt einen Straftatbestand „Volksverhetzung“ geben? — Ich meine: Ja, und Obverbecks Äußerungen erfüllen die Kriterien für Volksverhetzung.

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Neue Anzeige gegen Militärbischof Overbeck

30. Mai 2012

Nach reiflicher Überlegung habe ich mich jetzt auch zu einer Anzeige gegen Militärbischof Overbeck entschieden. Mir sind nämlich noch einige Punkte eingefallen, die bisher nicht berücksichtigt wurden.

Update: Weitere Überlegungen zum Thema habe ich hier ausgeführt: Overbecks Äußerungen: Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?

Auf dem Atheist Media Blog machen wir uns regelmäßig darüber lustig, wenn Christen „Christenverfolgung“ rufen und Zeitschriften (wie Titanic) wegen Blasphemie oder Volksverhetzung anzeigen. Jedenfalls ist eine Anzeige wegen Volksverhetzung ein schwerwiegender Vorwurf und gewiss kein Mittel, um gegen missliebige Meinungsäußerungen vorzugehen.

Deshalb habe ich mir auch gut überlegt, ob ich Militärbischof Overbeck wegen seiner Äußerungen auf der Soldatenwallfahrt in Lourdes anzeigen sollte. Sehr sachgerecht fand ich den Ansatz von Wolfgang Klosterhalfen, Overbeck nicht Volksverhetzung vorzuwerfen, sondern lediglich die Staatsanwaltschaft um Prüfung zu bitten, ob hier Volksverhetzung vorliegen könnte.

Ein Einwand, den ich mehrfach gehört hate, war, dass durch Overbecks Äußerungen die öffentliche Ordnung nicht gefährdet sei. Wie ich in meinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft zeige, kann dies allerdings nicht einfach ohne Weiteres behauptet werden.

Und Overbeck vertritt in seinem Statement „Ohne Religion und ohne religiöse Praxis gibt es kein Menschsein“ auch nicht in erster Linie eine Meinung, sondern vor allem diffamiert er.

Also: Hier mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Essen:

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„Unser Spieß hat sehr von dieser Wallfahrt geschwärmt“

29. Mai 2012

Berichterstattung in „Bundeswehr aktuell“ (21. Mai 2012)

Offiziell begründet die Bundeswehr ihre enorme Unterstützung der internationalen Soldatenwallfahrt nach Lourdes auch mit dem völkerverbindenden Aspekt. Es stellt sich allerdings die Frage, weshalb das „Bindeglied“ für die Völkerverständigung von Soldaten ausgerechnet der undemokratische und vernunftfeindliche katholische Glaube sein soll.

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Bundeswehr: Nur noch jeder zweite Soldat ist Christ

18. Mai 2012

Tabelle aus der Antwort der Bundesregierung.

Nun ist es also quasi „Militärbischofsamtlich“: Nur noch etwa jeder zweite Soldat der Bundeswehr gehört einer der beiden großen christlichen Konfessionen an.  Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag hervor:

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Narrenfreiheit für Militärbischöfe: Das Maß ist voll!

17. Mai 2012

„Gott mit uns“: Von den Koppelschlössern mittlerweile entfernt – offenbar aber nicht aus den Köpfen der Bundeswehr-Führung. (Soll nicht heißen, dass die Bundeswehr faschistisch oder nationalsozialistisch ist.)

Mein folgendes Schreiben an die Fraktion der Grünen im Bundestag gibt einen Überblick darüber, wie problematisch die derzeitige Militärseelsorge-Praxis ist. Ich habe mich angesichts des Verhaltens des Bundesverteidigungsministeriums jetzt dazu entschlossen, nachträglich den Wehrdienst zu verweigern (s.u.). Ich kann und will nicht Angehöriger von „Streitkräften“ sein, deren Führung vor einem homophoben Hassprediger in Frauenkleidern den Schwanz einzieht.

Betr.: Militärseelsorge
Anfrage der Fraktion vom 11. April 2012 an die Bundesregierung

Sehr geehrte Frau Künast, sehr geehrter Herr Trittin,
liebe Grüne,

nach meinem Entsetzen über den Vorschlag einiger katholischer Grüner nach einer Kirchenaustritts-Verhinderungssteuer für Konfessionslose schlug meine Stimmung heute regelrecht in Entzücken um, als ich von Ihrer Anfrage an die Bundesregierung und deren Antwort zum Thema „Militärseelsorge“ erfuhr. Als ehemaliger Zeitsoldat und Reserveoffizier beobachte ich die Militärseelsorge seit langem kritisch, nicht zuletzt aufgrund meiner eigenen Erfahrungen als Atheist beim Heer (1987-1989).

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Bischof Overbeck bezeichnet Homosexualität als „Überzeugung“

16. Mai 2012

„Nun, wenn das so ist, soll Overbeck diese Aufforderung doch einmal an die eigenen Reihen richten.“ (Steven Milverton)

Ich hatte ja beim hpd schon mal darauf hingewiesen, dass es ein Unding ist, dass die Bundeswehr ausgerechnet katholische Geistliche mit dem berufsethischen Unterricht für die Soldaten betraut, da diese von Amts wegen Positionen vertreten müssen, die den offiziellen Bundeswehr-Richtlinien zum Umgang mit Homosexualität zuwider laufen. Das gilt insbesondere auch für Militärbischof Franz-Josef Overbeck, der in der Vergangenheit durch entsprechende Äußerungen zur Homosexualität negativ aufgefallen ist. (Obwohl diese „lediglich“ die kirchliche Lehrmeinung wiedergeben.)

Nun, Overbeck wollte sein Image wohl etwas aufpolieren. Die Rheinische Post berichtete jetzt (offenbar als einziges Medium):

Der katholische Militärbischof Franz-Josef Overbeck hat sich bei der 54. Soldaten-Wallfahrt in Lourdes zur Homosexualität von Soldaten geäußert. Angesprochen darauf, ob sich schwule Soldaten outen sollten, sagte er, dass „man möglichst klar zu seinen Überzeugungen stehen sollte“.

Allerdings schränkte der 47-Jährige ein, dass „man aufpassen muss, dass man auf diese Weise nicht in die Fallen vieler öffentlicher Meinungen gerät“. Das gelte aber nicht nur für „diese Form der Lebensführung, sondern für viele andere auch“.

Homosexualität soll Overbeck zufolge eine „Überzeugung“ sein? Etwa so wie Heterosexualität?

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Militärbischof Overbeck erklärt nichtreligiöse Soldaten zu Menschen zweiter Klasse (wenn überhaupt)

14. Mai 2012

Lustloses Geschwurbel in Lourdes: Militärbischof Overbeck

Update: Antwort vom BMVg: „Kein Kommentar“. Daraufhin habe ich jetzt den Dienst verweigert. Unter den gegebenen Umständen finde ich es als Atheist entwürdigend, Teil der Bundeswehr zu sein.

E-Mail an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus:

Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter,

sehr geehrte Damen und Herren,

als konfessionsfreier Reservist beschwere ich mich hiermit über Militärbischof Overbeck. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der unten angehängten E-Mail, die ich bereits an das BMVg geschickt habe.

Ich sehe auch bei wohlwollender Betrachtung nicht, wie Overbecks wiederholte Äußerungen mit dem freiheitlich-demokratischen Menschenbild vereinbar sein sollen.

Selbst, wenn man ihm in seiner Eigenschaft als Bischof eine gewisse „Narrenfreiheit“ zugestehen wollte, kann es doch nicht angehen, dass der Verantwortliche für den Lebenskundlichen Unterricht konfessionsfreie Soldatinnen und Soldaten derart zu Menschen zweiter Klasse (um es gelinde zu sagen) degradiert, wie es Overbeck hier in diversen Erklärungen getan hat.

Die Äußerungen von Overbeck unterminieren (um nicht zu sagen: bestreiten) die Vorstellungen von Menschwürde, wie die Bundeswehr sie verteidigen soll – wie sie auch konfessionsfreie Soldatinnen und Soldaten unter Einsatz ihres Lebens verteidigen sollen.

Die Bundeswehr macht sich m.E. unglaubwürdig, wenn sie solchen Äußerungen nicht klar Einhalt gebietet.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Krause

E-Mail an die Pressestelle des Bundesverteidigungsministeriums

(Kopie ging an das Katholische Militärbischofsamt.) 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Matthias Krause, ich blogge u.a. zum Thema „Staat und Kirche“. Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen als Zeitsoldat beim Bund (1987-1989) interessiere ich mich besonders für das Thema „Militärseelsorge“.

Ich frage mich, wie das BMVg zu den Aussagen von Militärbischof Overbeck steht, die dieser jüngst in Lourdes von sich gegeben hat.

In einem Video erklärt er (5:33):

Ohne Religion und ohne gelebte Praxis von Religion gibt es kein Menschsein.

In einem Interview behauptet Militärbischof Overbeck:

„Oberste Priorität hat, dass Soldaten Gewalt nur im äußersten Notfall und vor allem verantwortungsvoll einsetzen. Mit einem festen Glauben lassen sich solche Entscheidungen gewissenhafter treffen.

Domradio berichtet:

Die Anwendung von Gewalt bedürfe eines gefestigten Gewissens und eines klaren Charakters sowie Gottvertrauens, so der Militärbischof.“

Sie werden vielleicht nachvollziehen können, dass solche Aussagen ein Schlag ins Gesicht konfessionsfreier Soldatinnen und Soldaten ist. Overbeck scheint ihnen das Menschsein abzusprechen, er behauptet, Entscheidungen über den Einsatz von Gewalt ließen sich durch Gläubige „gewissenhafter“ treffen, und die Anwendung von Gewalt bedürfe „Gottvertrauens“.

Ich meine, es lässt sich klar feststellen, dass Bischof Overbeck damit nichtreligiöse Menschen, insbesondere aber auch nichtreligiöse Soldatinnen und Soldaten, als Menschen zweiter Klasse (bzw. überhaupt nicht als „richtige“ Menschen) darstellt.

Dies wäre m.E. bereits schlimm genug, wenn er diese Aussagen nur als Bischof machte. Als Militärbischof ist Overbeck aber – mit seinem evangelischen Kollegen – auch für den verpflichtenden berufsethischen Unterricht der Soldatinnen und Soldaten, den Lebenskundlichen Unterricht, verantwortlich.

Ich brauche Ihnen gegenüber wohl nicht weiter auszuführen, dass sich die Menschenwürde unmittelbar aus dem Menschsein ableitet und nicht an irgendwelche religiöse Praxis als Bedingung gekoppelt ist.

Es ist mir unbegreiflich, wie das Bundesverteidigungsministerium einen solchen, milde ausgedrückt muss man wohl sagen: Ignoranten mit der Verantwortung für den Lebenskundlichen Unterricht betrauen kann. Was er in Lourdes von sich gegeben hat, ist doch wohl objektiv nicht mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten vereinbar (von Anstand mal ganz abgesehen).

Wird das Bundesverteidigungsministerium in irgendeiner Weise auf die Äußerungen von Militärbischof Overbeck reagieren? – Falls nicht: haben Militärbischöfe quasi „Narrenfreiheit“, oder gibt es irgendwo eine Grenze, wo für das BMVg die Toleranzschwelle erreicht ist. Die Frage drängt sich auf, weil es, wenn überhaupt, nur ein sehr schmaler Grat ist zwischen dem, was Bischof Overbeck oben gesagt hat und der Behauptung, nichtreligiöse Soldatinnen und Soldaten seien „Untermenschen“. (Sollten Sie das anders sehen, bitte ich ehrlich um die Erläuterung, wo der Unterschied zwischen „kein Menschsein“ und „Untermenschentum“ liegt.)

Für eine zeitnahe Antwort bin ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Krause

Zu diesem Thema siehe auch:

Militärbischof Overbeck: Der Bock als Gärtner (hpd)

Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck hat mit seinen Äußerungen zur Homosexualität erneut für Empörung unter Schwulen und Lesben gesorgt. Besonders problematisch: Overbeck ist auch Militärbischof und als solcher für den berufsethischen Unterricht der deutschen Soldaten zuständig.

Ein Vergleich der Positionen von Bundeswehr und katholischer Kirche zum Thema Sexualität zeigt, dass den katholischen Militärgeistlichen besser Nachhilfe in Sachen Ethik und Lebenskunde erteilt werden sollte – statt sie diese Themen unterrichten zu lassen.


103% der Rekruten beim Gelöbnisgottesdienst

16. März 2011

Wieder einmal ist von einem Bundeswehr-Gelöbnis zu lesen, bei dem ein bemerkenswert hoher Anteil der Rekruten am Gelöbnisgottesdienst teilgenommen hat. Der Bundeswehr zufolge haben bei einem Gelöbnis in Westheim (Rheinland-Pfalz) am 17. Februar 2011 291 Rekruten teilgenommen. Der Militärseelsorge zufolge sollen „rund 300“ Rekruten am Gelöbnisgottesdienst teilgenommen haben. Das erinnert stark an ein Gelöbnis in Thüringen, über das ich berichtet hatte, und wo man mir seitens der Bundeswehr mitgeteilt hatte, es sei dort seit Jahren Praxis, dass die Rekruten geschlossen zum Gelöbnisgottesdienst gingen.

Das wirft allerdings die Frage auf, wie es um die Freiwilligkeit der Teilnahme bestellt ist — ein verfassungsmäßiges Grundrecht, das die Soldaten „tapfer zu verteidigen“ geloben. Der Anteil christlicher Soldaten dürfte in Rheinland-Pfalz vielleicht bei zwei Dritteln liegen.

Eine Vorstellung davon, wie hoch die Teilnehmerquote bei einem freiwilligen Gelöbnisgottesdienst ist, liefert dieser Bundeswehr-Artikel:

Pastoralreferent Bernhard Heimbach, katholischer Standortpfarrer am Standort Strausberg, rührte bis zehn Uhr kräftig die Werbetrommel für den katholischen Gelöbnisgottesdienst. Weit über 50 Personen fanden schließlich den Weg zum Feldgottesdienst.

Angesichts der Zahl von 683 Rekruten, die bei der Veranstaltung ihr Gelöbnis ablegten, wäre das eine Teilnahmequote von unter 10 Prozent!

———

Anmerkung: Art 136 (4) WRV, Bestandteil des Grundgesetzes, legt fest:

Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Und Art 141 WRV bestimmt:

Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer […] besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzu lassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.


Rekruten: 20% Christen, 100% beim Gottesdienst

17. Dezember 2010
Als nach der deutschen Wiedervereinigung die ostdeutschen evangelischen Kirchen von den Privilegien der Vorteilhaftigkeit des Militärseelsorgevertrages (mit verbeamteten, staatlich bezahlten Militärgeistlichen) überzeugt werden mussten – aufgrund ihrer Erfahrungen in der DDR zeigten sich die ostdeutschen Landeskirchen lange Zeit skeptisch gegenüber einer derartigen Nähe zum Staat – bot der damalige Befehlshaber des Bundeswehrkommandos Ost, Generalleutnant Jörg Schönbohm, den ostdeutschen Bischöfen „eine atheistisch erzogene Armee zur Christianisierung“ an. (Andernorts war zu lesen, Schönbohm hätte sich bei den Bischöfen mit den Worten vorgestellt „Herr Bischof, hiermit biete ich Ihnen eine atheistische Armee zur Missionierung an.“

Vor diesem Hintergrund wirft es schwerwiegende Fragen im Hinblick auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am Gottesdienst auf, dass es offenbar in manchen Gegenden üblich ist, dass die Rekrutinnen und Rekruten vor dem Gelöbnis „geschlossen“ an einem Gottesdienst teilnehmen, wie mir seitens zweier Verantwortlicher bei der Bundeswehr bestätigt wurde.

Darauf gekommen bin ich, als ich gestern in einem Artikel des Militärseelsorge-Newsletters las [Hervorhebungen von mir]:

Fast 600 Frauen und Männer des Logistikbataillons 131 aus Bad Frankenhausen, des Aufklärungsbataillons 13 aus Gotha und des Führungsunterstützungsbataillons aus Erfurt waren am Vormittag des 02. Dezember 2010 in den Dom gekommen. Auch Eltern und weitere Angehörige der jungen Wehrpflichtigen kamen schon zum Gottesdienst, obwohl erst am Nachmittag das feierliche Gelöbnis in der Henne Kaserne in Erfurt stattfinden sollte.

Na, dachte ich, in Thüringen wird das wohl nur ein Bruchteil der Rekruten sein. Um die Gesamtzahl der Gelöbnisteilnehmer in Erfahrung zu bringen, googelte ich schnell und musste zu meiner Verwunderung lesen:

Fast 600 Rekruten, die ihre Allgemeine Grundausbildung im Aufklärungsbataillon 13, Gotha im Logistikbataillon 131, Bad Frankenhausen  und im Führungsunterstützungsbataillon 383, Erfurt durchlaufen, legten am Donnerstag, dem 2. Dezember, bei Fackelschein und eisigen Temperaturen das Feierliche Gelöbnis in der Henne-Kaserne zu Erfurt ab.

Ich rief bei der Bundeswehr an und fragte, wer mir dazu Auskünfte geben könne.

Telefonat 1:

Skydaddy: Es sieht so aus, als ob die Rekruten praktisch komplett zum Gottesdienst gegangen sind…

Verantwortlicher 1: Ja, soweit ich weiß, kommen die geschlossen.

Skydaddy: Aber den Rekruten kann doch nicht befohlen werden, zum Gottesdienst zu gehen…

Verantwortlicher 1: Wie das in den Kompanien geregelt ist, weiß ich nicht. Fragen Sie doch mal Verantwortlichen 2.

Telefonat 2:

Skydaddy: Wie kommt es, dass die Rekruten [in Erfurt] geschlossen zum Gelöbnisgottesdienst gehen?

Verantwortlicher 2: Das ist schon so Usus, das kenn‘ ich sogar noch aus meiner Zeit als Rekrut. Beim Gelöbnisverbund Nordthüringen ist es generell so, dass die Rekruten geschlossen in den Dom gehen und beim Bischof den Gelöbnisgottesdienst durchführen.

Skydaddy: Und wenn einer nicht will?

Verantwortlicher 2: Dann muss er sich an den Chef wenden und der entscheidet dann.

Skydaddy: Was gibt es denn da zu entscheiden?

Verantwortlicher 2: Na, Ja oder Nein.

Skydaddy: Aber es muss doch keiner zum Gottesdienst gehen.

Verantwortlicher 2: Das ist beim Gelöbnisgottesdienst noch mal was anderes. Fragen Sie bitte noch einmal schriftlich an. Also, wir zwingen niemanden dazu – so von wegen Disziplinarmaßnahme oder so. Aber bis jetzt gab es diese Frage nicht.

Es war also mal wieder eine E-Mail fällig:

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Neues Buch von Carsten Frerk: Violettbuch Kirchenfinanzen – Wie der Staat die Kirchen finanziert

29. Oktober 2010
Carsten Frerk: Violettbuch Kirchenfinanzen (Alibri Verlag)

Sehr schönes Titelbild!

Lange erwartet, endlich da (oder zumindest fast): Der Nachfolger von Carsten FrerksFinanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland„, das sich seit seit der ersten Auflage 2002 als Standardwerk in Sachen Kirchenfinanzen etabliert hat, aber natürlich mit den Jahren nicht gerade aktueller wurde. So sind die Beträge in „Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland“ noch in D-Mark angegeben, weil das damals verfügbare Datenmaterial natürlich noch nicht in Euro vorlag.

Pünktlich zu den in letzter Zeit gelegentlich gehörten Forderungen, auch die Staatsgelder an die Kirchen nicht vom allgemeinen Sparzwang auszunehmen, wird nun in Kürze der Nachfolger erhältlich sein: das Violettbuch Kirchenfinanzen: Wie der Staat die Kirchen finanziert. Der Alibri-Verlag hat mir freundlicherweise schon ein Exemplar zur Verfügung gestellt.

Das erste Aha-Erlebnis hatte ich bereits vor dem Inhaltsverzeichnis: Dort heißt es, Carsten Frerk gelte „als ausgewiesener unabhängiger Fachmann für die Finanzen der Kirche“. Unabhängig! Bisher hatte ich mir noch gar keine Gedanken darüber gemacht, dass zumindest die kirchlichen Experten praktisch alle von der Kirche bezahlt werden und daher kein Interesse daran haben können, dass sich bei der Kirchenfinanzierung etwas ändert. Und weil sie daran kein Interesse haben können, können sie eigentlich auch nicht daran interessiert sein, dass die Öffentlichkeit überhaupt erfährt, wofür und wieviel Geld die Kirchen vom Staat erhalten – nicht nur über die Kirchensteuer, sondern auch aus allgemeinen Steuergeldern und durch Steuerbefreiung.

Auf dieses Buch hatte ich mich schon gefreut, seit ich Anfang des Jahres las und hörte, dass Carsten Frerk den Reichdeputationshauptschluss von 1803 – der regelmäßig als Rechtsgrundlage für Zahlungen des Staates an die Kirchen angeführt wird – unter die Lupe genommen hat und dabei feststellte, dass dieses Dokument nur vereinzelt Entschädigungen begründet, die auch heute noch gezahlt werden müssten. (Mehr dazu in einem Interview mit Carsten Frerk beim hpd-Podcast und hier).

Das Vorgängerbuch, „Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland„, entstand aus dem Vorhaben, ein Gesamtbild der Kirchenfinanzen in Deutschland zu erstellen, das akademischen Ansprüchen genügen sollte. Dieser Anspruch schlug sich bisweilen z.B. in umfangreichen Tabellen nieder, so dass ich mich gelegentlich gefragt habe, ob das Buch für „Normalbürger“ nicht zu akademisch daher kommt. Ein kurzer Blick durch das neue Buch zeigt mir, dass es nur noch drei Tabellen gibt (Staatsdotationen der Bundesländer 2009, Religionsunterricht in den Bundesländern und Zusammenfassung der staatlichen Zuwendungen) – und die sind in den Anhang verlegt worden. Außerdem ist das neue Buch mit 269 Seiten gut ein Drittel kompakter und mit 16 Euro auch ein Drittel billiger als sein Vorgänger.

Somit ist zu hoffen, dass das „Violettbuch“ eine noch größere Leserschaft findet als sein Vorgänger.

Hinweis: Auf der Website des Alibri-Verlages gibt es das Inhaltsverzeichnis und ein Probekapitel („Bundes-Missions-Zentrale?“ über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ) als PDF.


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