Wer im nächsten Jahr keine Kirchensteuer zahlen will, muss bereits im November* seinen Austritt erklären.
Hiermit erkläre ich den November zum Kirchenaustrittsmonat!
Warum? – Weil jeder, der im nächsten Jahr keine Kirchensteuer mehr zahlen will, in vielen Bundesländern* schon im November seinen Kirchenaustritt erklären muss. Damit ist diese Info besonders interessant für Leute, die schon wissen oder absehen können, dass sie im nächsten Jahr zu versteuernde Einkünfte haben werden (Schüler, Studenten, Arbeitslose… aber z.B. auch Leute, die hohe Einmalzahlungen (z.B. Abfindungen) erwarten und dafür keine Kirchensteuer zahlen wollen.)
Die Erklärung liegt im Zusammenwirken zweier Aspekte:
1.) In vielen Bundesländern* endet die Kirchensteuerpflicht erst mit Ablauf des auf den Kirchenaustritt folgenden Monats. Wer also erst im Dezember austritt, ist im Januar des Folgejahres noch kirchensteuerpflichtig.
2.) Die Kirchensteuer wird nicht von den monatlichen Einkünften erhoben, sondern anteilig vom Jahreseinkommen. Für jeden Monat, in dem man kirchensteuerpflichtig war, ist ein Zwölftel der „regulären“ Kirchensteuer zu zahlen (wenn man das ganze Jahr über Mitglied gewesen wäre).
Das hat zur Folge, dass – im Extremfall – jemand, der in den betreffenden Bundesländern am 1. Dezember seinen Kirchenaustritt erklärt und erst am 31. Dezember des Folgejahres – fast 13 Monate später! – zu versteuernde Einkünfte erzielt, immer noch zur Kirchensteuer herangezogen wird.
In weniger extremen, dafür aber umso häufiger anzutreffenden Fällen ist die Folge, dass jemand, der z.B. im Juni seinen Kirchenaustritt erklärt, weil er ab Juli ein zu versteuerndes Einkommen erzielt, immer noch zur Kirchensteuer herangezogen wird – und zwar mit 7 Zwölfteln des regulären Kirchensteuersatzes. (In den Bundesländern, in denen die Kirchensteuerpflicht schon mit Ablauf des Austrittsmonats endet, wären es immer noch 6 Zwölftel – also die Hälfte der regulären Kirchensteuer.
Bitte gebt diese Info an Leute weiter, für die dies interessant sein könnte. Insbesondere solche, die im nächsten Jahr zum ersten Mal steuerpflichtige Einkünfte erzielen werden. Umfassende Informationen zum Kirchenaustritt, insbesondere auch zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern, gibt es auf kirchenaustritt.de.
* Bei den betreffenden Bundesländern handelt es sich um Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen. In den übrigen Bundesländern endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Austrittsmonats. (Quelle: lohn-info.de, Angaben ohne Gewähr.)
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