Bibelwettbewerb: Pressesprecher performt Gleichnis

7. Mai 2019

In einem absoluten Novum hat der Pressesprecher des Justizministeriums von Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr erstmals ein Gleichnis selbst in die Praxis übersetzt: Nämlich das vom Fuchs und den Trauben.

Im Telefongespräch mit dem Nordkurier sieht der Pressesprecher die Möglichkeit, dass das Grußwort geändert werden könnte, da man sich nicht an einer Zahl aufhängen sollte.

„Man sollte sich nicht an einer Zahl aufhängen?“ — Es war doch die Justizministerin, die ihr Grußwort daran aufgehängt hat, dass in der Bibel (angeblich) „die ermutigenden Worte ‚Steh auf‘ mehr als 6.000 Mal vorkommen.“

Und es war doch der Arbeitskreis Bibelwettbewerb, der sich auf Nachfrage (ebenfalls fälschlich) auf den Standpunkt gestellt hatte:

In der Tat kommt die Kombination „steh auf“ seltener als 6.000 Mal in der Bibel vor. […] Nicht aber die beiden Worte allein „steh“ und „auf“.

Wobei die Formulierung „seltener als 6.000 Mal“ in der Sprache des Justizministeriums den Umstand beschreibt, dass die Formulierung nur rd. 70 Mal in der Bibel vorkommt.

Nein, der Grund dafür, dass das Grußwort möglicherweise geändert werden könne, liegt schlicht und einfach darin, dass die Behauptung nachweislich falsch ist und ein peinliches Armutszeugnis für den Arbeitskreis Bibelwettbewerb abgibt.

Vielleicht zeigt hier ja schon meine Petition Wirkung, in der ich darauf hingewiesen hatte, dass die absurden Ausreden das Vertrauen in das Justizministerium untergraben.

Mit dem jüngsten Versuch des Ministeriums, sich irgendwie herauszuwieseln, wird das Vertrauen allerdings nicht gerade gestärkt.

Aber es gibt auch etwas Gutes zu berichten:

Gestern hatte ich auf der Facebook-Website zum Bibelwettbewerb gefragt, warum die Seite als „Kirche“ kategorisiert ist, obwohl im Impressum das Justizministerium angegeben ist:

Bibelwettbewerb 4 Follower

Darauf habe ich zwar keine Antwort erhalten, aber heute ist die Facebook-Seite plötzlich als „Regierungsservice“ kategorisiert:

Bibelwettbewerb 7 Follower

Skydaddy gratuliert ganz herzlich zum Like-Tsunami.

 

 


Bibelwettbewerb: Peinliches Armutszeugnis für Katy Hoffmeister und Konsorten

5. Mai 2019

Mit ihrem aktuellen Bibelwettbewerb 2020 stellen die Veranstalter – Justizministerium, Kirchen und Bibelgesellschaft – in bemerkenswerter Weise Unkenntnis und Desinteresse an der Bibel unter Beweis.

Grußwort

Seit 1997 organisiert das Bildungs- bzw. Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit den Kirchen alle drei Jahre einen Bibelwettbewerb für Schulklassen (Skydaddy berichtete bereits 2010). Auf die verfassungsrechtliche Problematik, dass Staat und Kirche hier gemeinsam die Bibel nicht nur als „prägenden Kultur- und Bildungsfaktor“ (Bundesverfassungsgericht) propagieren, sondern die christliche Religion bewerben („Wer Jesus folgt, geht los und bewegt etwas.“ – Ministerin Katy Hoffmeister, s.u.) soll in diesem Artikel nicht weiter eingegangen werden. Hier geht es vielmehr darum, anhand des Bibelwettbewerbs 2020 aufzuzeigen, dass selbst die Organisatoren des Bibelwettbewerbs verblüffendes Unwissen und Desinteresse an der Bibel unter Beweis stellen. Den Rest des Beitrags lesen »


Überraschung: Evangelikale liberaler als Bayerische Landeskirche

16. November 2012

In der Diskussion um die evangelikale Lukas-Schule in München wirft die Landeskirche fleißig Nebelkerzen: Es wird eingeräumt, was nicht abzustreiten ist. Es wird „widerlegt“, was niemand behauptet hat. Die Evangelikalen seien nicht fundamentalistisch, wird erklärt; ihre theologische Basis widerspreche dem von evangelischen Trägern geforderten Bekenntnis nicht. Bei genauem Hinsehen zeigt sich: Die Landeskirche kann die Evangelikalen nicht als Fundamentalisten bezeichnen, weil das Bekenntnis der Landeskirche von 1530 noch radikaler ist als die evangelikale Glaubensbasis von 1846.

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Die Lukas-Schule IST fundamentalistisch!

11. November 2012

Nach offizieller Auskunft ist der „gemeinsame Nenner“ der Lehrkräfte an der Münchener Lukas-Schule die Glaubensbasis der Evangelischen Allianz von 1846. Diese beinhaltet u.a. die „völlige Zuverlässigkeit und höchste Autorität“ der Bibel, die „völlige Sündhaftigkeit und Schuld des gefallenen Menschen, die ihn Gottes Zorn und Verdammnis aussetzen“, das „Endgericht“ und die „Erwartung der persönlichen, sichtbaren Wiederkunft des Herrn Jesus Christus in Macht und Herrlichkeit“. Pluralismus sieht man an der Lukas-Schule kritisch. Ein Schulvorstand bezeichnet die Evolutionstheorie als „wissenschaftlich nicht haltbar“.

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Fundamentalismus-Vorwurf: Evangelische Lukas-Schule in München in der Kritik (Transkript)

11. November 2012

Die Sendung „Religion und Kirche“ auf BR5 aktuell brachte am Sonntag, de, 28. Oktober 2012 einen vierminütigen Beitrag von Julie Metzdorf über die evangelikale Lukas-Schule in München (ab Minute 15). Ein Beitrag, von dem ich hoffe, dass er Beachtung findet.

Leider ist die Sendung ist nur als Podcast verfügbar, aber nicht als Transkript. Ich habe deshalb die Sendung transkribiert, um die Inhalte leichter auffindbar zu machen:

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Meck-Pomm: Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Theologen

4. Mai 2011

Das Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet derzeit eine „Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern“. Nach Regionalkonferenzen Mitte 2010 wurden hierzu Entwürfe zu den Themen

  • Gestaltung des Übergangs von der Familie in die Kindertageseinrichtung,
  • Wertorientiert handelnde Kinder und
  • Bildungs- und Erziehungsbereiche – Leitgedanken

erstellt, die vom 04.01.2011 bis 04.03.2011 im Rahmen einer „Internetanhörung“ von Interessierten kommentiert werden konnten. Die Ergebnisse sollen dann offenbar ihren Weg in die bestehende Konzeption finden.

Das obige Zeitfenster ist zwar schon vorbei, ich habe mir interessehalber aber trotzdem den Entwurf „Wertorientiert handelnde Kinder“ angeschaut und musste (nicht ganz unerwartet) feststellen, dass Henry Teschs Ministerium jegliche Distanz zum christlichen Glauben vermissen lässt und das Thema durch und durch aus der religiösen Perspektive wahrnimmt und beschreibt. Hier die Highlights, religionsfreien Lesern dürfte allerdings auch noch an anderen Stellen mulmig werden.

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Meck-Pomm: Bildungsministerium fördert Bibelverteilung an Schulen

3. Mai 2011
‚Wertvolles Kulturgut‘: Gideon-Informationsblatt für Schulleiterinnen und Schulleiter

Hier eine E-Mail, die ich soeben an das Missions- Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern geschickt habe. Einer Meldung zufolge hatte es dem christlich-missionarischen Gideonbund erlaubt, Bibeln an Schulen zu verteilen. Das Ministerium hatte breits in der Vergangenheit mehrfach missionarische Aktivitäten unterstützt, siehe:

Wikipedia zufolge „bekannten“ sich 2004 in Mecklenburg-Vorpommern knapp 22% der Bevölkerung zur evangelischen oder katholischen Kirche, der überwiegende Teil der Bevölkerung ist konfessionslos. Bildungsminister ist Henry Tesch, CDU.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Matthias Krause, ich blogge zum Thema Kirche und Religion, mit besonderem Augenmerk auf das Verhältnis von Staat und Kirche.

Mit einem gewissen Erstaunen las ich gestern, dass das Kultusministerium dem christlich-missionarischen Gideonbund die Verteilung von Bibeln und Schulen genehmigt hat.

Auf seiner deutschen Website beschreibt der Gideonbund sein „fest umrissenes Missionsprogramm“ so:

Unser Ziel:

Menschen mit Jesus Christus bekannt zu machen durch

  • gemeinsamen Dienst
  • persönliches Zeugnis
  • Auslegen und Weitergabe von Gottes Wort – der Bibel

[…]

Was wir glauben:

Wir glauben an Jesus Christus als den ewigen Sohn Gottes, haben Ihn als persönlichen Erlöser angenommen, erkennen die Bibel als inspiriertes Wort Gottes an und möchten in unserem täglichen Leben Jesus Christus folgen.

Auf der deutschen Website der Gideons gibt es auch ein Informationsblatt für Schulleiterinnen und Schulleiter. Dort ist freilich von „Missionierung“ keine Rede, sondern die Bibel wird als „wertvolles Kulturgut“ dargestellt, die „Vermittlung von Werten [biete] die beste Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und teambefähigtes Arbeiten“.

Dem Informationsblatt zufolge entscheidet grundsätzlich die Schulleitung darüber, ob Bibeln an die Schülerinnen und Schüler abgegeben werden. „Auch, wenn die Kultusministerien die Weitergabe der Bibeln begrüßen“.

Dem Informationsblatt zufolge geschieht die Weitergabe der Bibeln wie folgt:

1.)       Wenn von der Schulleitung gewünscht, finden sich die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für max. 10 Minuten für eine kurze Ansprache mit anschließender Verteilung in der Aula ein.

2.)       Bewährt hat sich auch die Übergabe im Unterricht (max. 5 Minuten) oder

3.)       auf dem Schulhof/Schulgelände z. B. zu Unterrichtsbeginn oder in der großen Pause. Ideal wäre es, wenn die Schulleitung über die Aktion durch einen Aushang oder Durchruf informiert.

Hierzu habe ich folgende Fragen:

a)      Weshalb unterstützt das Kultusministerium überhaupt derartige missionarische Aktionen? Wie ist das mit dem Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Kirche zu vereinbaren?

b)      In Aufzählungspunkt 1.) ist von einer Veranstaltung in der Aula die Rede. Wären solche Veranstaltungen für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend, oder wäre die Teilnahme freiwillig?

c)       Wie ist die Weitergabe von religiösem Material in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen geregelt? Könnten auch der Koran oder Schriften von Scientology verteilt werden? Nach welchem Kriterium wird hier unterschieden?

d)      Ich vermute, das Kultusministerium rechtfertigt die Verteilung der Bibeln mit ihrer kulturellen Bedeutung. Könnten auch andere kulturell  bedeutende Schriften verteilt werden? Ich denke z.B. an Christopher Hitchens „The Portable Atheist, eine kommentierte Textsammlung von Denkern von der Antike bis zur Gegenwart, z.B. Lucretius, Benedict de Spinoza, Charles Darwin, Karl Marx, Mark Twain, George Eliot, Bertrand Russell, Emma Goldman, H. L. Mencken, Albert Einstein, Daniel Dennett, Sam Harris und Richard Dawkins. Oder auch Michael Schmidt-Salomons „Manifest des evolutionären Humanismus. Plädoyer für eine zeitgemäße Leitkultur. Solange haltlose Behauptungen verbreitet werden wie „Ohne Gott ist alles erlaubt“ oder „Werte brauchen Religion“ ist es m.E. unverzichtbar, den Schülerinnen und Schülern zu erläutern, wie eine säkulare Ethik begründet wird. Dies gilt gerade für die neuen Bundesländer und Mecklenburg-Vorpommern, wo nur ein kleiner Teil der Schülerinnen und Schüler religiös ist.

e)      Können auch andere Bibelversionen an Schulen verteilt werden? Ich denke speziell an die Reimbibel von Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen (www.reimbibel.de). Davon existiert bereits eine CD mit ausgewählten Bibelgeschichten, die sich sicher kostengünstig vervielfältigen und an Schülerinnen und Schüler verteilen ließe. Da die Reimbibel das Alte Testament abdeckt, würde sie nicht nur weltanschaulich, sondern auch  thematisch ideal die Gideonbibel ergänzen, die lediglich die Psalmen, Sprüche und das Neue Testament enthält. Da ich selbst an der Produktion der Reimbibel-CD mitgewirkt habe: Was müssten wir beachten, wenn wir die Reimbibel-CD an Schulen verteilen wollten? Gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Gideons, d.h. die Schulleitung entscheidet? Oder benötigen wir eine Genehmigung des Ministeriums?

Die obigen Fragen wurden z.T. bereits in Internetforen wie dem Atheist Media Blog aufgeworfen, bei dem ich mitarbeite. Ich denke daher, dass ein öffentliches Interesse an der Beantwortung dieser Fragen besteht:

  • Für die Mehrheit der nichtreligiösen Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern ist es sicher nicht unerheblich, ob die Regierung mit der Genehmigung derartiger Aktionen gegen die Verfassung verstößt.
  • Schüler müssen wissen, ob die Teilnahme an Bibelverteilungen freiwillig ist.
  • Eltern wollen wissen, ob sie zukünftig mit der Abgabe von Koranen oder Scientology-Material rechnen müssen.
  • Sicher gibt es auch Spender, die die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gerne durch die Abgabe von weiterem wertvollen Kulturgut unterstützen würden.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Krause

PS: In dem Artikel wurde erwähnt, dass an offenbar mehreren Schulen zu Auseinandersetzungen mit Schulleitern kam, die die Verteilung der Bibeln nicht zulassen wollten. Da es in dem Artikel heißt, dass die Aktion vom Kultusministerium genehmigt worden war, nehme ich an, dass die Verteilung von Bibeln oder ähnlichem Material ohne Genehmigung unzulässig gewesen wäre? – Auf der Homepage Ihres Kultusministeriums fand ich die Meldung „Landesregierung will Lehrerberuf in M-V attraktiver machen“. Der Attraktivität des Lehrer- oder Schulleiterberufs ist es sich nicht zuträglich, wenn die Schulleiter und Lehrkräfte nicht vorab über solche Genehmigungen informiert werden.


Neues zur Kathpress-Meldung (war: „Verleumde nur dreist, etwas bleibt immer hängen“)

26. Juni 2010

Meine in den letzten Tagen hier geäußerte Vermutung, dass die diffamierende Kathpress-Meldung in ihrer ursprünglichen Form von der Abtei Mehrerau (bzw. Abt Anselm oder Harald Schiffl) an die Presse geschickt wurde, ist offenbar falsch.

In den letzten Tagen hatte ich über eine diffamierende Pressemeldung von Kathpress berichtet und darüber, dass diese Meldung zunächst geändert, dann zurückgezogen wurde.

Ich weiß, dass das Opfer massiv interveniert hat – zugleich hat wohl auch die Abtei Mehrerau auf eine Korrektur hingewirkt, möglicherweise auch auf die Löschung. 

Die Löschung der Meldung ändert natürlich nichts daran, dass irgend jemand die diffamierenden Aussagen in die Welt gesetzt hat – entweder in Mehrerau oder bei Kathpress!

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Niedersachsen: GRÜNE fordern Religionsfreiheit auch an Schulen in kirchlicher Trägerschaft

23. Juni 2010

Pressemitteilung vom 20.06.2010:

Landesregierung darf sich nicht aus Verantwortung stehlen

Die schulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ina Korter hat die Landesregierung aufgefordert, die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit auch an kirchlichen Schulen zu gewährleisten. „Auch dort muss die Teilnahme am Religionsunterricht freiwillig sein und als Alternative das Fach Werte und Normen angeboten werden“, forderte die Grünen-Politikerin. Sie bezeichnete es als „unakzeptabel“, dass sich die Landesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage zu diesem Thema als nicht zuständig bezeichnet habe.

„Ab dem Alter von 14 Jahren dürfen Jugendliche selbst über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Dieses Recht leitet sich aus dem Grundrecht auf Religionsfreiheit ab und muss selbstverständlich auch für Jugendliche gelten, die von ihren Eltern an Schulen in kirchlicher Trägerschaft angemeldet wurden“, sagte Korter. Dies gelte ganz besonders dann, wenn die Schule in kirchlicher Trägerschaft die einzige am Ort sei und die Jugendlichen deshalb nicht auf eine Schule in öffentlicher Trägerschaft wechseln könnten. Das sei zum Beispiel bei der Überführung des Gymnasiums Twistringen in kirchliche Trägerschaft und bei der geplanten kirchlichen Gesamtschule in Wunstorf der Fall.

Nicht nachvollziehbar sei die Rechtsauffassung der Landesregierung, wonach es in der Entscheidungsfreiheit der kirchlichen Träger liege, ob sie eine Alternative zum Religionsunterricht anbieten. Korter: „Ich empfehle einen Blick ins Grundgesetz. Dort steht, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Es ist deshalb die Aufgabe des Staates, die Verwirklichung des Grundrechtes auf Religionsfreiheit in allen Schulen sicherzustellen.“


Manfred Lütz: Eine kleine Geschichte des größten Wortklaubers

16. März 2010

Manfred Lütz verteidigte kürzlich in der FAZ den Abt und den Schulleiter des Klosters Ettal, die auf Druck des Erzbistums München und Freising zurücktreten mussten. In Wirklichkeit verteidigt sich Lütz aber selbst – denn er hatte seinerzeit die Geschassten in dem fraglichen Fall beraten.

Update: In der Süddeutschen Zeitung wurde bereits letzte Woche über dieses Thema berichtet – und dort wird nicht nur die Sicht von Manfred Lütz dargestellt, sondern auch die des Bistums. 

Ich hatte neulich bereits darüber berichtet, wie in den Medien die Zahl von „nur“ 300 Pädophilie-Fällen die Runde machte, die allerdings nur deshalb so niedrig waren, weil dabei die strenge Definition von „Pädophilie“ (nämlich vorpubertäre Opfer) angewandt wurde und die um ein Vielfaches größere Zahl der Fälle, in denen die Opfer in der Pubertät waren (sog. „Ephebophilie“), ausgeklammert wurden.

Nun meldete sich neulich in der FAZ aus Rom ManfredHier behandelt der Falsche!“ Lütz zu Wort, der die Katholische Kirche beim Thema Kindesmissbrauch berät.

Es geht um den Fall von Barnabas Bögle, dem Abt der Benediktinerabtei Ettal, der im Februar nach Bekanntwerden der Fälle von Missbrauch und Gewalt im Kloster Ettal auf Druck des Erzbistums München und Freising zurücktreten musste, weil er gegen die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche verstoßen hatte.

In hanebüchener Wortklauberei argumentiert Lütz, bei dem fraglichen Fall habe es sich gar nicht einen Verdachtsfall auf „sexuellen Missbrauch“ gehandelt. (Anmerkung: gem. Wikipedia bezeichnet sexueller Missbrauch von Kindern „willentliche sexuelle Handlungen mit, an oder vor Kindern“.

Es wird tausende Eltern von Kindern an katholischen Einrichtungen ungemein erleichtern zu erfahren, was nach Ansicht von Manfred Lütz, Berater der Deutschen Bischofskonferenz zu Missbrauchsfragen, nicht gemeldet zu werden braucht:

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