Das Alte Testament – Ein Produkt von Jahwe-Fanatikern

13. Februar 2017

glaubenswahn

Rezension von Heinz-Werner Kubitzas neuem Buch „Der Glaubenswahn: Von den Anfängen des religiösen Extremismus im Alten Testament„.

»Die Bibel ist das am meisten überschätzte Buch der Weltliteratur.« – Zu diesem Ergebnis kommt Heinz-Werner Kubitza in „Der Glaubenswahn“. (Er schreibt selbst: „Der Gotteswahn“ wäre noch treffender gewesen – aber dieser Titel war ja schon vergeben; Anmerkung 2.) Und er belegt dies auf gut 300 Seiten nachdrücklich: Das Alte Testament ist historisch falsch, ethisch inakzeptabel, widersprüchlich, und noch dazu über weite Strecken sterbenslangweilig. Den Rest des Beitrags lesen »


Blinder Glaube als Tugend: Indoktrination mit Pixibüchern

12. Februar 2017

pixibuecher

AN: Carlsen Verlag, Deutsche Bibelgesellschaft, Simone Nettingsmeier

BETREFF: Stellungnahme zu biblischen Pixibüchern

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Kind mochte ich die Pixibücher, heute (mit 48) interessiere ich mich dafür, wie Kindern biblische Geschichten vermittelt werden. Als ich daher neulich von den neuen Pixibüchern mit “Geschichten aus der Bibel” erfuhr (Serie 243), habe ich sie mir gleich bei amazon bestellt und habe vor, sie am kommenden Sonntag im Ketzerpodcast zu besprechen.

Zum Hintergrund: Vor etwa 10 Jahren erschien Richard Dawkins’ Buch “Der Gotteswahn”. Einer von Dawkins’ Hauptkritikpunkten an der Religion ist, dass sie blinden Glauben als Tugend vermittelt. Dawkins’ Kritiker bestreiten, dass dies heute noch der Fall sei. Was sie nicht bestreiten ist, dass es kritikwürdig ist, blinden Glauben als Tugend zu vermitteln.

In diesem Zusammenhang wurde mir klar, dass zwar – zumindest in Deutschland – heute tatsächlich kaum noch jemand blinden Glauben ausdrücklich als Tugend vermitteln dürfte. Was allerdings immer noch völlig kritiklos vermittelt wird, sind die biblischen Geschichten. Und diese vermitteln äußerst wirksam die Botschaft, dass blinder Glaube eine Tugend ist.

Das geht schon beim Sündenfall los – nicht auf Gott gehört! – und endet (zumindest in den Evangelien) mit dem ungläubigen Thomas, der zwar überzeugt wird, wo es allerdings heißt (Joh 20:29): »Spricht Jesus zu ihm: Weil du mich gesehen hast, darum glaubst du? Selig sind, die nicht sehen und doch glauben!«

Sobald man dies erkannt hat, wird deutlich, dass die Bibel massiv die Botschaft vermittelt, dass blinder Glaube eine Tugend ist. (Besonders deutlich z.B auch bei der Geschichte von Abraham und Isaak.) Und wie gesagt: Selbst Dawkins’ Gegner bestreiten nicht, dass es kritikwürdig ist, blinden Glauben als Tugend zu vermitteln. Sie behaupten nur fälschlich, das würde nicht mehr getan.

Wie Sie wissen, werden derzeit Programme aufgelegt, um zu verhindern, dass sich Jugendliche radikalisieren. Wie Sie vielleicht nicht wissen, wirbt der Islamische Staat (IS) aktiv um Christen – und zwar exakt mit dem Gottesbild, das das Alte Testament (aus dem 6 der 8 Pixi-Geschichten sind) vermittelt. Im IS-Magazin “Dabiq” erzählen mehrere Ex-Christen, wie sie zum Islam und zum islamischen Staat konvertiert sind.

Ich meine daher, dass die Veröffentlichung der 8 Pixi-Bücher ein Schritt in die falsche Richtung ist, und würde gerne wissen, was der Carlsen Verlag und die Texterin der Bücher, Frau Nettingsmeier hierzu meinen. Vielleicht ist es ja möglich, noch bis zum Sendetermin des Podcasts am kommenden Sonntag (19. Februar) eine Stellungnahme zu erhalten.

Ich habe mir auch erlaubt, die Pixi-Serie bei amazon zu ausführlich zu rezensieren und meine Bedenken zum Ausdruck zu bringen. Meiner Rezension, die ich unten anhänge, will ich noch folgende Punkte hinzufügen: Den Rest des Beitrags lesen »


Von Stosch vs. Dawkins (1): Der Mottengott

16. Oktober 2015

Anhand eines evolutionsbiologischen Beispiels aus Richard Dawkins‘ „Gotteswahn“ lässt sich m.M.n. zeigen, dass Kants „moralischer Gottesbeweis“ falsch sein muss – selbst, wenn man seine Argumentation für zwingend hält. 

1        Von Stoschs Entgegnung auf Richard Dawkins

Neulich hatte ich das Vergnügen, für den Ketzerpodcast ein zweieinhalbstündiges Gespräch mit dem katholischen Theologieprofessor Dr. Klaus von Stosch (Paderborn) zu führen, der sich freundlicherweise zu einem Interview bereiterklärt hatte. In dem Gespräch regte er an, dass ich mich mit einem Artikel von ihm über Richard Dawkins’ „Der Gotteswahn“ (DGW) auseinandersetze. Diese Auseinandersetzung hat sich als äußerst fruchtbar erwiesen. Daher plane ich, bei Gelegenheit zumindest einige meiner Anmerkungen hier zu veröffentlichen. Ich würde mich freuen, wenn dazu eine Diskussion (vielleicht auch mit Theologen, Philosophen, Theologie- und Philosophiestudierenden) ergeben würde.

In seinem Artikel versucht von Stosch nicht nur, in Abschnitt 3 Dawkins’ zentrale Argumentation „Warum es mit ziemlicher Sicherheit keinen Gott gibt“ (Kapitel 4 des „Gotteswahns“) zu entkräften, sondern in Abschnitt 4 auch, dem Leser einen Grund für den Glauben an Gott und ein Leben nach dem Tod zu präsentieren. Dabei folgt er dem „moralischen Gottesbeweis“ Kants, den er allerdings nicht als „Gottesbeweis im klassischen Sinne“ bezeichnet, sondern als „Postulat Gottes“.

Von Stoschs Wortlaut entspricht dabei streckenweise dem seiner Darstellung des moralischen Gottesbeweises aus seiner „Einführung in die Systematische Theologie“ (3. Auflage, 2014, S. 27-29), ist aber ausführlicher – und auch „netter“, indem er seine Überlegungen an einer Geschichte der „Brüder Löwenherz“ von Astrid Lindgren illustriert. Dafür verschweigt von Stosch seinen Lesern im Dawkins-Artikel allerdings die Einwände gegen Kants moralischen Gottesbeweis, die er in seiner „Einführung“ aufzählt (S. 29).  Den Rest des Beitrags lesen »


Mutter Teresa, die Katholische Kirche und das Leid

8. März 2013

Die Glorifizierung des Leidens war keine Marotte von Mutter Teresa, sondern ist offizielle katholische Lehre.

Die Medien berichten derzeit über eine kritische Studie kanadischer Wissenschaftler über Mutter Teresa, z.B. hier:

Mutter Teresa betete, statt zu helfen

Ein Vorwurf – der allerdings nicht neu ist – lautet, Mutter Teresa habe das Leiden der Armen glorifiziert.

„Es liegt Schönheit darin, wie die Armen ihr Schicksal erdulden, wie Christus am Kreuz zu leiden“, sagte Mutter Teresa laut dem britischen Journalist Christopher Hitchens, der ein kritisches Buch über sie schrieb. „Die Welt gewinnt viel durch ihr Leiden.“ [Yahoo!; Hitchens‘ Buch ist „The Missionary Position: Mother Teresa in Theory and Practice„, auch als Kindle-Version und Audiobuch erhältlich]

Ich will nur kurz darauf hinweisen, dass Mutter Teresa damit ganz auf der offiziellen Linie der Katholischen Kirche zu liegen scheint. Auf Kathpedia.de wird diese so zusammengefasst:

Die Christliche [Anmerkung: Gemeint ist wohl die katholische] Wertung sieht gerade im bewussten Todesleiden ein Mittel der Sühne und Reifung, durch das der Mensch, der die Sündenfolgen auf sich nimmt und von den Sakramenten gestärkt, des Erlösers Todesangst mitleidet. Wer solche Zeit eigenmächtig kürzt, greift in die Menschen- wie in die Gottesrechte ein.

Als Beleg wird auf ein Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre verwiesen: Iura bona von 1980. Darin heißt es:

III.
DIE BEDEUTUNG DES SCHMERZES FÜR DEN CHRISTEN UND DIE VERWENDUNG SCHMERZSTILLENDER MITTEL

[…]

Nach christlicher Lehre erhält der Schmerz jedoch, zumal in der Sterbestunde, eine besondere Bedeutung im Heilsplan Gottes. Er gibt Anteil am Leiden Christi und verbindet mit dem erlösenden Opfer, das Christus im Gehorsam gegen den Willen des Vaters dargebracht hat. Es darf deshalb nicht verwundern, wenn einzelne Christen schmerzstillende Mittel nur mäßig anwenden wollen, um wenigstens einen Teil ihrer Schmerzen freiwillig auf sich zu nehmen und sich so bewußt mit den Schmerzen des gekreuzigten Christus vereinigen zu können (vgl.Mt 27,34). […]

Dies wird im Anschluss sogar als „heroische Haltung“ bezeichnet.

Man sollte sich also darüber im Klaren sein: Die Vorstellung, dass (sterbende) Menschen, die leiden, irgendwie mit Jesus mitleiden, stellt nicht etwa eine spezielle Auffassung von Mutter Teresa dar, sondern vielmehr die offizielle katholische Lehre.

Immerhin:

Erlaubt ist der Gebrauch narkotischer Mittel, um große Schmerzen zu lindern, selbst dann, wenn sie den Eintritt des Todes beschleunigen. [Kathpedia]

Andererseits:

Passive Sterbehilfe im Sinne von Zürückhaltung der Ernährung (Wasser etc.) ist nicht gestattet, auch nicht wenn die Nahrung durch eine Sonde in den Magen befördert werden muss. [Kathpedia]

Weiter sollte man sich darüber klar sein, dass sich die katholische Kirche nicht damit zufrieden gibt, die obige Haltung den eigenen Mitgliedern zu predigen. Das Mitleiden mit dem christlichen Sündenbock Jesus soll möglichst per Gesetz auch allen Nichtchristen auferlegt werden. So erklärte die Deutsche Bischofskonferenz z.B. im September letzten Jahres:

Als ethisch verwerflich verurteilt [die katholische Kirche] die öffentliche Duldung oder Förderung jeder Form von institutionalisierter Suizidhilfe, deren hauptsächlicher Zweck darin besteht, Notleidenden eine schnelle und effiziente Möglichkeit für die Selbsttötung anzubieten. Ein gesetzliches Verbot lediglich des gewerbsmäßigen, also gewinnorientierten Handelns greift aus ihrer Sicht jedoch zu kurz, da eine solche Engführung sogar den Eindruck erwecken könnte, alle nicht kommerziellen Formen seien als legitim zugelassen.


Papst Benedikt XVI. ist mit Schuld am Tod von Savita Halappanavar

15. November 2012

Seit gestern empört sich die Welt über den unnötigen und qualvollen Tod von Savita Halappanavar, einer 31jährigen Frau, der in einem irischen Krankenhaus ein vermutlich lebensrettender Schwangerschaftsabbruch verweigert wurde, mit der Begründung, „Irland ist ein katholisches Land„.

Tatsächlich, so schreibt die Süddeutsche Zeitung, ist im katholischen Irland Abtreibung „in jeder Form verboten“.

Es greift meines Erachtens allerdings zu kurz, die Schuld beim Krankenhauspersonal oder den irischen Politikern festzumachen. Das irische Gesetz stellt nämlich keineswegs etwa eine eigene, besonders strenge Auslegung des Katholizismus dar, sondern setzt „lediglich“ die offizielle Position der Katholischen Kirche durch:

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Die Lukas-Schule IST fundamentalistisch!

11. November 2012

Nach offizieller Auskunft ist der „gemeinsame Nenner“ der Lehrkräfte an der Münchener Lukas-Schule die Glaubensbasis der Evangelischen Allianz von 1846. Diese beinhaltet u.a. die „völlige Zuverlässigkeit und höchste Autorität“ der Bibel, die „völlige Sündhaftigkeit und Schuld des gefallenen Menschen, die ihn Gottes Zorn und Verdammnis aussetzen“, das „Endgericht“ und die „Erwartung der persönlichen, sichtbaren Wiederkunft des Herrn Jesus Christus in Macht und Herrlichkeit“. Pluralismus sieht man an der Lukas-Schule kritisch. Ein Schulvorstand bezeichnet die Evolutionstheorie als „wissenschaftlich nicht haltbar“.

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Baby-Werfen: Indien fortschrittlicher als Deutschland?

29. Juni 2012

Vor einigen Jahren berichteten internationale Medien über einen Brauch in Südindien, bei dem Babys vom Turm eines Tempels in ein Sprungtuch geworfen wurden.

Als die Behörden davon erfuhren, kündigten sie an, diese Praxis verbieten zu wollen. Nach dieser Ankündigung von 2009 scheint es auch keine weiteren Berichte oder Videos mehr dazu zu geben. (Möglicherweise wurde die Praxis auch beändert, so dass die Babys jetzt nur noch von den Stufen des Tempels fallen gelassen werden.)

Stellungnahmen von Muslimen, Juden oder den christlichen Kirchen zugunsten dieser über 500 Jahre alten Praxis waren damals nicht zu vernehmen. Dabei dürfte dieses Ritual weniger beeinträchtigend für die Kinder sein als die Beschneidung. Schließlich berichten Einheimische, „dass es noch nie Verletzungen gegeben hat. Auch bleiben angeblich keine psychischen Schäden zurück.“ Dann muss es ja wohl stimmen.

Wer allerdings jetzt das Urteil des Kölner Landgerichts kritisiert, das die Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Jungen als Körperverletzung gewertet hat, und eine Ausnahmeregelung für die religiöse Beschneidung fordert, wird schwerlich die indische Praxis verurteilen können.

Nun leben in Indien auch viele Muslime (mehr als 10 Prozent), und die werden sicher ihre Söhne beschneiden, von daher ist Indien in dieser Hinsicht nicht wirklich fortschrittlicher als Deutschland. Aber Kritiker des Kölner Urteils müssten erklären, weshalb Babywerfen schlecht sein soll, die Beschneidung aber zulässig. Ansonsten müssten sie ja die Wiedereinführung des Babywerfens fordern.

 


Die EKD-Position zur Beschneidung

29. Juni 2012

Es kommt nicht darauf an, ob die Beschneidung als Ausdruck kultureller Eigenständigkeit verstanden wird. Das Grundgesetz bekennt sich in Art. 1 Abs. 1 GG zur unverletzbaren Garantie der Menschenwürde. Mit der Menschenwürde ist der allgemeine Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt. Sie verbietet es, ihn zum bloßen Objekt zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Individualität und Selbstbestimmung prinzipiell in Frage stellt. Nach deutschem Rechtsverständnis obliegt es jedem Staat, seinen Bürgerinnen und Bürgern die Menschenwürde zu garantieren. Das heißt, er muß seine Staatsgewalt auch zum Schutz vor Übergriffen Dritter einsetzen. Er darf den einzelnen Menschen nicht Verletzungen seiner Menschenwürde – durch wen auch immer – preisgeben. Eine gegen den Willen eines Kindes oder Erwachsenen durchgeführte Beschneidung erniedrigt die Betroffenen unter Mißachtung ihrer personalen Selbstbestimmung zum Objekt des Geschehens. Damit wird die Menschenwürde im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG und die durch Art. 2 GG geschützte körperliche Integrität verletzt.

Ein Staat, der Beschneidungen wissentlich und willentlich geschehen läßt, obwohl er in der Lage ist, diese Taten zu verhindern, muß sich das Handeln der Beschneider zurechnen lassen. Der Staat wird zum mittelbaren Mittäter der nach deutschem Strafrecht kriminellen Handlungen.

Der bei dem obigen Text handelt es sich um eine auszugsweise, nur leicht modifizierte Version der EKD-Position zur weiblichen Genitalverstümmelung von 1999. Was zählt, ist also nicht die Tratition, sondern einzig die Frage, ob die Handlung nach deutschem Recht strafbar ist.

Hier die (auszugsweise) Stellungnahme der EKD zum „Beschneidungs-Urteil“ des Kölner Landgerichts:

Das Landgericht leiste die gebotene Abwägung verschiedener Rechtsgüter nicht in der erforderlichen Weise, denn: „Die Beschneidung hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung. Dieses berücksichtigt das Urteil nicht hinreichend. Zudem verkürzt es das elterliche Personensorgerecht, das sich auch auf die Religionsfreiheit stützte.

Natürlich sehen die Verteidiger der Jungenbeschneidung den Unterschied zur weiblichen Genitalverstümmelung darin, dass letzteres eine Verstümmelung sei, ersteres hingegen nicht. Aber die obige Argumentation der EKD trifft auf beides zu: Auch bei der Beschneidung der Vorhaut handelt es sich um einen irreversiblen Eingriff, der somit das Selbstbestimmungsrecht des Kindes infrage stellt, die durch Art. 2 GG geschützte körperliche Integrität verletzt und das Kind zum Objekt des Geschehens macht.

Wenn die evangelische und die katholische Kirche sich tatsächlich, wie angekündigt, für die Straffreiheit der Knabenbeschneidung einsetzen wollen, dann werden sie sich auch an ihren eigenen Stellungnahmen der letzten Jahre zur weiblichen Genitalverstümmelung messen lassen.


Grüne fordern Strafsteuer für Konfessionslose

14. Mai 2012

Update: TELEPOLIS hat heute über diesen Artikel berichtet. Wer sich ein Simmungsbild verschaffen will, kann sich die (derzeit 120+) Kommentare dort durchlesen…

Update: Mittlerweile bin ich der Auffassung: Eine Kultursteuer wäre das Beste, was Konfessionslosen-Organisationen passieren könnte.

Lieber nicht!

Anlässlich des verständlichen Entsetzens vieler Grünen-Mitglieder möchte ich noch einmal ausdrücklich klarstellen, dass es sich bei dem hier beschriebenen Vorschlag nicht um eine offizielle Position der Grünen handelt, sondern um das Papier einiger (weniger) katholischer Grünen-Politiker, und zwar Gerhard Schick MdB (Mannheim), Josef Winkler MdB (Koblenz, Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken), Agnieszka Brugger MdB (Ravensburg), Raymond Fojkar (Stadtrat Mannheim), Ulrike Gote MdL (Bayreuth), Bettina Jarasch (Landesvorsitzende Berlin), Benedikt Lux MdA (Berlin), Christa Nickels (Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken), und Gabriele Thirion-Brenneisen (Fraktionsvorsitzende Mannheim).

Einige merkbefreite (katholische) Grünen-Politiker (s.o.) haben mal wieder die Forderung nach einer „Kultursteuer nach italienischem Vorbild“ aufgebracht.

Das Beste ist allerdings die Begründung:

„Ist es sinnvoll zuzuschauen, dass viele Menschen wegen der Kirchensteuer aus unserer Kirche austreten? Wir meinen, es ist auch aus der Perspektive unserer Kirche richtig, einen Reformweg zu beschreiten, der sich am italienischen Vorbild einer ‚Kulturabgabe‘ orientiert, welche alle Menschen an eine gemeinnützige Institution ihrer Wahl entrichten. Dies stärkt die Position der Kirche mehr als Debatten über die kircheninternen Konsequenzen der Verweigerung von Kirchensteuerzahlung.“

Der WDR bittet um Hörermeinungen: Von 8:45 bis 11 Uhr kann man morgen, am 15. Mai 2012, kostenlos unter der Telefonnummer 0800 / 56 78 555 seine Meinung hinterlassen, in der Sendung „Das Tagesgespräch“ mit einem der Initiatoren, Gerhard Schick.

Allerdings ist die Telefonnummer regional begrenzt, ich musste meinen Kommentar also mailen:

Der Vorschlag der Grünen ist weder von Verfassungs- noch von Sachkenntnis getrübt:

Da ist zunächst die Begründung: Es sei nicht sinnvoll, „zuzuschauen, wie viele Menschen wegen der Kirchensteuer aus unserer Kirche austreten“. Es kann nicht angehen, rein kircheninterne Probleme durch die Einführung einer Zusatzsteuer für Konfessionslose – um nichts anderes handelt es sich hier! – zu lösen.

Hätten sich die Initiatoren auch nur ein wenig informiert, wäre ihnen sicher aufgefallen, dass die Evangelische Kirche in Deutschland schon 2007 festgestellt hat, dass das vorgeschlagene Modell verfassungswidrig ist. Auf ihrer Internetseite www.kirchenfinanzen.de schreibt die EKD:

Aus deutscher Perspektive stellt die enge Verzahnung von Kirche und Staat, wie sie in Italien und Spanien praktiziert wird, eine verkappte Staatsfinanzierung dar. Dieses Modell widerspricht der deutschen Verfassung und ist mit Art. 140 GG nicht vereinbar.

Die Initiatoren dieses Vorschlags haben sich damit ein geistiges und politisches Armutszeugnis ausgestellt.

Ergänzend stellt sich noch die Frage – die können Sie Herrn Schick ja mal stellen – woher die grünen Katholiken wissen wollen, dass die Kirchenaustritte gerade wegen der Kirchensteuer erfolgen und nicht aus anderen Gründen. So sind ja z.B. die Kirchenaustritte im Zuge des Missbrauchsskandals 2010 regelrecht in die Höhe geschnellt.

Update: Das ganze Papier liest sich wie eine Liste von Gründen, die Katholische Kirche zu verlassen. Die Autoren schreiben selbst von „der Entfremdung vieler, die zwar offiziell Kirchenmitglieder bleiben, sich aber immer weniger mit der Kirche verbunden fühlen“. Umso merkwürdiger ist die Behauptung der Unterzeichner, „dass viele Menschen wegen der Kirchensteuer aus unserer Kirche austreten“.

Immerhin: Die Forderungen nach einer Strafsteuer für Konfessionslose werden seltener. Kam sie früher etwa alle 6 Monate auf, liegt die letzte mir bekannte Forderung bereits zweieinhalb Jahre zurück. Damals forderte Ulrich „Comical Uli“ vom Institut für Wirtschaftsforschung Halle unter der Überschrift „Kirchenaustritt ist Steuerhinterziehung“ eine ebensolche Steuer: “Comical Uli” fordert erneut eine “Ethik-Steuer”.

Eine solche Forderung ist auch deshalb absurd, weil die gesparte Kirchensteuer ja zu versteuern ist, und dadurch dem Staat deutlich mehr Geld zufließt, als die Kirchen anteilig von der Kirchensteuer für gemeinnützige Zwecke ausgeben: Kirchenaustritte entlasten die Allgemeinheit.

Update: Meine verfeinerten Kommentare findet Ihr hier, als Text und auch als Audio. Dr. Schicks peinliche Ausweichmanöver während der Sendung habe ich hier dokumentiert und kommentiert:

„Kulturabgabe“: Grüne können Vorwurf der Verfassungswidrigkeit nicht entkräften


Militärbischof Overbeck erklärt nichtreligiöse Soldaten zu Menschen zweiter Klasse (wenn überhaupt)

14. Mai 2012

Lustloses Geschwurbel in Lourdes: Militärbischof Overbeck

Update: Antwort vom BMVg: „Kein Kommentar“. Daraufhin habe ich jetzt den Dienst verweigert. Unter den gegebenen Umständen finde ich es als Atheist entwürdigend, Teil der Bundeswehr zu sein.

E-Mail an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus:

Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter,

sehr geehrte Damen und Herren,

als konfessionsfreier Reservist beschwere ich mich hiermit über Militärbischof Overbeck. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der unten angehängten E-Mail, die ich bereits an das BMVg geschickt habe.

Ich sehe auch bei wohlwollender Betrachtung nicht, wie Overbecks wiederholte Äußerungen mit dem freiheitlich-demokratischen Menschenbild vereinbar sein sollen.

Selbst, wenn man ihm in seiner Eigenschaft als Bischof eine gewisse „Narrenfreiheit“ zugestehen wollte, kann es doch nicht angehen, dass der Verantwortliche für den Lebenskundlichen Unterricht konfessionsfreie Soldatinnen und Soldaten derart zu Menschen zweiter Klasse (um es gelinde zu sagen) degradiert, wie es Overbeck hier in diversen Erklärungen getan hat.

Die Äußerungen von Overbeck unterminieren (um nicht zu sagen: bestreiten) die Vorstellungen von Menschwürde, wie die Bundeswehr sie verteidigen soll – wie sie auch konfessionsfreie Soldatinnen und Soldaten unter Einsatz ihres Lebens verteidigen sollen.

Die Bundeswehr macht sich m.E. unglaubwürdig, wenn sie solchen Äußerungen nicht klar Einhalt gebietet.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Krause

E-Mail an die Pressestelle des Bundesverteidigungsministeriums

(Kopie ging an das Katholische Militärbischofsamt.) 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Matthias Krause, ich blogge u.a. zum Thema „Staat und Kirche“. Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen als Zeitsoldat beim Bund (1987-1989) interessiere ich mich besonders für das Thema „Militärseelsorge“.

Ich frage mich, wie das BMVg zu den Aussagen von Militärbischof Overbeck steht, die dieser jüngst in Lourdes von sich gegeben hat.

In einem Video erklärt er (5:33):

Ohne Religion und ohne gelebte Praxis von Religion gibt es kein Menschsein.

In einem Interview behauptet Militärbischof Overbeck:

„Oberste Priorität hat, dass Soldaten Gewalt nur im äußersten Notfall und vor allem verantwortungsvoll einsetzen. Mit einem festen Glauben lassen sich solche Entscheidungen gewissenhafter treffen.

Domradio berichtet:

Die Anwendung von Gewalt bedürfe eines gefestigten Gewissens und eines klaren Charakters sowie Gottvertrauens, so der Militärbischof.“

Sie werden vielleicht nachvollziehen können, dass solche Aussagen ein Schlag ins Gesicht konfessionsfreier Soldatinnen und Soldaten ist. Overbeck scheint ihnen das Menschsein abzusprechen, er behauptet, Entscheidungen über den Einsatz von Gewalt ließen sich durch Gläubige „gewissenhafter“ treffen, und die Anwendung von Gewalt bedürfe „Gottvertrauens“.

Ich meine, es lässt sich klar feststellen, dass Bischof Overbeck damit nichtreligiöse Menschen, insbesondere aber auch nichtreligiöse Soldatinnen und Soldaten, als Menschen zweiter Klasse (bzw. überhaupt nicht als „richtige“ Menschen) darstellt.

Dies wäre m.E. bereits schlimm genug, wenn er diese Aussagen nur als Bischof machte. Als Militärbischof ist Overbeck aber – mit seinem evangelischen Kollegen – auch für den verpflichtenden berufsethischen Unterricht der Soldatinnen und Soldaten, den Lebenskundlichen Unterricht, verantwortlich.

Ich brauche Ihnen gegenüber wohl nicht weiter auszuführen, dass sich die Menschenwürde unmittelbar aus dem Menschsein ableitet und nicht an irgendwelche religiöse Praxis als Bedingung gekoppelt ist.

Es ist mir unbegreiflich, wie das Bundesverteidigungsministerium einen solchen, milde ausgedrückt muss man wohl sagen: Ignoranten mit der Verantwortung für den Lebenskundlichen Unterricht betrauen kann. Was er in Lourdes von sich gegeben hat, ist doch wohl objektiv nicht mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten vereinbar (von Anstand mal ganz abgesehen).

Wird das Bundesverteidigungsministerium in irgendeiner Weise auf die Äußerungen von Militärbischof Overbeck reagieren? – Falls nicht: haben Militärbischöfe quasi „Narrenfreiheit“, oder gibt es irgendwo eine Grenze, wo für das BMVg die Toleranzschwelle erreicht ist. Die Frage drängt sich auf, weil es, wenn überhaupt, nur ein sehr schmaler Grat ist zwischen dem, was Bischof Overbeck oben gesagt hat und der Behauptung, nichtreligiöse Soldatinnen und Soldaten seien „Untermenschen“. (Sollten Sie das anders sehen, bitte ich ehrlich um die Erläuterung, wo der Unterschied zwischen „kein Menschsein“ und „Untermenschentum“ liegt.)

Für eine zeitnahe Antwort bin ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Krause

Zu diesem Thema siehe auch:

Militärbischof Overbeck: Der Bock als Gärtner (hpd)

Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck hat mit seinen Äußerungen zur Homosexualität erneut für Empörung unter Schwulen und Lesben gesorgt. Besonders problematisch: Overbeck ist auch Militärbischof und als solcher für den berufsethischen Unterricht der deutschen Soldaten zuständig.

Ein Vergleich der Positionen von Bundeswehr und katholischer Kirche zum Thema Sexualität zeigt, dass den katholischen Militärgeistlichen besser Nachhilfe in Sachen Ethik und Lebenskunde erteilt werden sollte – statt sie diese Themen unterrichten zu lassen.


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