Missbrauchsstudie: Mangelnder Aufklärungswillen nicht der Knackpunkt

Der Zusammenschluss papsttreuer Vereinigungen (ZPV) hat – möglicherweise in der Gewissheit, dass das einzige, was dem Papst noch mehr schadet, als wenn in seinem Namen Transparenz verhindert wird, ist, wenn diese Transparenz nicht verhindert wird – nach der Ankündigung der Pfeifferschen Missbrauchsstudie auf Folgendes hingewiesen:

Personalakten sind schon per definitionem datengeschützt, von staats- und kirchenrechtlichen Bestimmungen abgesehen. Selbst bei anonymisierter Weitergabe von Personaldaten müßte jeder Betroffene vorher seine Einwilligung geben, da durch intensive Nachforschung von Situation und Umständen Rückschlüsse auf betroffene Personen möglich sind. Darüber hinaus sind nach Can. 489 § 2 „Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten“. Solche Akten sind außerdem in einem Geheimarchiv aufzubewahren, zu dem nur der Bischof den Schlüssel haben darf (Can. 490 § 1). Wenn also Akten aus dem Geheimarchiv „auf den Markt“ kommen, macht sich der zuständige Bischof nach dem Kirchenrecht strafbar.

Man muss nicht papsttreu sein, um einzusehen, dass diese Argumente – sowohl das des Datenschutzes als auch das des Kirchenrechts – absolut stichhaltig sind. Auch ein aufklärungswilliger Bischof kann sich nicht einfach über den Datenschutz oder das Kirchenrecht hinwegsetzen.

Es sei darauf hingewiesen, dass es im Katholischen Kirchenrecht in Can. 490 § 3 heißt:

Aus dem Geheimarchiv bzw. Geheimschrank dürfen keine Dokumente herausgegeben werden.

Es ist sogar nachvollziehbar, wenn nach der großen Ankündigung der Missbrauchsstudie noch schnell einschlägige Akten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen war, vernichtet wurden. Nach dem Kirchenrecht sind die Bischöfe dazu verpflichtet. Und sie mussten und müssen damit rechnen, dass die Nichteinhaltung dieser Vorschriften – also das Nicht-Vernichten von alten Akten oder das Eingehen einer vertraglichen Verpflichtung, Akten, die in das Geheimarchiv gehören, herauszugeben – von ihren Gegenspielern (seien es aufklärungsunwillige Kreise oder „Konkurrenten“) sicher nach Rom gemeldet werden. Und Rom könnte (und wollte) es sich mit Sicherheit nicht leisten, den offenen Verstoß gegen Geheimhaltungsvorschriften folgenlos hinzunehmen.

Deshalb ist es auch ohne die Zuhilfenahme von mangelndem Aufklärungswillen absolut verständlich, dass zumindest einige Bischöfe (Kardinal Marx will sicher nicht unbedacht seine weitere Karriere gefährden) eine Klärung dieses offensichtlichen Widerspruchs wünschten, bevor sie ihre Akten für die Studie zur Verfügung stellen.

Aus dieser Perspektive muss man sogar sagen, dass der Wunsch, nicht nur die Identität der Täter, sondern auch die Bistümer zu anonymisieren, durchaus als Entgegenkommen verstanden werden kann.

Auch dieses Konzept erscheint allerdings untauglich, da gemäß dem Forschungskonzept ja nicht nur die Täterakten analysiert, sondern ihnen auch die Aussagen der Opfer gegenübergestellt werden sollten:

Wir versprechen uns aus der Gegenüberstellung der so gewonnenen Aussagen von Tätern und Opfern zu demselben Tatgeschehen besonders valide und tiefgehende Erkenntnisse dazu, wie es zu dem Missbrauch gekommen ist und wie er von beiden Seiten erlebt und verarbeitet worden ist.

Und wie soll die Anonymität der Täter gewährleistet sein, wenn die Wissenschaftler die Opfer interviewen?

Es hat also den Anschein, als sei die groß angekündigte Studie von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen – und ist es immer noch. Zwar hat die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) angekündigt, die Studie von jemand anderem durchführen lassen zu wollen. Die DBK sollte aber jetzt schon erläutern, wie eine solche Studie mit dem Kirchenrecht in Einklang gebracht werden soll.

Das würde sicher auch die Bereitschaft potenzieller Forscher erhöhen. Wobei eigentlich kaum vorstellbar ist, dass sich irgend jemand, der bei Verstand ist (was für Forschungsarbeiten gemeinhin von Vorteil ist) sich jetzt noch auf ein solches Abenteuer einlässt. Sicher: Die Aussicht, eine der größten Studien zu diesem Thema durchzuführen, mag verlockend sein. Andererseits müsste sich jeder, der mit diesem Gedanken spielt, fragen (angenommen, es kommt ein Datenschutzkonzept zustande, das mit dem Kirchenrecht vereinbar ist), ob die Bischöfe tatsächlich an den Ergebnissen der Studie interessiert sind, oder eher daran, auf eine Studie verweisen zu können. Jedenfalls erscheint es nicht völlig abwegig, zu befürchten, dass nach Vertragsabschluss zumindest in einigen Bistümern das Interesse an der Forschung etwas erlahmt.

Ich weiß auch nicht, ob es der wissenschaftlichen Reputation dient, ein Forschungsvorhaben aufzugreifen, dass von jemand anders konzipiert wurde. Denn laut Bischof Stephan Ackermann stammt die Idee mit der Studie von Prof. Pfeiffer:

Bereits im März 2010 trat der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. (KFN), Prof. Dr. Christian Pfeiffer, mit dem Vorschlag an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz und mich heran, die Kirche solle ein Forschungsprojekt zum Thema „Sexueller Missbrauch und Gewalt durch katholische Priester und Ordensmitglieder gegenüber Kindern und Jugendlichen“ fördern.

Natürlich konnte sich die DBK erst auf die Suche nach einem neuen Forscherteam machen, nachdem der Vertrag mit Prof. offiziell gekündigt war. Von daher kann man von der DBK noch nicht die Vorstellung von Prof. Pfeiffers Nachfolger erwarten. Aber um der eigenen Glaubwürdigkeit (ähem…) willen sollte die DBK jetzt sofort erläutern, wie eine solche Aktenstudie vom Grundsatz her durchgeführt werden soll, im Einklang mit dem Kirchenrecht. Denn wie will sie sonst überhaupt einen Nachfolger finden? (Oder vielleicht besser: „Wie sollte sie sonst einen Nachfolger finden.)

Prof. Pfeiffer ist all dies nicht anzulasten. Er konnte aufgrund ähnlicher Studien in den USA und im Erzbistum München und Freising davon ausgehen, dass eine solche Studie machbar wäre. Vielmehr hätte man auf der Kirchenseite erkennen müssen, dass Passagen im Forschungsvertrag wie die folgende kaum mit dem Kirchenrecht in Einklang zu bringen sind:

§ 2 Pflichten der Vertragsparteien

[…]

(2) Neun (Erz-)Bistümer haben verbindlich zugesagt, sich an dem Forschungsprojekt zu beteiligen und werden dem KFN alle in den (Erz-)Bistümern erreichbaren Informationen über Fälle des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz seit 1945 für eine Längsschnittanalyse zur Verfügung stellen. Für den Zeitraum von 2000 bis 2010 haben alle (Erz‑)Bistümer ihre Mitwirkung am Forschungsprojekt zugesagt.  Außerdem werden die männlichen Ordensgemeinschaften gebeten, das Forschungsprojekt mit entsprechenden Informationen zu unterstützen.

Dies betrifft sowohl Akteninhalte über solche Fälle, die nicht der Strafjustiz bekannt geworden sind, als auch die Aktenzeichen aller Strafverfahren, die in dieser Zeit gegen die Personengruppe, die Gegenstand des Forschungsprojekts ist, wegen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durchgeführt worden sind. Für die Datenerhebung von 2000 bis 2010, an der alle 27 (Erz-)Bistümer ihre Beteiligung zugesagt haben, sind alle Akten von katholischen Priestern, Diakone und männliche Ordensangehörigen auszuwerten, die nicht vor dem I. Januar 2000 verstorben sind.

Es ist offensichtlich, dass es hier nicht nur um die „kurzen Tatbestandsvermerke“ und „Urteilstexte“ geht, von denen DBK-Pressesprecher Matthias Kopp behauptet, die Beschränkung darauf stelle keine Behinderung des Forschungsprojekts dar. Ein „kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils“ (Can. 489 § 2) kann kaum als „Akteninhalt“ bezeichnet werden, wenn es im selben Paragrafen heißt, dass die eigentlichen Akten zu vernichten sind. Allein schon das Adjektiv „kurz“ macht deutlich, dass hier nur noch diejenigen Informationen zu archivieren sind, die für das kirchliche Personalwesen unverzichtbar sind. Dies sind zwar auch, aber eben bei weiten nicht alle Informationen, die für das Forschungsvorhaben relevant sind.

Was Herr Kopp außerdem unerwähnt lässt ist, dass die Akten, selbst wenn sie nicht vernichtet sind, eben im Geheimarchiv aufbewahrt werden müssen und nicht herausgegeben werden dürfen. Sieht er darin auch keine Behinderung der Forschung? Wenn nicht, sollte er erläutern, wie die Akten fachkundig analysiert werden sollen, wenn sie nicht herausgegeben werden dürfen.

Und noch einmal: Da die Vernichtung von Missbrauchsakten offenbar nicht gegen staatliches Recht verstößt, aber vom Kirchenrecht vorgeschrieben ist, scheint es hier ein unlösbares Problem zu geben.

Ein unlösbares Problem, dass komplett der Kirche anzulasten ist. Deshalb halte ich es auch für eine Frechheit wenn jetzt so getan wird, als läge der Grund für das zerrüttete Vertrauen bei Prof. Pfeiffer. Wo bleibt die Demut, die Bischöfe sonst so oft anmahnen?

Bischof Ackermann gestern im Domradio (Audio-Transkript): „Also man muss glaube ich sehen, dass es viele Fragen galt, sachlich-diffizile Fragen zu klären. Also wenn man sieht, es geht hier um Personalakten von Aktiven, von lebenden Priestern, es geht um Akten von Verstorbenen, in den neun ausgewählten Bistümern, es geht also insgesamt um eine auch wirklich sehr sensible Materie. Es geht ja nicht da drum, dass einfach das Forschungsinstitut etwa aufruft, sich an bestimmten Befragungen zu beteiligen, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wie das ja oft der Fall ist, bei solchen Untersuchungen, sondern die Bischöfe gewähren Einblick in diese nun wirklich – in allen Bereichen, nicht nur bei der Kirche sondern in jeder Institution – hochsensible Akten, und da geht’s natürlich um Fragen von Datenschutz, von Persönlichkeitsrechten, das ist zu gewährleisten, wir können ja nicht versuchen, Unrecht aufzuklären und auf der anderen Seite das Recht zu beugen, das heißt es gab viele diffizile Fragen zu klären, da brauchten wir ein gutes Miteinander; leider war dann immer wieder auch die Situation, ich – auf der einen Seite kann ich das irgendwie verstehen, das Professor Pfeiffer auch ungeduldig wurde, weil das alles viele Detailklärungen gab, auch bei Dingen, sozusagen vorgeprescht ist, dass etwa Menschen informiert wurden, was Aktenuntersuchungen angeht oder Dinge angelaufen sind, die aber noch nicht so, sag ich mal, abgeschlossen behandelt waren. Alle Partner haben im Vorhinein nicht abschätzen können, auch, wie viele nun wirklich auch sachlich diffizile Fragen zu beachten sind um auf der einen Seite natürlich die Wissenschaftsfreiheit zu gewährleisten, das heißt, dass das Projekt Sinn hat, dass man Informationen bekommt, auf der anderen Seite aber natürlich Persönlichkeitsrechte von Menschen schützt, so wie es es das Gesetz auch vorsieht.“

Ackermann will uns erzählen, als die 27 deutschen Diözesen im Juni 2011 dem Vertrag (per Handzeichen auf einer Bischofskonferenz) zugestimmt haben, seien diese Probleme nicht absehbar gewesen? In über 15 (in Worten: fünfzehn!) Monaten zwischen der ersten Kontaktaufnahme Prof. Pfeiffers (s.o.) und dem Vertragsabschluss hat das niemand gemerkt?

Und das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet, weil Prof. Pfeiffer

auch bei Dingen, sozusagen vorgeprescht ist, dass etwa Menschen informiert wurden, was Aktenuntersuchungen angeht oder Dinge angelaufen sind, die aber noch nicht so, sag ich mal, abgeschlossen behandelt waren

Ja, Herr Ackermann, wer ist denn am am 13.07.2011 vorgeprescht und hat eine Pressekonferenz veranstaltet, bei der die Öffentlichkeit informiert wurde über Aktenuntersuchungen, und ein Forschungsprojekt angestoßen, das noch nicht so, sag ich mal, abgeschlossen behandelt war?

Wer denn?

Hier:

Die Deutsche Bischofskonferenz wird mit zwei wissenschaftlichen Forschungsprojekten die Fälle sexuellen Missbrauchs aufarbeiten. Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Bereich, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), stellte dazu heute die beiden Projekte in Bonn vor. Nachdem es in einem ersten Schritt der Aufarbeitung um konkrete Hilfen für die Opfer gegangen sei, könne man jetzt die wissenschaftliche Arbeit intensivieren, so Ackermann. „Inzwischen ist auch die Zahl der Opfermeldungen deutlich zurück gegangen, so dass der Zeitpunkt geeignet scheint, die vorliegenden Daten und Fakten wissenschaftlich aufzuarbeiten.“

Und wer sagte auf besagter Pressekonferenz zur Vorstellung der beiden Studien (offensichtlich im Hinblick auf die Pfeiffer-Studie, nicht die Leygraf-Studie):

„Wir wollen auch der Wahrheit, die möglicherweise noch unentdeckt in Akten vergangener Jahrzehnte liegt, auf die Spur kommen.“

Obwohl es laut dem Kirchenrecht eigentlich keinen Akten hierzu „aus vergangenen Jahrzehnten“ mehr geben dürfte?

Und jetzt haben Sie die Unverfrorenheit, sich hinzustellen und zu erklären, diese „diffizilen Fragen“ seien nicht absehbar gewesen, und werfen auch noch Prof. Pfeiffer vor, er sei vorgeprescht? Man kann sich ja gut vorstellen, wer es mit der Pressekonferenz nicht abwarten konnte. Prof. Pfeiffer hat den Forschungsvertrag am Freitag, dem 8. Juli 2011 unterzeichnet, und am Mittwoch darauf, am 13., haben Sie ihre Pressekonferenz abgehalten.

Bischof Ackermann, früher habe ich mich oft gefragt, was Sie eigentlich noch versemmeln müssen, bevor Sie Ihren Job als Missbrauchsbeauftragter verlieren. Ihr Track Record in Ihrem eigenen Bistum ist ja auch auch mehr als peinlich. Aber dann erkannte ich: Sie sind nur noch deshalb Missbrauchsbeauftragter, weil keiner Ihrer Bischofskollegen den Job will. Und spätestens nach dem Desaster mit dieser Studie wird sich wohl auch der Dank Ihrer Kollegen in engen Grenzen halten.

Mir fällt genau eine Persönlichkeit aus der katholischen Kirche ein, der in der Öffentlichkeit eine gewisse Glaubwürdigkeit als Missbrauchsbeauftragter haben würde: Klaus Mertes, der Jesuit und damalige Rektor des Canisius-Kollegs, dem nachgesagt wird, er habe mit seinem Brief den Missbrauchsskandal bzw. die Aufklärung ins Rollen gebracht. (Meiner Meinung nach wird das überbewertet, weil Mertes wusste, dass der Skandal sowieso in kürzester Zeit öffentlich würde, und lediglich gerettet hat, was noch zu retten war.)

Aber was macht Klaus Mertes heute? – Er wurde aus der Hauptstadt in die Provinz versetzt und ist jetzt Schuldirektor im Schwarzwald.

Währenddessen versuchen die deutschen Bischöfe, Glaubwürdigkeit wieder herzustellen mit dem Bekenntnis zu einem Aufklärungsprojekt, das praktischerweise undurchführbar ist.

Das ist etwa so glaubhaft, wie wenn ich ich meine Aussagen bekräftigen würde mit „so wahr mir Gott helfe!“

3 Responses to Missbrauchsstudie: Mangelnder Aufklärungswillen nicht der Knackpunkt

  1. Michael sagt:

    Die Frage, die mich interessiert: Woher kommt dieses Kirchenrecht? Wer macht es? Wie verbindlich ist es vor staatlichen Gerichten? Die Kirche ist ja eine hierarchische Organisation, der Chef ist unfehlbar und auch Recht veränderbar. Es ist IMHO nicht klar, ob die Kirche nicht einfach ihr Kirchenrecht in diesem Fall hätte anpassen und verändern können.

    • Skydaddy sagt:

      Das katholische Kirchenrecht (CIC) gilt weltweit, das wird nicht für Deutschland mal gerade angepasst. Ich weiß nicht, wie sie es in den USA gemacht haben, ob sie dort vielleicht für ihre Studie eine Ausnahmegenehmigung gekriegt haben.

      Obwohl ich meine, dass die Akten auch dort von den Diözesen stammten, wäre z.B. auch denkbar, dass das alles Akten waren, die ohnehin bereits im Rahmen von Strafprozessen sozusagen halb-öffentlich geworden waren. Den Staat hat das Kirchenrecht ja nicht zu interessieren, und ich gehe davon aus, dass die Kirche ihre Unterlagen auf staatlichen Geheiß rausrücken muss. Da hätten die Bischöfe dann sagen können: Das ist ja eh nicht mehr geheim.

      Das Kirchenrecht wird die staatlichen Gerichte nicht interessieren. Solange es den staatlichen Gesetzen nicht widerspricht.

      Das Kirchenrecht ist vor einiger Zeit angepasst worden. Es wurden z.B. (wenn ich mich recht erinnere) Verjährungsfristen verlängert und geistig Behinderte wurden Kindern gleichgestellt, was sexuellen Missbrauch angeht (was eine Verbesserung) darstellte.

      Bei der selben Gelegenheit wurde, wenn ich mich richtig erinnere, das Weihen von Frauen zu Priestern in die schwerste Straftatenkategorie hochgestuft.

      Denkbar wäre also, dass die Aufbewahrungsfristen im CIC verlängert werden – aber halt nicht „mal eben“.

      Und solange das alte Recht gilt, werden Jahr für Jahr Akten vernichtet. Danach würde eine Verlängerung dann wohl auch nicht mehr viel nützen.

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