Papst Benedikt XVI. ist mit Schuld am Tod von Savita Halappanavar

Seit gestern empört sich die Welt über den unnötigen und qualvollen Tod von Savita Halappanavar, einer 31jährigen Frau, der in einem irischen Krankenhaus ein vermutlich lebensrettender Schwangerschaftsabbruch verweigert wurde, mit der Begründung, „Irland ist ein katholisches Land„.

Tatsächlich, so schreibt die Süddeutsche Zeitung, ist im katholischen Irland Abtreibung „in jeder Form verboten“.

Es greift meines Erachtens allerdings zu kurz, die Schuld beim Krankenhauspersonal oder den irischen Politikern festzumachen. Das irische Gesetz stellt nämlich keineswegs etwa eine eigene, besonders strenge Auslegung des Katholizismus dar, sondern setzt „lediglich“ die offizielle Position der Katholischen Kirche durch:

1979 erklärte die Kongregation für Glaubenslehre:

14. Das göttliche Gesetz und die natürliche Vernunft schließen also jedes Recht aus, einen unschuldigen Menschen zu töten. […] Es kann vielleicht eine schwerwiegende Frage der Gesundheit sein, zuweilen von Leben und Tod der Mutter. Es kann die Last sein, die ein weiteres Kind bedeutet, vor allem, wenn gute Gründe befürchten lassen, daß es ein anormales oder zurückgebliebenes Kind wird. Es kann das Gewicht sein, das je nach Umwelt Rücksichten auf Ehre und Unehre, auf sozialen Abstieg usw. haben. Wir erklären nur, daß niemals einer dieser Gründe objektiv das Recht geben kann, über das Leben, selbst das beginnende, eines anderen zu verfügen.

2009 – also während der Amtszeit von Papst Benedikt XVI. – stellte die Glaubenskongregation klar:

Eine direkte, das heißt eine als Ziel oder Mittel gewollte Abtreibung stellt ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz dar

Begründung:

Was die Abtreibung in einigen schwierigen und komplexen Situationen anbelangt, gilt die klare und genaue Lehre von Papst Johannes Paul II.: „Gewiss nimmt der Entschluss zur Abtreibung für die Mutter sehr oft einen dramatischen und schmerzlichen Charakter an, wenn die Entscheidung, sich der Frucht der Empfängnis zu entledigen, nicht aus rein egoistischen und Bequemlichkeitsgründen gefasst wurde, sondern weil manche wichtigen Güter, wie die eigene Gesundheit oder ein anständiges Lebensniveau für die anderen Mitglieder der Familie gewahrt werden sollten. Manchmal sind für das Ungeborene Existenzbedingungen zu befürchten, die den Gedanken aufkommen lassen, es wäre für dieses besser nicht geboren zu werden. Niemals jedoch können diese und ähnliche Gründe, mögen sie noch so ernst und dramatisch sein, die vorsätzliche Vernichtung eines unschuldigen Menschen rechtfertigen“ (Evangelium vitae, 58).

Ohne die rigorose Lehre der Katholischen Kirche, 2009 unter Papst Benedikt ausdrücklich noch einmal bekräftigt, wäre Frau Halappanavar wohl noch am Leben.

3 Responses to Papst Benedikt XVI. ist mit Schuld am Tod von Savita Halappanavar

  1. Dieter sagt:

    Was heißt hier unschuldiger Mensch?
    Solange jemand nicht getauft ist, ist er doch wohl und bleibt von der Erbsünde ererbt, grundsätzlich schuldig? 😉

    • Skydaddy sagt:

      Zumal die Frau bis zum Beweis des Gegenteils natürlich ebenfalls als unschuldiger Mensch mit einem Recht auf Leben zu gelten hätte. Obwohl sie als Inderin vermutlich ebenfalls ungetauft war…

  2. Gondlir sagt:

    Umso schlimmer, wenn es eine Religion schafft, dass ihre Vorschriften und Gesetze auch für Un- und Andersgläubige gelten…

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