Die evangelikale Nachrichtenagentur idea meldete gestern, dass der Vorschlag einiger katholischer Grünen-PolitikerInnen, die Kirchensteuer in eine „Kulturabgabe“ nach italienischem Vorbild umzuwandeln (die dann alle Steuerzahler zahlen müssten, ob Kirchenmitglied oder nicht), bei der EKD keine Unterstützung findet. Auf Anfrage von idea erklärte EKD-Pressesprecher Reinhard Mawick, die Kultursteuer sei in Italien historisch gewachsen, aber für Deutschland nicht sinnvoll. Mawick bezeichnete die bestehende deutsche Regelung als ein „sehr gerechtes System“ und die „beste Art, die Kirche zu finanzieren“. idea zitiert Mawick mit den Worten „Wir haben keinen Grund, von diesem bewährten Verfahren abzuweichen.“
Auf ihrer Website kirchenfinanzen.de bezeichnet die EKD das italienische Modell für Deutschland sogar klar als verfassungswidrig:
Aus deutscher Perspektive stellt die enge Verzahnung von Kirche und Staat, wie sie in Italien und Spanien praktiziert wird, eine verkappte Staatsfinanzierung dar. Dieses Modell widerspricht der deutschen Verfassung und ist mit Art. 140 GG nicht vereinbar.
EKD-Pressesprecher Mawick glaubt der idea-Meldung zufolge auch nicht, dass Kirchenaustritte vor allem eine Folge der Kirchensteuer seien.
Einige katholische Grünen-PolitikerInnen hatten in einem „Diskussionsbeitrag“ für den Katholikentag in Mannheim erklärt:
Ist es sinnvoll zuzuschauen, dass viele Menschen wegen der Kirchensteuer aus unserer Kirche austreten? Wir meinen, es ist auch aus der Perspektive unserer Kirche richtig, einen Reformweg zu beschreiten, der sich am italienischen Vorbild einer „Kulturabgabe“ orientiert, welche alle Menschen an eine gemeinnützige Institution ihrer Wahl entrichten. Dies stärkt die Position der Kirche mehr als Debatten über die kircheninternen Konsequenzen der Verweigerung von Kirchensteuerzahlung.
Die Unterzeichner wollen also die Position der Kirche stärken, indem sie eine Kultursteuer einführen, die dann auch Konfessionslose zu zahlen hätten (für Kirchenmitglieder ändert sich im Prinzip nichts), um damit den finanziellen Anreiz für den Kirchenaustritt (der oftmals nur der letzte Auslöser ist) zu eliminieren. Ich hatte das bereits hier kommentiert und als „Strafsteuer für Konfessionslose“ bezeichnet.
Dabei liefern die Autoren in ihrem Papier eigentlich selbst genug gute Gründe, die katholische Kirche zu verlassen, z.B. „Blockade des Kirchentags durch manche Bischöfe“, „menschenunwürdige Entlohnung der kirchlich Beschäftigten“, „Der Zustand unserer Kirche in Sachen Gleichberechtigung von Mann und Frau ist inakzeptabel“, Missbrauchsskandale, deren Ursachen „in unserer Kirche selbst“ liegen, „Doppelmoral beim Umgang mit Homosexualität”.
Trotzdem fordern sie eine staatliche Bestandsgarantie für die Kirchen:
Richtig ist auch, dass der Staat die Kirchen finanziell unterstützt. Die Staatsleistungen sollen dem Grundgesetz zufolge abgelöst werden. Dafür sollte im Dialog zwischen Staat und Kirche ein Verfahren diskutiert werden, dass zum einen dem Verfassungsauftrag gerecht wird, zugleich jedoch eine dauerhafte Präsenz der Kirchen in unserer Gesellschaft sicherstellt.
Falsch ist es übrigens, wenn die Autoren behaupten, der staatliche Einzug der Kirchensteuer vermindere „bei allen Beteiligten Verwaltungskosten“. Ein großer Teil des Aufwandes für den Kirchensteuereinzug wird den Betrieben und Unternehmern – auch atheistischen! – aufgebürdet, die für die korrekte Abführung der Kirchensteuer ihrer Beschäftigten haften und für diesen Aufwand nicht entschädigt werden.
Die Ablehnung der EKD für das „italienische Modell“ dürfte übrigens auch daher kommen, dass dabei den Kirchen der Großteil des bisherigen Kirchensteueraufkommens wegbrechen würde. In Italien beträgt die „Kultursteuer“ nämlich nur 0,8 Prozent der Einkommensteuer — knapp ein Zehntel des deutschen Kirchensteuerhebesatzes (je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent). Die Kirchen würden damit 90 Prozent ihrer bisherigen Kirchensteuereinnahmen verlieren. Und dieser Prozentsatz lässt sich auch nicht beliebig erhöhen, weil man Konfessionslosen zwar vielleicht 1 Prozent ihrer Einkommensteuer als „Kulturabgabe“ abverlangen könnte, aber sicher nicht 9 Prozent — fast ein Zehntel zusätzlich!
Mit der Kultursteuer in Italien ist das auch noch so eine Sache: Wie der italienische Steuerzahlerbund festgestellt hat, landen auch Gelder welche die Steuerpflichtigen ausdrücklich nicht der Kirche zukommen lassen wollten letzendlich doch wieder in den Kassen der katholischen Kirche.
Siehe http://reliwatch.net/2011/07/01/kritik-an-italienischer-81000-regelung-katholische-kirche-bereichert-sich/
Interessanter Hinweis, Danke!
Es geht immer nur um das Geld. Auch der christliche Gott heißt
Mammon.