Wieder einmal ist von einem Bundeswehr-Gelöbnis zu lesen, bei dem ein bemerkenswert hoher Anteil der Rekruten am Gelöbnisgottesdienst teilgenommen hat. Der Bundeswehr zufolge haben bei einem Gelöbnis in Westheim (Rheinland-Pfalz) am 17. Februar 2011 291 Rekruten teilgenommen. Der Militärseelsorge zufolge sollen „rund 300“ Rekruten am Gelöbnisgottesdienst teilgenommen haben. Das erinnert stark an ein Gelöbnis in Thüringen, über das ich berichtet hatte, und wo man mir seitens der Bundeswehr mitgeteilt hatte, es sei dort seit Jahren Praxis, dass die Rekruten geschlossen zum Gelöbnisgottesdienst gingen.
Das wirft allerdings die Frage auf, wie es um die Freiwilligkeit der Teilnahme bestellt ist — ein verfassungsmäßiges Grundrecht, das die Soldaten „tapfer zu verteidigen“ geloben. Der Anteil christlicher Soldaten dürfte in Rheinland-Pfalz vielleicht bei zwei Dritteln liegen.
Eine Vorstellung davon, wie hoch die Teilnehmerquote bei einem freiwilligen Gelöbnisgottesdienst ist, liefert dieser Bundeswehr-Artikel:
Pastoralreferent Bernhard Heimbach, katholischer Standortpfarrer am Standort Strausberg, rührte bis zehn Uhr kräftig die Werbetrommel für den katholischen Gelöbnisgottesdienst. Weit über 50 Personen fanden schließlich den Weg zum Feldgottesdienst.
Angesichts der Zahl von 683 Rekruten, die bei der Veranstaltung ihr Gelöbnis ablegten, wäre das eine Teilnahmequote von unter 10 Prozent!
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Anmerkung: Art 136 (4) WRV, Bestandteil des Grundgesetzes, legt fest:
Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Und Art 141 WRV bestimmt:
Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer […] besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzu lassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.
Ich hab selbst Wehrdienst geleistet (in NRW) und es gab in den 9 Monaten ein einziges Mal einen Gottesdienst (nicht beim Gelöbnis, sondern irgendwann einfach so, als wir in Bayern stationiert waren).
An dem musste man nicht teilnehmen, es wurde einem aber nahe gelegt. Das war recht kompliziert, weil (bewusst oder unbewusst) die Trennung zwischen dienstlicher Rolle des Zugführers und dessen persönlicher Meinung verschwamm.
Es sind jedoch viele nicht hingegangen (ich auch nicht, obwohl ich zu der Zeit noch Kirchenmitglied war – jedoch ungläubig), das hatte keinerlei Nachteile.
Dabei ist aber anzumerken, dass die Bundeswehr eine Bundesangelegenheit (und keine Lokalangelegenheit) ist, und dass bei einem Gelöbnis in RLP keinesfalls alle Rekruten aus RLP kommen. Besonders jetzt, wo die allgemeine Wehrpflicht ja quasi verschwindet.
Als journalistischer Berichterstatter habe ich an mehreren Gelöbnis-Gottes-dienstes teilgenommen. Nach meiner Beobachtung und meinem Nachfragen über die starke Beteiligung stellte ich fest:
1. Es wurde von den Zugführern bzw, von den Kommandeuren auf die Freiwilligkeit hingewiesen.
2. Es wurde gleichzeitig die Erwartung geäussert, dass alle teilnehmen. Als Begründung hiess es: „Dann haben sie wenigsten einmal an einem Soldaten-Gottesdienst teilgenommen.“
Ich kann im Augenblick nicht mehr definitiv feststellen, ob Nichtteilnehmer andere Dienste wahrnehmen mussten.
MenschMartin
Lieber Herr Oberkinkhaus,
vielen Dank für die interessante Info.
Es kann und darf natürlich keinen dienstlichen Grund dafür geben, dass alle Soldaten am Gottesdienst teilnehmen. Wenn von den Vorgesetzten eine derartige Erwartungshaltung im Zusammenhang mit dem Hinweis auf die Freiwilligkeit geäußert wird, ist die Freiwilligkeit – gerade für die längerdienenden Soldatinnen und Soldaten – de facto nicht mehr gegeben und der Hinweis auf die Freiwilligkeit wird zur Farce.
Besonders ärgerlich ist, dass die Rechte der katholischen und evangelischen Soldaten bis ins Kleinste festgeschrieben sind und vom Staat bezahlt werden, während umgekehrt nicht einmal das Recht auf Nichtteilnahme am Gottesdienst gewährleistet ist.
Ja, das Problem ist, dass es nicht festgeschrieben ist. Bei den Vorgesetzten aus meiner Dienstzeit gehe ich davon aus, dass ihnen die Bedeutung der Sache nicht ansatzweise klar war. Nur klare Regelungen helfen.
So wurde zum Beispiel öfter mal Essen abbestellt und stattdessen nach Grillfleisch gefragt. Da aber dann aus der Truppenküche nur Schweinefleisch verfügbar war, haben die Vorgesetzten auf eigene Initiative für muslimische Kameraden Geflügel im normalen Handel dazu gekauft.
Das war keine einmalige Sache, sondern das machten sie über mehrere Wochen recht oft, mindestens zehn- wenn nicht gar zwanzigmal.
[…] 103% der Rekruten beim Gelöbnisgottesdienst […]