SPIEGEL: Missbrauchsfall im Zuständigkeitsbereich von Erzbischof Zollitsch wirft Fragen auf

Dem SPIEGEL (31/2010, S. 37-38) ist aufgefallen, dass der Missbrauchsfall in Birnau im Erzbistum Freiburg Fragen aufwirft, nämlich u.a. diese: „Hat Erzbischof Zollitsch alles für die Aufklärung getan?“ – Skydaddy hat die Antwort auf diese Frage.

Wie schon die Badische Zeitung am 22. April in „Missbrauchskandal: Die Rückkehr des Paters“ widmet sich der Spiegel auch der Geschichte des Opfers, das übrigens zu dem Fall eine eigene Website betreibt. Leider kommen dabei die aufgeworfenen Fragen etwas kurz – wer sie ausführlicher dargestellt haben möchte, dem seien folgende Artikel aus der Badischen Zeitung empfohlen:

  • Experten contra Zollitsch (20. Juli 2010)
    Hat der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch im Missbrauchsfall Birnau gegen die Anti-Missbrauchsrichtlinien der Deutschen Bischofskonferenz verstoßen? Die Ausführungen namhafter Kirchenrechtler legen diesen Vorwurf nahe. Und es ist nicht der einzige.
  • Birnau – Terra Incognita für Zollitsch? (21. Juli 2010)
    Hat Robert Zollitsch im Fall Birnau die Anti-Missbrauchs-Leitlinien der Bischofskonferenz nicht befolgt? Sein Ordinariat redet lieber über andere Dinge.
  • Birnau: Fünf Jahre Seelsorger ohne Genehmigung? (28. Juli 2010)
    Im Missbrauchsfall Birnau fehlt dem Ordinariat Freiburg offenbar der Überblick über die Fakten. Nach BZ-Recherchen war der beschuldigte Pater, anders als behauptet, bei seinem zweiten Aufenthalt jahrelang Gemeindeseelsorger.

Hat Zollitsch überhaupt etwas für die Aufklärung getan?

Für die Untersuchung von Missbrauchsfällen gilt im Kirchenrecht das Tatortprinzip: Zuständig dafür ist der jeweilige Bischof – hier: Erzbischof Zollitsch.

So heißt es z.B. in der Verständnishilfe des Vatikans zur Vorgehensweise bei Vorwürfen sexuellem Missbrauchs:

Die Diözese vor Ort untersucht jede Anschuldigung auf sexuellen Mißbrauch einer minderjährigen Person durch einen Kleriker.

Im SPIEGEL-Artikel heißt es:

Seit 1946 hat der zuständige Erzbischof per sogenanntem Gestellungsvertrag die Zisterzienser der Abtei Wettingen-Mehrerau mit der Seelsorge für seine Gläubigen in dem Gebiet Birnau, Nußdorf und Deisendorf beauftragt. [Hervorhebung von mir.]

In den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch von 2002 – die also bereits vier Jahre in Kraft waren, als das Opfer dem Bistum Freiburg Ende 2006 seinen Missbrauchfall meldete, heißt es:

Die Zuständigkeit für die Prüfung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Ordensleute, die unter Gestellung in bischöflichem Auftrag tätig sind, liegt – unbeschadet der Verantwortung der Ordensoberen – bei der Diözese. [Hervorhebung von mir.]

Der Missbrauchsbeauftragte muss jeden Vorwurf zunächst prüfen und beurteilen. Dazu heißt es in den Leitlinien:

3. Jede Anzeige oder Verdachtsäußerung wird umgehend geprüft.

Unmittelbar nach Kenntnisnahme eines Verdachts oder eines Vergehens leitet der Beauftragte die Prüfung ein.

Er führt mit dem Verdächtigten ein Gespräch, zu dem er einen Juristen hinzuzieht. Über das Gespräch wird ein Protokoll angefertigt, das von den Beteiligten zu unterzeichnen ist. Mit dem (mutmaßlichen) Opfer bzw. seinen Erziehungsberechtigten wird umgehend Kontakt aufgenommen. Aufgrund der protokollierten Tatbestände wird beurteilt und festgestellt, wie den Betroffenen am besten zu helfen ist und weiter vorgegangen werden muss. [… Hervorhebungen im Absatz von mir.]]

4. Der Diözesanbischof wird sofort unterrichtet.

Die Verantwortung des Diözesanbischofs bleibt – unbeschadet der Einsetzung des Beauftragten – bestehen. Er wird unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Verdachts oder eines Vergehens informiert.

Von den im Text hervorgehobenen, vorgeschriebenen Dingen hat Zollitschs Erzbistum offenbar überhaupt nichts getan. Stattdessen erklärte Generalvikar Fridolin Keck im März 2010: „Wir haben 2006 sofort den zuständigen Abt verständigt.“ (Etwas ausführlichere Erklärung auf YouTube.) Bloß, dass der Abt lediglich in ordensrechtlicher Hinsicht für den pädokriminellen Pater zuständig ist – für die Aufklärung der Taten gilt das Tatortprinzip (s.o.) – und demzufolge ist nun einmal das Erzbistum Freiburg zuständig.

Das Erzbistum Freiburg hat sich seit dem Hinweis auf den Fall 2006 offenbar überhaupt nicht um die Aufkklärung des Falles bemüht: Wie sonst ist zu erklären, dass Generalvikar Keck noch mehr als drei Jahre später nicht einmal den richtigen Zeitraum der Taten kannte: In der o.a. Erklärung sagt er: „Die Tatzeit war in der ersten Hälfte der 60er Jahre“ – tatsächlich fanden die Missbräuche zwischen 1966 und 1968 statt, vorher war der Täter noch gar nicht in Birnau tätig gewesen. Also in der zweiten Hälfte der 60er Jahre, nicht in der ersten, wie Dr. Keck noch gut drei Jahre nach dem Hinweis auf den Fall behauptete.

Bis 2010 war Zollitschs Bistum angeblich auch entgangen, dass der pädophile Pater von 1987 bis 1992 noch ein zweites Mal in Birnau als Seelsorger eingesetzt war. Der Kirchenrechtler und Missbrauchsexperte Thomas P. Doyle erklärte gegenüber der Badischen Zeitung, es sei „nahezu unmöglich“, dass die Erzdiözese damals nichts davon gewusst habe. Im Dorfblatt war jedenfalls während dieser Zeit mehrfach zu lesen, die Gemeinde werde von Pater Gregor Müller betreut. Leiter der Abteilung „Seelsorge – Personal“ im Freiburger Ordinariat während des kompletten Zeitraums (seit 1983): Dr. Robert Zollitsch, der jetzige Erzbischof. 

Dennoch behauptete der Missbrauchsbeauftragte des Bistum Freiburg, Domkapitular Dr. Eugen Maier, dem Missbrauchsopfer gegenüber mehrfach, „Pater Gregor M. hat die Abtei Birnau 1968 verlassen und hielt sich seither nicht mehr in der Erzdiözese Freiburg und nicht mehr in Deutschland auf“. Erst als das Opfer – nach Hinweisen auf einen zweiten Aufenthalt des Paters in Birnau – mit einem Auszug aus dem Melderegister belegen konnte, dass Pater Gregor von 1987 bis 1992 wieder in Birnau gemeldet war, da fiel dem Missbrauchsbeauftragten auf, dass der Pater während der fraglichen Zeit jahrelang in den Personalverzeichnissem der Erzdiözese geführt worden war:

Zollitschs Bistum könnte zwar darauf verweisen, dass der Missbrauchsfall 2006 schon lange verjährt gewesen sei. Aber wie will man zu einem belastbaren Urteil über die Verjährung kommen, wenn man nicht einmal den richtigen Tatzeitpunkt kennt? Außerdem ist Pädophilie nicht heilbar – deshalb wäre es wohl durchaus angebracht gewesen, auch den zweiten Einsatz des Paters in Birnau zu untersuchen.

Klare Antwort

Die Antwort auf die vom SPIEGEL gestellte Frage: „Hat Erzbischof Zollitsch alles für die Aufklärung getan?“ kann daher nur lauten: Nichts wurde getan – das Bistum des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und „Aufklärers“ Zollitsch glänzte durch völliges Desinteresse an den Missbräuchen in seiner Diözese und wusse auch gut drei Jahre später weder den Tatzeitraum, noch von dem zweiten Einsatz des Paters im Bistum während Zollitschs Zeit als Leiter der Abteilung „Seelsorge – Personal“.

Lippenbekenntnisse

Das hinderte Zollitsch allerdings nicht daran, sich im Februar – nach dem Bekanntwerden von Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen – in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz hinzustellen und zu erklären:

Wo immer nämlich ein  Verdacht vorliegt, muss es eine lückenlose und absolut transparente Aufklärung geben. […] Wir deutschen Bischöfe drängen darauf, dass die früheren und teils lange zurückliegenden wie natürlich alle neueren Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen aufgeklärt werden.

Untätig war das Bistum aber auch nicht

Untätig blieb man beim Erzbistum Freiburg allerdings auch nicht. Vielmehr wurde offensichtlich mit nicht unerheblichem Aufwand versucht, wahre Sachverhalte so zu verschleiern, dass das Erzbistum und Erzbischof Zollitsch in möglichst gutem Licht erscheinen sollten – oder jedenfalls so gut wie noch möglich:

Erklärung vom März 2010

In der (m.W.) ersten Erklärung des Bistum zu diesem Fall (m.W. gab es 2006, als der Fall dem Bistum gemeldet wurde, keine öffentliche Erklärung dazu) erklärte Generalvikar Dr. Keck am 22.03.2010:

„Die Tatzeit war in der ersten Hälfte der 60er Jahre“ – Das ist zwar falsch, rückt die Missbräuche aber noch weiter in die Vergangenheit.

„Wir haben Hilfe und Gespräche angeboten.“ – Dazu erklärt das Opfer: „Man hat mir nur die theoretische Frage gestellt, wie man mir helfen könnte. Als ich fragte, welche Hilfen man mir bieten könne – bekam ich keine Antwort.“ Konkret angefragte Hilfen wurden verweigert.

„Das Opfer, das sich bei uns gemeldet hatte, forderte eine Aussprache mit dem beschuldigten Pater, der sich bei ihm entschuldigen sollte. Diese Aussprache und Entschuldigung ist erfolgt.“ – Der Täter hat die Tat gestanden und sich beim Opfer schriftlich entschuldigt. Daran hatte das Bistum Freiburg allerdings m.W. keinen Anteil, weil der Kontakt zum Täter über dessen Abtei zustande kam, die das Opfer 2006 ebenfalls informiert hatte. Entgegen Dr. Kecks Behauptung hat die geforderte Aussprache mit dem Opfer diesem zufolge nicht stattgefunden. Und dies zu beurteilen, sollte man wohl dem Opfer überlassen.

„Wir haben 2006 sofort den zuständigen Abt im Kloster Mehrerau verständigt“ – Der Abt war in der Tat in ordensrechtlicher Hinsicht zuständig (s.o.). Offenbar spekulierte Dr. Keck allerdings darauf, dass aus seiner Formulierung der Umkehrschluss gezogen würde, das Bistum sei nicht zuständig. Dies ist nicht der Fall: Dem Tatortprinzip zufolge muss die Erzdiözese den Fall prüfen, nicht der Abt aus Österreich.

„Der Abt hat uns zugesichert, dies zu tun und sofort auch das Bistum Chur verständigen. Dieser Zusicherung haben wir vertraut.“ – „Vertraut“ soll hier wohl heißen: Wir haben uns nicht weiter darum gekümmert, so dass der geständige Pater noch mehr als drei Jahre lang mit Kindern und Jugendlichen tätig sein konnte.

„Der uns gemeldete Fall aus den 60er Jahren war strafrechtlich verjährt.“ – Das stimmt zwar, allerdings hatte sich das Bistum offenbar nicht einmal die Mühe gemacht, zu prüfen, ob der beschuldigte Pater während der vermeintlichen Zeit („erste Hälfte der 60er Jahre“) überhaupt in Birnau tätig war.

„Wir haben den Wunsch des Opfers respektiert, nicht die Staatsanwaltschaft einzuschalten.“ – Das Opfer schreibt, es sei „über den Tisch gezogen“ worden, indem man ihm „vorgegaukelt“ habe, dass Nachforschungen angestellt würden. Außerdem war dem Opfer 2006 nicht bekannt, dass der Täter von 1987 bis 1992 noch ein zweites Mal in Birnau war, wo er Taten begangen haben könnte, die 2006 noch nicht verjährt gewesen wären.

„Der Pater hat […] diese Tat als Einzelfall dargestellt.“ – Ein Missbrauchsbeauftragter, der diese Standard-Ausrede glaubt, ohne weitere Nachforschungen anzustellen, ist fehl am Platz!

„Nun gab es im März 2010 Hinweise, dass es weitere Missbrauchsfälle durch diesen Pater gegeben haben soll. Wir haben auch diese Information sofort an den jetzigen Abt in der Mehrerau schriftlich und telefonisch weitergeleitet: Wieder mit der Aufforderung, die nötigen Schritte einzuleiten.“ – Das dürfte für Abt Anselm van der Linde wohl kaum etwas Neues gewesen sein: Denn die Vorwürfe, die Anfang März – offenbar nach einem SPIEGEL-Artikel (Kindheit in der Klosterschule: Hölle, lebenslang) – bekannt wurden, bezogen sich auf dessen eigene Abtei, bzw. das angeschlossene Privatgymnasium mit Internat, das Collegium Bernardi. Und auch hier musste offenbar die Information dem Bistum Freiburg  erst wieder durch das Missbrauchsopfer selbst geliefert werden, das auf seiner Website schreibt: „Nachdem ich über Internetrecherchen herausfand, dass Pater Gregor Müller weitere Übergriffe in Birnau und Mehrerau beging, habe ich erneut Freiburg und Mehrerau auf den Pädophilen Priester hingewiesen und dessen Rücktritt gefordert.“

„Jetzt wurde  – wie der Abt mitteilt – der im Bistum Chur tätige Pater sofort suspendiert – die Polizei wurde eingeschaltet.“ – Der Pater wurde erst suspendiert, nachdem das Opfer bereits die Polizei informiert hatte und ankekündigt hatte, am folgenden Sonntag vor der Kirche seines Peinigers zu demonstrieren – mit einem Schild „Hier zelebriert ein Kinderschänder“.

„Wir haben rasch gehandelt und den zuständigen Abt in Österreich auch darüber informiert, wie nach den Richtlinien der Bischofskonferenz mit diesem Fall in Deutschland umgegangen werden würde.“ – Nur, dass die deutschen Leitlinien für die österreichische Abtei keine Geltung haben.

„Wir setzen die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz konsequent um und verbessern unsere Vorgehensweise.“ – Soll in „verbessern“ etwa anklingen, dass in der Vergangenheit einiges „suboptimal“ gelaufen ist?

Erklärungen vom Juni 2010

Als „Report Mainz“ am 2. Juni meldete, dass die Staatsanwaltschaft gegen Erzbischof Zollitsch ermittelt, veröffentlichte das Erzbistum Freiburg eine „Medien-Information„, deren Wortlaut auch auf der Bistums-Website nachzulesen ist. Darin werden die Vorwürfe gegen Zollitsch als „unzutreffend“ bezeichnet, weil

„1. der Erzdiözese Freiburg erst seit Ende 2006 bekannt war, dass es in den 60er Jahren zumindest einen Fall von sexuellem Missbrauch bei der Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gab“was ist mit anderen Fällen aus späteren Jahren und/oder an anderen Orten? Ein Opfer soll der Pater z.B. in der Kapelle in Nußdorf missbraucht haben. Im Bistum Basel war die Pädophilie des Paters seit 1971 aktenkundig. Von Mehrerau war er 1968 nach Oelenberg (Elsass/Frankreich) strafversetzt worden, weil er nach seinem Abzug aus Birnau sofort wieder übergriffig geworden war und als Präfekt Erstklässler missbraucht hatte, angeblich „ein Drittel“ der Klasse. In diesem Zusammenhang war offenbar damals schon durchgesickert, dass Pater Gregor wegen ähnlicher Vorfälle aus Birnau abgezogen worden war – und davon will das Erzbistum nichts gewusst haben?

Zudem frage ich mich, ob man beim Erzbistum Freiburg vielleicht nur dann von einem „Fall“ spricht, wenn zumindest das Opfer namentlich bekannt ist. Hätte das Bistum – z.B. im Zusammenhang mit den neuerlichen Missbräuchen in Mehrerau – lediglich davon Kenntnis erhalten, dass Pater Gregor in Birnau Ministranten missbrauchte, ohne aber deren Namen zu kennen, würde dies u.U. nicht als „Fall“ bezeichnet. Das Verhalten des Bistums im Fall „Oberharmersbach“ könnte auf eine derartige Sprachregelung hindeuten: Dort unterschied das Bistum nämlich (nicht zu Unrecht) zwischen „Gerüchten“ (konkrete Opfernamen oder Taten nicht bekannt) und „konkreten Fällen“, bei denen die Opfer namentlich bekannt waren und konkrete Vorwürfe machten. Als „Gerücht“ bezeichnete Erzbischof Zollitsch in diesem Zusammenhang im FAZ-Interview vor zwei Wochen die Sachlage, bei der sich immerhin „ein Seelsorger aus einem Nachbarort“ gemeldet hatte mit Vorwürfen (ohne Namen und konkrete Taten zu nennen), und der beschuldigte Geistliche die Vorwürfe „in dieser Form“ zurückgewiesen hatte, sich dazu aber auch „nicht näher äußern“ und auch gegen den Seelsorger keine Anklage erheben wollte. Außerdem fand sich der beschuldigte Geistliche – später stellte sich heraus, dass er mindestens 22 Jugendliche missbraucht haben soll, wahrscheinlich mehr – mit der Versetzung in den Ruhestand und „einschlägigen“ Auflagen (z.B. Verzicht auf Kontakte mit Oberharmersbach, Auflage, sich von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten) ab. (Damit soll keine Wertung des Verhaltens in Bezug auf Oberharmersbach vorgenommen werden, sondern lediglich aufgezeigt, dass fehlende Kenntnis eines Missbrauchs“falles“ beim Ordinariat Freiburg möglicherweise nicht automatisch bedeutet, dass es keine Kenntnis darüber gehabt hätte, dass der Pater in Birnau Ministranten missbraucht hat.)

„2. Dr. Zollitsch als damals zuständiger Personalreferent der Erzdiözese keinesfalls 1987 eine erneute ‚Anstellung dieses Paters‘ in Birnau veranlasst hat: Eine weitere Anstellung beim Erzbistum Freiburg hat es nicht gegeben“dies ist zwar „technisch“ gesehen korrekt – aber nur deshalb, weil die Mönche in Birnau sowieso nicht beim Bistum „angestellt“ sind, sondern von der Abtei „gestellt“ werden (s.o.). Anstatt auf diesen Unterschied hinzuweisen, zog es das Ordinariat offenbar vor, die Gelegenheit zu einem Dementi zu nutzen, dass streng genommen nicht als Lüge bezeichnet werden muss – obwohl Pater Gregor ja durchaus als Seelsorger in Deisendorf und Nußdorf tätig war, die er offenbar als „seine Pfarrgemeinde“ bezeichnete („von Pater Gregor betreut“). Denn die Mönche aus Birnau werden seit 1946 vom Erbistum Freiburg als „Team“ mit der Seelsorge beauftragt („Teampfarrei“ gem. can. 520 CIC). Die folgende Darstellung aus dem Südkurier dürfte wohl auf einer kirchlichen Erläuterung basieren:

Wenn Ordenspriester eine Pfarrei übernehmen und betreuen, übernimmt sie eigentlich der Orden selbst. Deswegen wurde nicht, wie bei Weltgeistlichen üblich, Investitur gefeiert, sondern Pater Bruno wurde vom Ordensoberen des zur Zisterzienserabtei Mehrerau-Wettingen in Bregenz gehörenden Priorates Birnau die Urkunde des Erzbischofs [Robert Zollitsch] überreicht.

„wenngleich es Hinweise darauf gibt, dass der beschuldigte Pater erneut zur Klostergemeinschaft des Zisterzienserordens in Birnau gehörte.“Diese „Hinweise“ sahen folgendermaßen aus, und das Bistum wusste das auch:

  • Dem Einwohnermeldeamt zufolge war Pater Gregor vom 09.04.1987 bis 15.09.1992 in Birnau gemeldet.
  • In der Personalverzeichnissen der Erzdiözese war er von 1989 bis 1995 als Angehöriger des Klosters Birnau aufgeführt.
  • Zeugenaussagen zufolge hatte Pater Gregor auch Amtshandlungen durchgeführt.

Auch hätte das Bistum sicher noch eher als der Journalist der Badischen Zeitung z.B. anhand der Pfarrgemeinderatsprotokolle erkennen können, dass Pater Gregor eben nicht nur „zur Klostergemeinschaft“ gehörte, sondern als Seelsorger für die dortige Gemeinde tätig war. Denn es handelte sich ja eben gerade um die „Klostergemeinschaft“, die vom Bistum Freiburg seit 1946 mit der Seelsorge in den beiden Orten beauftragt ist. Und die „Klostergemeinschaft“ bestand in der fraglichen Zeit auch nur aus 3 Ordenspriestern – die anderen beiden Mönche waren über 70.

„Deren Zusammensetzung wird vom Abt des Ordens eigenständig geregelt“ – Der Abt kann natürlich über die Zusammensetzung des Klosters bestimmen. Aber hier wurde ja das Kloster vom Bistum mit der Seelsorge in der Diözese beauftragt. Bei einer solchen Vereinbarung müssen die tätigen Personen schriftlich benannt sein. Im Kirchenrecht heißt es hierzu:

Can. 520 § 2. Die in § 1 genannte Übertragung einer Pfarrei kann auf Dauer geschehen oder für eine bestimmte festgelegte Zeit; in beiden Fällen ist hierüber eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Diözesanbischof und dem zuständigen Oberen des Instituts bzw. der Gesellschaft zu treffen, in der unter anderem ausdrücklich und genau bestimmt wird, welche Aufgabe zu übernehmen ist, welche Personen hierfür gestellt werden und wie die vermögensrechtlichen Fragen geordnet sind. [Hervorhebungen von mir.]

Ein kurzer Blick auf weitere Erläuterungen hierzu in einem Vorlesungsskript (S. 14 oben) zeigt, dass die in entsprechenden Priester offenbar auch noch einzeln ernannt werden müssen. Und letztlich ist ohnehin der Erzbischof von Freiburg für die Ernennung der Pfarrer in den Pfarreien der Diözese zuständig, so hat z.B. Erzbischof Robert Zollitsch 2007 höchstpersönlich den Leiter (Primus inter Pares, „Gleicher unter Gleichen“) in Birnau bestellt (Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg, 1. Februar 2008, S. 213-214).

„Der frühere Personalreferent Zollitsch hat also a) weder von den Vorwürfen aus den 60er Jahren [gewusst]“Was ist mit späteren Vorwürfen, nicht konkreten Gerüchten, oder dem bloßen (nicht als Vorwurf formulierten) Umstand, dass Pater Gregor pädophil ist? In Basel war seine Pädophilie aktenkundig, in Mehrerau scheinbar ein „offenes Geheimnis“. Warum sie merkwürdige Einschränkung auf die 60er Jahre?

„[Der frühere Personalreferent Zollitsch hat also] b) noch von einem erneuten Einsatz dieses Paters gewusst“Pater Gregor war jahrelang in den kirchlichen Personalverzeichnissen der Erzdiözese aufgeführt. Sein Name fand sich in den Protokollen der Pfarrgemeinderatssitzungen, er sah sich offenbar selbst als Seelsorger für Birnau und wurde auch von der Gemeinde so gesehen. Wenn der damalige Leiter der Abteilung „Seelsorge – Personal“, Dr. Robert Zollitsch, davon über 5 Jahre nichts gewusst haben will, ist er ja offenbar äußerst qualifiziert für seine Rolle als Erzbischof, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und „Ober-Aufklärer“ der katholischen Kirche in Deutschland.

„[Der frühere Personalreferent Zollitsch hat also] c) und einen solchen Einsatz schon gar nicht veranlasst.“Das hatte der Anzeigeerstatter, eines der Opfer aus Birnau, auch gar nicht behauptet. In der Anzeige ging es um eine mögliche Duldung des pädosexuellen Paters und dadurch u.U. die Ermöglichung weiterer Straftaten. Es war die Staatsanwaltschaft Freiburg, die die übertriebene Formulierung „veranlasst“ in die Welt gesetzt hatte.

„Die Zisterzienserabtei Mehrerau ist eine „Territorialabtei“, die dem zuständigen Abt untersteht. Die Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gehört als Priorat seit 1919 zur Abtei Mehrerau.“ – Das Priorat Birnau (Deutschland) gehört nur insofern zur Abtei Mehrerau (Österreich), als es ein Tochterkloster und von der Abtei abhängig ist. Das Kloster gehört aber nicht zu dem Territorium („Mini-Diözese“) der Territorialabtei. Genau diesen falschen Eindruck müssen aber die folgenden, umfangreichen Ausführungen bewirken, die das Bistum folgen lässt:

„Bei einer „Territorialabtei“ (vgl. can. 370 CIC/1983) handelt es sich um ein territorial umschriebenes Gebiet, dessen Betreuung einem Abt übertragen ist. Dieser trägt die alleinige Verantwortung – wie ein Diözesanbischof. Eine solche Gebietsabtei gehört zu keinem Bistum und ist vollständig unabhängig vom Diözesanbischof. Geleitet wird sie von einem Abt (als „eigenberechtigter Ortsordinarius“), der die entsprechenden Rechte und Pflichten in seinem Gebiet wahrnimmt. Dieser Abt trifft nach Maßgabe seiner Ordensstatuten auch die Personalentscheidungen innerhalb seines Territoriums. Er benötigt dazu weder die Genehmigung eines anderen Bischofs noch besteht irgendeine Form der Informationspflicht an andere Bischöfe.“ – Alles richtig – aber vollkommen irrelevant, weil Birnau eben nicht zum Abteiterritorium gehört, sondern zur Erzdiözese Freiburg. Somit ist der Abt nur in ordensrechtlicher Hinsicht zuständig. In seelsorgerlicher Hinsicht ist der Erzbischof von Freiburg zuständig. Ebenso für die Prüfung des Missbrauchsvorwurfs in Birnau (Tatortprinzip).

„Der nun verbreitete Verdacht eines strafbaren Verhaltens von Dr. Robert Zollitsch im Zusammenhang mit dem Kloster Birnau entbehrt also bereits mangels Zuständigkeit, aber auch in der Sache jeder Grundlage.“ – Zuständig für die Seelsorge in Birnau ist letztlich das Bistum, das die Zisterzienser aus Birnau mit der Seelsorge beauftragt hat. Das Bistum ist auch für die Prüfung des Missbrauchsvorwurfs zuständig. Es wurde nicht dementiert, dass Zollitsch oder das Ordinariat überhaupt nichts von Missbräuchen durch Pater Gregor Müller gewusst haben (s.o.). Deshalb kann auch nicht gefolgert werden, die Vorwürfe gegen Zollitsch entbehrten mangels Zuständigkeit oder in der Sache jeder Grundlage. Man achte auch darauf, dass das Bistum nie erklärt hat, die Vorwürfe seien falsch oder stimmten nicht – es werden immer nur vage Formulierungen wie „substanzlos“ oder eben „entbehren jeder Grundlage“ verwendet. Freilich können Vorwürfe auch wahr sein, wenn sie nicht belegt werden können.

„Der Strafantrag wurde nicht nur der Staatsanwaltschaft, sondern auch Journalisten zugeleitet – in der erkennbaren Absicht, mit dem sensationsheischend formulierten Vorwurf der „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ gegen einen Erzbischof Medieninteresse zu provozieren.“Dem Opfer zufolge wurde der Strafantrag den Journalisten erst zugeleitet, nachdem die Staatsanwaltschaft fälschlich verbreitet hatte, in der Anzeige würde der Vorwurf erhoben, Zollitsch hätte die Anstellung des Paters „veranlasst“. Es ging um die Duldung.

Einen Tag später veröffentlichte der neue Abt von Wettingen-Mehrerau, Abt Anselm van der Linde, eine Erklärung, deren offensichtliches Ziel es war, Erzbischof Zollitsch zu entlasten. Auch dort wurde der Eindruck erweckt, Birnau gehöre gar nicht zur Diözese Freiburg, sondern zum Territorium der Abtei Wettingen-Mehrerau:

„Das Priorat Birnau gehört zur Gebietsprälatur der Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau bei Bregenz.“ – Wie oben: Das Priorat Birnau (Deutschland) gehört nur insofern zur Abtei Mehrerau (Österreich), als es ein Tochterkloster und von der Abtei abhängig ist. Das Kloster gehört aber nicht zu dem Territorium („Mini-Diözese“) der Territorialabtei.

„Der Abt dieses Klosters ist kirchenrechtlich für die Mitglieder der Gemeinschaft zuständig.“ – Dies trifft insofern zu, als der Abt in ordensrechtlicher Hinsicht für die Ordensmitglieder zuständig ist. Hier soll aber offenbar der Eindruck erweckt werden, dass das Erzbistum Freiburg im Umkehrschluss nicht zuständig sei. Dieser Umkehrschluss ist falsch: Der Erzbischof ist in seelsorgerlicher Hinsicht zuständig und auch für die Prüfung des Missbrauchsfalles.

„Zudem ist die Gemeinschaft der Zisterzienser ein Orden päpstlichen Rechts und untersteht damit nicht dem jeweiligen Bischof vor Ort, sondern dem Papst in Rom.“ – Auch dies bezieht sich lediglich auf die ordensrechtliche Zuständigkeit, nicht auf die Seelsorge oder die Prüfung des Missbrauchsfalles. Im Kirchenrecht heißt es:

Can. 678 — § 1. Die Ordensleute unterstehen der Gewalt der Bischöfe, denen sie in treu ergebenem Gehorsam und mit Ehrerbietung begegnen müssen, in dem, was die Seelsorge, die öffentliche Abhaltung des Gottesdienstes und andere Apostolatswerke betrifft.

Selbst Experten wurden getäuscht

Aufgrund der Darstellungen des Bistums und des Abtes erlärten die Kirchenrechtsprofessoren Georg Bier (Freiburg) und Richard Puza (Tübingen, beide Kirchenprovinz Freiburg), Zollitsch sei überhaupt nicht zuständig gewesen. Beide machten allerdings falsche Aussagen, was zeigt, dass sie von falschen Voraussetzungen ausgingen – offenbar hatten die Erklärungen zur „Territorialabtei“ ihr Ziel nicht verfehlt: Prof. Puza erklärte, „Zollitsch sei nicht verantwortlich für die Vorgänge im Kloster Birnau, denn dieses gehöre nicht zum Gebiet der Erzdiözese Freiburg“ (dies ist falsch: Birnau gehört zur Erzdiözese Freiburg), und Prof. Bier behauptete,  Erzbischof Robert Zollitsch sei für die Seelsorge in der Kloster- und Wallfahrtskirche Birnau „niemals zuständig gewesen, weder als Personalreferent noch als Erzbischof“ (auch falsch: Zollitsch hat z.B. 2007 die Seelsorgeeinheit Birnau errrichtet und einen Zisterzienserpater aus Birnau zum Leiter bestellt).

Daraufhin erklärte das Erzbistum Freiburg in einer weiteren Pressemitteilung am 07.06.2010: „Mehrere Kirchenrechtsexperten sowie der Abt der Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau, Anselm van der Linde, haben bereits deutlich gemacht, dass Zollitsch mit Personalentscheidungen und Vorgängen im Kloster Birnau sicher nichts zu tun hatte.“ Außerdem veröffentlichte das Bistum auf seiner Website einen Artikel der Katholischen Nachrichtenagentur KNA, der die Darstellung des Bistums und Abt Anselms wiederholte und auch die Aussagen von Prof. Bier und Prof. Puza zitierte oder verwies. Und es veröffentlichte einen (eigenen?) Artikel, in dem die Vorwürfe als „Luftnummer“ bezeichnet wurden – was „gewissenhaft arbeitenden Journalisten“ bei „sorgfältiger Recherche inzwischen deutlich geworden“ sei. Dabei wurde auf Artikel in der Badischen Zeitung und der Südwestpresse verwiesen.

„Experten kontra Zollitsch“

Nun, zumindest bei der Badischen Zeitung arbeiteten die Journalisten wohl gewissenhafter und recherchierten sorgfältiger als es dem Bistum lieb sein konnte: Jedenfalls veröffentlichte die Badische Zeitung am 20. und 21. Juli zwei Artikel, Experten contra Zollitsch und Birnau – Terra Incognita für Zollitsch? In den Artikeln widerrief Prof. Bier sein ursprüngliches, Zollitsch entlastendes Statement und kam, wie auch der US-Kirchenrechtler und Missbrauchsexperte Thomas P. Doyle, zu dem Ergebnis, die Pfarrkuratie beziehungsweise Seelsorgeeinheit Birnau gehöre zur Erzdiözese Freiburg, und zuständiger Oberhirte für die Gläubigen sei der Erzbischof.

Außerdem werden in „Terra Incognita“ die auffällig missverständlichen Erklärungen des Erzbistums hinterfragt:

Die Formulierungen der Pressestelle blieben eigentümlich leer … Die Stabsstelle Kommunikation kommuniziert nicht falsch, aber irrelevant. Wozu der Aufwand?

Wozu der Aufwand?

Tja, wozu der Aufwand? – Diese Frage hatte ich mir auch gestellt… Und nicht nur mir, sondern auch dem Ordinariat, dem ich letzte Woche einige Überlegungen zu dessen bisheriger Kommunikationsstrategie zukommen ließ. Ich schrieb:

Obwohl ich einen gewissen Respekt für derart gewiefte Formulierungen nicht ganz verhehlen kann, stellt sich doch die Frage, ob sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz eine derartige Kommunikation zur Gewohnheit machen sollte. Denn anlässlich der Ermittlungen gegen Dr. Zollitsch wurden der Öffentlichkeit erneut raffinierte Formulierungen präsentiert, in denen zwar nicht explizit behauptet wurde, Birnau gehöre zum Abteiterritorium von Wettingen-Mehrerau, die Erklärungen aber im Zusammenhang keine andere Schlussfolgerung zuließen.

Das mag zwar auf den ersten Blick raffiniert erscheinen, aber auf den zweiten Blick erschließt sich mir nicht der Sinn solcher Formulierungen: EB Zollitsch kann sich ja später schlecht hinstellen und wortklauberisch erläutern, warum er es nicht so gemeint habe, wie es jeder verstanden hat. (Außer mir…)

Natürlich kann ich nur darüber spekulieren, was sich das Ordinariat dabei gedacht hat, als es auf eine Kommunikationsstrategie setze, die erforderte, dass kein einziger Mensch die Frage der Zuordnung von Birnau prüfen würde („alles oder nichts“). Aber man darf wohl annehmen, dass dadurch effektiv verhindert wurde, dass sich wegen des Ermittlungsverfahrens irgendwelche Missbrauchsopfer melden würden: Wer würde sich schon als Missbrauchsopfer outen, wenn das Verfahren (angeblich) mangels Zuständigkeit sowieso eingestellt würde? 

Wird fortgesetzt…

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