Niedersachsen: GRÜNE fordern Religionsfreiheit auch an Schulen in kirchlicher Trägerschaft

Pressemitteilung vom 20.06.2010:

Landesregierung darf sich nicht aus Verantwortung stehlen

Die schulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ina Korter hat die Landesregierung aufgefordert, die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit auch an kirchlichen Schulen zu gewährleisten. „Auch dort muss die Teilnahme am Religionsunterricht freiwillig sein und als Alternative das Fach Werte und Normen angeboten werden“, forderte die Grünen-Politikerin. Sie bezeichnete es als „unakzeptabel“, dass sich die Landesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage zu diesem Thema als nicht zuständig bezeichnet habe.

„Ab dem Alter von 14 Jahren dürfen Jugendliche selbst über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Dieses Recht leitet sich aus dem Grundrecht auf Religionsfreiheit ab und muss selbstverständlich auch für Jugendliche gelten, die von ihren Eltern an Schulen in kirchlicher Trägerschaft angemeldet wurden“, sagte Korter. Dies gelte ganz besonders dann, wenn die Schule in kirchlicher Trägerschaft die einzige am Ort sei und die Jugendlichen deshalb nicht auf eine Schule in öffentlicher Trägerschaft wechseln könnten. Das sei zum Beispiel bei der Überführung des Gymnasiums Twistringen in kirchliche Trägerschaft und bei der geplanten kirchlichen Gesamtschule in Wunstorf der Fall.

Nicht nachvollziehbar sei die Rechtsauffassung der Landesregierung, wonach es in der Entscheidungsfreiheit der kirchlichen Träger liege, ob sie eine Alternative zum Religionsunterricht anbieten. Korter: „Ich empfehle einen Blick ins Grundgesetz. Dort steht, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Es ist deshalb die Aufgabe des Staates, die Verwirklichung des Grundrechtes auf Religionsfreiheit in allen Schulen sicherzustellen.“

3 Responses to Niedersachsen: GRÜNE fordern Religionsfreiheit auch an Schulen in kirchlicher Trägerschaft

  1. Schwabe sagt:

    Meine Kinder besuchen kirchliche Internate. Dort gibt es Schüler, die nicht gläubig sind. Keiner wehrt sich, den Religionsunterricht zu besuchen, der schon in der Oberstufe wissenschaftlichen Anspruch hat.

    Es kann im übrigen jeder gehen, wenn es ihm nicht gefällt. Manche von diesen Grünen-Tanten sollten sich lieber um die eigene Vergangenheit kümmern. Haben die Gründen die Päderasten lange unterstützt:

    Die Grünen waren für eine völlige Abschaffung des Sexualstrafrechtes, einschließlich des § 176 StGB. Diese Diskussion wurde von der breiten Öffentlichkeit meist abgelehnt und führte 1985 zu einem Skandal um die Grünen (dem sogenannten Kindersexskandal), als die Landesarbeitsgemeinschaft „Schwule und Päderasten“ im Landtagswahlkampf NRW ein Diskussionspapier vorgelegt hatte, welches explizit die Abschaffung des § 176 StGB forderte. Auch innerhalb der Partei Die Grünen gab es Diskussionen um eine Abschaffung des Sexualstrafrechts, und damit auch um eine Abschaffung des § 176 StGB über den sexuellen Missbrauch von Kindern. Ein entsprechendes Diskussionspapier, das unter dem Titel Sexualität und Herrschaft von der Arbeitsgruppe Schwule und Päderasten (Schwup) des Landesverbands Nordrhein-Westfalen beschlossen wurde, sorgte im Landtagswahlkampf 1985 für Aufregung („Kindersexskandal“.

    Vielleicht sollten die Grünen besser ihre eigene Vergangenheit aufarbeiten.

    • skydaddy sagt:

      Deine Ausführungen sind unter der Bezeichnung „Haltet den Dieb!“ als rhethorischer Trick bekannt, um vom eigenen Versagen (hier natürlich nicht Deins, sondern der Kirche) abzulenken.

      Abgesehen davon wäre es mir neu, wenn die Grünen jahrzehntelang pädokriminelle Mitarbeiter durch Versetungen und Vertuschung gedeckt hätten.

      Aber vielleicht kannst Du noch mal erläutern, was Du unter „Religionsunterricht mit wissenschaftlichem Anspruch“ verstehst. Die Aufgabe des RU ist es (in D), den Kindern unbewiesene Glaubenssätze (die sich noch dazu von Religion zu Religion widersprechen) als bestehende Wahrheiten zu vermitteln. Das ist das Gegenteil von wissenschaftlich.

  2. Schwabe sagt:

    Zum Religionsunterricht gehört natürlich die Einführung in die Bibel und in die christliche Glaubenslehre. Es gehören dazu die wichtigsten Lieder, es gehören dazu die Gebete, wie das Vaterunser.

    Später kommen nach meiner Erinnerung dazu die Grundlagen anderer Religionen, Religionsgeschichte, Religionsphilosophie, ethische Themen und die Einführung in die Theologie (Karl Rahner oder bei den Evangelischen die historisch-kritische Theologie, Bultmann, Ebeling usw.), politische Themen wie Entwicklungszusammenarbeit.

    Ich habe noch nie von Schülern gehört, dass sie sich bedrängt gefühlt haben. Selbst bei meinen Kindern in kirchlichen Gymnasien wird ein (zu) neutraler Unterrichtston gepflegt.

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