„Lückenlose Aufklärung“: Fragen an das Ordinariat Freiburg

Zum Auftakt der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz erklärte deren Vorsitzender, der Freiburger Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, am 22. Februar 2010:

Wo immer nämlich ein  Verdacht vorliegt, muss es eine lückenlose und absolut transparente Aufklärung geben. […] Wir deutschen Bischöfe drängen darauf, dass die früheren und teils lange zurückliegenden wie natürlich alle neueren Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen aufgeklärt werden.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt derzeit gegen Zollitsch. Wie berichtet, werfen die bisherigen Erklärungen des Erzbistums hierzu mehr Fragen auf als sie beantworten.

Die Erklärungen, die das Ordinariat Freiburg der Öffentlichkeit gegenüber abgegeben hat, müssen zumindest bei wohlwollender Betrachtung noch nicht als Lüge bezeichnen werden. (Wie z.B. die Formulierung, es gäbe „Hinweise“ darauf, dass der beschuldigte Pater erneut in Birnau eingesetzt war, obwohl das Ordinariat weiß, dass der Pater wieder dort eingesetzt war.)

Dem Opfer gegenüber hat das Ordinariat allerdings mehrfach Auskünfte gegeben, die tatsächlich falsch waren – und die die Recherchen des Opfers in völlig falsche Richtungen geleitet hätten:

Das Opfer hat die Missbräuche aus seinem normalen Leben ausgeklammert und konnte sie zunächst keiner bestimmten Zeit zuordnen. Als es deshalb 2006 fragte, wann der Pater in Birnau eingesetzt war, erhielt es die Auskunft: von 1963 bis 1965. Noch am 22. März 2010 erklärte der Leiter des Freiburger Ordinariats, Generalvikar Dr. Fridolin Keck: „Die Tatzeit war in der ersten Hälfte der 60er Jahre“. (Ich stelle gerade fest: Hier hat das Ordinariat auch die Öffentlichkeit falsch informiert.) Tatsächlich war Pater Gregor bei seinem ersten Einsatz von 1966 bis 1968 in Birnau – also in der zweiten Hälfte der 60er Jahre.

Einen Tag später, am 23. März 2010, teilte Domkapitular Dr. Eugen Maier dem Opfer mit:

„Pater Gregor M. hat die Abtei Birnau 1968 verlassen und hielt sich seither nicht mehr in der Erzdiözese Freiburg und nicht mehr in Deutschland auf“

Drei Tage später, am 26. März 2010, schrieb Dr. Maier, dass

[…] Pater G. – bezogen auf das Jahr 2006 – seit 37 Jahren [also seit 1968] nicht mehr im Bereich der Erzdiözese Freiburg und der Bundesrepublik Deutschland war. Ich kannte seinen Aufenthaltsort nicht.

Und knapp eine Woche später, am 01. April 2010, schrieb Dr. Maier:

Meine mit Ihnen abgesprochene Entscheidung, Ihre Anzeige sofort an den Abt weiter zu leiten und ihn aufzufordern, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen (einschl. der sofortigen Verständigung der aktuellen Einsatzstelle von Pater G.) halte ich auch heute für angemessen – zumal Pater G. die Erzdiözese Freiburg und die Bundesrepublik Deutschland 1968 verlassen hat.

Tatsächlich war Pater Gregor jedoch von 1987 bis 1992 erneut in Birnau im Erzbistum Freiburg tätig und ist auch in den damaligen Personalverzeichnissen der Erzdiözese aufgeführt.

Im Sinne einer „lückenlosen und absolut transparenten Aufklärung“ (Zollitsch, s.o.)  sollte Zollitschs Ordinariat daher folgende Fragen beantworten – allein schon, um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, es habe vertuschen wollen:

Woher hatte das Ordinariat die Information, Pater Gregor sei von 1963 bis 1965 in Birnau gewesen? Da er erst ab 1966 dort war, kann diese Information nicht aus den kirchlichen Unterlagen stammen – sofern diese sauber geführt worden sind. Hat sich – Jahrzehnte später – jemand an Pater Gregor erinnert? Weshalb?

Im Sinne von lückenloser Aufklärung und Transparenz wäre auch zu klären, wer im Ordinariat beim Wiedereinsatz von Pater Gregor 1987 von dessen Pädophilie oder Vorkommnissen während seines ersten Aufenthalts in Birnau gewusst haben könnte. Zollitschs Zeit als Personalreferent begann ja erst 1983, er wäre also vermutlich auf Dokumente oder mündliche Informationen angewiesen gewesen, um von der – damals z.B. im Bistum Basel bereits bekannten und dokumentierten – Pädophilie des Paters Kenntnis zu erhalten.

Mir liegen die Personalverzeichnisse (Schematismen) der Erzdiözese Freiburg für die Jahre 1968 und 1987 auszugsweise vor: demzufolge waren zwei Mitglieder des Ordinariats von 1968 – also beim Weggang des Paters – bei dessen Rückkehr 1987 immer noch dort, darunter Dr. Robert Schlund, Generalvikar von 1968 bis 1988.

Am 23. März 2010 teilte Domkapitular Dr. Maier dem Opfer mit:

„Pater Gregor M. hat die Abtei Birnau 1968 verlassen und hielt sich seither nicht mehr in der Erzdiözese Freiburg und nicht mehr in Deutschland auf“

Wie ist das Ordinariat zu dieser – doch sehr weitgehenden – Aussage gelangt? Deutschland hat 27 Diözesen und etliche Ordenseinrichtungen. Das Ordinariat Freiburg hat selbst darauf hingewiesen, dass die Zisterzienserabtei, die für Pater Gregor verantwortlich ist, dem Bistum gegenüber nicht informationspflichtig sei. Wie konnte das Ordinariat da zu der Überzeugung gelangen, „Pater Gregor M. hat die Abtei Birnau 1968 verlassen und hielt sich seither nicht mehr […]  in Deutschland auf“ bzw. er sei „bezogen auf das Jahr 2006 – seit 37 Jahren [d.h. seit 1968] nicht mehr im Bereich der Erzdiözese Freiburg und der Bundesrepublik Deutschland“ gewesen?

Als das Opfer das Ordinariat mit einem Auszug aus dem Melderegister konfrontierte, lieferte Dr. Maier am 9. April 2010 folgende Erklärung:

„In der Akte Birnau ist Pater Gregor für die von Ihnen benannten Jahre [Anm: 1987-1992] nicht nachweisbar. (…) In den Personalschematismen der Jahre 1989 bis 1995 ist Pater G. aufgeführt. Meine Aussage war also falsch. Die falsche Aussage entsprang nicht meiner Absicht, sondern den Angaben der Registratur. Die falsche Aussage bedauere ich, und ich bitte um Entschuldigung.“

Das Ordinariat erklärte noch vor wenigen Tagen gegenüber der Öffentlichkeit:

Die Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gehört als Priorat seit 1919 zur Abtei Mehrerau. […] Eine solche Gebietsabtei gehört zu keinem Bistum und ist vollständig unabhängig vom Diözesanbischof.

Dennoch verfügt das Ordinariat offenbar über eine „Akte Birnau“ (s.o.). Was ist das für eine Akte, was für Informationen finden sich darin?

Über die Akte verfügt das Ordinariat vermutlich deshalb, weil die Zisterzienser seit 1946 mit der Seelsorge für die Seelsorgeeinheit (früher: Pfarrkuratie) Birnau im Dekanat Linzgau der Erzdiözese Freiburg betraut sind. Diese beinhaltet auch die Pfarrei Nußdorf und Deisendorf mit 956 Katholiken (im Jahr 1992, also beim Weggang von Pater Gregor nach seinem zweiten Einsatz in Birnau).

Das Bistum beauftragt den Prior des Klosters Birnau mit der Leitung der Seelsorgeeinheit. Die Seelsorge in den beiden Orten wird durch die Zisterziensermönche durchgeführt. Der Erklärung des Bistums zufolge sind die Zisterzienser dabei vom Bistum unabhängig in der Frage, welche Mönche konkret eingesetzt werden.

Es wäre daher nicht verwunderlich, wenn in der „Akte Birnau“ beim Ordinariat Freiburg – genau wie bei der Pfarrkuratie im Schematismus (siehe Bild: Auszug von 1992) – lediglich der Prior des Klosters als Leiter aufgeführt wäre, aber nicht die Mönche. Das hieße aber, dass die Akte Birnau der falsche Ort wäre, um die Frage zu beantworten, ob Pater Gregor später noch einmal in Birnau war.

Ein guter Ort, um die Frage nach einem zweiten Einsatz von Pater Gregor zu klären, wären hingegen die Personalschematismen der Jahre 1988 bis 1992 gewesen – darin sind außer dem Prior auch alle Patres von Birnau aufgeführt (Auszug von 1992):

 

In der Erklärung von Dr. Maier fällt zudem die ungewöhnliche Formulierung auf, in der „Akte Birnau“ sei Pater Gregor „nicht nachweisbar“ gewesen. Man würde vielleicht eine Formulierung erwarten wie „sein Name taucht darin nicht auf“, oder er sei in der Akte „nicht aufgeführt“. Aber „nicht nachweisbar“? War sich das Ordinariat nicht hundertprozentig sicher, sondern nur zu 99 Prozent? (Eigentlich mag ich es nicht, so auf dieser Formulierung herumzureiten, aber wir haben ja gesehen, wie spitzfindig das Ordinariat argumentiert.)

Das Ordinariat hat sowohl dem Opfer als auch der Badischen Zeitung mitgeteilt, dass Pater Gregor von 1989 bis 1995 Mitglied im Konvent der Zisterzienser in Birnau war bzw. dass der Pater „[i]n den Personalschematismen der Jahre 1989 bis 1995“ aufgeführt ist. Tatsächlich wurde Pater Gregor aber bereits 1992 nach Schübelbach im Bistum Chur (Schweiz) versetzt. Wie kommt es, dass er trotzdem bis 1995 in Birnau aufgeführt war? Oder ist das Ordinariat der Auffassung, dass es dem Opfer bzw. der Badischen Zeitung Auskünfte erteilen kann, ohne die zugrundeliegenden Sachverhalte einigermaßen sorgfältig zu prüfen? (Vgl. auch die falsche Auskunft des Ordinariats zur ersten Einsatzzeit des Paters, s.o.)

Die obigen Punkte beziehen sich nur auf Fälle, in denen das Ordinariat falsche Auskünfte erteilt hat. Im Sinne einer „lückenlosen und absolut transparenten Aufklärung“ (Zollitsch) auch von „früheren und teils lange zurückliegenden“ Fällen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen (Zollitsch, s.o.) könnte sich das Ordinariat und Erzbischof Zollitsch auch zu folgenden Punkten äußern:

Erzbischof Zollitsch könnte sich zum Beispiel persönlich und unmissverständlich dazu äußern, ob er selber während seiner Zeit als Personalreferent

  • von der Pädophilie bzw. Pädokriminalität des Paters wusste und
  • vom Einsatz des Paters in Birnau wusste.

Unabhängig von Zollitschs persönlicher Kenntnis könnte auch das Ordinariat Freiburg sich dazu äußern, ob die Pädophilie des Paters bzw. diesbezügliche Vorwürfe dem Bistum bereits vor 2006 bekannt waren.

Bisher wurde nur erklärt, man habe erst 2006 von dem Fall des Opfers erfahren. Was ist mit anderen Fällen?

Da das Bistum nie dementiert hat, von der Pädophilie des Paters gewusst zu haben, wären auch folgende Fragen naheliegend:

Die Abtei Mehrerau wusste offenbar bereits 1968 von Vorwürfen gegen den Pater. Wurde dies dem Bistum, in dem der Pater eingesetzt war, nicht mitgeteilt? Wurde nicht angefragt, ob im Bistum vielleicht auch diesbezügliche Vorwürfe oder Gerüchte bekannt waren? Vielleicht findet sich dazu etwas in den Akten der Abtei.

Als das Bistum Basel den Pater 1971 einstellte und dabei von dessen Pädophilie Kenntnis erhielt – hat es da nicht beim Erzbistum Freiburg, in dem der Pater wenige Jahre zuvor tätig gewesen war, nachgefragt, was in Freiburg über den Pater bekannt war? Alleine schon, um die eigene Sorgfalt beim Umgang mit dieser Sache zu dokumentieren? Vielleicht findet sich dazu etwas in den Baseler Akten.

Als man beim Ordinariat Freiburg 2006 von den Vorwürfen erfuhr – hat man da bei der Rücksprache mit dem Abt nicht die naheliegende Frage gestellt „Haben Sie nichts davon gewusst?“ Dies auch im Hinblick darauf, dass die Zisterzienser ja weiterhin die Seelsorge für die Katholiken in den umliegenden Orten durchführen. Wenn ja – was hat der Abt geantwortet? Falls er abgestritten hat, von den Vorfällen gewusst zu haben – hat das Ordinariat bei den anderen beiden Bistümern, in denen der Pater eingesetzt war (Basel und Chur, beide Schweiz) nachgefragt, ob dort Vorwürfe bekannt waren? Wie gesagt – auch im Hinblick darauf, dass die Abtei nach wie vor mit der Seelsorge im Bistum betraut war.

Und wieso hat man der Erklärung des Paters Glauben geschenkt, es habe sich bei dem 2006 bekannt gewordenen Fall um einen Einzelfall gehandelt? Die deutschen Bischöfe haben in der Einführung zu ihren Leitlinien zum sexuellen Missbrauch von 2002 selbst erklärt:

Heute steht fest, dass Pädophilie eine sexuelle Störung ist, die von der Neigung her strukturell nicht abänderbar ist

Da wäre es doch vielleicht geboten gewesen, diese Auskunft andernorts noch einmal gegenzuprüfen. Wurde dies nicht getan? Wurde nicht bei den Bistümern Chur und Basel nachgefragt, ob dort Vorwürfe bekannt waren?

Update: Das Ordinariat hat nie ausdrücklich erklärt, dass es der Behauptung Glauben geschenkt hat! Generalvikar Dr. Fridolin Keck hat lediglich erklärt:

  Der Pater hat […] diese Tat als Einzelfall dargestellt.

Umso interessanter wäre es, vom Ordinariat zu erfahren, ob es diese Behauptung geglaubt oder überprüft hat (s.o.).

Nachdem der Abt von Mehrerau dem Ordinariat Ende Dezember 2006 zugesagt hatte, „die erforderlichen Schritte einzuleiten“ und „sofort auch das Bistum Chur [zu] verständigen“ – wurde nie nachgeprüft, ob diese Zusage auch tatsächlich eingehalten wurde? Ich weiß, ich wiederhole mich, aber: Die Zisterzienser waren weiterhin mit der Seelsorge im Bistum betraut, da wäre es doch nicht unangebracht gewesen, die Zuverlässigkeit der Abtei zu überprüfen.

Als Erzbischof Dr. Robert Zollitsch zum 01.01.2008 den Zisterziensern der Abtei Mehrerau erneut die Seelsorge für Birnau und Umgebung anvertraute – kam auch da niemand auf den Gedanken, vorher zu prüfen, ob der Abt seine Zusage eingehalten hatte? Seitdem war fast genau ein Jahr vergangen!

Nachdem das Opfer Ende 2006 auf den pädokriminellen Pater hingewiesen hatte und dieser auch geständig gewesen war – hatte man beim Bistum Freiburg vor März dieses Jahres (2010) tatsächlich keine Kenntnis darüber, dass Pater Gregor immer noch in Schübelbach (Schweiz) aktiv war? Schübelbach ist nur 70 Kilometer von seinem früheren Einsatzort Birnau entfernt. Pater Gregor hat in der Schweiz jahrelang beliebte „Fasnachtsmessen“ durchgeführt. Spätestens Anfang Februar dieses Jahres tauchte sein Name im Zusammenhang damit auch in einem Nachrichtenartikel auf.

Als das Ordinariat Freiburg und Bischof Zollitsch im März dieses Jahres erkennen mussten, dass die Abtei die sexuellen Verbrechen des Paters jahrzehntelang verheimlicht hat und selbst nach der Zusage, „die erforderlichen Schritte einzuleiten“ und „sofort auch das Bistum Chur [zu] verständigen“ drei Jahre lang untätig geblieben war – wieso hat Erzbischof Zollitsch den Zisterziensern da nicht die Seelsorge in seinem Bistum entzogen? Hatte es vielleicht damit zu tun, dass dann deutlich geworden wäre, dass das Bistum letztlich doch verantwortlich dafür ist, wer in Nußdorf und Deisendorf die Seelsorge durchführt?

Ich will ja nicht kleinlich sein – aber der Anspruch auf „lückenlose und absolut transparente Aufklärung“ stammt nun mal nicht von mir, sondern von Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz.

Zollitsch hat jetzt die Gelegenheit, zu zeigen, ob er es mit Transparenz und Aufklärung ernst meint.

6 Responses to „Lückenlose Aufklärung“: Fragen an das Ordinariat Freiburg

  1. jesusandyou sagt:

    Die ganzen Verbrechen von einzelnen Kirchnvertretern sind wirklich schlimm. Und Gott würde sowas auf keine Fall gut heißen.

    Und ich finde es gut, dass der Papst sich dazu entschuldigt hat.

    Aufklärung muss sein, damit sowas nie wieder vorkommt!

  2. Schwabe sagt:

    Es gibt niemanden, der Kindesmissbrauch nicht als Vergehen oder sogar Verbrechen ansieht.

    Allerdings kann man nicht zu oft wiederholen, dass man mit Anschuldigungen vorsichtig sein sollte. Was war mit Michael Jackson? Wurde er nicht angezeigt, um finanziell angezapft zu werden. Hat ihn nicht die Weltöffentlichkeit verurteilt, bevor sie etwas von ihm wusste.

    Bischof Mixa, so kurios und voller Hybris der Mensch auch sein mag, hat durchaus recht: Erst hat man ihn des sexuellen Missbrauchs verdächtigt. Jetzt, da sich herausgestellt hatte, dass er niemanden missbraucht hat, lässt man ihn mit dem Vorwurf sitzen.

    Wir müssen extrem vorsichtig sein mit vorschnellen Verdächtigungen, so auch im Fall Zollitsch und dem verdächtigen Pater. Es kann jedem passieren, dass er unschuldig in Verdacht gerät. Umso wichtiger ist es, rechtsstaatliche Grundsätze zu bewahren. Auch die Wiedergabe von falschen Tatsachen in Frageform oder in Anführungszeichen ist eine falsche Verdächtigung.

  3. skydaddy sagt:

    Hallo Schwabe!

    In vielerlei Hinsicht sind wir uns einig. Ich war auch verblüfft, dass der Missbrauchsvorwurf gegen Mixa so schnell und ungeprüft publiziert wurde und heiße das auch nicht gut. (Die Verantwortlichen sagten sich vermutlich, dass sie die „Hängepartie“ mit dem wegen der Finanz- und Prügelvorwürfe unglaubwürdigen Mixa schnell beenden wollten – jetzt geht es munter weiter!)

    Ich habe ja schon mal geschrieben, dass ich nicht weiß, ob und ggf. was Zollitsch über die Pädokriminalität und den Einsatz von Pater Gregor in Birnau wusste. Ich denke auch, dass die Sache aus den 80/90er Jahren für Zollitsch zwar unangenehm, aber nicht kritisch wäre – sofern da nicht noch etwas nachkommt.

    Was er sich aber konkret und belegbar vorwerfen lassen muss ist, dass der die Zisterzienser weiter mit der Seelsorge betraut, obwohl sie sich als gefährlich unzuverlässig erwiesen haben, und dass sein Ordinariat 2010 dem Opfer (z.T. auch der Öffentlichkeit) falsche Auskünfte gegeben hat und die Öffentlichkeit im Unklaren über die tatsächlichen Verhältnisse in der Seelsorgeeinheit Birnau im Unklaren lässt.

    Wenn dann die Vorwürfe nicht einmal klar dementiert werden, muss man schon darauf hinweisen, finde ich.

    Zollitsch ist damit als Aufklärer völlig unglaubwürdig.

  4. […] im März 2010 – mehr als drei Jahre nach dem Hinweis des Opfers Ende 2006 – wusste man beim Bistum Freiburg noch nicht einmal, wann der betreffende Pater im Bereich des Bistums…. Das hinderte das Ordinariat Freiburg allerdings nicht daran, dem Opfer gegenüber mehrfach zu […]

  5. […] Ordinariat nicht unbedingt Verlass ist, musste ja nicht nur das Missbrauchsopfer aus Birnau erfahren, sondern auch Kirchenrechtsprofessor […]

  6. emporda sagt:

    @jesusandyou
    Aufklärung muss sein, damit sowas nie wieder vorkommt!
    Antworten
    ———————–
    Die Aussage zeigt die übliche Ignoranz aktiver Christen mit ihrem infantilen Denken. Alle sind lieb und Gott hilft.

    Pädophile sind in der großen Mehrheit >75% nicht therapierbar, sie bleiben eine potentielle Gefahr auch wenn körperlich ab 65 nichts mehr geht. Das pädophile Verbrechen findet im Kopf statt, der Täter ist de-facto wie ein infantiles Kind ohne pupertäre Entwicklung, das gerne Onkel Doktor spielt.

    So wenig wie man eine scharfe Handgranate auf einem Spielplatz rumliegen lassen kann, so wenig kann man einem Pädophilen Kontakte mit Minderjährigen erlauben. Das Unglück ist in beiden Fällen unausweichlich.

    Es genügt nicht solche Menschen zu versetzen, ihnen den Zugang zu Kindern zu „verbieten“ und dergleichen mehr. Es bleibt nur sie bis zum Lebensende wegzusperren

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