Zollitschs laxer Umgang mit der Wahrheit

Die Verteidigung von Zollitsch sieht genau so aus, wie man es erwarten würde, wenn an den Vorwürfen etwas dran ist.

UPDATES am Ende des Artikels

Ich kann nicht beurteilen, ob der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, sich strafbar gemacht hat, indem er die Wiederanstellung eines als pädosexuellen Paters verantwortet (oder nicht verhindert) haben soll.

Was ich allerdings beurteilen kann, ist der Umgang mit der Wahrheit, den Zollitsch, die Deutsche Bischofskonferenz und Zollitschs Bistum Freiburg bisher an den Tag gelegt haben, wenn es um das Thema Missbrauch ging:

Ultimatum an die Bundesjustizministerin

Als erstes mag einem einfallen, wie Zollitsch im Februar der Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ein Ultimatum stellte, sie solle angebliche „falsche Tatsachenbehauptungen“ zurücknehmen. Noch am 16. März (also Wochen später) antwortete mir Zollitschs Bistum Freiburg auf eine E-Mail:

Von einer Bundesministerin dürfen wir als Bundesbürger erwarten, dass Sie sich mit den Fakten vertraut macht und nicht durch falsche Tatsachenbehauptungen dazu beiträgt, die Realität zu verzerren und Stimmungen zu schüren.

Allerdings hatte sich die Ministerin in der Tat mit den Fakten vertraut gemacht und darauf hingewiesen, dass die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz eben selbst bei erhärtetem Verdacht auf sexuellen Missbrauch keine Meldung an die Staatsanwaltschaft vorsehen. Auf meine Bitte um Auskunft, worin denn die falschen Tatsachenbehauptungen bestanden haben sollen, erhielt ich vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz lediglich den Hinweis auf die Pressemitteilung zum Treffen der Ministerin mit Bischof Zollitsch. Selbstverständlich fand sich darin nicht der geringste Hinweis auf die Vorwürfe.

Dementi zu „Vertuschungsvorwurf“

Im März meldete Zollitschs Bistum Freiburg in Bezug auf einen anderen Fall:

KRITIK MIT BLICK AUF FAKTEN HALTLOS

Erzbischof Robert Zollitsch hat die Vorwürfe, er habe einen Fall von sexuellem Missbrauch im Erzbistum Freiburg „vertuscht“, mit Blick auf die Fakten als haltlos zurückgewiesen. […]

Die in der Bistumsmeldung aufgeführten Fakten entsprachen allerdings jenen, die auch von der Badischen Zeitung berichtet worden waren – allerdings um eine wesentliche Information gekürzt. In der Bistumsmeldung heißt es:

Generalvikar Keck verweist auf Vorgänge in Oberharmersbach (Dekanat Offenburg-Kinzigtal), wo ein langjähriger Ortspfarrer im Juni 1991 in den Ruhestand versetzt wurde – obwohl es lediglich Gerüchte über „unsittlichen Kontakt zu Kindern“ gab und dieser Verdacht zunächst nicht konkretisiert werden konnte. Der Pfarrer verließ die Gemeinde und zog in ein Altenheim – verbunden mit der Auflage, sich von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten.

Die Badische Zeitung hatte allerdings noch darauf hingewiesen, dass der Wegzug des Pfarrers innerhalb von nur drei Tagen erfolgt sein soll, und die Frage aufgeworfen, ob ein solches Vorgehen wirklich nur wegen vager Verdachtsmomente ergriffen wurde:

Suchte die Kirche damals gründlich genug nach Opfern? Recherchierte sie ausreichend intensiv? Und warum ließ sie diese Arbeit zu diesem Zeitpunkt nicht die Staatsanwaltschaft übernehmen? Immerhin hielt die Kirche offenkundig Eile für geboten. Vom Bekanntwerden der Ablösung bis zum Wegzug seien nur drei Tage vergangen, erinnert sich der in Oberharmersbach ansässige Lehrer Karl-August Lehmann.

In der offiziellen Stellungnahme der Erzdiözese vom Freitag heißt es, man habe Franz B. beim Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand auferlegt, sich fortan „jeglichen Kontakts zu Kindern und Jugendlichen zu enthalten“. Trifft man solch weitreichende und drastische Vorkehrungen gegenüber einem seit fast einem Vierteljahrhundert in einer Gemeinde amtierenden Pfarrer tatsächlich aufgrund lediglich vager Verdachtsmomente?

Diese Frage stellt sich auch nach dem von Zollitsch geforderten Blick auf die Fakten noch.

Kirchensprech

Wie ich in den ausführlichen Artikeln „Kirchensprech verstehen“ und „Kirchensprech: Praxisbeispiele zum Thema Missbrauch“ dargestellt habe, sind die deutschen Bischöfe Meister darin, Formulierungen zu verwenden, die beim unbefangenen Leser oder Zuhörer einen besseren Eindruck erwecken als es eigentlich der Fall ist. Erzbischof Zollitsch ist hier keine Ausnahme. So sagte er bspw. zum Auftakt der diesjährigen Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz:

Die Leitlinien haben sich bewährt. Sie weisen uns selbst den Weg, wie wir Mitverantwortung übernehmen können. Dabei wünschen wir, dass die staatlichen Behörden so schnell wie möglich eingeschaltet werden und die Staatsanwaltschaften alle möglichen Einblick erhalten. Ich betone das, weil es hierzu Falschmeldungen gab.

Der Wunsch von Zollitsch, „dass die staatlichen Behörden so schnell wie möglich eingeschaltet werden“ bezieht sich wohl darauf, dass die Opfer oder Zeugen die Staatsanwaltschaft einschalten – für die Kirche sehen die bischöflichen Leitlinien hingegen selbst bei erhärtetem Verdacht noch keine Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden vor:

III.5. Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.

Die Leitlinien zielen auf eine Selbstanzeige des Täters bei erwiesenem Missbrauch ab. Es ist nicht ersichtlich, wie das mit einer vorhergehenden Information der Staatsanwaltschaft vereinbar sein soll – eine Selbstanzeige kann man ja nur erstatten, wenn noch nicht ermittelt wird.

Tatsächliche Falschmeldungen, die in dieser Hinsicht zahlreich in Umlauf waren (Google-Suchergebnisse), enthielten vielmehr die folgende Formulierung:

Die Leitlinien verpflichten die Kirche bisher nur bei einem erhärteten Verdacht und bei nicht-verjährten Fällen, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. [Wie gesagt, eine Falschinformation: Bei erhärtetem Verdacht ist eine kircheninterne Voruntersuchung vorgesehen.]

Es ist mir nicht bekannt, dass Zollitsch oder die Bischofskonferenz versucht hätten, dies richtig zu stellen – oder gar deswegen Ultimaten ausgesprochen hätten.

Aktuelles Dementi

Mit diesem Vorwissen kann man nun das aktuelle Dementi von Zollitschs Bistum unter die Lupe nehmen (Auszug):

Die Vorwürfe gegen Erzbischof Dr. Robert Zollitsch treffen nicht zu, weil

1. der Erzdiözese Freiburg erst seit Ende 2006 bekannt war, dass es in den 60er Jahren zumindest einen Fall von sexuellem Missbrauch bei der Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gab

2. Dr. Zollitsch als damals zuständiger Personalreferent der Erzdiözese keinesfalls 1987 eine erneute „Anstellung dieses Paters“ in Birnau veranlasst hat: Eine weitere Anstellung beim Erzbistum Freiburg hat es nicht gegeben – wenngleich es Hinweise darauf gibt, dass der beschuldigte Pater erneut zur Klostergemeinschaft des Zisterzienserordens in Birnau gehörte. Deren Zusammensetzung wird vom Abt des Ordens eigenständig geregelt (Erläuterung – s.u.).   

Der frühere Personalreferent Zollitsch hat also

a) weder von den Vorwürfen aus den 60er Jahren

b) noch von einem erneuten Einsatz dieses Paters gewusst

c) und einen solchen Einsatz schon gar nicht veranlasst.

1. Was wusste Zollitsch?

In der Mitteilung wird zunächst festgestellt, dass die Vorwürfe „der Erzdiözese“ erst seit Ende 2006 bekannt waren (und nicht schon 1987). Ohne erkennbare Rücksprache mit Zollitsch wird aus dieser Feststellung offenbar abgeleitet (siehe das „also“ vor den letzten drei Punkten oben), dass auch Zollitsch nichts davon gewusst haben soll. Es ist aber nicht unrealistisch, anzunehmen, dass der Personalreferent mehr weiß, als offiziell in den Unterlagen des Bistums dokumentiert ist. Der derzeitige Skandal beruht doch gerade darauf, dass Missbrauchsfälle vertuscht worden sind – also trotz des Wissens darüber nicht dokumentiert wurden. Im übrigen hat sich bei einer Untersuchung der Personalakten von pädosexuellen Priestern in den USA gezeigt, dass dieses „Problem“ in den Akten regelmäßig mit Codewörtern bzw. Euphemismen (Beschönigungen) verschlüsselt war, wie z.B. Alkoholismus, Depression, unreifes Verhalten usw. (Code Words to Hide Sex Abuse) Haben die Freiburger Ermittler Einsicht in die Bistumsakten und die Personalakte des Paters?

In Anbetracht der vagen Formulierung in der Pressemitteilung des Bistums wäre es hilfreich, wenn Zollitsch selbst unmissverständlich erklären würde, dass er keine Kenntnis von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch oder unprofessionellem Verhalten des Paters hatte. Meines Wissens hat er das bisher nicht getan.

(Aus gegebenem Anlass sei hier auch nochmals darauf hingewiesen, dass z.B. Streicheln – sofern es nicht an den Geschlechtsteilen geschieht – oder sogar Saunagänge mit Ministranten keinen sexuellen Missbrauch darstellen, da dies keine sexuellen Handlungen sind. Es sind aber natürlich Warnzeichen. Siehe meinen Artikel „Leitlinien: Warnzeichen ernst nehmen!“)

2. War Zollitsch verantwortlich?

Es fällt auf, dass Zollitschs Verteidiger – soweit mir bekannt ist – nicht behaupten, dass er nicht an der Weiterbeschäftigung des Paters beteiligt war, sondern dass er kirchenrechtlich nicht zuständig gewesen sei.

Das erinnert stark an die Verteidigung von Bischof Mixa, wo ja auch zunächst darauf verwiesen wurde, Mixa sei für das Kinderheim, in dem er gprügelt haben soll, gar nicht zuständig gewesen:

„Ich war von 1975 bis 1996 Stadtpfarrer von Schrobenhausen und war nie als Erzieher für das Kinderheim zuständig.“ (Mixa im BILD am SONNTAG-Interview, 03.04.2010)

Und noch etwas erinnert an den Fall Mixa: Gestern wurde gemeldet, dass der Abt der betreffenden Abtei Zollitsch in Schutz nimmt. (Auf der Nachrichtenseite des Bistums Augsburg fanden sich im April auch zahllose Solidaritätsbekundungen mit Mixa.)

Jedenfalls erklärte Abt Anselm van der Linde, Zollitsch habe mit den Vorgängen im Kloster Birnau am Bodensee nichts zu tun. Die Zisterzienser seien ein Orden päpstlichen Rechts und unterständen nicht dem Ortsbischof, sondern dem Papst.

Ob dies allerdings eine Mitwirkung des Bistums bei Personalentscheidungen ausschließt, erscheint fraglich. Im April wurde ein Fall bekannt, bei dem ein Priester des Schönstatt-Instituts der Diözesanpriesterebenfalls ein Institut päpstlichen Rechts – nach Vorwürfen sexuellen Missbrauchs vom Bistum Mainz und der Deutschen Bischofskonferenz ins Ausland versetzt wurde. (Die DBK und das Bistum bestreiten, vom Schönstatt-Institut über die konkreten Vorwürfe informiert worden zu sein.) In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz und des Bistums Mainz heißt es:

Das Bistum Mainz […] hat den betroffenen Priester nach Deutschland beordert und ihn bis zur Klärung der Vorwürfe von seinem Dienst beurlaubt. Auch die Katholische Auslandsseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz hat sich gleichzeitig und mit sofortiger Wirkung von dem betroffenen Geistlichen getrennt. […]

[…] Das Bistum Mainz wurde nicht über den konkreten Verdacht informiert. Der Generalrektor der Priestergemeinschaft bat den Bischof von Mainz unter Hinweis auf eine frühere Beziehung des betroffenen Priesters zu einer Frau darum, ihm eine Zeit der Besinnung zu gewähren. Er schlug vor, ihn nicht, wie geplant, im Bistum Mainz einzusetzen, sondern ihm eine Neuorientierung als Auslandspriester zu ermöglichen.

Diese Pressemitteilung belegt, dass Personalentscheidungen in Bezug auf Geistliche – und zwar auch Geistliche von Instituten päpstlichen Rechts – durchaus in enger Kooperation von Orden, Bistum und Bischofskonferenz entschieden werden können. Der letzte oben zitierte Satz deutet ja darauf hin, dass der betreffende Priester ursprünglich im Bistum Mainz eingesetzt worden wäre – folglich muss eine Abstimmung zwischen „Papst-Orden“ und Bistum erfolgt sein.

Wenn es also im Dementi von Zollitschs Bistum heißt, „Eine weitere Anstellung beim Erzbistum Freiburg hat es nicht gegeben“, dann muss das keineswegs heißen, dass Zollitsch als damaliger Personalreferent nicht in die Einsatzplanung einbezogen war. Es erscheint ja plausibel und sinnvoll, dass die verschiedenen katholischen Organisationen im Bistumsgebiet ihre Personalplanung abstimmen – vermutlich unter Federführung des Bistums.

Im Dementi des Bistums Freiburg heißt es in den Erläuterungen:

Dieser Abt trifft nach Maßgabe seiner Ordensstatuten auch die Personalentscheidungen innerhalb seines Territoriums. Er benötigt dazu weder die Genehmigung eines anderen Bischofs noch besteht irgendeine Form der Informationspflicht an andere Bischöfe.

Auch dies heißt mitnichten, dass keine Abstimmung mit dem damaligen Personalreferenten des Bistums Freiburg, Zollitsch, erfolgt sein kann.

Fazit

Auf die bisher vorgebrachte Verteidigung Zollitschs lässt sich entgegnen:

  • Dass der Missbrauchsverdacht damals im Bistum nicht aktenkundig war, muss nicht heißen, dass Zollitsch als Personalreferent nichts davon wusste.
  • Dass Zollitsch formal nicht für die „Anstellung“ des pädosexuellen Paters im Kloster Birnau zuständig war, muss nicht heißen, dass er als Personalreferent nicht in die Einsatzplanung involviert war.

Die Presseerklärung des Bistums Freiburg zu den aktuellen Vorwürfen gegen Zollitsch ist also wenig hilfreich. Anstatt aus den Punkten 1. und 2. im Dementi die Schlussfolgerungen a), b) und c) zu ziehen, sollte Zollitsch selbst erklären, dass er

  • von den Vorwürfen damals nichts gewusst hat und
  • auch nicht in die Personalplanung involviert war (und nicht bloß, dass er nichts „veranlasst“ hat)

Wenn das Bistum Freiburg – wie es in seiner Pressemitteilung behauptet – tatsächlich „die Substanzlosigkeit der Vorwürfe gegen Erzbischof Zollitsch rasch dokumentiert“ haben möchte, dann könnte es seinen Oberhirten ja um eine solche Erklärung bitten.

Bisher muss man sagen: Die Verteidigung von Zollitsch sieht genau so aus, wie man es erwarten würde, wenn an den Vorwürfen etwas dran ist.

Updates

Vorwurf: Am 02.06.2010 meldete Report Mainz: „Staatsanwaltschaft Freiburg leitet Ermittlungsverfahren gegen Robert Zollitsch ein“:

Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier von der Staatsanwaltschaft Freiburg teilte REPORT MAINZ schriftlich mit: „Der Vorwurf des Anzeigeerstatters geht dahin, dass der Erzdiözese Freiburg bekannt gewesen sei, dass es in früherer Zeit zu sexuellen Übergriffen durch einen Pater gekommen sei. Dr. Zollitsch habe als damals zuständiger Personalreferent der Erzdiözese Freiburg im Jahr 1987 gleichwohl die erneute Anstellung des Paters in der Kirchengemeinde Birnau am Bodensee veranlasst“.

Wie daraus allerdings der Vorwurf der „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ zustandekommen soll, ist bisher völlig unklar. Das soll hier ganz klar gesagt werden. Dazu müsste der betreffende Pater ja nach der Entscheidung noch mal straffällig geworden sein – davon ist aber bisher nirgends die Rede.

Es mag eigenartig erscheinen, dass das Bistum Freiburg in seinem Dementi nicht auf diesen Punkt hinweist. Vermutlich geht es dem Bistum darum, bereits dem Verdacht vorzubeugen, Zollitsch habe wissentlich der Anstellung eines Pädosexuellen zugestimmt.

Täter: „Es besteht der Anfangsverdacht, dass es durch Pater G. nicht nur in den 60er-, sondern auch Ende der der 80-er, Anfang der 90-er Jahre in der Birnau zu sexuellen Übergriffen kam. Gibt es solche Fälle, sind sie möglicherweise noch nicht verjährt.“ (Südkurier 02.06.2010, in dem Artikel geht es um eine Mahnwache, die das Opfer vor dem Kloster Birnau abgehalten hat.)

Weiteres Opfer: „Der Mönch wurde schließlich in seine Heimatabtei nach Mehrerau bei Bregenz versetzt, wo es mindestens ein weiteres Missbrauchsopfer gibt. Die Opfer haben seit einigen Tagen Kontakt zueinander.“ (PR-inside.com 23.03.2010)

Pfarrer von Schübelbach: Ich habe Buben missbraucht – Artikel auf Blick.ch über den Täter mit Opferberichten. Es gab offenbar nach dem Missbrauch in Birnau noch weitere Fälle in Österreich mit mehreren Opfern. Nachdem der Täter 2006 bereits den Missbrauch in Birnau eingestanden, diesen jedoch als Einzelfall dargestellt hatte (und sich das Bistum Freiburg unter Erzbischof Zollitsch mit dieser Erklärung zufrieden gegeben hatte), soll er dem Artikel zufolge nun auch weitere Missbräuche in den 1970er-Jahren zugegeben haben.

Zuständigkeit: Am 22.03.1010 – also offenbar noch vor dem Vorwurf der Beihilfe gegen Zollitsch – erklärte der Generalvikar des Bistums Freiburg, Dr. Fridolin Keck, zu dem Missbrauchsfall:

„Uns ist in Birnau nur ein Missbrauchsfall bekannt: Ende 2006 hat uns darüber ein Mann informiert. Die Tatzeit war in der ersten Hälfte der 60er Jahre – liegt also etwa 40 Jahre zurück. Wir haben Hilfe und Gespräche angeboten. Das Opfer, das sich bei uns gemeldet hatte, forderte eine Aussprache mit dem beschuldigten Pater, der sich bei ihm entschuldigen sollte. Diese Aussprache und Entschuldigung ist erfolgt. Der Beschuldigte Pater aus der Abtei Mehrerau (in Österreich) war zum Zeitpunkt der Anzeige (2006) nicht mehr in Birnau (in unserem Erzbistum Freiburg) eingesetzt.

Wir haben 2006 sofort den zuständigen Abt im Kloster Mehrerau verständigt – mit der Aufforderung, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Hier ist von einem Einsatz in Birnau „in unserem Erzbistum Freiburg“ die Rede, ohne dass auf die fehlende Zuständigkeit irgendwie hingewiesen wird. (Der Grund für die Formulierung ist wohl, dass der Täter bei seinem ersten Aufenthalt für das Erzbistum tätig war, später für die Zisterzienser.) Und beim Bistum sah man sich offenbar befugt, „Forderungen“ an den Abt des Klosters Mehrerau zu stellen, obwohl dieses ebenfalls zu den Zisterziensern gehört und noch nicht einmal im Gebiet des Bistums Freiburg liegt.

Staatsanwaltschaft: Ich fand es selbst merkwürdig, dass die Staatsanwaltschaft verkündet, dass sie gegen Zollitsch ermittelt – und weshalb. Vernünftigerweise würde man solche Ermittlungen wohl nicht an die große Glocke hängen, um dem Ruf des Beschuldigten nicht zu gefährden, bevor man konkrete Anhaltspunkte hat.

Offenbar war es hier aber so, dass der Anzeigesteller den SWR informiert hat und Report Mainz dann bei der Staatsanwaltschaft angefragt hat. Vermutlich muss die Staatsanwaltschaft in so einem Fall die Wahrheit sagen.

Zollitsch ist zur Kur: Das Bistum teilte mit, Zollitsch sei noch bis zum Wochenende zur Kur und wolle sich zunächst nicht persönlich äußern. Danach gab Zollitsch allerdings eine Erklärung zum Mord an Bischof Padovese am 03.06.2010 ab.

10 Responses to Zollitschs laxer Umgang mit der Wahrheit

  1. Johannes B. sagt:

    Das bringt Licht in Dunkel…
    Danke für die Aufarbeitung der Texte…

  2. Ulrich sagt:

    wir werden ja sehen. Bei Mixa hat man solches auch versucht zu konstruieren.

  3. skydaddy sagt:

    @Ulrich:

    Was die sexuellen Vorwürfe angeht, ja. (Es heißt allerdings, dass damit die Annahme von Mixas Rücktrittsgesuch durch den Papst beschleunigt werden sollte.)

    Bei den Prügel- und Finanzvorwürfen gegen Mixa waren die Ausflüchte aber genau der selben Art – und da haben sich die Vorwürfe erhärtet.

  4. Ulrich sagt:

    Im Fall Zollitsch wird gehandelt, um einen Vergleich heranzuziehen, als ob der Vorsitzende der Seniorenunion für ein Vergehen in der JU verantwortlich wäre.
    Birnau war exemt, unterstand einer Territorialabtei. Das heißt, das Bistum hatte sich schön rauszuhalten.
    Oder ist der Personalchef der Abteilung Kundenkontakte für eine Entscheidung in der Entwicklungsabteilung verantwortlich? Ist denn überhaupt noch weiterer Missbrauch durch M. nach 1987 vorgekommen?

    • skydaddy sagt:

      Du hast offenbar meinen Artikel nicht gelesen oder nicht verstanden. Das Beispiel aus dem Bistum Mainz zeigt doch, dass die katholischen Organisationen beim Personaleinsatz durchaus zusammenarbeiten.

      • Ulrich sagt:

        Präsens: ja
        Präteritum: nein

        Du musst die Geschichte hier kennen: Orden päpstlichen Rechts lassen sich eigentlich aus Prinzip nichts vom lokalen Bischof und dessen Leuten sagen. Gerade bei so alten Orden wie dem OCist.
        Jahrhundertelang existierte eine Rivalität zwischen Orden und Bischöfen.
        Diese wird erst in den letzten Jahren langsam aufgeweicht.

    • skydaddy sagt:

      Na gut, Du hast den Artikel gelesen 😉

      Mir ist allerdings noch nicht klar, ob der Pater zwischenzeitlich im Bistum Freiburg tätig war und bloß später nicht mehr.

  5. Schwabe sagt:

    Nutzer Ulrich ist recht zu geben.

    Es geht doch um die mittlerweile übliche Methoden der PR im Rechts-(un)wesen. Um Aufmerksamkeit zu erheischen, wird ein Strafantrag oder ein sonstiges Schriftstück der Rechtsanwälte an die Presse oder sonstwie an die Öffentlichkeit weiter leitet.

    Die gelenkte öffentliche Meinung soll gelenkt werden, der Anspruchsgegner soll zum finanziellen Einlenken bewegt werden. Mittlerweile gibt es wie in den USA sogar einen Berufszweig, welcher sich mit der Publizierung von Rechtsfällen beschäftigt.

    Es spricht sicher nicht für die Staatsanwaltschaft, dass diese die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekannt gibt. Von einer Unabhängigkeit der Presse oder sonstigen Medien kann nicht gesprochen werden: Die Überschrift Ermittlungsverfahren gegen Zollitsch wegen Kindesmissbrauchs ist grob rufschädigend. Eigentlich sollte den Opfern solcher Schlagzeilen, egal ob intra oder extra mures, ein Schmerzensgeld zustehen.

    Dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, darüber kann kein Zweifel bestehen. (Die Kommentare der üblichen Verdächtigen, gegen die Kirche werde nicht sorgfältig ermittelt, können jetzt schon vorbereitet werden).

    • skydaddy sagt:

      Zur Staatsanwaltschaft siehe Update am Ende des Artikels. Ich stimme Dir sogar zu, dass es unbefriedigend ist, wenn solche Anschuldigungen in diesem Stadium an die Öffentlichkeit gelangen.

      Was den Vorwurf der Beihilfe angeht, so sieht er derzeit völlig aus der Luft gegriffen aus. Ich schließe ihn nur deshalb nicht aus, weil man ja weiß, wie solche Fälle üblicherweise ablaufen: Priester hat Kind missbraucht, wurde deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen, sondern versetzt… es erscheint mir nicht unwahrscheinlich, dass es tatsächlich weitere Opfer gibt. Ob das tatsächlich der Fall ist und ob sie sich melden, wird sich zeigen…

  6. […] ja bereits in der Vergangenheit (Ultimatum die die Bundesjustizministerin, siehe auch „Zollitschs laxer Umgang mit der Wahrheit„) deutlich gemacht hat, dass er im Zweifel lieber auf Dreistigkeit setzt als auf […]

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: