Eine Gruppe von 53 Bundestagsabgeordneten – darunter Marlene Rupprecht, Rolf Schwanitz, Ute Vogt, Memet Kilic, Ulla Jepke, Raju Sharma und Halina Wawzyniak – haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Beschneidung von Jungen ab 14 Jahren erlauben soll, sofern diese einwilligen.
Dieser Gesetzentwurf ist nicht akzeptabel!
Die Abgeordneten schlagen vor, ins Bürgerliche Gesetzbuch folgenden Paragrafen einzufügen:
§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes
Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des männlichen Kindes einzuwilligen, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat, einsichts- und urteilsfähig ist, der Beschneidung zugestimmt hat und diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
Meines Erachtens muss das Alter zur Einwilligung dem entsprechen, das auch bei Piercings oder Tätowierungen greift, und das ist in Deutschland die Volljährigkeit, also 18 Jahre. (16 mit Einwilligung der Eltern.) Wieso sollen Tätowierungen und Piercings mit Einwilligung der Eltern erst ab 16 erlaubt sein, die Amputation der Vorhaut aber schon mit 14?
In Anbetracht der weitaus schlimmeren Alternative, die von der Regierung vorgeschlagen wurde, könnte ich womöglich mit der Altersgrenze 14 leben. Ich halte den Gesetzentwurf allerdings aus einem anderen Grund für inakzeptabel:
Verfasst von Skydaddy