Falsches Signal

20. Juli 2012

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die gestern vom Bundestag geforderte Regelung, die Knabenbeschneidung straffrei zu stellen, nicht zustandekommt oder vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird. Deshalb ist es höchst problematisch, dass der Bundestag den Beschneidern mehrheitlich und quasi von höchster Stelle signalisiert hat: IHR SEID IM RECHT!

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Willkommen in der Komikernation!

19. Juli 2012

Leute, die ihre Identität am Penis ihrer Söhne festmachen, sollte man nicht ernst nehmen. Erst recht aber sollte man ihnen keine strafrechtlichen Ausnahmen für die Körperverletzung an Wehrlosen einräumen!

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Baby-Werfen: Indien fortschrittlicher als Deutschland?

29. Juni 2012

Vor einigen Jahren berichteten internationale Medien über einen Brauch in Südindien, bei dem Babys vom Turm eines Tempels in ein Sprungtuch geworfen wurden.

Als die Behörden davon erfuhren, kündigten sie an, diese Praxis verbieten zu wollen. Nach dieser Ankündigung von 2009 scheint es auch keine weiteren Berichte oder Videos mehr dazu zu geben. (Möglicherweise wurde die Praxis auch beändert, so dass die Babys jetzt nur noch von den Stufen des Tempels fallen gelassen werden.)

Stellungnahmen von Muslimen, Juden oder den christlichen Kirchen zugunsten dieser über 500 Jahre alten Praxis waren damals nicht zu vernehmen. Dabei dürfte dieses Ritual weniger beeinträchtigend für die Kinder sein als die Beschneidung. Schließlich berichten Einheimische, “dass es noch nie Verletzungen gegeben hat. Auch bleiben angeblich keine psychischen Schäden zurück.” Dann muss es ja wohl stimmen.

Wer allerdings jetzt das Urteil des Kölner Landgerichts kritisiert, das die Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Jungen als Körperverletzung gewertet hat, und eine Ausnahmeregelung für die religiöse Beschneidung fordert, wird schwerlich die indische Praxis verurteilen können.

Nun leben in Indien auch viele Muslime (mehr als 10 Prozent), und die werden sicher ihre Söhne beschneiden, von daher ist Indien in dieser Hinsicht nicht wirklich fortschrittlicher als Deutschland. Aber Kritiker des Kölner Urteils müssten erklären, weshalb Babywerfen schlecht sein soll, die Beschneidung aber zulässig. Ansonsten müssten sie ja die Wiedereinführung des Babywerfens fordern.

 


Die EKD-Position zur Beschneidung

29. Juni 2012

Es kommt nicht darauf an, ob die Beschneidung als Ausdruck kultureller Eigenständigkeit verstanden wird. Das Grundgesetz bekennt sich in Art. 1 Abs. 1 GG zur unverletzbaren Garantie der Menschenwürde. Mit der Menschenwürde ist der allgemeine Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt. Sie verbietet es, ihn zum bloßen Objekt zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Individualität und Selbstbestimmung prinzipiell in Frage stellt. Nach deutschem Rechtsverständnis obliegt es jedem Staat, seinen Bürgerinnen und Bürgern die Menschenwürde zu garantieren. Das heißt, er muß seine Staatsgewalt auch zum Schutz vor Übergriffen Dritter einsetzen. Er darf den einzelnen Menschen nicht Verletzungen seiner Menschenwürde – durch wen auch immer – preisgeben. Eine gegen den Willen eines Kindes oder Erwachsenen durchgeführte Beschneidung erniedrigt die Betroffenen unter Mißachtung ihrer personalen Selbstbestimmung zum Objekt des Geschehens. Damit wird die Menschenwürde im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG und die durch Art. 2 GG geschützte körperliche Integrität verletzt.

Ein Staat, der Beschneidungen wissentlich und willentlich geschehen läßt, obwohl er in der Lage ist, diese Taten zu verhindern, muß sich das Handeln der Beschneider zurechnen lassen. Der Staat wird zum mittelbaren Mittäter der nach deutschem Strafrecht kriminellen Handlungen.

Der bei dem obigen Text handelt es sich um eine auszugsweise, nur leicht modifizierte Version der EKD-Position zur weiblichen Genitalverstümmelung von 1999. Was zählt, ist also nicht die Tratition, sondern einzig die Frage, ob die Handlung nach deutschem Recht strafbar ist.

Hier die (auszugsweise) Stellungnahme der EKD zum “Beschneidungs-Urteil” des Kölner Landgerichts:

Das Landgericht leiste die gebotene Abwägung verschiedener Rechtsgüter nicht in der erforderlichen Weise, denn: „Die Beschneidung hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung. Dieses berücksichtigt das Urteil nicht hinreichend. Zudem verkürzt es das elterliche Personensorgerecht, das sich auch auf die Religionsfreiheit stützte.

Natürlich sehen die Verteidiger der Jungenbeschneidung den Unterschied zur weiblichen Genitalverstümmelung darin, dass letzteres eine Verstümmelung sei, ersteres hingegen nicht. Aber die obige Argumentation der EKD trifft auf beides zu: Auch bei der Beschneidung der Vorhaut handelt es sich um einen irreversiblen Eingriff, der somit das Selbstbestimmungsrecht des Kindes infrage stellt, die durch Art. 2 GG geschützte körperliche Integrität verletzt und das Kind zum Objekt des Geschehens macht.

Wenn die evangelische und die katholische Kirche sich tatsächlich, wie angekündigt, für die Straffreiheit der Knabenbeschneidung einsetzen wollen, dann werden sie sich auch an ihren eigenen Stellungnahmen der letzten Jahre zur weiblichen Genitalverstümmelung messen lassen.


EKDemagogin Petra Bahr

23. Juni 2012

„Demagogie betreibt, wer bei günstiger Gelegenheit öffentlich für ein politisches Ziel wirbt, indem er der Masse schmeichelt, an ihre Gefühle, Instinkte und Vorurteile appelliert, ferner sich der Hetze und Lüge schuldig macht, Wahres übertrieben oder grob vereinfacht darstellt, die Sache, die er durchsetzen will, für die Sache aller Gutgesinnten ausgibt, und die Art und Weise, wie er sie durchsetzt oder durchzusetzen vorschlägt, als die einzig mögliche hinstellt.“
– Martin Morlock 1977, nach Wikipedia

Offiziell gilt die EKD-Kulturbeauftragte Petra Bahr als deutsche Theologin. Ich habe allerdings mittlerweile den Verdacht, dass es sich bei ihr in Wahrheit um eine australische Theologin handelt, deren Niveau dermaßen unterirdisch ist, dass es sie nach Deutschland verschlagen hat.

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Overbecks Äußerungen: Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?

1. Juni 2012

Sind die Äußerungen von Bischof Overbeck (u.a. “ohne Religion und ohne religiöse Praxis gibt es kein Menschsein”) von der Meinungsfreiheit gedeckt oder schon Volksverhetzung? Und sollte es überhaupt einen Straftatbestand “Volksverhetzung” geben? — Ich meine: Ja, und Obverbecks Äußerungen erfüllen die Kriterien für Volksverhetzung.

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Bullshit: Polizei lässt Gebäude segnen

31. Mai 2012

Logo der Polizeiseelsorge. Hintergrundinfos gibt es beim Klick auf das Bild.

Nicht nur beim Militär, auch bei der Polizei besteht eine bedenkliche Verflechtung von Staat und Kirche. Dabei macht man sich die relative Abgeschiedenheit dieser Bereiche zunutze und den Umstand, dass kaum ein karrierebewusster Soldat oder Polizist gegen (mögliche) Verstöße gegen die Religionsfreiheit protestieren wird, die von der Führung angeordnet wurden. Dabei müssten gerade die Staatsorgane Militär und Polizei Prüfsteine für die Trennung von Staat und Kirche sein.

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Neue Anzeige gegen Militärbischof Overbeck

30. Mai 2012

Nach reiflicher Überlegung habe ich mich jetzt auch zu einer Anzeige gegen Militärbischof Overbeck entschieden. Mir sind nämlich noch einige Punkte eingefallen, die bisher nicht berücksichtigt wurden.

Update: Weitere Überlegungen zum Thema habe ich hier ausgeführt: Overbecks Äußerungen: Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?

Auf dem Atheist Media Blog machen wir uns regelmäßig darüber lustig, wenn Christen “Christenverfolgung” rufen und Zeitschriften (wie Titanic) wegen Blasphemie oder Volksverhetzung anzeigen. Jedenfalls ist eine Anzeige wegen Volksverhetzung ein schwerwiegender Vorwurf und gewiss kein Mittel, um gegen missliebige Meinungsäußerungen vorzugehen.

Deshalb habe ich mir auch gut überlegt, ob ich Militärbischof Overbeck wegen seiner Äußerungen auf der Soldatenwallfahrt in Lourdes anzeigen sollte. Sehr sachgerecht fand ich den Ansatz von Wolfgang Klosterhalfen, Overbeck nicht Volksverhetzung vorzuwerfen, sondern lediglich die Staatsanwaltschaft um Prüfung zu bitten, ob hier Volksverhetzung vorliegen könnte.

Ein Einwand, den ich mehrfach gehört hate, war, dass durch Overbecks Äußerungen die öffentliche Ordnung nicht gefährdet sei. Wie ich in meinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft zeige, kann dies allerdings nicht einfach ohne Weiteres behauptet werden.

Und Overbeck vertritt in seinem Statement “Ohne Religion und ohne religiöse Praxis gibt es kein Menschsein” auch nicht in erster Linie eine Meinung, sondern vor allem diffamiert er.

Also: Hier mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Essen:

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„Unser Spieß hat sehr von dieser Wallfahrt geschwärmt“

29. Mai 2012

Berichterstattung in “Bundeswehr aktuell” (21. Mai 2012)

Offiziell begründet die Bundeswehr ihre enorme Unterstützung der internationalen Soldatenwallfahrt nach Lourdes auch mit dem völkerverbindenden Aspekt. Es stellt sich allerdings die Frage, weshalb das “Bindeglied” für die Völkerverständigung von Soldaten ausgerechnet der undemokratische und vernunftfeindliche katholische Glaube sein soll.

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Parasitäre Existenzformen

27. Mai 2012

In einem Interview bezeichnete der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller innerkirchliche Reformgruppen als “parasitäte Existenzformen”. Eine dieser Reformgruppen, “Wir sind Kirche”, hat nun einen Brief an Bischof Müller veröffentlicht, der mir aus dem Herzen spricht und sehr zu Recht darauf hinweist, dass Müller mit seinem Vorwurf im Glashaus sitzt.

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