Auf Pferderennbahnen oder beim Roulette werden Zuschauer dann und wann von Leuten angesprochen, die einen “todsicheren” Tipp versprechen – gegen Geld, versteht sich. Trotzdem geht derjenige, der sich darauf einlässt, kein Risiko ein, denn das Geld muss erst dann bezahlt werden, wenn die Vorhersage auch eingetroffen ist.
Tatsächlich sprechen die Tippgeber natürlich viele Leute an und erzählen allen etwas anderes. Wenn sie genügend Dumme finden, gewinnen sie immer – einer ihrer “todsicheren” Tipps wird schließlich immer eintreffen.
Das große “Gebetsexperiment“, bei dem der evangelikale Verein ProChrist derzeit Menschen aufruft, einen “Wunsch an Gott” einzusenden, für den dann von Christen gebetet werden soll, kommt der oben beschriebenen Betrugsmasche deutlich näher als einem Experiment.
2.000 Menschen stehen laut ProChrist als Beter bereit, das heißt, man richtet sich offenbar auf Tausende von Gebetswünschen ein. Bei einer 50 zu 50-Chance, dass der Wunsch durch bloßen Zufall eintritt, würde so die Hälfte derer, die sich überhaupt auf so ein “Experiment” einlassen, in ihrem Glauben an die Wirksamkeit von Gebeten bestärkt. Natürlich dürfte die tatsächliche “Ausbeute” etwas geringer ausfallen, aber selbst bei völliger Unwirksamkeit von Gebeten wird ProChrist rein aufgrund der statistischen Wahrscheinlichkeit, dass etliche dieser Wünsche durch bloßen Zufall erfüllt werden, massenhaft Leichtgläubige für den Glauben gewinnen.
Hinter die Überschrift – die sich übrigens an der Überschrift in Richard Dawkins’ Buch “Der Gotteswahn” zu der legendär gescheiterten Templeton-Gebetsstudie orientiert – habe ich ein Fragezeichen gesetzt. Ich will den Leuten von ProChrist und den Betern nicht pauschal bösen Willen unterstellen – ebenso wenig, wie davon ausgegangen werden kann, dass die meisten der Beteiligten den obigen Zusammenhang überhaupt durchschauen. (Der Grund, weshalb ich überhaupt etwas dazu schreibe ist, dass im Internet ofenbar noch niemand auf diesen Zusammenhang hingewiesen hat, also auch kein Atheist.) Zum Betrugsvorwurf würde vermutlich bereits die Absicht fehlen, den Getäuschten materiell zu schädigen.
Das ändert aber nichts daran, dass die Masche mit dem Gebetsexperiment nach genau dem selben Schema funktioniert wie der Betrug beim Pferderennen oder beim Roulette.
Diesen Punkt wollte ich machen, und ob man das als Betrug auffasst, kann ja jeder selber entscheiden.
Es fällt auf, dass Bischof Ackermann am 13. Juli 2011 mit der Präsentation zweier Forschungskonzepte (darunter die offenbar vorschnell unterzeichnete Pfeiffer-Studie) Aufklärungswillen demonstrierte, zwei Tage bevor in Salzgitter ein pädophiler Priester verhaftet wurde, der bereits im Juni gegen ein Kontaktverbot verstoßen hatte und kurz darauf angezeigt worden war.
In der Öffentlichkeitsarbeit ist das richtige Timing von großer Bedeutung. Rein professionell gesehen leistete Jo Moore exzellente Arbeit, als sie am 11. September 2001, nachdem die beiden Flugzeuge ins World Trade Center geflogen waren – aber noch bevor die Türme zusammenstürzten – eine E-Mail an ihre Presseabteilung schickte mit den Worten:
“Jetzt ist ein guter Tag, alles zu veröffentlichen, was wir begraben wollen.”
Beispielhaft sind die folgenden Ausführungen des Hildesheimer Personalleiters Bogartz, die dieser 2010 gegenüber einer Gemeinde in Celle machte, nachdem herausgekommen war, dass dort jahrelang ein Missbrauchstäter eingesetzt war (Dr. Lukas saß daneben, als er sie machte):
„Es ist wahr, dass Dechant [S.] 1995 in Ostdeutschland ein Missbrauchsverbrechen begangen hat. Es war eine befreundete Familie, bei der er übernachte hatte. Dabei kam es zu einem Übergriff gegen einen 12-jährigen Jungen. Acht Jahre später hat sich die Familie an den Ortsbischof gewandt. Die Familie wünschte ausdrücklich in Gesprächen mit der Bistumsleitung keine strafrechtliche Verfolgung des Falls und wünschte Verschwiegenheit. Das Bistum hat sehr deutlich mit Herrn [S.] gesprochen. Daraufhin ist ein psychologisches Gutachten erstellt worden, dass der Übergriff nicht aus einer pädophilen Neigung heraus geschehen sei.
Es ist außerdem bescheinigt worden, dass ein weiterer Einsatz in der Pfarrgemeinde ausdrücklich ohne Auflage möglich ist. Die deutsche Bischofkonferenz hat 2002 vier der besten Forensiker benannt, um die Kirche zu beraten und Gutachten zu erstellen. Heute sagen wir, dass diese Gutachten wahrscheinlich nicht in der Weise helfen, wie wir ihnen damals vertraut haben.
2003 ist von den damals Verantwortlichen entschieden worden, dass Hermann [S.] in der Gemeinde verbleibt.
Wer käme dabei wohl auf den Gedanken, dass das psychologische Gutachten und die Therapie erst erfolgt sein könnten, nachdem S. aus Celle abberufen worden war? Das legen andere Informationen nahe, die ich bei Bedarf gerne nachliefere. Hier geht es nur um die Formulierungen:
Ich hatte mich gerade gefragt, wer wohl jetzt die Missbrauchsstudie durchführen soll, da meldete sich der Würzburger Kriminologe Prof. Klaus Laubenthal öffentlich zu Wort. Laubenthal ist auch Missbrauchsbeauftragter des Bistum Würzburg und sei nach dem ersten Expose von Prof. Pfeiffer um Stellungnahme dazu gebeten worden.
Jetzt soll er der Pfeiffer-Studie methodische Mängel attestiert haben:
So sei die Frage des Opferschutzes nicht zufriedenstellend gelöst worden, sagte Laubenthal am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dabei bemängelte er das Vorhaben von Pfeiffers Institut, die allein aus Akten hervorgehenden Missbrauchsopfer anzuschreiben. Damit wären sie ungefragt erneut mit den zum Teil Jahrzehnte zurückliegenden Ereignissen konfrontiert worden.
ich weiß nicht, ob Laubenthal auch den Forschungsvertrag gelesen hat, den Pfeiffer und der verband der Diözesen Deutschlands 2011 unterzeichnet haben. In dem Forschungskonzept, das Bestandteil des Vertrages ist, heißt es jedenfalls (Punkt 2.6.1):
Die Fragebogenerhebung muss methodisch so realisiert werden, dass weder die datenschutzrechtlichen noch die sonstigen Interessen des Opfers verletzt werden. Wir sehen hier folgenden Weg als geeignetes Verfahren an: Die kirchliche Institution, bei der sich das Opfer ursprünglich gemeldet hat, bitten wir darum, schriftlich bei ihm anzufragen, ob es mit der Zusendung des Fragebogens einverstanden wäre oder ob es selber Kontakt zum KFN aufnehmen möchte. Hiergegen ließe sich zwar einwenden, Familienmitglieder könnten unbefugt das Schreiben der Kirche öffnen und dadurch zum ersten Mal von dem Missbrauch Kenntnis erhalten. Dies erscheint uns allerdings nur in extremen Ausnahmefällen als realistische Gefahr. Ein Opfer, das den Mut gehabt hat, sich an die Kirche zu wenden, wird dies in aller Regel mit den Familienmitgliedern besprochen haben, mit denen es zusammenlebt. Im Übrigen werden die kirchlichen Stellen selber diesen Weg der brieflichen Kommunikation mit Missbrauchsopfern gehen müssen, wenn sie beispielsweise Fragen der Schadenswiedergutmachung klären möchten.
Bei Pfeiffers Institut KFN war man sich also der Sensibilität des Themas durchaus bewusst, dort wurden ja auch vorher schon Missbrauchsopfer interviewt. Wenn man so eine Studie durchführen will, dann müssen die Opfer natürlich irgendwie kontaktiert werden. Von daher erscheint die Argumentation am Ende des obigen Zitats plausibel. Zuvor wird noch erläutert, dass die Opfer nicht sofort mit dem Fragebogen konfrontiert werden, sondern zunächst nur gefragt werden, ob sie mit der Zusendung eines Fragebogens einverstanden wären, oder – offenbar für Fälle, in denen sich die Opfer nicht mehr an die Kirche wenden wollen – ob sie selbst Kontakt zum KFN aufnehmen wollen.
Ich kann mir vorstellen, dass man einen Forscherkollegen öffentlich kritisiert, wenn er groben Unsinn macht – Pfeiffer hätte dies m.E. auch bei anderer Gelegenheit verdient gehabt. Aber sich hier zu mokieren – noch dazu, nachdem sowieso schon klar ist, dass Pfeiffer die Studie gar nicht durchführen wird – ist nicht anders zu erklären, als dass der Kirche hier “Munition” gegen Prof. Pfeiffer geliefert werden soll.
Der Zusammenschluss papsttreuer Vereinigungen (ZPV) hat – möglicherweise in der Gewissheit, dass das einzige, was dem Papst noch mehr schadet, als wenn in seinem Namen Transparenz verhindert wird, ist, wenn diese Transparenz nicht verhindert wird – nach der Ankündigung der Pfeifferschen Missbrauchsstudie auf Folgendes hingewiesen:
Personalakten sind schon per definitionem datengeschützt, von staats- und kirchenrechtlichen Bestimmungen abgesehen. Selbst bei anonymisierter Weitergabe von Personaldaten müßte jeder Betroffene vorher seine Einwilligung geben, da durch intensive Nachforschung von Situation und Umständen Rückschlüsse auf betroffene Personen möglich sind. Darüber hinaus sind nach Can. 489 § 2 „Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten“. Solche Akten sind außerdem in einem Geheimarchiv aufzubewahren, zu dem nur der Bischof den Schlüssel haben darf (Can. 490 § 1). Wenn also Akten aus dem Geheimarchiv „auf den Markt“ kommen, macht sich der zuständige Bischof nach dem Kirchenrecht strafbar.
Man muss nicht papsttreu sein, um einzusehen, dass diese Argumente – sowohl das des Datenschutzes als auch das des Kirchenrechts – absolut stichhaltig sind. Auch ein aufklärungswilliger Bischof kann sich nicht einfach über den Datenschutz oder das Kirchenrecht hinwegsetzen.
Das katholische Kirchenrecht schreibt vor, dass Akten, die Strafverfahren in Sittlichkeitsverfahren betreffen, nach dem Tod des Angeklagten, spätestens aber 10 Jahre nach der Verurteilung, zu vernichten sind:
Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren.
Dies ist zweifellos die Vorschrift, auf die sich Prof. Pfeiffer bezieht:
Am schwersten wiegt aber Pfeiffers Vorwurf, dass nach seinen Informationen Akten vernichtet worden sein sollen. Es gebe eine Vorschrift, wonach zehn Jahre nach der Verurteilung eines Priesters die Akten zu beseitigen seien. Eine entsprechende Anfrage an die Kirche vom Oktober sei vom VDD nie beantwortet worden. Dadurch aber könne sein Institut den Auftrag nicht erfüllen, die Missbrauchsfälle seit 1945 zu erforschen.
Dazu der Geschäftsführer des VDD, desVerbands der Diözesen Deutschlands, Dr. Hans Langendörfer:
“Für eine Vernichtung von Täterakten habe ich keinerlei Anhaltspunkte”.
Und der Sprecher des Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp:
“Abweichend vom staatlichen Recht sieht das Kirchenrecht jedoch vor, dass bei Sittlichkeitsfragen – in den Fällen, die strafrechtlich anhängig waren – ein Tatbestandsbericht und der Wortlaut des Endurteils auf Dauer aufbewahrt werden.” Es ließen sich insofern keine Straftaten vertuschen. “Es ist falsch und irreführend, den Eindruck zu erwecken, es gebe eine vom kirchlichen Recht her geforderte Aktenvernichtung, die das Forschungsprojekt behindern würde.”
Das ist wieder eine typisches, irreführendes Statement eines Kirchensprechers: Natürlich gibt es eine vom kirchlichen Recht geforderte Aktenvernichtung – Herr Kopp fügt bloß noch schnell eine scheinbare Ergänzung an (“die das Forschungsprojekt behindern würde”). Die meisten Leute dürften Kopp allerdings so verstehen, als gäbe es überhaupt keine Vorschrift zur Aktenvernichtung. Zudem ist schwer nachzuvollziehen, wie die Vernichtung sämtlicher Akten bis auf den Wortlaut des Urteils und einen kurzen Tatbestandsbericht die Forschung nicht behindern soll.
In einem von der jeweiligen Diözesanverwaltung zur Verfügung gestellten Raum sollen aus den einschlägigen Personalakten sowie Kirchengerichtsakten, Handakten und etwaigen Strafverfahrensakten sämtliche relevanten Fakten erfasst werden. Die für die Datenerhebung zuständigen Juristen werden ferner gebeten, zu jedem Fall eine kurze Beschreibung des Sachverhalts zu erarbeiten (Tatgeschehen, Tatort, Vorgehensweise des Täters, besondere Merkmale des Täters und des Opfers, Verhalten der Kirche bzw. der Kirche gegenüber Täter und Opfer).
Und das soll nicht behindert werden, wenn die besagten Akten bis auf einen kurzen Tatbestandsbericht und den Urteilstext vernichtet werden?
Und Kopps folgende Behauptung dürfte bereits als Unwahrheit zu bezeichnen sein (Video ab 2:15):
Frage: “Was ist mit den Vorwürfen, dass zum Teil Akten vernichtet oder verweigert wurden?”
[Schnitt im Video]
Kopp: “Ich verwehre mich gegen diese Äußerung von Herrn Pfeiffer, sie ist sachlich falsch! Und wenn Herr Pfeiffer seine eigenen Akten durchschauen würde, wüsste er auch, dass wir schriftlichen Kontakt dazu hatten. Es gibt nach unserer Kenntnis keine Aktenvernichtung. Das kirchliche Gesetzbuch sieht vor, dass bei strafrechtlich relevanten Delikten, gerade im sittlichen Bereich, Akten nicht gänzlich vernichtet werden müssen, sondern, wenn sie strafrechtlich verfolgt wurden, entsprechende Protokolle aufbewahrt werden müssen; wir sind also noch deutlicher als das Zivilstrafrecht.
Herr Kopp täuscht hier, ohne (“technisch”) zu lügen: “Akten müssen nicht gänzlich vernichtet werden” klingt, als könnte auch alles aufgehoben werden. Das Gegenteil ist aber der Fall: Tatsächlich muss alles vernichtet werden, bis auf den kurzen Tatbestand und den Urteilstext. “Protokolle” ist dafür schon eine äußerst großzügige Bezeichnung.
Noch einmal:
Kirchenrecht: Einschlägige Akten sind nach dem Tod des Angeklagten zu vernichten – bis auf den Vermerk und den Wortlaut des Urteils.
Kopp: “Es gibt nach unserer Kenntnis keine Aktenvernichtung.”
Auch Kopps “Und wenn Herr Pfeiffer seine eigenen Akten durchschauen würde, wüsste er auch, dass wir schriftlichen Kontakt dazu hatten” ist völlig nichtssagend, reine Show: Es ist ja noch nicht einmal deutlich, von wem der “Kontakt” ausging. Und auch Korrespondenz heißt nicht automatisch, dass eine gestellte Frage beantwortet wurde.
Es kann – und sollte! – sich hier jeder selbst ein Urteil darüber bilden, wer hier irreführende Behauptungen in die Welt setzt.
Am 20. Juni 2012 hielt die EDK-Kulturbeauftragte Dr. Petra Bahr einen Vortrag vor Vertretern der höchsten deutschen Gerichte (Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof) und der Bundesanwaltschaft. (Ich berichtete.) Die Veranstaltung war unter dem Titel „Salafisten, Atheisten und Co.“ angekündigt, dem Titel von Frau Bahrs Vortrag.
Frau Bahr, die sich wenige Wochen zuvor noch über „Verschwörungstheorien“ beschwert hatte, bei denen atheistische Verbände angeblich ein „Zerrbild“ der Kirche verträten, zeichnete nun selbst ein Zerrbild der atheistisch-humanistischen Szene. Am 22. Juni veröffentlichte Frau Bahr ihr Redemanuskript auf der Website der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Nach einem kritischen Bericht von mir beim Humanistischen Pressedienst (hpd) am 25. Juni und einem einem offenen Brief des Präsidenten des Humanistischen Verbands Deutschlands an Frau Bahr und die Juristen, die bei ihrem Vortrag anwesend waren (veröffentlicht am 27. Juni), hat Frau Bahr dann offenbar am 29. Juni das Redemanuskript auf ihrer Website durch ein deutlich modifiziertes Manuskript ersetzt: Auf 12 Seiten finden sich mehr als zwei Dutzend inhaltliche Änderungen. So wurde z.B. der ursprüngliche Titel „Salafisten, Atheisten und Co.“, unter dem auch die Veranstaltung in Karlsruhe angekündigt war, ersetzt durch „Auf dem Weg zu einem neuen Kulturkampf?“ Frau Bahrs „ethnologischer Erkundungsgang“ wird jetzt nachträglich als Fiktion gekennzeichnet, und die implizite Behauptung, wer aus der Kirche austrete sei zumeist ein „oberflächlicher, ganz dem materiellen Glanz der Konsumgesellschaft verfallener Mensch“, die Frau Bahr den versammelten Juristen in Karlsruhe offenbar noch selbst präsentiert hatte, wird nun anderen in den Mundgelegt.
Trotz der umfangreichen inhaltlichen Änderungen und Korrekturen wird der modifizierte Text allerdings auf Frau Bahrs Website nach wie vor als Redemanuskript ihres Vortrags In Karlsruhe ausgewiesen. Die ursprüngliche Version des Manuskripts ist verschwunden. Damit erhält der Leser aber keinen zutreffenden Eindruck mehr davon, was Frau Bahr offenbar in Karlsruhe tatsächlich gesagt hat. Stattdessen wird ihm ein weniger unschmeichelhaftes Bild präsentiert, das auch die Kritik an Frau Bahrs Rede etwas weniger gut nachvollziehbar macht.
Daher halte ich es für nötig, in guter theologischer Tradition die ursprünglich veröffentlichte Version von Frau Bahrs Redemanuskript zu dokumentieren und der modifizierten Version gegenüberzustellen (Synopse).
In der Diskussion um die evangelikale Lukas-Schule in München wirft die Landeskirche fleißig Nebelkerzen: Es wird eingeräumt, was nicht abzustreiten ist. Es wird „widerlegt“, was niemand behauptet hat. Die Evangelikalen seien nicht fundamentalistisch, wird erklärt; ihre theologische Basis widerspreche dem von evangelischen Trägern geforderten Bekenntnis nicht. Bei genauem Hinsehen zeigt sich: Die Landeskirche kann die Evangelikalen nicht als Fundamentalisten bezeichnen, weil das Bekenntnis der Landeskirche von 1530 noch radikaler ist als die evangelikale Glaubensbasis von 1846.
Es kommt nicht darauf an, ob die Beschneidung als Ausdruck kultureller Eigenständigkeit verstanden wird. Das Grundgesetz bekennt sich in Art. 1 Abs. 1 GG zur unverletzbaren Garantie der Menschenwürde. Mit der Menschenwürde ist der allgemeine Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt. Sie verbietet es, ihn zum bloßen Objekt zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Individualität und Selbstbestimmung prinzipiell in Frage stellt. Nach deutschem Rechtsverständnis obliegt es jedem Staat, seinen Bürgerinnen und Bürgern die Menschenwürde zu garantieren. Das heißt, er muß seine Staatsgewalt auch zum Schutz vor Übergriffen Dritter einsetzen. Er darf den einzelnen Menschen nicht Verletzungen seiner Menschenwürde – durch wen auch immer – preisgeben. Eine gegen den Willen eines Kindes oder Erwachsenen durchgeführte Beschneidung erniedrigt die Betroffenen unter Mißachtung ihrer personalen Selbstbestimmung zum Objekt des Geschehens. Damit wird die Menschenwürde im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG und die durch Art. 2 GG geschützte körperliche Integrität verletzt.
Ein Staat, der Beschneidungen wissentlich und willentlich geschehen läßt, obwohl er in der Lage ist, diese Taten zu verhindern, muß sich das Handeln der Beschneider zurechnen lassen. Der Staat wird zum mittelbaren Mittäter der nach deutschem Strafrecht kriminellen Handlungen.
Der bei dem obigen Text handelt es sich um eine auszugsweise, nur leicht modifizierte Version der EKD-Position zur weiblichen Genitalverstümmelung von 1999. Was zählt, ist also nicht die Tratition, sondern einzig die Frage, ob die Handlung nach deutschem Recht strafbar ist.
Das Landgericht leiste die gebotene Abwägung verschiedener Rechtsgüter nicht in der erforderlichen Weise, denn: „Die Beschneidung hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung. Dieses berücksichtigt das Urteil nicht hinreichend. Zudem verkürzt es das elterliche Personensorgerecht, das sich auch auf die Religionsfreiheit stützte.
Natürlich sehen die Verteidiger der Jungenbeschneidung den Unterschied zur weiblichen Genitalverstümmelung darin, dass letzteres eine Verstümmelung sei, ersteres hingegen nicht. Aber die obige Argumentation der EKD trifft auf beides zu: Auch bei der Beschneidung der Vorhaut handelt es sich um einen irreversiblen Eingriff, der somit das Selbstbestimmungsrecht des Kindes infrage stellt, die durch Art. 2 GG geschützte körperliche Integrität verletzt und das Kind zum Objekt des Geschehens macht.
Wenn die evangelische und die katholische Kirche sich tatsächlich, wie angekündigt, für die Straffreiheit der Knabenbeschneidung einsetzen wollen, dann werden sie sich auch an ihren eigenen Stellungnahmen der letzten Jahre zur weiblichen Genitalverstümmelung messen lassen.
„Demagogie betreibt, wer bei günstiger Gelegenheit öffentlich für ein politisches Ziel wirbt, indem er der Masse schmeichelt, an ihre Gefühle, Instinkte und Vorurteile appelliert, ferner sich der Hetze und Lüge schuldig macht, Wahres übertrieben oder grob vereinfacht darstellt, die Sache, die er durchsetzen will, für die Sache aller Gutgesinnten ausgibt, und die Art und Weise, wie er sie durchsetzt oder durchzusetzen vorschlägt, als die einzig mögliche hinstellt.“ – Martin Morlock 1977, nach Wikipedia
Offiziell gilt die EKD-Kulturbeauftragte Petra Bahr als deutsche Theologin. Ich habe allerdings mittlerweile den Verdacht, dass es sich bei ihr in Wahrheit um eine australische Theologin handelt, deren Niveau dermaßen unterirdisch ist, dass es sie nach Deutschland verschlagen hat.
Sind die Äußerungen von Bischof Overbeck (u.a. “ohne Religion und ohne religiöse Praxis gibt es kein Menschsein”) von der Meinungsfreiheit gedeckt oder schon Volksverhetzung? Und sollte es überhaupt einen Straftatbestand “Volksverhetzung” geben? — Ich meine: Ja, und Obverbecks Äußerungen erfüllen die Kriterien für Volksverhetzung.