Kircheneintritte: Kein Grund zum Jubel

27. November 2009

In einem Umfeld beständig sinkender Mitgliederzahlen, einbrechender Kirchensteuereinnahmen und Kirchenschließungen hat die EKD diese Woche einen Aufwärtstrend bei den Eintritten verkündet. Heute will die EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann hierzu eine Studie mit dem Titel „Schön, dass Sie (wieder) da sind!“ vorstellen.

Erfreulicherweise haben nicht alle Medien die Jubelschlagzeile „Evangelische Kirche verzeichnet 60.000 Eintritte neuer Mitglieder“ des Evangelischen Pressedienstes epd übernommen. Sie ist zwar technisch richtig, aber dennoch irreführend, denn die Gesamtmitgliederzahl der beiden Großkirchen sinkt bekanntermaßen stetig. So titelte z.B. Der Westen: „Für jeden Kircheneintritt treten zwei andere Mitglieder aus„. Das kommt der Wahrheit schon näher.

Wiedereintritt per „Rasterfahndung“?

Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die gemeldeten 60.000 „neuen Mitglieder“ pro Jahr etwa 5.000 (also fast 10%) „Zwangs-Wiedereingegliederte“ beinhalten dürften, die mit Hilfe einer „Rasterfahndung“ ermittelt wurden und keinen Nachweis über ihren Kirchenaustritt mehr erbringen konnten. Der HVD hat erst letzte Woche wieder einen Verzicht auf diese Praktik gefordert. Wahrlich kein Grund für die EKD, stolz zu sein.

Die 60.000 beinhalten zudem diejenigen, die in die Kirche eintreten, weil sie eine Anstellung bei einer evangelischen Einrichtung anstreben oder haben.

Wiedereintritt „auf Zeit“ zwecks Eheschließung

Auch Formulierungen bzw. Interpretationen wie „Danach kehrt fast jeder zweite Protestant nach einem Austritt in die Kirche zurück“ sind mit äußerster Vorsicht zu genießen. Es ist nämlich keineswegs immer so, dass der Eintritt auf den Austritt folgt. Es gibt durchaus Menschen, die „zeitweise“ wieder Kirchenmitglied werden, z.B. um kirchlich zu heiraten. Und dann wieder austreten. Das „bläht“ die Statistik auf mit je einem Ein- und einem Austritt, ohne dass sich an der Nettozahl etwas ändert.

Im Übrigen ist eine Selbstverständlichkeit, dass, je mehr Leute aus der Kirche ausgetreten sind, auch mehr Leute wieder eintreten. Das „Win-back-Potential“ ist ja größer. 

Ein sicheres Mittel zur Senkung der Kirchenaustritte: Verzicht auf die Säuglingstaufe

Margot Käßmann hat angekündigt, die Problematik der Kirchenaustritte zu einem Schwerpunkt ihrer Amtszeit machen. Ein sehr einfaches Mittel zur Senkung der Kirchenaustritte dürfte der Verzicht auf die ungefragte Zwangsmitgliedschaft per Säuglingstaufe sein. Wer gar nicht erst ungefragt zum Mitglied gemacht wird, der braucht später auch nicht auszutreten. Umgekehrt gilt: Wer die Menschen ungefragt zu Mitgliedern macht, der darf sich über hohe Austrittszahlen nicht wundern. Das ist aber nicht Käßmanns Strategie: Sie setzt auf Kindertagesstätten, Eltern, die christlich erziehen, und auf evangelische Schulen.


Warum ist Schächten in Deutschland erlaubt?

26. November 2009

Anlässlich des morgigen islamischen Opferfestes hier die Antwort:

Unter Schächten wird üblicherweise das Ausblutenlassen eines Tieres ohne Betäubung verstanden. (Allerdings hat die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion DITIB dazu aufgerufen, Tiere beim Schächten nicht zu quälen und eine vorherige Betäubung ausdrücklich für zulässig erklärt.) Demgegenüber verbietet das Tierschutzgesetz seit 1986 in § 4 das Schlachten ohne Betäubung:

(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.

Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen aus religiösen Gründen vor:

(2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn

1. …,

2. die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuß von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder

3. dies als Ausnahme durch Rechtsverordnung nach § 4 b Nr. 3 bestimmt ist.

Diese Ausnahmen betreffen nicht nur islamische, sondern auch jüdische Schächtungen. Wikipedia zufolge sind die Ausnahmegenehmigungen lage Zeit Juden meist genehmigt worden, Muslimen jedoch meist nicht. So musste sich schließlich 2001/2002 das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen.

Es mutet zunächst erschreckend an, dass bei einem so wichtigen Thema wie dem Tierschutz Ausnahmen für Religionsgemeinschaften gemacht werden. Der Grundgedanke des Tierschutzgesetzes müsste ja eigentlich für jeden nachvollziehbar sein (§1 Satz 2):

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Man muss wohl kein hartgesottener Atheist sein, um religiöse Vorschriften nicht als „vernünftigen Grund“ anzusehen. Auch, wenn die Religionsfreiheit einen hohen Stellenwert einnimmt, haben doch deren Angehörige sich trotzdem innerhalb der für alle geltenden Gesetze zu bewegen, und das Tierschutzgesetz kann nicht als willkürlich oder ungerechtfertigte Drangsalierung von Muslimen oder Juden bezeichnet werden – selbst, wenn es keine Ausnahmen gäbe.

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Du weißt, du bist auf der Seite der Guten, wenn deine Gegner keine besseren Argumente haben also solche:

24. November 2009

Man sollte meinen, dass es Argumente gibt, die so dumm sind, dass man gar nicht auf sie einzugehen braucht, weil sie sich quasi von selbst entkräften. Mittlerweile bin ich mir dessen nicht mehr so sicher.

Wenn selbst der „Doyen der österreichischen Völkerrechtslehre“, der emeritierte Wiener Völkerrechtsprofessor Karl Zemanek das Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als „Blödsinn“ und „dumme Entscheidung“ bezeichnet:

Die Vorstellung, man kann Religionsfreiheit auch verstehen als Abwesenheit von Religion, halte ich für absurd. Sie können ja nicht die Kirchen und Moscheen niederbrennen. Man könnte ja sagen, eine Moschee widerspricht meiner Religionsfreiheit, weil sie ein religiöses Symbol ist. Entschuldigen Sie, das ist ein Blödsinn. Auch Richter in ihrer kollektiven Weisheit sagen manchmal einen Blödsinn. Der Unterschied ist nur, dass man ihn etwas sanfter kritisieren muss. Ich halte es sachlich für eine falsche und rechtspolitisch für eine dumme Entscheidung. Sonst kommt der nächste und sagt, ich verlange, dass man von den Kirchtürmen die Kreuze herunternimmt. Wo hört das auf? Man kann alles zu Tode reiten.

Natürlich hat niemand gefordert, Kirchen oder Moscheen niederzubrennen. Das, was Zemanek als „Blödsinn“ bezeichnet ist ein „Strohmann“, den er selbst aufbaut. Zemanek muss wissen, dass es in dem Urteil nicht um den Schutz vor religiösen Symbolen als solchen geht, sondern darum, dass der Staat diese Symbole aufhängt. Damit verstößt er gegen seine weltanschauliche Neutralität.

Außerdem muss Zemanek wissen, dass Menschenrechte immer erst einmal Minderheitenrechte sind. Viele Leute scheinen zu glauben, die freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung fuße im wesentlichen auf der Demokratie – das ist aber nur die halbe Wahrheit: Gerade weil die Mehrheit in einer „reinen“ Demokratie Minderheiten ohne weiteres drangsalieren könnte, ist der Minderheitenschutz, der in den Grundrechten zum Ausdruck kommt, ebenso wichtig wie die Demokratie. Wenn Kreuze in Schulen abgehängt werden, schreibt damit  niemand der Mehrheit etwas vor (das wäre z.B. der Fall, wenn ein Recht auf das Aufhängen bestimmter Symbole anerkannt würde), sondern es wird im Gegenteil verhindert, dass die Mehrheit allen anderen etwas vorschreibt bzw. „vorsetzt“, wozu sie kein Recht hat.

Eine wesentlich bessere Darstellung der rechtlichen Situation findet sich in einem Kommentar von Georg Hoffmann-Ostenhof, in dem dieser endlich auch einmal auf das immer wieder unkritisch verbreitete, aber völlig unsinnige Argument eingeht, die Schulkreuze in Österreich hätten Verfassungsrang:

Jetzt wird auch eingewandt: Dieses habe für Österreich keine Relevanz, weil die Schulkreuzfrage im Konkordat geregelt sei. In Klassen mit mehr als fünfzig Prozent christlichen Schülern muss ein Kruzifix hängen. Und der Vertrag mit dem Vatikan stehe in Verfassungsrang. Dem muss aber einfach entgegnet werden: Wenn das Konkordat die Menschenrechte verletzt, dann muss eben das Konkordat aufgekündigt werden. [Hervorhebung von mir.]

Ich schließe mit einem weiteren Zitat aus Hoffmann-Ostenhofs Kommentar:

Wenn man sieht, mit welchen unwahren, unsinnigen und die Intelligenz beleidigenden Argumenten das Schulkreuz verteidigt wird – flächendeckend von Vatikan und Berlusconi bis zu Strache, von den italienischen Linken bis zu Kardinal Christoph Schönborn und Erwin Pröll – und wie die Verteidiger damit immer wieder durchkommen, dann freilich wird einem ein wenig mulmig.


Religiöse Kaffeefahrten (2): Zivildienst

23. November 2009

Unter der Überschrift „Sonderurlaub für religiöse Kaffeefahrten?“ hatte ich kürzlich darüber geschrieben, wie Schulen, aber auch z.B. die Bundeswehr Sonderurlaub für kirchliche Veranstaltungen gewähren müssen, bei denen die Teilnehmer gerade mit der Aussicht auf Sonderurlaub und attraktiven Angeboten „geködert“ werden, ohne dass deren religiöser Charakter immer vorab klar erkennbar wäre.

Ein wenig Recherche ergab, dass – wie zu erwarten war – die Situation beim Zivildienst ganz ähnlich ist.

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Verwirrung um „Gebetsraum-Urteil“

21. November 2009

In der Öffentlichkeit scheint eine beträchtliche Verwirrung um das sog. „Gebetsraum-Urteil“ des Berliner Verwaltungsgerichts zu herrschen. Deshalb hier einige Klarstellungen und Anmerkungen:

  1. Der Begriff „Gebetsraum-Urteil“ ist völlig irreführend
  2. Das Urteil ist „wasserdicht“ und alle Einwände der Schulverwaltung sind bereits berücksichtigt
  3. Beispiele für irreführende Berichterstattung
  4. Die Klage des Schülers kann nicht als mangelnde Integrationsbereitschaft diffamiert werden

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Sonderurlaub für religiöse Kaffeefahrten?

20. November 2009

Vor zwei Tagen wies der Humanistische Pressedienst darauf hin, dass in Berlin evangelische Schüler pauschal einen zusätzlichen Tag Unterrichtsbefreiung für den Buß- und Bettag erhalten haben. Andreas Müller kommentierte.

Hintergrund: Schülern, die an religiösen Feierlichkeiten teilnehmen möchten (bzw. sollen, solange die Eltern darüber befinden), ist hierfür schulfrei zu gewähren. Für bestimmte Religionen bzw. Konfessionen sind dazu bereits Pauschalregelungen getroffen: Schülerinnen und Schüler, die der betreffenden Religion angehören, haben an den festgelegten Tagen grundsätzlich frei. In Berlin waren das bis vor kurzem:

  • Evangelen: 1 Tag (Reformationstag)
  • Katholen: 3 Tage (Fest der Erscheinung des Herrn, Fronleichnam, Allerheiligen)
  • Juden: 11 Tage (Neujahr, Versöhnungstag, Laubhüttenfest, Schlussfest, Passahfest, Wochenfest, jeweils bis zu 4 Tage)
  • Muslime: 2 Tage (Ramadanfest, Opferfest)

Auf Betreiben der Evangelischen Kirche erhalten die evangelischen Schülerinnen und Schüler seit diesem Jahr zusätzlich auch am Buß- und Bettag schulfrei.

An dieser Regelung gibt es meines Erachtens wenig auszusetzen. Natürlich wurmt es mich aus meiner persönlichen Sicht, dass hier offenbar Einbildung Vorfahrt hat vor Bildung. Aber die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, und die Schulpflicht bzw. das Recht auf Bildung wird zunächst einmal nicht ernsthaft beeinträchtigt, wenn Schüler 2 oder drei Tage nicht am Unterricht teilnehmen. Wie das in der Praxis gehandhabt werden soll, wenn z.B. die Hälfte der Schüler einer Klasse zum Buß- und Bettag dem Unterricht fernbleibt, sei hier mal dahingestellt.

Es fällt auf, dass für die Kinder jüdischer Eltern deutlich mehr schulfreie Tage vorgesehen sind (11) als für die anderen Religionen. Das liegt aber daran, dass an den übrigen wesentlichen christlichen Feiertagen sowieso schulfrei ist. In Berlin sind nämlich 6 christliche Feiertage gesetzliche Feiertage: Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 1. und 2. Weihnachtstag. In anderen Bundesländern kommen z.T. noch weitere gesetzliche christliche Feiertage hinzu, z.B. in Bayern:  Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen. Von den Oster- Pfingst- und Weihnachtsferien will ich hier gar nicht reden. De facto gibt es also etwa gleichviele schulfreie christliche Tage wie jüdische, und ironischerweise rührt der Umstand, dass Kinder jüdischer Eltern 11 Tage öfter frei haben, gerade aus der Bevorzugung der christlichen Feiertage (die nämlich für alle frei sind). 

Aus meiner Sicht ist eine andere Regelung viel ärgerlicher, weil sie eine ungerechtfertigte Privilegierung der Religion darstellt, und zwar die Schulbefreiung für religiöse „Rüstzeiten“. So heißt es z.B. in einem Erlass des Hessischen Kultusministeriums:

Zur Teilnahme an Rüstzeiten der Kirchen oder Religionsgemeinschaften (z. B. für Konfirmanden, Firmlinge, Schulabgänger) sind Schülerinnen und Schüler von Klasse 5 an zweimal bis zu drei Unterrichtstagen zu beurlauben, sofern die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler dies beantragen.“ [Hervorhebung von mir.]

Im Unterschied zu den Feiertagen, deren Termine nun einmal feststehen, lassen sich die Termine für derartige Rüstzeiten ja durchaus planen, und es kann wohl erwartet werden, dass solche Veranstaltungen nicht auf Unterrichtstage gelegt werden. Viele Rüstzeiten wirken auf den Außenstehenden wie „religiöse Kaffeefahrten“, d.h. es wird ein im Prinzip attraktives, preiswertes Angebot gemacht – z.B. ein Skiurlaub – in das dann gezielte religiöse Beeinflussung eingebaut wird. (Beispiel eines Rüstzeitberichts.)

Besonders krass ist allerdings die Ausnutzung von Rüstzeiten bei der Bundeswehr. (Beim Zivildienst, der Polizei und dem Grenzschutz dürfte es ganz ähnlich sein.) Für Rüstzeiten ist großzügig Sonderurlaub zu gewähren, und für manchen Soldaten dürfte die bloße Aussicht, einmal für ein paar Tage dem militärischen Alltag zu entkommen, bereits Grund genug für die Teilnahme sein. (Ich erinnere mich noch an meine eigene Bundeswehrzeit, als nach einer Woche harter Ausbildung für den Rest von uns, pünktlich zum Freitag Mittag, die Teilnehmer einer Rüstzeit des Militärpfarrers zurück kamen und uns feixend erzählten: Wir waren jeden Tag im Schwimmbad, haben uns gut erholt – und wie war eure Woche?)

Hier ein aktuelles Beispiel: Eine Kanufreizeit der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (EAS) vom 7. bis 10 Juli 2009 (Dienstag bis Freitag – also ohne „Gefährdung“ des Wochenendes). Am Ende des Programms heißt es: „Für die Rüstzeit kann Sonderurlaub gemäß ZDv 14/5 gewährt werden.“ Teilnahmebeitrag für Grundwehrdienstleistende: 25 Euro.

Man ahnt zwar anhand der Beschreibung, dass die Flussfahrt während der Kanufreizeit auch als Metapher für das Leben Verwendung finden wird, allerdings ist ein religiöser Charakter in der Beschreibung (abgesehen von dem Hinweis auf „eine kurze Andacht“ vor Beginn) praktisch nicht erkennbar – ebensowenig wie bei der Werbung für Kaffefahrten die „Teilnahmemöglichkeit an einer Verkaufsveranstaltung“ in den Vordergrund gestellt wird. Man fragt sich: Worin soll hier eigentlich der Rüstzeitcharakter bestehen, und weshalb gibt es dafür Sonderurlaub?

Die Antworten auf diese Frage finden sich nicht in den Programmbeschreibungen, sondern an anderer Stelle. Die Rüstzeiten der Evangelischen Militärseelsorge werden mit dem Bibelspruch begründet „…und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe“ (Mt 28,20), und ihre „theologische Qualität“ besteht u.a. in „biblischer Grundlage“ und „missionarischer Intention„. Das alles natürlich im „Gewand“ von Erwachsenenbildung.

Der missionarisch-religiöse Aspekt ist aber nicht nur in den Broschüren, sondern auch in den Berichten darüber kaum erkennbar. Obwohl z.B.  dieser Bericht von einem Pfarrhelfer geschrieben wurde, findet sich außer dem Hinweis auf das Pfarramt als Anbieter kein einziger Hinweis auf den religiösen Aspekt. Klar – die Berichte dienen ja wiederum als Werbung für zukünftige Veranstaltungen. Ähnlich auch hier – der einzige Hinweis auf religiöse Komponenten ist die Formulierung „Dieses Motto durchzog auch die Andachten und ihre biblischen Impulse.“

Nun kann man den Kirchen natürlich nicht verbieten, ihre missionarischen Angebote in Kaffeefahrten-Manier zu bewerben, wenn sie sich auf dieses Niveau begeben wollen. Nur sollte es dafür keinen Sonderurlaub geben – weder für Schüler, noch für Soldaten.


Die Abschaffung der Kirchensteuer finanziert sich von selbst

19. November 2009

In dem Interview „Christen sind keine besseren Menschen“ nimmt Klaus Sturm, Geschäftsführer der Württembergischen Bibelgesellschaft, auch Stellung zu der Frage:

Welche Folgen hätte eine Abschaffung der Kirchensteuer?

Ich habe da keine Bedenken. Unsere Gesellschaft muss sich nur überlegen, ob sie sich so etwas leisten kann. Die beiden großen Kirchen bieten eine Million Menschen Arbeit. Ohne Kirchensteuer wären es vielleicht noch 100.000. Das könnte nicht ohne größte Konflikte abgehen. Der Sozialbereich würde in staatliche Hand übergehen und gnadenlos unterfinanziert sein. Und das Engagement der kirchlichen Mitarbeiter gäbe es auch nicht mehr.

Ja, überlegen wir doch mal, ob sich die Gesellschaft das leisten kann! Zunächst eine kleine Plausibilitätsprüfung: Nehmen wir großzügig an, dass das jährliche Kirchensteueraufkommen der beiden großen Kirchen 10 Milliarden Euro beträgt. Würde die Kirchensteuer komplett für die Bezahlung der 1 Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgegeben, wären das 10.000 Euro pro Person und Jahr. Selbst wenn man berücksichtigt, dass unter die Million auch die Teilzeitstellen fallen, ist das nicht viel: Es entspräche durchschnittlich 833 Euro monatlich – brutto! Und es wird ja tatsächlich nur ein Bruchteil der Kirchensteuer für soziale Zwecke  (darum geht es hier ja wohl) ausgegeben.

Irgendwie scheint sich das nicht zu rechnen – man ahnt schon, dass die besagten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwar in kirchlichen Betrieben angestellt sind – weshalb sie z.B. nicht streiken dürfen und bei „falschem“ Lebenswandel (z.B. Wiederheirat nach Scheidung) die Kündigung fürchten müssen – aber weitgehend aus anderen Quellen als der Kirchensteuer bezahlt werden.

Was würde nun aber passieren, wenn die Kirchensteuer wegfallen würde? Immerhin geben die Kirchen jährlich ca. 1 Milliarde Euro (ca. 10% der Kirchensteuer) für gemeinnützige Zwecke aus.

Um die Folgen einer Abschaffung der Kirchensteuer abzuschätzen muss man wissen, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer die Allgemeinheit jährlich ca. 3 Milliarden Euro kostet. Das heißt, bei einer Abschaffung stünden dem Wegfall der „kirchlichen“ Milliarde 3 Milliarden an Steuer-Mehreinnahmen gegenüber, weil die Kirchensteuer nun nicht mehr das zu versteuernde Einkommen der Kirchenmitglieder schmälern würde.

Sicher würde der Sozialbereich in staatliche Hand übergehen – von einer „gnadenlosen Unterfinanzierung“ kann aber gar keine Rede sein! Es stünde dem Staat ja durch die Abschaffung der Kirchensteuer dreimal mehr Geld zur Verfügung als die Kirchen bisher für diese Zwecke ausgeben. Abgesehen von den positiven Folgen für die dort Beschäftigten.

Das gleiche gilt für dem Kirchenaustritt – jedenfalls, solange bisher Kirchensteuer gezahlt wird: Von 100 Euro Kirchensteuer werden rechnerisch ca. 10 Euro für gemeinnützige Zwecke ausgegeben – gleichzeitig werden der Allgemeinheit aber durch die steuerliche Abzugsfähigkeit im Schnitt 30 Euro (je nach persönlichem Grenzsteuersatz) entzogen. Das heißt, Kirchenaustritte nützen der Allgemeinheit! Die Behauptung, Kirchenaustritte seien unsolidarisch, entbehrt jeder Grundlage.

Könnte sich die Gesellschaft eine Abschaffung der Kirchensteuer leisten? Die Antwort auf diese Frage lautet: Die Abschaffung der Kirchensteuer finanziert sich von selbst!


„Die Kreuze blieben. Entfernt wurden die jüdischen Schüler.“

18. November 2009

Gegner der Kruzifix-Urteile des Bundesverfassungsgerichts (1995) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (2009) erinnern gelegentlich daran, dass schon die Nazis Kreuze aus öffentlichen Gebäuden verbannen wollten, aber durch öffentlichen Protest daran gehindert wurden. So schrieb beispielsweise Bruder Paulus Terwitte kürzlich in einem Kommentar bei Aufklärung 2.0:

„Es erinnert mich an Oldenburg. Dort haben vor über 70 Jahren die Bauern in düsterer Vorahnung Mistgabeln ergriffen, um jene zu vertreiben, die die Kreuze aus den Klassenzimmern reißen wollten. Diese Verteidiger des Kreuzes verstanden sich als Verteidiger der Freiheit.“

Soll wohl heißen: „Die Nazis haben das auch gemacht und deshalb muss es schlimm sein.“ Ich halte das durchaus für eine gute Arbeitshypothese, nur fällt auf, dass dieselben Leute offenbar kein Problem damit haben, dass die katholische Kirche noch heute gerne die Privilegien wahrnimmt, die ihr Hitler im Rahmen des 1933 geschlossenen Reichskonkordats eingeräumt hat. (Bruder Paulus sei hier ausdrücklich ausgenommen, dessen Position hierzu kenne ich nicht.) Kirchensteuer, Staatsleistungen, Militärseelsorge – alles von den Nazis sanktioniert, aber deswegen scheint auch nach 75 Jahren noch keine Mitgabel ergriffen worden zu sein.

Aber zu meinem eigentlichen Punkt: Wie Bruder Paulus beispielhaft formuliert, sollen durch die Erwähnung des sog. „Kreuzkampfes“ offenbar die „Verteidiger des Kreuzes“ als „Verteidiger der Freiheit“ erscheinen. Tatsächlich wird der Oldenburger Kreuzkampf von 1936 immer wieder als „seltener Fall offenen Volkswiderstandes gegen die Nationalsozialisten“ (Wikipedia) herausgestellt.

Ich meine allerdings, dass es sich hier um ein unrühmliches Beispiel für die „christliche“ Prioritätensetzung handelt. Als nämlich nach der Machtergreifung 1933 – auch in ihrer Bistumsstadt Münster – die Nazis öffentlich Bücher von Juden, Marxisten und Pazifisten „feierlich“ verbrannten, hatten die „Verteidiger der Freiheit“ ihre Mistgabeln noch liegen lassen. Auch die antisemitischen Rassengesetze von 1935, die z.B. für die Eheschließung und den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden als „Rassenschande“ Gefängnis- oder Zuchthausstrafen vorsahen und Juden das Innehaben öffentlicher Ämter verboten, stellten aus Sicht der Kreuzkämpfer offenbar noch keinen ausreichenden Grund zum Protest dar.

Erst als nach der Entfernung von Büchern und der Entfernung der jüdischen Beamten auch noch das Kreuz aus öffentlichen Gebäuden entfernt werden sollte, kam es zu dem großen Protest. Den Oldenburger Bauern ging es somit um das Kreuz, ggf. noch um den Bestand ihrer Konfessionsschulen oder des konfessionellen Religionsunterrichtes – also kirchliche Besitzstände. Es erscheint mir daher verfehlt, die Protestierenden als „Verteidiger der Freiheit“ darzustellen. Mit Bezug auf ähnliche Proteste in Bayern brachte es Konrad Riggenmann schon 1995 auf den Punkt:

„Als die Nazis die Kreuze aus den Schulen entfernen wollten, stießen sie auf erbitterten Widerstand der bayerischen Bevölkerung. Die Kreuze blieben. Entfernt wurden die jüdischen Schüler.“ [Hervorhebung von mir.]

Oder ausführlicher:

„Der mehrwöchige Konflikt um den Kreuzerlaß ist in seiner Heftigkeit sicher nicht typisch für katholische Regionen, er zeigt jedoch deutlich, daß immer dann, wenn kirchliche Belange im engeren Sinne von den Nazis angetastet wurden, Unmut und Proteste am stärksten waren. Diese Kampfeslust blieb dagegen häufig aus, wenn es zum Beispiel um die Verfolgung politischer Nazi-Gegner oder um die Entrechtung der Juden ging. Da sah man lieber weg und schwieg.“[1]

[1] Harald Focke/Monika Strocka: Alltag der Gleichschaltung. Wie die Nazis Kirche, Kultur, Justiz und Presse braun färbten. »Alltag unterm Hakenkreuz«. Bd. 3, Hamburg 1985, Seite 129. Zitiert nach: Carina Malcherek: Das Widerstandspotential im Südoldenburger Kreuzkampf 1936. Studienarbeit, 2005, Seite 20.


HVD Berlin an an Bischof Dröge: Keine „Rasterfahndung“ mehr nach „Kirchensteuerflüchtigen“

16. November 2009

Der  Landesverband Berlin des Humanistischen Verbands Deutschland (HVD) hat Markus Dröge zu seiner Wahl zum Bischof der Landeskirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz gratuliert und dabei erneut eine Beendigung des „Kirchensteuerstreits“ gefordert:

Darüber hinaus möchte der HVD Berlin Bischof Dröge dazu aufrufen, die in der Landeskirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz praktizierte Suche nach ehemaligen Kirchenmitgliedern bzw. „Kirchensteuerflüchtigen“ einzustellen. Personen, die keine Kirchensteuer zahlen, in der Regel in den neuen Bundesländern geboren sind oder dort wohnen und von denen nach 1990 keine ausgestellte Kirchenaustrittserklärung vorliegt, werden über ein Schreiben des Finanzamts gebeten, ihren Kirchenaustritt zu belegen. Können Sie kein rechtsgültiges Austrittsdokument vorlegen, wird Kirchensteuer verlangt, teilweise rückwirkend, soweit finanzrechtlich zulässig. Auf diese Weise findet die Kirche nach Informationen des Humanistischen Verbandes jährlich ca. 5.000 Personen, die ihr Leben selbstbestimmt außerhalb der Kirche entwickelt haben. Klagen dieser Menschen scheitern meist an dem Fehlen einer rechtsgültigen Austrittserklärung. In diesem Zusammenhang erinnert der HVD Berlin an die Forderung einer „Weihnachtsamnestie im Kirchensteuerstreit“ aus dem Dezember 2004. [Hervorhebung von mir.]

Mehr dazu beim Humanistischen Pressedienst (hpd): „Rasterfahndung nach Kirchensteuerflüchtigen„.


„Zuerst Katholik und danach Staatsbürger“

16. November 2009

Ich hatte ja neulich schon angemerkt, dass Bischof Mixa als Militärbischof untragbar ist, spätestens seitdem er zum Ignorieren des jüngsten Kruzifix-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgerufen hat.

Mixas engster Berater Dirk-Hermann-Voss hat dazu jetzt noch mal nachgelegt: Auf die Frage, ob es problematisch sei, dazu aufzurufen, eine Gerichtsentscheidung zu ignorieren, sagte er laut der Rheinischen Post: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Ein katholischer Christ könne eine derartige Fehlentscheidung nicht hinnehmen. Hier gelte: „Zuerst Katholik und danach Staatsbürger.“

Wer die Devise ausgibt „Zuerst Katholik und danach Staatsbürger“ darf nicht mit der berufsethischen Ausbildung von Soldaten betraut werden.

Dank an Atheist Media Blog für den Hinweis.